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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

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Academic year: 2022

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname: THERMACELL Stechmücken-Schutzgerät Wirkstoffplättchen

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Allgemeine Verwendung: Insektizid

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)

Acute Tox. 4; H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Acute Tox. 4; H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

Aquatic Acute 1; H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1; H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (CLP)

Signalwort: Achtung

Gefahrenhinweise: H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Firmenbezeichnung:

Straße/Postfach:

PLZ, Ort:

Thermacell Repellents, Inc 26 Crosby Drive

Bedford, MA 01730 UA +1-780-541-6900 +1-781-430-6007

customerservice@thermacell.net

Telefon:

Telefax:

E:

1.4 Notrufnummer

CHEMTREC – CCN19760 / +1-703-527-3887

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Sicherheitshinweise: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P261 Einatmen von Dampf vermeiden.

P264 Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen.

P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P501 Inhalt/Behälter Sonderabfall zuführen.

Besondere Kennzeichnung

Hinweistext für Etiketten: Enthält: d-Allethrin

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Wirkstoffgehalt: 21,97% d-Allethrin

Registriernummer nach Biozid-Meldeverordnung: CHZB0260 Produktart 18: Insektizid

2.3 Sonstige Gefahren

Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:

Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe: nicht anwendbar

3.2 Gemische

Chemische Charakterisierung:

Platten, getränkt mit:

Gefährliche Inhaltsstoffe:

Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung

EG-Nr. -

CAS 231937-89-6

d-Allethrin:

(RS)-3-allyl-2-methyl-4- oxocyclopent-2-enyl (1R)-cis, transchrysanthemate

90 - 95 % Acute Tox. 4; H302.

Acute Tox. 4; H332.

Aquatic Acute 1; H400.

Aquatic Chronic 1; H410.

Wortlaut der H- und EUH-Gefahrenhinweise: siehe unter Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Nach Einatmen: Betroffene in Ruhelage bringen und warm halten.

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Bei Atemstillstand sofort künstlich beatmen.

(3)

Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt: Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.

Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen.

Sofort Arzt hinzuziehen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid (CO2).

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:

Wasservollstrahl

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Im Brandfall können entstehen: Rauch, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid (CO2).

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.

Zusätzliche Hinweise: Rauch nicht einatmen.

Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Ungeschützte Personen fernhalten. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen, dekontaminieren und entsorgen. Betroffene Körperstellen reichlich mit Wasser spülen. Einatmen von Dampf vermeiden.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.

(4)

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang:

Gute Raumbelüftung erforderlich.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Geeignete Schutzausrüstung tragen. Einatmen von Dampf vermeiden.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:

Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:

Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Zusammenlagerungshinweise:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

7.3 Spezifische Endanwendungen

Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Zusätzliche Hinweise: Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Nur im Freien verwenden. Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.

Persönliche Schutzausrüstung

Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz

Atemschutz: Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich. Filtertyp B.

Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration

(Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!

Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374.

Handschuhmaterial: PVC, Gummi, Neopren.

Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): > 480 min

Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten.

Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.

Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

(5)

Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Beschmutzte, getränkte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen, dekontaminieren und entsorgen. Betroffene Körperstellen reichlich mit Wasser spülen.

Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Einatmen von Dampf vermeiden.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen: Aggregatzustand bei 20 °C und 101,3 kPa: fest

Form: Platten, getränkt mit: viskose Flüssigkeit Farbe: gelb bis braun

Geruch: charakteristisch

Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar

pH-Wert: 6,2 (Flüssigkeit)

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: <= -50 °C (Flüssigkeit)

Siedebeginn und Siedebereich: Keine Daten verfügbar

Flammpunkt/Flammpunktbereich: 138 °C (Flüssigkeit)

Verdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbar

Entzündbarkeit: Keine Daten verfügbar

Explosionsgrenzen: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck: bei 25 °C: <= 0,1 hPa (Flüssigkeit)

Dampfdichte: Keine Daten verfügbar

Dichte: bei 20 °C: 1,01 g/mL (Flüssigkeit)

Löslichkeit: bei 25 °C: >= 1000 g/L (Flüssigkeit)

Wasserlöslichkeit: bei 20 °C: 2,55 mg/L (Flüssigkeit)

Fettlöslichkeit: teilweise mischbar (Flüssigkeit)

Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: bei 20 °C: >= 3,07 log P(o/w) (Flüssigkeit)

Aufgrund des Verteilungskoeffizienten n-Octanol/Wasser ist eine Anreicherung in Organismen möglich.

Selbstentzündungstemperatur: 311 °C (Flüssigkeit)

Zersetzungstemperatur: Keine Daten verfügbar

Viskosität, dynamisch: bei 20 °C: 140,7 mPa*s (Flüssigkeit)

Explosive Eigenschaften: Keine Daten verfügbar

Oxidierende Eigenschaften: Keine Daten verfügbar 9.2 Sonstige Angaben

Molekulargewicht 302,41 g/mol (Flüssigkeit)

Weitere Angaben: Keine Daten verfügbar

(6)

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

siehe 10.3 10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten verfügbar 10.5 Unverträgliche Materialien

Keine Daten verfügbar 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Im Brandfall können entstehen: Rauch, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.

Thermische Zersetzung: Keine Daten verfügbar

(7)

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Toxikologische Wirkungen:Die Aussagen sind von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Für das Produkt als solches liegen keine toxikologischen Daten vor.

Akute Toxizität (oral): Acute Tox. 4; H302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Akute Toxizität (inhalativ): Acute Tox. 4; H332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

d-Allethrin, Kaninchen: nicht reizend

Schwere Augenschädigung/-reizung: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

d-Allethrin, Kaninchen: leicht reizend

Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten.

