• Keine Ergebnisse gefunden

Newsletter April / Mai 2017 Liebe Leserinnen und Leser!

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Newsletter April / Mai 2017 Liebe Leserinnen und Leser!"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Newsletter April / Mai 2017

Liebe Leserinnen und Leser!

In weniger als zwei Wochen wird in NRW der Landtag gewählt. Wir weisen deshalb in einem Artikel auf Informationsangebote zur Wahl hin, damit Ihr Euch über Kandidatinnen und Wahlprogramme informieren könnt. In diesem Newsletter beschäftigen wir uns außerdem erneut mit dem Thema Abschiebungen nach Afghanistan und beleuchten das Thema Familiennachzug ausführlicher.

Wenn Ihr einen Artikel in diesem Newsletter kommentieren, kritisieren oder loben wollt, schreibt einfach eine E-Mail an die Adresseinitiativen@frnrw.de. Unter www.frnrw.de könnt Ihr Euch für den Newsletter an- oder abmelden.

Einladung zur Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats NRW am 06.05.2017

Datum: Samstag, 06. Mai 2017 von 11.00 bis 16.00 Uhr

Liebe Mitglieder, liebe Freundinnen und Unterstützerinnen,

wir möchten Euch hiermit herzlich zur Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates NRW einladen. Die Einladung richtet sich an alle Interessierten und in der Flüchtlingsarbeit Engagierten! Die Beteiligung an der Diskussion und Arbeit ist erwünscht.

Die Versammlung findet in der Familienbildungsstätte am Bergbaumuseum 37 in 44791 Bochum statt.

Die vollständige Einladung inklusive der Tagesordnung findet Ihr hier.

(2)

Landtagswahl in NRW: Kandidatencheck und Wahlprüfsteine

Am 14. Mai 2017 findet in NRW die Landtagswahl statt. Gewählt wird die Zusammensetzung des 17. Land- tags für die nächsten fünf Jahre. Zur Wahl stehen 31 Parteien und 1.329 Kandidatinnen in 128 Wahlkrei- sen. Verschiedene Organisationen und Medien informieren die rund 13,1 Millionen Wahlberechtigten in NRW über die Kandidatinnen und Wahlprogramme der Parteien. Der WDR bietet z. B. einen Kandidaten- check an. Mehr als 960 Kandidatinnen stellten sich ca. 13 Fragen, die in vier Minuten beantwortet werden mussten. Dabei behandelten zwei Fragen auch das Thema Flüchtlingspolitik. Die Kandidatinnen gaben Antworten zur Frage nach der wichtigsten Aufgabe beim Thema Zuwanderung und positionierten sich in der Frage nach einer Obergrenze.

Des Weiteren haben die „Kooperationspartner der landesgeförderten Flüchtlingsberatung in NRW“ so genannte flüchtlingspolitische Wahlprüfsteine an Landtagskandidatinnen verschickt. Die angeschriebenen Kandidatinnen wurden gebeten, verschiedene Fragen bis zum 28.04.2017 zu beantworten. Die Fragen behandelten die Themenbereiche „Aufnahme durch das Land“, „Integration, Bildung und Qualifizierung“,

„Soziale Leistungen und Gesundheit“, „Ausreise und Abschiebung“ sowie „Förderung der Flüchtlingsar- beit“. Die Antworten werden am 05.05.2017 u.a. auf der Webseite des Flüchtlingsrats NRW veröffentlicht.

Ziel der flüchtlingspolitischen Wahlprüfsteine ist es, einen Beitrag zur fundierten Meinungsbildung der Wählerinnen zu leisten. Die „Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW“ bestehen aus insge- samt 11 Flüchtlingsräten und anderen Organisationen in NRW und sind Mitglied im Flüchtlingsrat NRW.

Zu jeder Wahl auf Landes- und Bundesebene bietet die Bundeszentrale für politische Bildung zudem einen sogenannten Wahl-O-Mat an. Mithilfe von Thesen können Interessierte die eigene Meinung zu Themen der Landespolitik mit den Wahlprogrammen der Parteien vergleichen.

