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1 Prüfauftrag/-umfang Prüfkompetenz Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck ist gemäß § 74 Abs

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Zl. KA-08788/2015

BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN

DER GEBARUNG UND JAHRESRECHNUNG 2013/2014 DER TIROLER LANDESTHEATER UND ORCHESTER GMBH

INNSBRUCK

Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und Jahresrechnung 2013/2014 der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 04.05.2016 dem Gemeinderat folgenden Bericht:

Der Bericht der Kontrollabteilung vom 13.04.2016, Zl. KA-08788/2015 ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzu- sehen, verwiesen.

1 Prüfauftrag/-umfang

Prüfkompetenz Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. c Z 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) un- ter anderem beauftragt, die Gebarung jener Unternehmungen zu prü- fen, an denen die Stadtgemeinde Innsbruck „allein oder gemeinsam mit anderen der Prüfungsbefugnis der Kontrollabteilung unterliegenden Rechtsträgern und/oder mit anderen Gebietskörperschaften bzw. Ge- meindeverbänden mit mindestens 50 % des Kapitals beteiligt ist, oder die die Stadt allein oder gemeinsam mit anderen derartigen Rechtsträ- gern betreibt“.

Prüfungsgegenstand In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages hat die Kontrollabtei- lung eine stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung und Jahresrechnung 2013/2014 (Wirtschaftsjahr 2013/2014) der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck (im Folgenden auch kurz TLT genannt) durchgeführt. Die Prüfungsschwerpunkte wurden dabei auf

• die Erläuterung der Dienstbarkeits- und Nutzungsvereinbarungen für beanspruchte Liegenschaften,

• die Darstellung von gesellschaftsrechtlichen Aspekten,

• die Finanzierung der Gesellschaft im Wege von so genannten

„Deckungsbeitragszuschüssen zum Betriebsabgang“ durch die Ge- sellschafter Land Tirol und Stadt Innsbruck,

• die Prüfung der zum Stichtag 31.08.2014 im Rahmen der Bilanzposi- tion „Wertpapiere des Anlagevermögens“ ausgewiesenen Veranla- gungen,

• die Prüfung der Bewirtschaftung der bestehenden Bankkonten,

• eine Einsichtnahme in die Umsatzerlöse, insbesondere in die Kar- tenerlöse, Miet- und Pachterlöse sowie Sponsorenerlöse,

• die Darstellung von Besucher- und Einnahmenstatistiken und pro- zentuellen Auslastungen in den einzelnen Spielstätten,

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• eine Einschau in Teilbereiche der Personalgestion, insbesondere in Verbindung mit den zum Bilanzstichtag per 31.08.2014 bestehenden Rückstellungen sowie der im Wirtschaftsjahr 2012/2013 vollzogenen personellen Wechsel in der Theaterleitung sowie

• die bautechnische Prüfung von Umbau- und Adaptierungsarbeiten in der Messehalle zur „Ersatzspielstätte Kammerspiele“

gelegt.

Der zum Prüfungszeitpunkt aktuellste festgestellte Jahresabschluss war jener zum Stichtag 31.08.2014. Daher bezog sich die durchgeführ- te Prüfung der Kontrollabteilung grundsätzlich auf den Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2013/2014. Aus Gründen der Aktualität und Zeitnä- he wurde jedoch fallweise auch das Wirtschaftsjahr 2014/2015 tangiert, wie auch teilweise Daten aus Vorjahren dargestellt worden sind.

Vollständigkeits- erklärung

Die Kontrollabteilung hat – in Anlehnung an die Vorgangsweise im Rahmen einer Abschlussprüfung – eine von der Geschäftsführung der TLT unterfertigte Vollständigkeitserklärung zu ihren Prüfungsunterlagen genommen.

Anhörungsverfahren Das gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden.

Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis

Aus der Sicht der TLT berührte der Bericht der Kontrollabteilung keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.

Gender-Hinweis Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht ge- wählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Über- sichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich in einer Ge- schlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Bilanzstichtag per 31.08. des Jahres

Die TLT hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr. Die Bilanz wird zum Stichtag 31.08. eines jeden Jahres erstellt; die Ge- winn- und Verlustrechnung bildet den Zeitraum von 01.09. des Jahres bis 31.08. des Folgejahres ab und entspricht somit dem in der TLT ge- pflogenen „Spieljahr“.

Gesetzliche Bestimmung im Finanzausgleichs- gesetz 2008

Die Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Z 1 FAG 2008 i.d.g.F. sehen vor, dass der Bund den Ländern und Gemeinden für die auf eigene Rech- nung geführten Theater und jene Theater, zu deren Abgangsdeckung sie vertraglich verpflichtet sind, jährliche Zweckzuschüsse gewährt, wenn die empfangenden Gebietskörperschaften eine Grundleistung mindestens in der Höhe des Zweckzuschusses erbringen. Länder und

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Gemeinden, die dem Theatererhalterverband österreichischer Bundes- länder und Städte als ordentliche Mitglieder angehören (das ist beim Land Tirol und der Stadt Innsbruck der Fall) erhalten einen jährlichen Gesamtbetrag im Ausmaß von € 18.713.000,00.

Von Land und Stadt vereinnahmte Zweckzuschüsse

Auf das Land Tirol und die Stadt Innsbruck entfällt für den Betrieb des TLT ein Teilbetrag in Höhe von € 3.499.331,00 bzw. 18,70 % des im FAG 2008 vorgesehenen Gesamtbetrages. Entsprechend dem Beteili- gungsverhältnis teilt sich diese Summe mit einem Betrag von

€ 1.924.632,00 (55 %) für das Land Tirol und einem Betrag von

€ 1.574.699,00 (45 %) für die Stadt Innsbruck auf.

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Keine

Körperschaftsteuer

Als gemeinnützige GmbH ist die TLT gemäß § 5 Z 6 KStG von der un- beschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit (auch keine Mindestkör- perschaftsteuer).

