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HALFEN LOOP BOX HLB. Zulassung Z Z_HLB-T100 08/13 Z_HLB-T100 08/18

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Academic year: 2022

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Z_HLB-T100 08/13

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Z_HLB-T100 08/18

HALFEN LOOP BOX HLB

Zulassung Z-21.8-1871

(2)

HALFEN Loop Box HLB Allgemeine Hinweise

Verwendung von Fremdprodukten

Diese Zulassung ist nur gültig für Original HALFEN Produkte.

Sollten HALFEN Produkte durch Fremdprodukte ersetzt werden, so sind

die Angaben in dieser Zulassung nicht darauf übertragbar und der Anwender

übernimmt die Haftung für aus dem Austausch resultierende Personen- oder

Sachschäden in vollem Umfang.

(3)

Allgemeine

bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine

Bauartgenehmigung

Nummer:

Z-21.8-1871

Antragsteller:

HALFEN GmbH Liebigstraße 14 40764 Langenfeld

Gegenstand dieses Bescheides:

HALFEN Loop Box HLB T 100/250-System

Deu"tsches Institut

Bautechnik für

OIBt

Zulassung1sstelle für Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt

Eine vom Bund und den Ländern

gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA, der UEAtc und derWFTAO

Datum: Geschäftszeichen:

01.08.2018 1 25-1.21.8-11/18

Geltungsdauer vom:

2. August 2018

bis:

2. August 2023

Der oben genannte Regelungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen/genehmigt.

Dieser Bescheid umfasst sieben Seiten und sechs Anlagen.

Der Gegenstand ist erstmals am 24. Juli 2008 allgemein bauaufsichtlich zugelassen worden.

(4)

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-21.8-1871

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Deutsches Institut Bautechnik für

1

, DIEt

Seite 2 von 7 j 1. August 2018

1 Mit diesem Bescheid ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Regelungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.

2 Dieser Bescheid ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.

3 Dieser Bescheid wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt.

4 Dem Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes sind, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", Kopien dieses Bescheides zur Verfügung zu stellen. Zudem ist der Verwender bzw. Anwender des Regelungs­

gegenstandes darauf hinzuweisen, dass dieser Bescheid an der Verwendungs- bzw.

Anwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden ebenfalls Kopien zur Verfügung zu stellen.

5 Dieser Bescheid darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen diesem Bescheid nicht widersprechen, Übersetzungen müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten.

6 Dieser Bescheid wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.

7 Dieser Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteller gemachten Angaben und vorgelegten Dokumente. Eine Änderung dieser Grundlagen wird von diesem Bescheid nicht erfasst und ist dem Deutschen Institut für Bautechnik unverzüglich offenzulegen.

8 Die von diesem Bescheid umfasste allgemeine Bauartgenehmigung gilt zugleich als allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Bauart.

249433.18 1.21.8-11/18

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Deutsches linstitut

Baut,echnik für

OIBt

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung

Nr. Z-21.8-1871 Seite 3 von 711. August 2018

II BESONDERE BESTIMMUNGEN

1 Regelungsgegenstand und Verwendungs- bzw. Anwenduingsbereich 1.1 Regelungsgegenstand

Das HALFEN Loop Box HLB T 100/250-System besteht aus den HALFEN - Verbindungs­

schienen Typ HLB M 20/250 und Typ HLB M 100/250 (nachfolgend Verbindungsschienen genannt) und dem HALFEN - Vergussmörtel HLB MIX (nachfolgend Vergussmörtel genannt). Die Verbindungsschienen bestehen aus einem Verwahrkasten aus profiliertem verzinktem Blech, in dem im Abstand von 249 mm flexible Seilschlaufen aus hochfestem Drahtseil mit einem Durchmesser von 6 mm angeordnet sind. Die Verbindungsschienen werden in Stahlbetonfertigteilwände eingebaut und wirken als verlorene Schalung im Verbund mit dem umgebenden Beton.

Auf Anlage 1 sind die Verbindungsschienen im eingebauten Zustand dargestellt.

1.2 Verwendungs- und Anwendungsbereich

Das HALFEN Loop Box HLB T 100/250-System darf nur für Verbindungen oder Anbindungen von Stahlbetonfertigteilwänden, in denen ausschließlich Querkräfte parallel und/oder senkrecht zur Fuge aus statischer und quasi-statischer Belastung übertragen werden, verwendet werden. Planmäßige Zugbeanspruchungen in der Fuge (in Bauteilebene) sind auszuschließen oder durch geeignete Maßnahmen aufzunehmen.