WDR: Ihre Wahl – der WDR-Kandidatencheck

Kölner Flüchtlingsrat u.a.: Pressemitteilung Flüchtlingspol. Wahlprüfsteine (07.04.2017) Bundeszentrale für politische Bildung: Wahl-O-Mat

Fünfte Sammelabschiebung nach Afghanistan – darunter sieben Menschen aus NRW

Am Montag, dem 24.04.2017, wurden erneut 14 afghanische Flüchtlinge vom Flughafen München aus nach Kabul ausgeflogen. Sieben Betroffene kamen aus NRW, je einer aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Hamburg sowie drei aus Bayern. Damit sind seit der ersten Sammelabschiebung im Dezember 2016 insgesamt 107 abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben worden – 17 von ihnen kamen aus NRW. In der rot-grünen Landesregierung von NRW besteht Uneinigkeit in Bezug

(3)

auf Abschiebungen in das Krisen- und Kriegsgebiet Afghanistan. Der Landesvorstand der GRÜNEN NRW forderte am 22.04.2017 die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf, von der landesrechtlichen Mög- lichkeit eines dreimonatigen Abschiebungsstopps nach § 60a Aufenthaltsgesetz Gebrauch zu machen.

Gleichzeitig kündigte die Spitzenkandidatin der GRÜNEN in NRW, Sylvia Löhrmann, an, dass das Thema

„Abschiebungsstopp“ bei möglichen Koalitionsverhandlungen in NRW und auf Bundesebene oben auf die Agenda gesetzt werde, da „es derzeit keine Bereitschaft der Sozialdemokraten [gebe], einen lan- desweiten Abschiebestopp des Innenministers als deutliches Signal aus NRW nach Berlin zu erlassen“.

Der Flüchtlingsrat NRW organisierte und unterstützte in den letzten Monaten mehrere Demonstratio- nen, Informationsveranstaltungen und Kundgebungen gegen Abschiebungen nach Afghanistan. In Pres- semitteilungen, offenen Briefen und der am 16.03.2017 gestarteten Petition „Keine Abschiebungen aus NRW nach Afghanistan“ appellierte der Flüchtlingsrat NRW an die NRW-Landesregierung, Abschiebun- gen nach Afghanistan zu stoppen. Die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW, Birgit Naujoks, be- grüßte daher den Beschluss der GRÜNEN NRW und erklärte in einer Pressemitteilung vom 28.04.2017:

„Wenn auch spät, scheint unser Protest gegen die Politik der Landesregierung, unterstützt durch unsere Petition, nun die NRW-Grünen erreicht zu haben. Im letzten Moment haben die Grünen damit die rich- tige Richtung eingeschlagen, eine solche Positionierung haben wir schon seit Monaten eingefordert“.

Die Petition des Flüchtlingsrates NRW haben bisher mehr als 6.000 Menschen unterzeichnet. Zu den Unterzeichnenden gehören auch der Kabarettist Volker Pispers und die Band „Die Toten Hosen“. Ziel ist die Gewinnung von 10.000 Unterschriften bis zum 16.06.2017. Die Petition kann auf

www.openpetition.de unterzeichnet werden. Der Flüchtlingsrat NRW hat am 23.03.2017 „Tipps bei be- vorstehenden Abschiebungen nach Afghanistan“ veröffentlicht. Auf vier Seiten werden wichtige Informa- tionen bereitgestellt sowie Flüchtlinge und ihre Unterstützerinnen auf Möglichkeiten hingewiesen, was bei bevorstehenden Abschiebungen getan werden kann.

GRÜNE NRW: GRÜNE NRW fordern Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan (22.02.2017) Grüne NRW: LaVo-Beschluss. Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen – NRW muss ein deutliches Signal an die Bundesregierung senden (22.02.2017)

ZEIT ONLINE: Afghanistan. 14 abgelehnte Asylbewerber nach Kabul abgeschoben (25.04.2017) FR NRW: Petition „Keine Abschiebungen aus NRW nach Afghanistan“ (16.03.2017)

FR NRW: NRW weit vorne bei Abschiebungen nach Afghanistan (28.04.2017) FR NRW: Tipps bei bevorstehenden Abschiebungen nach Afghanistan (23.03.2017)

(4)

Immer weniger Syrerinnen können ihre Familie nachholen – Petition gegen die Ausset- zung des Familiennachzugs

2016 entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über insgesamt fast 295.000 Asylan- träge von Syrerinnen. 164.000 von ihnen wurden als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention

anerkannt; mehr als 120.000 erhielten hin- gegen nur subsidiären Schutz. 2015 wurde von 103.845 syrischen Flüchtlingen noch 97,4 Prozent der volle Flüchtlingsschutz zuerkannt. Die Folge ist, dass immer mehr syrische Flüchtlinge von der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutz- berichtigte bis März 2018 betroffen sind.