Umsatzsteuer Betreffend die Umsatzsteuer sieht § 6 Abs. 1 Z 25 UStG eine unechte Steuerbefreiung (also keine Umsatzsteuerpflicht für Leistungen, im Gegenzug jedoch auch kein Vorsteuerabzug möglich) für Umsätze der TLT vor.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch eine Optionserklärung von der unechten Steuerbefreiung zur Steuerpflicht zu optieren. Diese Option bedeutet in weiterer Folge, dass die Umsätze zwar steuerpflichtig zu behandeln sind, sich jedoch im Gegenzug die Vorsteuerabzugsmög- lichkeit eröffnet. Diese Option wurde von der TLT mit schriftlicher Opti- onserklärung vom 16.01.2006 ausgeübt.

Gemäß § 10 Abs. 2 Z 8 lit. a) und b) UStG in der zum Prüfungszeit- punkt zuletzt geänderten Fassung BGBl. I Nr. 112/2012 gelangt für Umsätze der TLT der ermäßigte Steuersatz von 10 % zur Anwendung.

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Gebäudekomplex Landestheater – Unentgeltliche Dienstbarkeit des Gebrauches zugunsten der TLT

Im Zuge der Gesellschaftsgründung wurde überlegt, den im Eigentum der Stadt Innsbruck stehenden Gebäudekomplex mit Theatergebäude, Probebühnen und weiteren Anlagen in die Gesellschaft einzubringen, während das Grundstück bei der Stadt belassen werden sollte. Nach rechtlicher Prüfung wurde hiervon jedoch Abstand genommen und stattdessen im Gesellschaftsvertrag verschriftlicht, dass der Theater- gesellschaft die Liegenschaft samt allen darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen sowie allen Rechten und Lasten durch die Stadt Inns- bruck auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Diese Ver- pflichtung der Liegenschaftseigentümerin zugunsten der Tiroler Lan- destheater- und Orchester Gesellschaft mbH Innsbruck wurde auch als

„Dienstbarkeit des Gebrauches“ grundbücherlich einverleibt.

Kammerspiele in den ehemaligen Stadtsälen

Für die Räumlichkeiten der Kammerspiele in den früheren Städtsälen wurde vereinbart, dass die Stadt Innsbruck diese „nach den bisherigen Gepflogenheiten“ unentgeltlich der Theatergesellschaft zur Verfügung stellt. Den rechtlichen Rahmen bot bis zur Schließung und dem Ab- bruch des Gebäudes ein zwischen der Innsbrucker Immobilien Service GmbH und der TLT abgeschlossener Mietvertrag.

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Erhaltung und Erweiterung der Gebäudestruktur

Für die Erhaltung und Erweiterung der baulichen Substanz verpflichte- ten sich die Gesellschafter Land Tirol und Stadt Innsbruck zur Be- deckung des gesamten Betriebsabgangs inkl. Bauinvestitionen (Aus- gaben abzgl. Einnahmen) gemäß Aufteilungsschlüssel im Verhältnis 55:45.

Für detaillierte Festlegungen in Bezug auf die Überlassung der Liegen- schaft des Landestheaters am Rennweg 2 und den Räumlichkeiten der Kammerspiele sowie zur etwaigen Ablöse von baulichen Investitionen, sollte die Liegenschaft wieder in die alleinige Verfügungsbefugnis der Eigentümerin Stadt Innsbruck zurückfallen, wurde im Gesellschaftsver- trag auf den zwischen Stadt Innsbruck und TLT gesondert abgeschlos- senen Dienstbarkeitsvertrag verwiesen.

Dienstbarkeitsvertrag Landestheater

Die Stadt Innsbruck ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1193 GB 81113 Innsbruck mit dem Grundstück .782/1. Gemäß dem zum Prüfungszeitpunkt gültigen Teilungsplan GZ 4889/14 betrug die Grund- stücksgröße 8.504 m². Auf diesem befindet sich das Tiroler Landes- theater samt Probebühnen, Nebenräumen und weiteren Betriebsanla- gen. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 07.12.2005 bzw. 24.01.2006 räum- te die Stadt Innsbruck der TLT ab dem 01.09.2005 auf unbestimmte Dauer die unentgeltliche Dienstbarkeit des Gebrauches an der (oberir- dischen) Liegenschaft samt den darauf errichteten Gebäuden und An- lagen zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes ein.

Die TLT stimmte einer bestehenden Dienstbarkeitsvereinbarung für den Betrieb der unter dem Landestheater situierten Tiefgarage zu.

Die Stadt Innsbruck hat weiterhin das Recht, den Theatervorplatz im Einvernehmen mit der TLT zu nutzen. Die Erhaltung und Pflege inkl.

des Winterdienstes für die öffentlich zugänglichen Flächen wurde durch die Stadt Innsbruck übernommen.

Die TLT hat auf eigene Kosten für den Versicherungsschutz gegen Feuer- und Elementarschäden sowie für eine Betriebshaftpflichtversi- cherung zu sorgen. Die Einsichtnahme der Kontrollabteilung ergab in diesem Zusammenhang keinen Anlass für Beanstandungen.

Sämtliche Betriebskosten, öffentliche Abgaben und sonstige Lasten sind durch die TLT zu tragen. Diese ist auch für den guten und be- triebsfähigen Zustand sämtlicher Bauten und Anlagen inklusive Zube- hör verantwortlich und hat notwendige Erhaltungs- und Adaptierungs- maßnahmen nach den Vorgaben der Baubehörde und des Denkmal- schutzes auf eigene Kosten durchzuführen.

In der Vergangenheit konnte sich die TLT diesbezüglich unentgeltlich der Dienste und Leistungen der Landesbaudirektion bedienen, welche u.a. das Projektmanagement für den Umbau des Kassafoyers oder die Erneuerung der Klimaanlage des Zuschauerhauses übernahmen. Laut Auskunft des technischen Leiters der TLT musste diese Form der un- verbindlichen Zusammenarbeit – die Regelung dürfte gemäß Auskunft der TLT auf einen Wunsch der Landespolitik im Zuge des Neubaus der Probebühnen im Jahr 2003 zurückgegangen sein, schriftliche Verein- barungen lagen keine vor – von Seiten der Baudirektion jedoch been- det werden. Die TLT müsste für die Besorgung notwendiger Erhal-

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tungs-, Um- oder Neubauarbeiten künftig auf Leistungen externer Dienstleister zurückgreifen.