Werden Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer an die Gesamtkonstruktion gestellt, gelten die Regelungen nach DIN EN 1992-1-2:2010-12 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-2/NA:2010-12.

Die Stahlbetonfertigteile müssen DIN EN 1992-1-1:2011-01 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 entsprechen. Die Stahlbetonfertigteile müssen aus Normal­

beton mit einer Festigkeitsklasse von mindestens C30/37 nach DIN EN 206-1 :2001-07 hergestellt sein.

2 Bestimmungen für das Bauprodukt 2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung 2.1.1 Verbindungsschiene

Die Verbindungsschiene muss den Zeichnungen und Angaben der Anlagen entsprechen.

Die in dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht angegebenen Werkstoffkenn­

werte, Abmessungen und Toleranzen der Verbindungsschiene müssen den beim Deutschen Institut für Bautechnik, bei der Zertifizierungsstelle und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegten Angaben entsprechen.

2.1.2 Vergussmörtel

Der Vergussmörtel muss der DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von zement­

gebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" (Ausgabe November 2011) und den beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten Angaben entsprechen.

2.2 Verpackung, Lagerung und Kennzeichnung 2.2.1 Verbindungsschienen

Verpackung, Beipackzettel oder Lieferschein der Verbindungsschienen muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen­

Verordnungen der Länder gekennzeichnet sein. Zusätzlich ist das Herstellerzeichen, die Zulassungsnummer und die vollständige Bezeichnung der Verbindungsschienen anzugeben.

Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt

sind.

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Deutsches linstitut

Baut,echnik für

DIBt

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung

Nr. Z-21.8-1871 Seite 4 von 7 11. August 2018

Zusätzlich ist jede Verbindungsschienen mit dem Herstellerzeichen und der Bezeichnung

"HLB M 20/250" bzw. "HLB M 100/250" zu kennzeichnen.

2.2.2 Vergussmörtel

Verpackung, Lagerung und Kennzeichnung des Ver�Jussmörtels hat nach den Bestimmungen der DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" (Ausgabe November 2011) zu erfolgen.

2.3 Übereinstimmungsbestätigung 2.3.1 Verbindungsschiene

2.3.1.1 Allgemeines

Die Bestätigung der Übereinstimmung der Verbindungsschiene mit den Bestimmungen der von dem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und eines Übereinstimmungszertifikats einer hierfür anerkannten Zertifizierungsstelle sowie einer regelmäßigen Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen: Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die Fremdüberwachung einschließlich der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller der Verbindungsschiene eine hierfür anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle einzuschalten.

Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung des Bauprodukts mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben.

Dem Deutschen Institut für Bautechnik ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des von ihr erteilten Übereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben.

2.3.1.2 Werkseigene Produktionskontrolle

Z49433.18

In jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzu­

führen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen der von diesem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen.

Für Umfang, Art und Häufigkeit der werkseigenen Produktionskontrolle ist der beim Deutschen Institut für Bautechnik und der fremdüberwachenden Stelle hinterlegte Prüfplan maßgebend.

Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszu­

werten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

- Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials und der Bestandteile - Art der Kontrolle oder Prüfung

- Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials oder der Bestandteile

- Ergebnis der Kontrolle und Prüfungen und soweit zutreffend Vergleich mit den Anforderungen

- Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen.

Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der für die Fremdüber­

wachung eingeschalteten Überwachungsstelle vorzulegen. Sie sind dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

1.21.8-11/18

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Deutsches Institut

Bautechnik für

UIEt

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung

Nr. Z-21.8-1871 Seite 5 von 7 11. August 2018

Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die bestehende Prüfung unverzüglich zu wiederholen.

2.3.1.3 Fremdüberwachung

In jedem Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine Fremdüber­

wachung regelmäßig zu überprüfen.

Im Rahmen der Fremdüberwachung ist eine Erstprüfung durchzuführen und sind Proben für Stichprobenprüfungen zu entnehmen. Die Probenahme und Prüfungen obliegen jeweils der anerkannten ü berwachungsstelle.