Grund- und menschenrechtlich hat die Fa- milie aber Anspruch auf Schutz durch Ge- sellschaft und Staat. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wies in einer Publika- tion vom Dezember 2016 darauf hin, dass die umstrittene Regelung den Verpflich- tungen aus der UN-Kinderrechtskonvention eindeutig entgegenstehe. PRO ASYL startete u. a. deshalb die Petition „Familien gehören zusammen!

Flüchtlinge dürfen nicht über Jahre von ihren Angehörigen getrennt werden!“ Die Petition fordert alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags dazu auf, die erzwungene Trennung von Flüchtlingsfamilien zu beenden. In der Begründung der Petition wird zudem darauf hingewiesen, dass auch die laut einem inter- nen Bericht der Bundesregierung knapp 268.000 syrischen Flüchtlinge in Deutschland, die Anspruch auf Familiennachzug haben, teilweise mehr als ein Jahr von ihren Familien getrennt leben müssen. Die Ant- wort auf die Kleine Anfrage „Verstärkte Erteilung subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge und Ein- schränkung des Familiennachzugs“ der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zeigt, dass in den deutschen Aus- landsvertretungen im „Nahen Osten“ 2016 nur rund 40.000 Visa für Syrerinnen erteilt wurden und dass die Antragstellerinnen mit Wartezeiten bis zu 14 Monaten rechnen müssen.

PRO ASYL: Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags „Familien gehören zusammen!

Flüchtlinge dürfen nicht über Jahre von ihren Angehörigen getrennt werden!“ (26.04.2017) Antwort auf eine Anfrage der Fraktion die LINKE im Bundestag: „Verstärkte Erteilung subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge und Einschränkung des Familiennachzugs“ (10.03.2017)

Kinder und Jugendliche leiden in europäischen Flüchtlingscamps – Gewaltprävention und Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland

Die britische Tageszeitung „The Guardian“ veröffentlichte am 24.04.2017 einen Artikel über die Situ- ation von ca. 23.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan in europäischen Flüchtlingscamps in Italien und Griechenland. Sie litten in den sogenannten Hotspots unter Versorgungs- und Sicherheitsmängeln. Der Guardian beruft sich auf einen Sonderbericht im Auftrag des Europäischen Rechnungshofs. Den Kindern mangele es nicht nur an Lebensmitteln und medizinischer Betreuung, viele von ihnen würden auch Opfer von Missbrauch, Misshandlungen, Menschenhandel und Ausbeutung. Obwohl unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zum besonders Foto von PRO ASYL

(5)

schutzbedürftigen Personenkreis zählen, würden sie viel zu lange in den Hotspots festgehalten und dort unzureichend bis gar nicht geschützt. Laut Guardian-Bericht sei nach der Geschäftsführerin des Europäischen Flüchtlingsrates (ECRE), Catherine Woollard, der Umgang der Europäischen Union mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einer der beschämendsten Aspekte der sogenannten Flüchtlingskrise. Des Weiteren wies der Guardian darauf hin, dass die Umsetzung der Umverteilung von Asylsuchenden aus Griechenland und Italien in andere EU-Staaten nur sehr schleppend voran- komme. Unter denjenigen, die umgesiedelt wurden, befanden sich keine unbegleiteten minderjähri- gen Flüchtlinge.

In Deutschland veröffentlichte UNICEF die Studie „Kindheit im Wartezustand. Studie zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland“. Die Studie beleuchtet die Situation von Kindern und Jugendlichen in deutschen Flüchtlingsunterkünften und kommt zum Er- gebnis, dass Mädchen und Jungen immer noch viel zu oft und zu lange in Unterkünften leben müss- ten, die nicht kind- und familiengerecht seien. Die hygienischen Bedingungen seien unzureichend, es gebe kaum Privatsphäre und keine Ruhe oder Raum zum Spielen und Lernen. Auch seien Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Die Studie kritisiert auch, dass der Zugang zu Kindergärten oder Schulen insbesondere für Kinder und Jugendliche aus sogenannten sicheren Her- kunftsstaaten oder wegen zugeschriebener geringer Bleibeperspektive eingeschränkt werde.