Die IISG verwaltet insbesondere im Auftrag, Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck deren Liegenschaftsvermögen, zu welchem u.a.

das Tiroler Landestheater zu zählen ist, dessen Erhaltungspflichten gemäß Dienstbarkeitsvertrag jedoch an die TLT übertragen wurden.

Aus diesem Grunde sprach sich die Kontrollabteilung für die Prüfung einer Zusammenarbeit zwischen TLT und IISG im Bereich der Liegen- schaftsverwaltung bzw. des Projektmanagements für bauliche Maß- nahmen aus und befürwortete bei positivem Verlauf der Gespräche den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. In einem ersten unverbindlichen Gespräch zeigte sich die IISG gegenüber der TLT diesbezüglich positiv. Des Weiteren teilte die TLT im Rahmen des durchgeführten Anhörungsverfahrens mit, konkrete Maßnahmen sowie Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit in weiterführenden Gesprächen abzuklären und zu dokumentieren.

Zur Ablöse baulicher Investitionen am Theatergebäude wurde vertrag- lich festgehalten, dass der TLT im Falle einer Vertragsauflösung keine Ablösen für ihre Aufwendungen zustehen. Die Stadt Innsbruck ver- pflichtete sich gegenüber dem Land Tirol zum Ersatz des aliquoten Anteils am Buchwert des Theatergebäudes einschließlich Nebenanla- gen, sollte dieses wieder in die alleinige Verfügungsbefugnis der Stadt fallen.

Mietvertrag Kammerspiele

Bis zum Juni 2015 befanden sich die Kammerspiele in den ehemaligen Stadtsälen an der Universitätsstraße 1, welche im Zuge des Neubau- projektes „Haus der Musik Innsbruck“ abgebrochen wurden.

Dem Gesellschaftsvertrag entsprechend vermietete die Eigentümerin Stadtgemeinde Innsbruck Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 1.103,72 m² zzgl. Zubehör an die Mieterin Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck. Hierbei handelte es sich u.a. um den Theatersaal inkl. Nebenräume im UG und Büros im 1. OG. Ausdrück- lich nicht Gegenstand der Mietvereinbarung waren der kleine und gro- ße Stadtsaal. Dieser konnte von der TLT nach Bedarf direkt über das elektronische Buchungssystem reserviert werden. Die Abrechnung wurde nach gültigen Tarifen vereinbart.

Der Hauptmietzins war wertgesichert vereinbart. Umgelegt auf eine Nutzfläche von 1.103,72 m² ergab sich die monatliche Vorschreibung für Miete, Betriebs- und Heizkosten mit brutto € 2.054,12.

Das Mietverhältnis startete mit 01.09.2005 und wurde unter Berück- sichtigung einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum 31.07.2015 beendet.

Mietvertrag Ersatzspielstätte Kammerspiele

Die Nutzung des Messesaals der CMI als Ersatzspielstätte setzte die Umsetzung baulicher Maßnahmen voraus. Die vertragliche Vereinba- rung zwischen TLT und CMI regelt insofern die Nutzung der Räumlich- keiten, die Rahmenbedingungen für den Um- und Rückbau der Bau- lichkeit sowie die sonstigen Grundlagen der Zusammenarbeit.

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Das Gesamtflächenmaß des Mietgegenstandes beträgt rd. 976,00 m².

Die Übergabe erfolgte mit 15.05.2015. Ab diesem Zeitpunkt wurden in terminlicher und inhaltlicher Abstimmung mit der CMI die baulichen Maßnahmen durch die TLT vorgenommen. Als voraussichtliches Ende der Umbauarbeiten wurde der 17.08.2015 vermerkt, als Vertragsende der 31.07.2018 vereinbart. Die TLT verpflichtete sich, alle vertragsge- genständlichen Ein- und Umbauten bis zum 30.09.2018 fach- und sachgerecht auf eigene Kosten zu entfernen. Sollte sich die Übersied- lung in das Haus der Musik Innsbruck verzögern, wird unter Vorbehalt eine Fortführung der Nutzung nach den Bestimmungen des Vertrages in Aussicht genommen.

Die Miete wurde wertgesichert vereinbart. Die Verrechnung erfolgt zzgl.

USt. und gesetzlicher Vertragsgebühr in Höhe von 1 %. Abgerechnet wird nach Nutzungstagen. Unter Nutzungstagen werden sämtliche Ta- ge summiert, an welchen Aufführungen, Bühnen- oder Technikproben sowie technische Auf- und Umbauten, Rüstzeiten, Instandhaltungen und Reparaturen, ausgenommen Reinigungen, stattfinden. Für die im Vorfeld erbrachten Umbauarbeiten wurden keine Nutzungstage ver- rechnet.

Die Mieterin trägt die Betriebskosten und weiteren Aufwendungen für bspw. Strom, Wärme und Telekommunikationsdienste. Die Abrech- nung erfolgt nach Möglichkeit entsprechend dem tatsächlichen Auf- wand. Aufwendungen für Grundsteuer, Gehsteigreinigung, Wartung, Gebäudeversicherung etc., die dem gesamten Gebäude zuzurechnen sind, werden anteilsmäßig abgerechnet. Die Mieterin verpflichtete sich, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 10,0 Mio.

aufrecht zu erhalten.

Die Vertragspartner kamen überein, die BK des Zeitraums September bis Dezember 2015 nach Vorliegen der Lieferantenrechnungen abzu- rechnen. Die daraus ermittelten BK bilden die Grundlage der ab 01.01.2016 monatlichen Vorschreibungen, die in Form von Akontozah- lungen geleistet werden. Die jährliche Betriebskostenabrechnung hat bis zum 31.03. des Folgejahres zu erfolgen. Die Betriebskostenab- rechnung September bis Dezember 2015 lag zum Prüfungszeitpunkt noch nicht vor.

Für die Umbauarbeiten des Messesaals durch die TLT und den Neu- bau von zusätzlichen WC-Anlagen durch die CMI wurde prinzipiell eine strikte Trennung der Gewerke vereinbart. Die Vertragspartner kamen überein, für die Planung, Bauaufsicht und Baustellenkoordination ein Ingenieurbüro zu betrauen, das bereits in der Vergangenheit diverse Um- und Neubauten für die CMI durchgeführt hatte. Auf Basis der ge- schätzten Umbaukosten für die Adaptierung und den Umbau des Mes- sesaals inkl. Zugangsbereich zu Lasten der TLT und den Neubau der WC-Anlagen durch die CMI wurde die Aufteilung der Planungskosten im Verhältnis 39:61 vereinbart. Die künftigen Rückbauarbeiten sind zur Gänze durch die TLT zu tragen.