Für Umfang, Art und Häufigkeit der Fremdüberwachung ist der beim Deutschen Institut für Bautechnik und der fremd überwachenden Stelle hinterlegte Prüfplan maßgebend.

Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. der Überwachungsstelle dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

2.3.2 Vergussmörtel

Der Übereinstimmungsnachweis für den Vergussmörtel hat nach den Bestimmungen der DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" (Ausgabe November 2011) zu erfolgen.

3 Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung 3.1 Planung

3.1.1 Stahlbetonfertigteil

Die Stahlbetonfertigteile sind, falls im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, entsprechend DIN EN 1992-1-1 :2011-01 mit DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 2:u planen.

Für die Stahlbetonfertigteile ist Normalbeton mit einer Fesltigkeitsklasse von mindestens C30/37 nach DIN EN 206-1:2001-07 zu verwenden.

Die Stahlbetonfertigteile müssen eine Mindestwanddicke von 14 cm aufweisen.

Im Regelfall dürfen maximal drei Verbindungsschienen übereinander angeordnet werden.

Daraus ergibt sich eine maximale Fugenhöhe von 3,54 m. Höhere Fugen sind nur zulässig, wenn der spätere Verguss der Fugen abschnittsweise mit einem Vergussschlauch über je drei Schienenlängen vorgenommen wird.

Im Bereich der Verbindungsschienen ist, zur Gewährleistung1 der Rückhängung der einge­

leiteten Schlaufenkräfte, eine Mindestbewehrung der Rand,einfassung der Fertigteile mit Steckbügeln 08/25 und Längsstäben 2010 entsprechend den Angaben der Anlagen vorzusehen. Die Steckbügel können durch eine vergleichbare Mattenbewehrung

(z. B. 0257 A) ersetzt werden.

Der Randabstand der Seilschlaufen gemäß Anlage 3 ist einzuhalten.

(8)

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung

Deutsches Institut

Bautechnik für

OIBt

Nr. Z-21.8-1871 Seite 6 von 7 11. August 2018

3.1.2 Stahlbetonfertigteil - Verbindung

Die Verbindung der Stahlbetonfertigteile darf ausschließlich Querkräfte parallel und senkrecht zur Fuge aus statischer und quasi-statischer Belastung übertragen. Zugbean­

spruchungen in der Fuge (in Bauteilebene) sind auszuschließen oder durch geeignete Maßnahmen aufzunehmen.

Eine Zwangsbeanspruchung der Stahlbetonfertigteil - Verbindung aus Temperaturänderung oder freier Bewitterung ist auszuschließen. Hiervon kann abgewichen werden, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall ein Nachweis über die Begrenzung der Rissbreite nach Abschnitt 3.2.4 erfolgt.

Die Stahlbetonfertigteil - Verbindung ist entsprechend den Angaben der Anlagen auszubilden. Die Verbindungen sind so zu planen, dass der in den Anlagen angegebene Sollwert der Übergreifungslänge der Seilschlaufen eingehalten wird.

3.2 Bemessung 3.2.1 Allgemeines

Der statische Nachweis über die Tragfähigkeit der Verbindung ist in jedem Einzelfall zu erbringen.

Die Stahlbetonfertigteile sind entsprechend DIN EN 1992-1-1/NA:2013-04 zu bemessen.

Stahlbetonfertigteile und deren DINEN 1992-1-1:2011-01 mit Die nachfolgenden Bemessungswerte gelten nur für Stahlbetonfertigteile mit einer Beton­

festigkeitsklasse von mindestens C30/37 nach DIN EN 206-1:2001-07.

Die Verbindung der Stahlbetonfertigteile mit Verbindungsschienen können Querkräfte parallel und senkrecht zur Fuge übertragen.

3.2.2 Querkrafttragfähigkeit parallel zur Fuge

Für die Querkrafttragfähigkeit parallel zur Fuge der mit der Verbindungsschiene bewehrten Fuge darf für den Grenzzustand der Tragfähigkeit der Bemessungswert

VRd,II

nach Anlage 5, Tabelle 1 angesetzt werden.

Bei gleichzeitiger Wirkung von Querkräften senkrecht zur Fuge ist der Bemessungswert

VRd,II

mit der lnteraktionsbeziehung nach Anlage 5, Diagramm 1 abzumindern.