In NRW stellte das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) mit Pressemitteilung vom

30.03.2017 das neue „Landesgewaltschutzkonzept für die Flüchtlingseinrichtungen des Landes NRW“

(LGSK NRW) vor. Mithilfe dieses Konzepts sollen Bewohnerinnen sowie das Personal in Landesauf- nahmeeinrichtungen unter anderem vor Übergriffen geschützt werden. Die Vorgaben des LGSK gel- ten leider nur für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistenden in ZUEen verbindlich. Für die Erst- aufnahmeeinrichtungen des Landes gelte der Maßstab des LSK zwar entsprechend, jedoch abhängig von und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Funktion der Einrichtungen sowie der geringe- ren Verweildauer der Flüchtlinge in diesen, heißt es in der dazugehörigen Vorlage (16/4935) an den Landtag. Es wird empfohlen, in den nordrhein-westfälischen Kommunen analoge Gewaltschutzkon- zepte für kommunale Unterkünfte zu etablieren. Kommunale Initiativen und Politikerinnen sollten sich für kindgerechte Unterkünfte und Gewaltschutzkonzepte in ihren Kommunen einsetzen.

The Guardian: 'Horrific’ levels of child abuse in unsafe refugee camps, warns EU (24.04.2017)

UNICEF: Kindheit im Wartezustand. Neue UNICEF-Studie zu geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland (21.03.2017)

MIK NRW: Land legt Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen vor – Innenminister Jäger: Gu- te Unterbringung bedeutet, den Alltag in einer Ausnahmesituation zu ermöglichen (30.03.2017) MIK NRW: „Vorstellung des Landesgewaltschutzkonzepts für die Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Vorlagen 16/4935)“ (27.03.2017)

Bayerische Justiz und Politik rütteln am Kirchenasyl

Die Tagesschau berichtete am 14.04.2017 über 19 laufende Ermittlungsverfahren gegen Geistliche in Bayern, die Flüchtlingen Kirchenasyl gewährt hatten. Die Staatsanwaltschaften ermitteln gegen ver-

(6)

schiedene Ordensleute wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt. Die Ökumenische Bundesar- beitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche betonte in einer Pressemitteilung vom 12.04.2017 die Be- deutung des Kirchenasyls und sagte den betroffenen Geistlichen Unterstützung zu. Die BAG wies auch auf eine Vereinbarung von 2015 zwischen den Kirchen und dem BAMF hin, die besagt, dass die Tradition des Kirchenasyls nicht infrage gestellt werden solle. 2016 wurden ca. 700 Kirchenasyle ge- währt, 70 davon in NRW. Der Koordinator der Kirchenasyle in Bayern, Stefan Theo Reichel, erklärte laut Domradio vom 23.04.2017 bei einer Veranstaltung in Münster, dass es eine starke Zunahme an Kirchenasylen insbesondere in Bayern gebe. Aktuell befänden sich rund 1.000 Menschen in Deutsch- land im Kirchenasyl, davon ca. 500 in Bayern. Reichel erklärte, die hohe Anzahl an Fällen in Bayern sei darauf zurückzuführen, dass die dortigen Verwaltungsgerichte besonders harte Urteile fällten. Die Vorsitzende der BAG, Dietlind Jochims, erklärte, dass in den Anfragen die „großen Defizite des euro- päischen Flüchtlingsschutzes“ deutlich würden: „Europa ist eine Schutzlotterie. Die Anerkennungs- quoten in den einzelnen Ländern sind sehr unterschiedlich, die Abschiebungspolitik auch, in einigen Ländern werden regelmäßig elementare Menschenrechte von Geflüchteten missachtet.“

Tagesschau: Bayern. Kirchenasyl im Visier der Staatsanwaltschaft (14.04.2017) Domradio: Einmischen erwünscht. Experte setzt sich für Kirchenasyl ein (23.04.2017) BAG Asyl in der Kirche: Kirchengemeinden unter Druck (12.04.2017)

Städte ziehen Bilanz über die Gesundheitskarte

Im August 2015 hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung Rahmenvereinbarungen mit verschiede- nen Krankenversicherungen unterzeichnet, um die Voraussetzungen zur Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge in den Kommunen zu schaffen. Dieser Vereinbarung sind bislang 24 von 396 Kommunen in