Mietvertrag Canisianum In der Zeit zwischen Abbruch der Stadtsäle und der Fertigstellung des Hauses der Musik wurden für Proben und Konzerte des Tiroler Sym- phonieorchesters Räumlichkeiten im Canisianum des „Collegium der Gesellschaft Jesu“ angemietet. Der Vertragsabschluss erfolgte am 24.04.2015.

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Die rechtliche Gestaltung der Nutzung erfolgte in Form einer Rahmen- vereinbarung, welche pro Saison – erstmals für die Spielsaison 2015/2016 – und eingeschränkt auf die vereinbarten Probe- und Auf- führungstage konkretisiert abzuschließen ist.

Die Abrechnung erfolgt pro Nutzungstag und umsatzsteuerfrei. Auf- wendungen wie bspw. Betriebs- und Heizkosten, Strom etc. sind durch das Entgelt gedeckt.

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Rechtsform Die mit Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2005 samt Nachtrag vom 04.10.2005 errichtete Kapitalgesellschaft firmiert unter „Tiroler Lan- destheater und Orchester GmbH Innsbruck“. Sie wird in der Rechts- form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt und hat ihren Sitz in Innsbruck. Die TLT wurde unter der laufenden Nummer FN 267895 p im Firmenbuch am 13.10.2005 eingetragen. Es handelt sich bei Heranziehung der entsprechenden Schwellenwerte (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 2 UGB.

Gegenstand des Unternehmens

Der Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist im § 2 des Gesell- schaftsvertrages normiert und umfasst

• den Betrieb und die Führung des Tiroler Landestheaters in der bisher geführten Art (Oper, Operette, Musical, Tanz, Schauspiel)

• die Führung des Tiroler Symphonieorchesters Innsbruck sowie

• die Veranstaltung von Konzerten einschließlich von Gastkonzerten

• die Förderung und Vermittlung von Kunst und Kultur, dazu gehören auch Lesungen, Matinees, künstlerische oder literarische Wettbe- werbe, Aufführungen von Gästeensembles, Einführungsveranstal- tungen usw.

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Höhe des Stamm- kapitals und aktuelle Aufteilung der Geschäftsanteile

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt laut § 4 des Gesellschafts- vertrages insgesamt € 35.000,00 und wurde zur Gänze aufgebracht und geleistet. Die Stadt Innsbruck hat eine Stammeinlage von

€ 15.750,00 (das entspricht einer Beteiligung von 45 %) übernommen und leistete darauf eine Bareinzahlung von € 7.875,00. Au ßerdem brachten die beiden Gesellschafter als Sacheinlage die in ihrem gleich- teiligen Eigentum stehenden Gegenstände – Kostümfundus und Deko- rationsfundus – im einvernehmlich festgesetzten Einbringungswert von

€ 15.750,00 (Anteil der Sacheinlage pro Gesells chafter somit

€ 7.875,00) in die Gesellschaft ein.

Zuschüsse zur Abdeckung des Betriebsabgangs

Im § 5 des Gesellschaftsvertrages ist zudem normiert, dass der gesam- te Betriebsabgang einschließlich der Bauinvestitionen (Ausgaben ab- züglich Einnahmen) der Gesellschaft vom Land Tirol mit 55 v.H. und von der Stadt mit 45 v.H. gedeckt wird.

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Organe Die Organe der Gesellschaft bilden die Geschäftsführung, der Auf- sichtsrat und die Generalversammlung.

Geschäftsführung Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, einen für die künstlerischen Angelegenheiten (geschäftsführender Intendant) und einen für die kaufmännischen Angelegenheiten (kaufmännischer Geschäftsführer), die gemäß § 15 Abs. 1 GmbHG durch Beschluss der Gesellschafter bestellt werden und diesen weisungsgebunden sind. Die amtierenden Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft jeweils gemeinsam. Die Geschäftsführung umfasst sämtliche Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um den Gesellschaftszweck mit den der Gesell- schaft zur Verfügung stehenden personellen, sachlichen und finanziel- len Mitteln zu erreichen.

Verantwortung der Geschäftsführung

Den Geschäftsführern obliegt sowohl die Vertretung der Gesellschaft nach außen als auch die Leitung, Entscheidung und Verfügung in allen geschäftlichen Angelegenheiten. Ihnen obliegt laut § 18 Abs. 1 GmbHG auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Unterneh- mens.

Aktualisierung Vertretungsbefugnis im Firmenbuch – Empfehlung

Mit Gesellschafterbeschluss vom 31.07.2015 erfolgte einerseits die

„Abberufung“ der damaligen kaufmännischen Direktorin zum 31.08.2015 und andererseits wurde die Bestellung des gegenwärtigen kaufmännischen Geschäftsführers mit Wirkung zum 01.10.2015 ge- nehmigt. Dieser ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer zu vertreten. Die Lö- schung der früheren Geschäftsführerin und die Eintragung des neuen Geschäftsführers wurden im Firmenbuch durch die derzeitigen Ge- schäftsführer mit 02.10.2015 angemeldet und ersichtlich gemacht.

Die Kontrollabteilung wies diesbezüglich darauf hin, dass somit ein unzutreffender Firmenbuchstand bezüglich kaufmännischer Geschäfts- führung für den Kalendermonat September 2015 bestand. Ferner machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass in Anlehnung des § 17 GmbHG die jeweiligen Geschäftsführer das Erlöschen oder eine Änderung ihrer Vertretungsbefugnis ohne Verzug zum Firmen- buch anzumelden haben. Auch im Firmenbuchgesetz wurde im § 10 normiert, dass Änderungen eingetragener Tatsachen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, beim Firmenbuchgericht unverzüg- lich anzumelden sind.

Die Kontrollabteilung empfahl im Sinne des oben angeführten Sach- verhaltes, bei zukünftigen Geschäftsführerwechseln auf eine rechtzeiti- ge Aktualisierung der Vertretungsbefugnis im Firmenbuch zu achten.