Sensibilisierung der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

d-Allethrin, Meerschweinchen: nicht sensibilisierend (Bühler Test)

Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

d-Allethrin:

Salmonella/Mikrosomen-Test (Ames-Test): Keine bakterientoxischen Effekte.

Karzinogenität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reproduktionstoxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten.

Aspirationsgefahr: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Sonstige Angaben: Angabe zu d-Allethrin:

LD50 Ratte, oral: > 1000 mg/kg bw LD50 Ratte, dermal: > 2000 mg/kg bw LC50 Ratte, inhalativ: > 5,77 mg/L Symptome

Kleinste Mengen können schon zu erheblichen Gesundheitsstörungen führen. Kann Haut, Augen und Atemwege reizen. Magenschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Husten, Atemschwierigkeiten, Schwindel, Kopfschmerzen. Die Ausbildung einer Pneumonie oder eines Lungenödems ist in schweren Fällen nicht auszuschließen.

(8)

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

Aquatische Toxizität: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Angabe zu d-Allethrin:

Fischtoxizität: LC50 Brachydanio rerio (Zebrabärbling): 0,00708 mg/L/96h Daphnientoxizität: EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 0,0061 mg/L/48h Algentoxizität: EC50 Scenedesmus subspicatus: 1,1 mg/L/72h

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Sonstige Hinweise: Das Produkt ist biologisch nicht leicht abbaubar.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Biokonzentrationsfaktor (BCF):

Angabe zu d-Allethrin:

BCF: 20 Koc: 9500 12.4 Mobilität im Boden

Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Allgemeine Hinweise: Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt

Abfallschlüsselnummer: 07 04 13* = Feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten.

* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.

Empfehlung: Unter Beachtung der örtlichen und nationalen gesetzlichen Vorschriften als Sonderabfall entsorgen.

Verpackung

Empfehlung: Unter Beachtung der örtlichen und nationalen gesetzlichen Vorschriften als Sonderabfall entsorgen.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:

UN 3077

(9)

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR/RID, ADN: UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (d-Allethrin)

IMDG, IATA-DGR: UN 3077, ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N.O.S. (d-Allethrin)

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR/RID, ADN: Klasse 9, Code: M7

IMDG: Class 9, Subrisk -

IATA-DGR: Class 9

14.4 Verpackungsgruppe

ADR/RID, ADN, IMDG, IATA-DGR:

III 14.5 Umweltgefahren

Meeresschadstoff - IMDG:

ja

Meeresschadstoff - ADN: ja

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Landtransport (ADR/RID)

Warntafel: ADR/RID: Gefahrnummer 90, UN-Nummer UN 3077

Gefahrzettel: 9

Sondervorschriften: 274 335 375 601

Begrenzte Mengen: 5 kg

EQ: E1

Verpackung - Anweisungen: P002 IBC08 LP02 R001

Verpackung - Sondervorschriften: PP12 B3

Sondervorschriften für die Zusammenpackung:

MP10

Ortsbewegliche Tanks - Anweisungen: T1 BK1 BK2 BK3

Ortsbewegliche Tanks - Sondervorschriften: TP33

Tankcodierung: SGAV LGBV

Tunnelbeschränkungscode: -

Binnenschiffstransport (ADN)

Gefahrzettel: 9

Sondervorschriften: 274 335 375 601

Begrenzte Mengen: 5 kg

EQ: E1

Beförderung zugelassen: T

Ausrüstung erforderlich: PP

(10)

Seeschiffstransport (IMDG)

EmS: F-A, S-F

Sondervorschriften: 274, 335, 966, 967, 969

Begrenzte Mengen: 5 kg

Freigestellte Mengen: E1

Verpackung - Anweisungen: P002, LP02

Verpackung - Vorschriften: PP12

IBC - Anweisungen: IBC08

IBC - Vorschriften: B3

Tankanweisungen - IMO: -

Tankanweisungen - UN: T1, BK2, BK2, BK3

Tankanweisungen - Vorschriften: TP33

Stauung und Handhabung: Category A. SW23

Eigenschaften und Bemerkung: -

Trenngruppe: none

Lufttransport (IATA)

Gefahrzettel: Miscellaneous

Freigestellte Menge Kodierung: E1

Passagier- und Frachtflugzeug: Begrenzte Menge:

Pack.Instr. Y956 - Max. Net Qty/Pkg. 30 kg G

Passagier- und Frachtflugzeug: Pack.Instr. 956 - Max. Net Qty/Pkg. 400 kg

Nur Frachtflugzeug: Pack.Instr. 956 - Max. Net Qty/Pkg. 400 kg

Sondervorschriften: A97 A158 A179 A197

Emergency Response Guide-Code (ERG): 9L

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Nationale Vorschriften - Schweiz

Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:

Biozid-Zulassungs-Nr.: CHZB0260 - Produktart 18 Nationale Vorschriften - Deutschland

Lagerklasse: 11 = Brennbare Feststoffe

Wassergefährdungsklasse:

2 = deutlich wassergefährdend 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Für diesen Stoff ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich.

(11)

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Weitere Informationen

Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3:

H302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H400 = Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Grund der letzten Änderungen:

Änderung in Abschnitt 1: Handelsname, Materialnummer

Erstausgabedatum: 5.9.2011 Datenblatt ausstellender Bereich

Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich

Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).

Haftungsausschluss: Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Dieses Sicherheitsdatenblatt enthält nur sicherheitsrelevante Angaben und ersetzt keine Produktinformation oder Produktspezifikation.

Referenzen

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