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Compte rendu sur les procédures d’audit concernant le processus de finalisation du décompte final du Programme Bâtiments - Office fédéral de l’énergie - Eidgenössische Finanzkontrolle

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Academic year: 2022

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Monbijoustrasse 45 CH-3003 Bern T +41 58 463 11 11 F +41 58 463 11 00 Bundesamt für Energie

Herr Benoît Revaz Direktor

Pulverstrasse 13 3063 Ittigen

Datum 16. Oktober 2020

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baca/stha

Berichterstattung über Prüfungshandlungen zum Finalisierungsprozess der Schlussabrechnung des Gebäudeprogramms Teil A

Sehr geehrter Herr Revaz

Wie in unserem Schreiben vom 20. Januar 2020 angekündigt, hat die Eidgenössische Finanzkon- trolle (EFK) im Zusammenhang mit dem Finalisierungsprozess der Schlussabrechnung des Ge- bäudeprogramms verschiedene Prüfungshandlungen vorgenommen. Die eigentliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 und der Schlussabrechnung für die Jahre 2010 bis 2019 hat die Finanzkon- trolle des Kantons Graubünden (KFK GR) vorgenommen. Sie führte die Prüfung der Jahresrech- nungen und der Fortschreibung der Schlussabrechnung im Auftrag der EnDK1 durch. Die Ab- schlussprüfung fand am 4. und 5. Mai 2020 bei der nationalen Dienstleistungszentrale in Zollikon statt. Die EFK hat aufgrund der gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht an dieser Prüfung teilgenommen. Sie führte ihre ergänzenden Prüfungshandlungen nachträg- lich durch.

Die EFK hat die Prüfberichte der KFK GR, die Schlussabrechnung (Excel-Berechnungstool) und die Unterlagen über die Kontrollaktivitäten des Bundesamts für Energie (BFE) durchgesehen und validiert. Die Arbeiten wurden zwischen Mai und August 2020 durch Herrn Hanspeter Steinmann (Revisionsleiter) unter der Federführung von Frau Carole Balli vorgenommen.

1 Konferenz der kantonalen Energiedirektoren

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1 Die Abschlussprüfung ist nachvollziehbar und gemäss den Schweizer Prüfungsstandards erfolgt

Die EFK konnte die Prüfungshandlungen der KFK GR zur Prüfung der Jahresrechnung 2019 für das Gebäudeprogramm Teil A sowie bezüglich der Schlussabrechnung des Programms für die Jahre 2010 bis 2019 anhand der erhaltenen Prüfberichte (Management Letter und Bericht des Wirtschafts- prüfers) sowie weiterer Unterlagen gut nachvollziehen. Die KFK GR erfüllt die Anforderungen an die Zulassung und die Unabhängigkeit einer Revisionsstelle. Die Prüfungen wurden risikoorientiert und unter Einhaltung der Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Die Prüfungsergebnisse sind gut dokumentiert und nachvollziehbar. Die EFK hat keine weiteren Bemerkungen zur Prüfungsdurch- führung.

2 Die Darstellung der Schlussabrechnung des Gebäudeprogramms ist korrekt Die Zahlen in der Schlussabrechnung für das Gebäudeprogramm Teil A (2010–2019) sind plausibel.

Für die Jahre 2018 und 2019 stimmen sie mit den geprüften Jahresrechnungen überein. Die KFK GR hat diese Abstimmung jährlich durchgeführt. Auf Empfehlung der EFK, anlässlich einer Validie- rung der Schlussabrechnung im Jahr 2015, wurde die Darstellung angepasst. Die Umsetzung der Empfehlung wurde von der KFK GR bestätigt. Die Schlussabrechnung entspricht den in der Verein- barung zwischen dem BFE und der EnDK festgehaltenen Vorgaben.

Die EFK kommt aufgrund des Nachvollzuges der verschiedenen Prüfungsarbeiten der KFK GR und ihrer eigenen Prüfungsarbeiten zum Schluss, dass die Schlussabrechnung für das Gebäudepro- gramm Teil A korrekt dargestellt ist. Sie hat keine weiteren Bemerkungen dazu.

3 Die Kontrollen des BFE erfolgten gemäss einem Qualitätssicherungskonzept Das BFE verfügt über ein Qualitätssicherungskonzept, das die Kontrollen über die verwendeten Fi- nanzhilfen regelt. Dieses sieht risikoorientierte Stichproben und Ausführungskontrollen bei den Kan- tonen vor, die für die operative Umsetzung des Gebäudeprogramms zuständig sind. Für die Vorbe- reitung und Auswahl dieser Kontrollen wurden die Ergebnisse aus den Stichproben der KFK GR miteinbezogen. Die Kontrollaktivitäten des BFE im Rahmen der Qualitätssicherung wurden jährlich in einem Bericht zusammengefasst.

Die EFK stellte fest, dass die Kontrollen gemäss dem Konzept jährlich durchgeführt und nachgewie- sen sind. Die nach dem Qualitätssicherungskonzept und in Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle durchgeführten Stichproben und Kontrollen waren angemessen.

4 Verwendung der nicht benötigten Mittel

Die EFK hält fest, dass das Auslaufen des Gebäudeprogramms Teil A dazu führte, dass im Rech- nungsjahr 2018 nicht verwendete Mittel im Umfang von 200 Millionen Franken an den Bund zurück- geflossen sind. Diese Mittel wurden gemäss Angaben in der Staatsrechnung 2018 an die Wirtschaft

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und an die Bevölkerung zurückverteilt. Im Rechnungsjahr 2020 wurden weitere nicht verwendete 20 Millionen Franken an den Bund überwiesen.

5 Generelle Stellungnahme der Geprüften

Das BFE ist mit den Prüfungsresultaten der EFK einverstanden.

Die EFK dankt allen Ansprechpartnern für die zuvorkommende Unterstützung.

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE

Kopie elektronisch an:

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