Die TLT teilte im Anhörungsverfahren mit, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass keine „Vertretungslücken“ bei Geschäftsführerwechsel mehr entstehen werden.

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Prokura Die Geschäftsführung der TLT hat mit Schreiben vom 04.04.2013 ei- nem langjährigen Mitarbeiter die Prokura erteilt. Es handelt sich dabei um eine gemischte Gesamtvertretung, da der bestellte Prokurist nur gemeinsam mit einem organschaftlichen Vertreter – bei Abwesenheit des zweiten Geschäftsführers – die Gesellschaft vertreten darf.

Die Beschlussfassung über die Erteilung einer Prokura ist gemäß § 53 Abs. 1 UGB zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden und dort ersichtlich zu machen. Die Geschäftsführung der TLT ist dieser Ver- pflichtung mit dem Antrag an das Firmenbuch am 10.04.2013 nachge- kommen.

Quartalsberichte Gemäß § 28a GmbHG sind die Geschäftsführer verpflichtet, dem Auf- sichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens schriftlich zu berichten.

Dieser gesetzlichen Auflage wurde von der Geschäftsführung entspro- chen, indem in den jeweiligen (ordentlichen) Aufsichtsratssitzungen der TLT innerhalb des Prüfungszeitraumes ihre Quartalsberichte – als ei- gener Tagungsordnungspunkt – behandelt worden sind.

Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat nach § 9 Z 2 des Gesellschaftsvertrages aus sechs Mitgliedern zu bestehen, wobei dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck das Recht zusteht, je drei Aufsichtsräte zu nominieren. Ent- sprechend dem Gesellschaftsvertrag steht dem Gesellschafter Land Tirol das Recht zur Nominierung des Vorsitzenden zu. Der Stellvertre- ter des Vorsitzenden wird vom Gesellschafter Stadt Innsbruck vorge- schlagen.

Funktionsperiode Für die laufende Funktionsperiode hat die Stadt Innsbruck in Anleh- nung an § 28 Abs. 2 lit. e des Innsbrucker Stadtrechtes in Verbindung mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und über Beschluss des Stadtsenates vom 26.06.2013 ihre Mitglieder in den Aufsichtsrat der TLT entsandt.

Die Funktionsperiode des amtierenden Aufsichtsrates begann im Jahr 2013, die Neubestellung des Aufsichtsrates erfolgte in der Generalver- sammlung vom 06.08.2013, die konstituierende Sitzung des Aufsichts- rates mit der Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters fand am 11.09.2013 statt.

Die Neubestellung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder wurde von der Geschäftsführung der TLT im Sinne des § 30f GmbHG unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch ordnungsgemäß angemeldet.

Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat, soweit durch den Gesellschaftsvertrag oder durch Beschlüsse der Gesellschafter nichts anderes bestimmt ist, seine Tä- tigkeit nach den Vorschriften des GmbHG auszuüben. Unterstützend wirkt dabei die gemäß § 9 Z 17 des Gesellschaftsvertrages vom Auf- sichtsrat der TLT am 21.11.2005 und 07.03.2006 für sich selbst festge- setzte Geschäftsordnung mit ihren detaillierten Vorgaben.

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Abweichung zwischen Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung des Aufsichtsrates – Empfehlung

Nach Einsichtnahme in die jeweiligen von der geprüften Gesellschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen – Geschäftsordnung für den Auf- sichtsrat der TLT und gegenwärtiger Gesellschaftsvertrag – stellte die Kontrollabteilung bei einem genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäft des Aufsichtsrates – Gewährung von Darlehen und Krediten – eine Abweichung in der Betragshöhe zwischen diesen beiden Dokumenten fest.

Die Kontrollabteilung empfahl, diesen formalrechtlichen Mangel ehest- möglich durch die zuständigen Organe der Gesellschaft zu beheben.

In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die TLT zu, entspre- chend der Empfehlung der Kontrollabteilung die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates durch die Generalversammlung anpassen zu lassen.

Kompetenzen des Aufsichtsrates

Nach dem Wortlaut des § 30j Abs. 1 GmbHG bzw. § 8 seiner Ge- schäftsordnung obliegt dem Aufsichtsrat die Überwachung der Ge- schäftsführung. Im § 10 des Gesellschaftsvertrages der Tiroler Lan- destheater und Orchester GmbH Innsbruck sind jene Agenden taxativ aufgezählt, die – abgesehen von den gesetzlich geregelten Angele- genheiten – jedenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.

Sitzungstermine Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit in Sitzungen aus, zu denen der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter einzuladen hat. Gemäß § 30i Abs. 3 GmbHG im Konnex mit § 5 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat muss mindestens viermal im Geschäftsjahr, und zwar vierteljährlich eine Aufsichtsratssitzung abge- halten werden.

Beschlussfähigkeit Der Aufsichtsrat ist gemäß § 9 Z 14 des Gesellschaftsvertrages der TLT beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwe- send sind, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter des Vorsit- zenden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, unter Einhaltung einer mindestens achttägigen Frist schriftlich unter Angabe der Tages- ordnung nachweislich eingeladen werden. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Darüber hinaus ist auch normiert, dass eine Beschlussfassung im Umlauf mög- lich ist, wenn sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates der schriftlichen Beschlussfassung zustimmen.

Prüfungsausschuss Nach § 30g Abs. 4 GmbHG in Verbindung mit § 4 der Geschäftsord- nung des Aufsichtsrates der TLT kann der Aufsichtsrat unbeschadet seiner gesetzlichen Verantwortung aus seiner Mitte einen oder mehre- re Ausschüsse bestellen, namentlich zu dem Zweck, seine Verhand- lungen und Beschlüsse vorzubereiten oder die Ausführung seiner Be- schlüsse zu überwachen. Jedenfalls ist ein Prüfungsausschuss zu be- stellen. Dieser Verpflichtung ist der Aufsichtsrat der TLT nachgekom- men und hat in seiner 38. Sitzung vom 10.12.2013 die Mitglieder des Prüfungsausschusses bestellt.

Generalversammlung Die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vor- behaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst.