3.2.3 Querkrafttragfähigkeit senkrecht zur Fuge

Für die Querkrafttragfähigkeit senkrecht zur Fuge der mit der Verbindungsschiene bewehrten Fuge dürfen für den Grenzzustand der Tragfähigkeit die Bemessungswerte

VRd,J.,

abhängig von der Bauteildicke und der Betonfestigkeitsklasse, nach Anlage 5, Tabelle 2 angesetzt werden.

Zur Aufnahme der in der Fuge auftretenden Spreizkräfte ist, entsprechend DAfStb Heft 525, eine äußere Zugkomponente zu berücksichtigen, die mindestens das 1,5fache der über die Fuge zu übertragenden Querkraft beträgt. Diese Zugkraft kann durch eine entsprechend angeordnete Bewehrung (z. B. Ringanker) oder durch andere konstruktive Maßnahmen (eingespannte Stützen, Reibungskräfte bei vollflächig aufstehenden Wandelementen, o. ä.) abgetragen werden.

Bei gleichzeitiger Wirkung von Querkräften parallel zur Fuge sind die Bemessungswerte

VRd,J.

mit der lnteraktionsbeziehung nach Anlage 5, Diagramm 1 abzumindern.

3.2.4 Begrenzung der Rissbreite

Kann eine Zwangsbeanspruchung der Stahlbetonfertigteil - Verbindung aus Temperatur­

änderung oder freier Bewitterung nicht ausgeschlossen werden, ist nachzuweisen, dass im Bereich der Stahlbetonfertigteil - Verbindung die Rissbreite infolge dieser Beanspruchung auf w

k

s 0,3 mm beschränkt bleibt. Infolge Querkraftbeanspruchung ergeben sich keine zusätzlichen Rissbreiten.

249433.1 B 1.21.8-11/1 B

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Deutsches Institut

Baut1echnik für

DIBt

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung

Nr. 2-21.8-1871 Seite 7 vion 7 11. August 2018

3.3 Ausführung

3.3.1 Herstellung der Stahlbetonfertigteile

Die Verbindungsschienen sind entsprechend der Einbauanweisung des Herstellers und den Anlagen einzubauen.

Die Verbindungsschienen sind gemäß der Herstellerkennzeichnung mit dem Pfeil nach oben einzubauen.

Die Endverankerungen der Seilschlaufen sind im Winkel von 90

°

zum Verwahrkasten im Fertigteil auszurichten. Bei vertikalem Einbau der Verbindun�1sschienen in der Schalung ist die Montagestabilität der Endverankerungen der Seilenden im Fertigteil durch Anbinden an die Bewehrung mit Draht sicherzustellen.

Um zusätzliche Verformungen aus Schwinden zu begrenzen, sind die Fertigteile vor Auslieferung entsprechend zu lagern.

3.3.2 Herstellung der Stahlbetonfertigteil - Verbindung

Die Stahlbetonfertigteil - Verbindung mittels Verbindungsschienen ist entsprechend der Einbauanweisung des Herstellers und den Angaben der Anlagen herzustellen.

Die Seilschlaufen sind für den Betoniervorgang bei der Herstellung der Fertigteile im Verwahrkasten eingeklappt und der Verwahrkasten gegen das Eindringen von Beton durch ein Metallprofil (längsseitig) und Klebeband (stirnseitig) verschlossen. Zur Montage der erhärteten Fertigteile wird der Verschluss geöffnet und entfernt und die Schlaufen im Winkel von 90

°

zum Verwahrkasten herausgeklappt.

Bei richtiger Ausrichtung der Seilschlaufen überlappen sich diese horizontal um das in den Anlagen angegebene Sollmaß und liegen in vertikaler Richtung ohne Abstand übereinander.

Horizontale oder vertikale Fehllagen der Seilschlaufen sind nur bis zu den in den Anlagen angegebenen maximalen Toleranzen zulässig.

Der Vergussmörtel ist entsprechend den Verarbeitungshinweisen des Herstellers anzumischen und sorgfältig einzubringen.