NRW beigetreten. Mit der Karte wird Flüchtlingen die Möglichkeit eröffnet, direkt zum Arzt zu gehen, ohne vorher eine Erlaubnis beim zuständigen Amt einzuholen. Die Kommunen Köln und Alsdorf ziehen nach einem Jahr der Einführung in ihrem Stadtge- biet eine positive Bilanz. Die Stadt Köln gibt in einer Pressemitteilung vom 03.04.2017 an, dass rund 4.400 Kölner Flüchtlinge eine elektronische Gesundheitskarte besäßen. Neben der Behandlung von Erkrankungen würden dadurch auch Schutzimp- fungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersu- chungen ermöglicht. Die Kölner Oberbürgermeiste- rin Henriette Reker betont, dass die Gesundheits- karte bei allen Beteiligten eine „hohe Akzeptanz“ genieße. Auch der erste Beigeordnete der Stadt Alsdorf, Ralf Kahlen, zieht gegenüber dem WDR eine positive Bilanz aus der Einführung der Gesundheitskarte: „Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge hat nicht nur die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge verbessert, sondern auch den Bürokratieaufwand deutlich gesenkt.“ Bisher hat mit Hattingen nur eine Stadt in NRW die Gesundheitskarte zum 31.03.2017 wieder abgeschafft, weil sie der Verwaltung mehr Arbeit mache, Flücht- lingen „nur bedingt“ einen einfacheren Zugang zum Gesundheitssystem ermögliche und nicht zu einer wirt-

(7)

schaftlicheren Gesundheitsversorgung führe. Recherchen von „transparent-beraten.de“ ergaben hingegen, dass die Einführung der Gesundheitskarte mehr Vor- als Nachteile biete.

Stadt Köln: Ein Jahr Gesundheitskarte für Geflüchtete in Köln. Zugang zur medizinischen Versorgung verbessert (03.04.2017)

WDR: Alsdorf. Positive Bilanz zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge (07.04.2017) Der Westen: Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird wieder abgeschafft (18.11.2016)

transparent-beraten.de: Gesundheitskarte für Flüchtlinge: „Kostenexplosion“ bleibt bislang aus (14.03.2017)

Termine

04.05.2017: Veranstaltung „Die Gefährdungslage in Afghanistan – Fakten gegen Abschiebung“. 18.00 Uhr, im Varnhagenhaus Iserlohn, Piepenstockstr. 27, 58636 Iserlohn.

Weitere Informationen auf www.frnrw.de

05.05.2017: Schulung des Flüchtlingsrates NRW „Basis-Seminar Asylrecht“. 18:00 - 21:00 Uhr, Bahnhof Langendreer, Wallbaumweg 108, 44894 Bochum.

Weitere Informationen auf www.frnrw.de

05.05.2017: Workshop und Präsentation „Geschickte Vorurteile. Postkarten & Graphiken des Rom e.V.

zwischen 1871-1933“. 10:00- 20:00 Uhr, Rom e.V., Venloer Wall 17, 50672 Köln Weitere Informationen auf www.antiziganismus.de

06.05.2017: Schulung des FR NRW „Kommunizieren zwischen den Kulturen – Interkulturelles Training“.

10:00 - 16:00 Uhr, Caritaszentrum Schleiden, Gemünder Straße 40, 53937 Schleiden.

Weitere Informationen auf www.frnrw.de

07.05.2017: Veranstaltung „Roma-Tanzwerkstatt Khelipo“. 14:00 - 17:00 Uhr, Rom e. V., Venloer Wall 17, 50672 Köln.

Weitere Informationen auf www.romev.de

08.05.2017: Lesung „Flüchtlinge erzählen“. 19:00 - 21:00 Uhr, Universität Bonn, Hörsaal 17, Regina-Pacis- Weg 5, 53113 Bonn.

Weitere Informationen auf www.facebook.com

09.05.2017: Vortrag „Bordermonitoring auf dem Balkan“. 19:00 - 21:00 Uhr, Universität Bonn, Hörsaal 17, Regina-Pacis-Weg 5, 53113 Bonn.

Weitere Informationen auf www.facebook.com

10.05.2017: Filmabend „Seefeuer“. 17:00 Uhr, Kino Metropolis, Bahnhofstr. 2 - 8, 48282 Emsdetten.

Weitere Informationen auf www.kreis-steinfurt.de

11.05.2017: Schulung des FR NRW „Basis-Seminar Asylrecht“. 17:00 - 20:30 Uhr, Caritaszentrum Schleiden, Gemünder Straße 40, 53937 Schleiden.

Weitere Informationen auf www.frnrw.de

(8)

12.05.-14.05.2017: Seminar „Kommunikation und Begegnung in der Flüchtlingshilfe“. 10:00 Uhr, UTA- Akademie, Venloer Str. 5-7, 50672 Köln.

Weitere Informationen auf www.uta-akademie.de

16.05.2017: Dokumentarisches Theater „Die NSU – Monologe“. 19:30 Uhr, Kult 41, Hochstadenring 41, 53119 Bonn.