Sie ist das oberste Organ der Gesellschaft. Neben dieser allgemeinen Verantwortung lt. § 34 Abs. 1 GmbHG hat die Generalversammlung

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gem. § 35 GmbHG insbesondere über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zu beschlie- ßen. Zudem unterliegen noch verschiedene – im Gesellschaftsvertrag der TLT angeführte – Handlungen der Kompetenz der Gesellschafter.

Die Leitung in diesem Gremium ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsra- tes vorbehalten, bei dessen Verhinderung seinem Stellvertreter.

Beschlussfähigkeit Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Anlehnung an

§ 39 Abs. 1 GmbHG und § 11 Z 7 des Gesellschaftsvertrages – sofern nicht das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag etwas anderes be- stimmen – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Für die Beschlussfassung über den jährlich zu erstellenden Wirt- schaftsplan ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen in der Generalversammlung notwendig.

Sitzungstermine Die Generalversammlung hat am Sitz der Gesellschaft stattzufinden.

Sie ist nach § 36 Abs. 2 GmbHG mindestens jährlich einmal und außer den im Gesetz oder Gesellschaftsvertrag ausdrücklich bestimmten Fäl- len immer dann einzuberufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist. Dieser Verpflichtung ist die Gesellschaft im Prüfungs- zeitraum nachgekommen.

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Wirtschaftspläne 2012/2013 und 2013/2014

Die Beratung der jährlichen Wirtschaftspläne fällt gemäß § 9 Z 8 des Gesellschaftsvertrages der TLT sowohl aufwands- als auch ertragssei- tig in die Kompetenz des Aufsichtsrates. Die Beschlussfassung über die jährlich zu erstellenden Wirtschaftspläne ist laut § 12 Z 6 des Ge- sellschaftsvertrages der TLT der Generalversammlung vorbehalten und bedarf einer drei Viertel Mehrheit der Gesellschafter. Das Haushalts- budget 2012/2013 wurde nach entsprechender Behandlung im Auf- sichtsrat am 20.06.2012 zeitgerecht von der Generalversammlung am 02.08.2012 mittels Umlaufbeschluss genehmigt. Der zum Prüfungs- zeitpunkt der Kontrollabteilung aktuelle Haushaltsplan 2013/2014 wur- de in der Sitzung des Aufsichtsrates der TLT vom 01.07.2013 vorbera- ten und von den Gesellschaftern am 06.08.2013 gemäß § 11 Z 8 lit. g und § 12 Z 6 des Gesellschaftsvertrages genehmigt.

Jahresabschluss 2013/2014 – Empfehlung

Die Geschäftsführung der TLT wird durch § 222 Abs. 1 UGB verpflich- tet, innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen.

Die Beschlussfassung der Gesellschafter über die Prüfung und Fest- stellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Geschäfts- führung und des Aufsichtsrates hat gemäß § 35 Abs. 1 Z 1 GmbHG in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zu erfolgen. Im Prüfungszeitraum (WJ 2013/2014) wur- de dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht fristgerecht entsprochen. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprü- fers versehene Jahresabschluss per 31.08.2014 samt Lagebericht ist nach eingehender Beratung im Prüfungsausschuss (30.03.2015) und Aufsichtsrat (16.04.2015) in der Generalversammlung vom 01.06.2015

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festgestellt worden. In dieser Eigentümerversammlung ist auch der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat gemäß § 12 Z 4 des Gesell- schaftsvertrages die Entlastung erteilt worden.

Die Kontrollabteilung empfahl, für die Zukunft einen erhöhten Sorg- faltsmaßstab bei den gesetzlich normierten Fristen des UGB und GmbHG anzuwenden.

Die TLT informierte im Anhörungsverfahren darüber, dass der Empfeh- lung der Kontrollabteilung künftig Rechnung getragen werde.

Offenlegung – Empfehlung

Das in den §§ 277 und 279 UGB (Erleichterungen für mittelgroße Ge- sellschaften mit beschränkter Haftung) verankerte Erfordernis zur Of- fenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag hat die Gesellschaft nicht fristge- recht beachtet. Die TLT hat zuletzt die Bilanz zum 31.08.2013 mit den erforderlichen Beilagen am 06.06.2014 und den Jahresabschluss per 31.08.2014 mit allen erforderlichen Beilagen am 08.06.2015 beim Han- delsgericht Innsbruck zum Firmenbuch eingereicht.

Die Kontrollabteilung empfahl im Allgemeinen eine zeitgerechte Befol- gung dieser gesetzlichen Offenlegungsbestimmungen des UGB, denn bei Nichteinhaltung dieser Frist kann das Firmenbuchgericht eine Zwangsstrafe verhängen.

Die TLT sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kon- trollabteilung künftig Rechnung zu tragen.

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Deckungsbeitrags- zuschüsse zum Betriebsabgang

für das Wirtschaftsjahr 2013/2014

Für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 hatten die TLT-Gesellschafter Land und Stadt Deckungsbeiträge für den Betriebsabgang im Gesamtaus- maß von € 20.573.600,00 zu leisten. Die Aufteilung entsprechend der Anteile am Stammkapital der TLT ergab für das Land Tirol einen be- traglichen Anteil von gerundet € 11.315.600,00 bzw. für die Stadt Inn s- bruck von € 9.258.000,00. Für das Wirtschaftsjahr 2012/2013 ergaben sich dieselben Zuschusserfordernisse für die beiden Gesellschafter.

Budgetierungsprozess Die Festlegung der Höhe dieser Deckungsbeiträge ergibt sich aus dem alljährlich für das jeweilige Wirtschaftsjahr erstellten Budget.

Der Erstellung des Jahresbudgets liegt nach Rücksprache mit der Lei- terin der Buchhaltung die Überlegung zu Grunde, dass grundsätzlich der Personalaufwand mit Deckungsbeiträgen der Gesellschafter zu finanzieren ist und der anfallende Sachaufwand mit von der TLT selbst erwirtschafteten Einnahmen bedeckt werden sollte.

Aus diesem Grund wird bei der Budgeterstellung und in Verbindung damit bei der Festsetzung der Zuschüsse der Gesellschafter ein Top- Down-Ansatz verfolgt. Dies insofern, als Land und Stadt vor der jewei- ligen Budgeterstellung den prozentuellen Wert vorgeben, um welchen ihre Zuschussleistungen für das Folgejahr erhöht werden sol- len/können. Diese Summe bildet sodann gemeinsam mit den budge- tierten Eigenerlösen den Ausgangspunkt der Budgetierung.