Beatrix Wittstock

Referatsleiterin

(10)

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-21.8-1871 vom 1. August 2018

Bild 1:

Halfen Loop Box M 100/250 Bild 2:

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Deutsches Institut Bautechnik für

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UIBt

Halfen Loop Box HLB M 20/250 (Seilschlaufen im Transportzustand eingeklappt)

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Querkraft parallel

Querkraft senkrecht

Querkraft parallel und senkrecht

Bild 3: Einbauzustand ohne Fugenverguss und zulässige Belastungsrichtungen Halfen Loop Box HLB T 100/250-System

Anlage 1 Produkt und Einbauzustand

210698.18 1.21.8-11/18

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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-21.8-1871 vom 1. August 2018

1180

Deutsches Institut

Bautechnik für DIBt

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133 249 249 249 249 51 58

Bild 4: HALFEN Loop Box HLB M 100/250 in Längs- und Querschnitt

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Bild 5: Draufsicht in den geöffneten Kasten mit umgebogenen Seilschlaufen

1180

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Bild 6: HALFEN Loop Box HLB M 20/250 in Längs- und Querschnitt

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Bild 7: Draufsicht in den geöffneten Kasten mit umgebogenen Seilschlaufen

Halfen Loop Box HLB T 100/250-System

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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-21.8-1871 vom 1. August 2018

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Deutsches Institut

Bautechnik für OIBt

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Längseisen Längseisen B500A, 0 12 mm B500A, 0 1 0 mm

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Rückverankerung Bügel B500A, 0 8 mm, Verankerung nach

DIN EN 1992-1-1: 2011-01 mit DIN EN 1992-1-1/NA: 2013-04

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O>

O>

Maße in mm Hinweis

Die Zeichnung stellt die optimale Lage der Bügel (Rückver­

ankerung) dar. Alternativ ist die vertikale Positionierung der Bügel auch zwischen den Seilschlaufen möglich.

Halfen Loop Box HLB T 100/250-System

Anlage 3 Bauteilabmessungen und Bewahrung

210698.18 1.21.8-11/18

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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-21.8-1871 vom 1. August 2018

76

Bild 8:

Regelfall Fuge horizontale Solllage

86 Bild 9:

Minimale Fuge

56 Bild 10:

Maximale Fuge

8500A, 012

8500A, 012

Maße in mm Halfen Loop Box HLB T 100/250-System

Deutsches Institut

Bautechnik für

DIEt

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Bild 11: vertikale Solllage Regelfall Schlaufenüberlappung

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J

J

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Bild 12:

Maximale vertikale Fehllage

(14)

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. 2-21.8-1871 vom 1. August 2018

Deutsches Institut

Bautechnik für

OIBt

Tabelle 1: Bemessungswert der Querkrafttragfähigkeit parallel zur Fuge (Wandebene) Wand dicke

[cm]

� 14

Bemessungswert der Querkrafttra1iähigkeit v

Rd

, 11 [kN/m]

C30/37 C35/45 C40/50 C45/55

50,0

Tabelle 2: Bemessungswert der Querkrafttragfähigkeit sen�trecht zur Fuge (Wandebene) Wanddicke

[cm]

14 15 16 17 18 19 20 21

22

23 24 25

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..., 40 "'

z 30

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20

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10 0

Bemessungswert der Querkrafttraofähigkeit vRd,..L [kN/m]

C30/37 C35/45 C40/50 C45/55

8,8 10,0 10,7 11,4

10,2 11,6 12,4 13,3

11,7 13,3 14,3 15,2

13,2 15,0 16, 1 17,2

14,8 16,9 18,1 19,3

16,4 18,7 20,1 21,4

18,1 20,6 22,2 23,6

19,9 22,6 24,3 25,9

21,6 24,7 26,5 28,2

23,5 26,8 28,7 30,6

25,4 28,9 31,0 33,0

27,3 31, 1 33,3 35,5

29,2 33,3 35,7 37,5

Diagramm 1:

"' "' "' lnteraktionsbeziehung Querkraft parallel und senkrecht zur Fuge

0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% V

Rd

,.L [% der Werte nach Tabelle 2]

Halfen Loop Box HLB T 100/250-System

Anlage 5 Bemessungswiderstände, Interaktion

210698.18 1.21.8-11/18

(15)

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/

Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. 2-21.8-1871 vom 1. August 2018

Bild 13:

Wand­

Wandverbindung

Bild 14:

Wand-

Wand -T-Verbindung

Halfen Loop Box HLB T 100/250-System

Deutsches Institut Bautechnik für

Bild 16:

DIEt

Bild 15:

Wand-Wand­

Eckverbindung

Stütze -

Wandverbindung

(16)

© 2020 R-237 – 08/18 PDF 10/20

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