Weitere Informationen auf www.facebook.com

17.05.2017: Seminar „Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes“. 18:00 - 20:30 Uhr, Kölner Flücht- lingszentrum FliehKraft, Turmstr. 3-5 (2. OG), 50733 Köln.

Weitere Informationen auf www.wiku-koeln.de

18.05.2017: Frühlingsfest in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Rees. 15:00 -19:00 Uhr, ZUE Rees, Groiner Kirchweg 4, 46459 Rees.

Weitere Informationen auf www.willkommenskultur-niederrhein.de

18.05.2017: Schulung des FR NRW „Sprachangebote gestalten für Flüchtlinge“. 17:00 - 20:30 Uhr, Caritas- zentrum Schleiden, Gemünder Straße 40, 53937 Schleiden.

Weitere Informationen auf www.frnrw.de

31.05.2017: Fachtag „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Herausforderungen und Handlungsansät- ze“. 10:00 – 16:30 Uhr, Diakonie Deutschland, Caroline-Michaelis-Straße 1, 10115 Berlin.

Weitere Informationen auf www.frnrw.de

01.06.- 07.07.2017: Deutschsprachkurs für geflüchtete Frauen und Mütter. 09:00 – 12:30 Uhr, BOLA Haus der Kulturen, Herbergsweg 1, 44879 Bochum.

Weitere Informationen auf www.prokulturgut.net

08.06.2017: Fachtagung „Trauma-Wissen für die Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jungen“. 10:00 - 13:00 Uhr, Innogy-Forum im Dortmunder U, Leonie-Reygers-Terasse, 44137 Dortmund.

Weitere Informationen auf www.scontent.net

08.06.2017: Fachtagung „Gemeinsam lernen – Chancen für junge Geflüchtete in NRW“. 14:00 – 17:00 Uhr, Reinoldinum, Schwanenwall 34 44135 Dortmund.

Weitere Informationen auf www.bestes-lernen.de

Weitere Terminhinweise, flüchtlingspolitische Nachrichten und Informationen über unsere Arbeit fin- det Ihr auf unserer Homepage www.frnrw.de und auf unserer Facebook-Seite

http://www.facebook.com/FluechtlingsratNRW.

* Der Vorstand des Flüchtlingsrats NRW hat beschlossen, künftig in allen Publikationen des Vereins das generische Femini- num zu verwenden. Das bedeutet, dass wir in Fällen, in denen das biologische Geschlecht der bezeichneten Personen oder Personengruppen nicht feststeht oder keine für das Verständnis der Aussage relevante Bedeutung hat, ausschließlich die weibliche Bezeichnung verwenden.

Flüchtlingsrat NRW e.V. – Wittener Straße 201 – 44803 Bochum www.frnrw.de

V.i.S.d.P.: Birgit Naujoks, c/o Flüchtlingsrat NRW e.V., Wittener Straße 201, 44803 Bochum

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auf das Thema Abschiebungsstopp nach Afghanistan sei hingegen nicht eingegangen worden, aber man habe sich allgemein darauf verständigt, die Verfahren für Menschen

In einer Pressemitteilung vom 18.10.2021 forderte PRO ASYL, dass es neue Bundes- und Landesaufnahmeprogramme geben müsse, die sichere Ausreisen organisieren,

Nachdem die mazedonische Regierung die Grenze zu Griechenland seit Mitte Februar zunächst für Schutzsuchende aus bestimmten Ländern, später dann für alle Flüchtlinge immer

Derweil macht die schwarz-rote Koalition im Bund deutlich, wer ihrer Ansicht nach nicht integriert werden soll: Asylsuchende aus so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“, zu

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland (56 %) spricht sich nach wie vor für die Aufnahme von Flüchtlingen aus, allerdings wollen 38 % der Befragten wollen eine Obergrenze für

Unter dem Titel „30 Jahre Flüchtlingsrat NRW: Jetzt erst recht!“ haben wir Ende Oktober eine Broschüre veröffentlicht, in der wir sowohl die Mitglieder unseres Vereins als

Seit einigen Monaten ist das für die Prüfung von Asylanträgen zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu übergegangen, den meisten syrischen Asylsuchenden nur noch

Auch in Münster setzt sich ein Bündnis aus verschiedenen Vereinen, Initiativen und Organisationen für einen solchen kommunalen Winterabschiebungsstopp ein.. Die Stadt Münster