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Zuschüsse für die Wirtschaftsjahre 2012/2013 und 2013/2014

Während die Gesellschafter für den Haushaltsplan 2012/2013 noch eine Erhöhung ihrer Beiträge um 2 % vorschlugen, wurden die Zu- schüsse für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht. Mit der 2 %igen Erhöhungsrate für das Wirtschaftsjahr 2012/2013 musste der sich durch kollektivvertragliche Anpassungen sowie Gehaltssprünge ergebende erhöhte Personalaufwand abgedeckt werden.

Obwohl die Personalaufwendungen im Budget für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 um 3 % für die prognostizierten Steigerungen der Löhne und Gehälter angepasst worden sind, erfolgte keine Erhöhung der Zu- schussleistung der TLT-Gesellschafter. Die Budgetierung für das Spiel- jahr 2013/2014 hatte somit – was die Deckungsbeitragszuschüsse der Gesellschafter anbelangt – betraglich von denselben Voraussetzungen auszugehen, wie im vorigen Wirtschaftsjahr.

Budget 2013/2014 – Auflösung von Gewinnrücklagen / Jahresabschluss per 31.08.2014 – Zuweisung zu Gewinnrücklagen

Um für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 aufgrund der nicht erhöhten Deckungsbeitragszuschüsse der Gesellschafter dennoch ein ausgegli- chenes Budget vorlegen zu können, wurde zur Abdeckung des prälimi- nierten Jahresfehlbetrages in Höhe von € 598.000,00 budgetär eine entsprechende Auflösung der Gewinnrücklage vorgesehen. Wie aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013/2014 ersichtlich ist, war eine Auflösung von Gewinnrücklagen letztlich nicht erforderlich. Anders als im Budget vorgesehen konnte sogar eine Zu- weisung zu den Gewinnrücklagen im Ausmaß von € 180.000,00 vorge- nommen werden.

Verifizierung der städtischen Zuschuss- leistung für das Wirtschaftsjahr 2013/2014

Von der Stadt Innsbruck wird an die TLT lediglich der sich als Differenz zwischen den budgetierten städtischen (Gesamt-)Zuschüssen unter Abzug der anfallenden Personalaufwendungen für die dienstzugewie- senen Orchestermitarbeiter ergebende Betrag überwiesen. Dies aus dem Grund, da die im Zusammenhang mit den zugewiesenen städti- schen Orchesterbediensteten stehenden Aufwendungen von der Stadt Innsbruck ausbezahlt werden und in der Gesamtzuschussermittlung beinhaltet sind. Für die Stadt zahlungswirksam wird somit nur mehr der sich errechnende Differenzbetrag.

Gemäß dem von der Generalversammlung für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 genehmigten Haushaltsplan entfiel auf die Stadt Innsbruck eine Zuschussleistung im Ausmaß von € 9.258.000,00. Unter Abzug der für die dienstzugewiesenen städtischen Orchestermitarbeiter ange- fallenen Personalaufwendungen in Höhe von € 2.996.623,37 leistete die Stadt Innsbruck Akontozahlungen im Betrag von € 6.207.040,44.

Rechnerisch hätte sich somit für das Geschäftsjahr 2013/2014 eine erforderliche Restzahlung im Ausmaß von € 54.336,19 ergeben. Au f- grund eines restlichen Guthabens aus der Deckungsbeitragsverrech- nung in Höhe von € 286.807,36 – dieses ergab sich ursprünglich aus der Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 – errechnet sich zum Bilanzstichtag 31.08.2014 ein Guthaben für die Stadt Innsbruck in Höhe von € 232.471,17. Dieser Betrag wird in der Bilanz der TLT in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die von der TLT vollzo- genen Ver- und Abrechnungen bezüglich der städtischen Beiträge zum Betriebsabgang waren für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.

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Zuschüsse Land Tirol WJ 2013/2014

Die Zuschüsse des Landes für das Geschäftsjahr 2013/2014 im Ge- samtbetrag von € 11.315.600,00 waren zum Bilanzstichtag 31.08.2014 durch monatliche Akontozahlungen ebenfalls vollständig beglichen.

Passivseitiger

„Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“

– Budgetierung der ertragswirksamen Auflösung – Empfehlung

Die Zuschüsse der TLT-Gesellschafter werden in der Gewinn- und Ver- lustrechnung im Rahmen der (übrigen) sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Bei der Verifizierung dieses buchhalterischen Ausweises wurde die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass im Wirtschafts- jahr 2013/2014 von den geleisteten Gesamtzuschüssen im Betrag von

€ 20.573.600,00 unter dem Titel „Deckungsbeitragsanteil Investitionen“

ein Betrag von € 136.260,82 abgezogen worden ist. Wirtschaftlich b e- trachtet begründete sich diese – auch in den Vorjahren – gehandhabte Vorgangsweise darin, dass mit diesem Betrag die Anschaffungen von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen bedeckt und aktiviert worden sind. Parallel dazu wurde in der Bilanz passivseitig der

„Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ im selben betraglichen Ausmaß dotiert.

Diese aus Zuschüssen der Gesellschafter bedeckten Investitionen in Anlagevermögen werden in Form der Abschreibungen verteilt über ihre jeweilige Nutzungsdauer aufwandswirksam. Dieser Aufwand wird buchhalterisch allerdings durch die gleichzeitige übereinstimmende ertragswirksame Auflösung des Passivpostens egalisiert.

Hinsichtlich der ertragswirksamen Auflösung der passivseitigen Bilanz- position „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermö- gen“ war für die Kontrollabteilung auffallend, dass die sich daraus er- gebenden Erträge in den von der Leiterin der Buchhaltung erstellten Haushaltsplänen nicht budgetiert werden. Nachdem die aufwandswirk- samen Abschreibungen im Wirtschaftsplan präliminiert werden, emp- fahl die Kontrollabteilung, auch die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zu budgetieren.

Im Anhörungsverfahren wurde von der TLT darauf verwiesen, dass die Position „Abschreibungen“ im Wirtschaftsplan als saldierte Größe aus Abschreibungen, Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens und neuen Investitionen ausgewiesen worden wäre. Gleichzeitig wurde jedoch auch zugesagt, der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig ab der Wirtschaftsplanung 2016/2017 in Form der getrennten Darstellung Rechnung zu tragen.

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Bilanzansatz per 31.08.2014

Zum Bilanzstichtag 31.08.2014 verfügte die TLT über veranlagte Wert- papiere im Anlagevermögen in Höhe von € 4.232.107,50 (Vorjahr:

€ 3.206.097,50).

Veranlagungstitel Die Veranlagung erfolgte – wohl auch aus Gründen der Streuung – bei drei verschiedenen Bankinstituten. Im Veranlagungsportfolio befanden sich ausnahmslos Anleihen, wobei es sich bei den einzelnen Wertpa- pierveranlagungen bis auf eine österreichische Bundesanleihe aus- schließlich um Anleihen von österreichischen Banken handelte. Die Ablaufjahre der Veranlagungstitel lagen zwischen den Jahren 2014 und 2022. Die von der TLT verfolgte Veranlagungsstrategie kann nach Ein- schätzung der Kontrollabteilung als risikoavers (auf Sicherheit bedacht) beschrieben werden.

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Stille Reserven Der tatsächliche Kurswert aller Veranlagungen per 31.08.2014 lag bei einem Betrag von € 4.268.530,00 (Vorjahr: 3.209.270,00). Die im € Bereich der Finanzanlagen bestehenden stillen Reserven beliefen sich zu diesem Zeitpunkt somit auf € 36.422,50 (Vorjahr: 3.172,50). €

Wertpapier-

veranlagungen als Bedeckung für die (Personal-)

Rückstellungen

Wie aus den Protokollen über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 30.03.2015 sowie die Sitzung des Aufsichtsrates vom 16.04.2015 anlässlich der Beratung und Prüfung des Jahresabschlusses per 31.08.2014 hervorging, wurde hinsichtlich dieser Wertpapierveranla- gungen damit argumentiert, dass diese zur teilweisen Absicherung der Rückstellungen (im Wesentlichen Personalrückstellungen) dienen. In diesem Zusammenhang wurde – wie alljährlich – darauf hingewiesen,

„dass es für ein Non-Profit-Unternehmen, dessen Einnahmen mit rd.

85 % aus Subventionen bestehen, unabdingbar ist, dass entsprechen- de Vorsorgen getroffen werden, da seitens der öffentlichen Hand nicht garantiert ist, dass anfallende Zahlungen, insbesondere aus Abferti- gungen, zusätzlich finanziert werden“.

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Bilanzansatz per 31.08.2014

Die Bilanzposition „III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten“

weist per 31.08.2014 einen Gesamtbetrag von € 6.017.814,25 (Vorjahr:

€ 6.384.685,39) aus. Davon entfällt ein Betrag von 15.756,42 (Vo€ r- jahr: € 11.543,87) auf Kassabestände und ein Betrag von

€ 6.002.057,83 (Vorjahr: 6.373.141,52) auf B ankguthaben (inkl. nicht € abgerechnete Bankzinsen und -spesen bzw. Veranlagungserträge).

Die Bankguthaben gliedern sich bei detaillierter Betrachtung zum Bi- lanzstichtag 31.08.2014 (und im Vergleich dazu zum Vorjahr) wie folgt auf:

Bank A –

Hauptbankverbindung

Als Hauptbankverbindung fungiert die Bank A. Über die beiden einge- richteten Girokonten wird der geschäftliche Zahlungsverkehr abgewi- ckelt. Bei der Einsichtnahme in die Saldenentwicklung dieser beiden

(16)

Girokonten war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass die Kontofüh- rung in der Vergangenheit auf Habenbasis erfolgte. Überziehungen mussten von der TLT nicht beansprucht werden.

Neben einem Wertpapierverrechnungskonto besteht bei der Bank A weiters ein Sparbuch mit einem Guthaben von € 3.089.782,10 per 31.08.2014. Dieses Sparbuch dient laut Auskunft der Leiterin der Buchhaltung der Abschöpfung von Liquiditätsspitzen bzw. im Bedarfs- fall der Abdeckung von größeren Liquiditätsbedarfen.

Verifizierung der Verfügungs- und Zeich- nungsberechtigungen – bereits umgesetzte Empfehlung

Bei der Überprüfung der Verfügungs- und Zeichnungsberechtigungen im Zusammenhang mit den per 31.08.2014 bestehenden Bankkonten wurde die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass bezüglich der Kontoverbindung zu Bank C der Intendant und die damalige kaufmän- nische Geschäftsführerin „einzeln“ zeichnungsberechtigt waren. Eine Rücksprache mit der Leiterin der Buchhaltung ergab, dass es sich da- bei wohl um ein Versehen handelte, nachdem bei allen anderen Bank- verbindungen die Theaterleitung kollektiv verfügungs- und zeichnungs- berechtigt war. Im Zuge der zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabtei- lung im November 2015 von der TLT aufgrund des ab 01.10.2015 neu bestellten kaufmännischen Geschäftsführers durchzuführenden Ände- rungen empfahl die Kontrollabteilung, eine entsprechende Berichtigung vorzunehmen. Diese empfohlene Korrektur wurde noch während der laufenden Prüfung der Kontrollabteilung vollzogen.

Ausreichende Liquidität und maßgebliche Liquiditätsreserven

Abschließend hielt die Kontrollabteilung im Hinblick auf die bestehen- den Bank- (und Kassa-)guthaben zum Bilanzstichtag 31.08.2014 bzw.

die diesbezügliche Kontogebarung fest, dass die TLT über ausreichen- de Liquidität bzw. – auch in Verbindung mit den bestehenden Wertpa- pierveranlagungen – über maßgebliche Liquiditätsreserven verfügt.

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Gemeinnützigkeits- status der TLT

Gemäß ihrem Gemeinnützigkeitsstatus iSd §§ 34 ff BAO und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages strebt die Tiroler Landes- theater und Orchester GmbH Innsbruck keinen Gewinn an, sondern nur einen unter Berücksichtigung der ihr zufließenden Mittel aus Zu- schüssen, Subventionen und Sponsorenbeträgen kostendeckenden Betrieb.

Betriebsleistung im WJ 2013/2014

Die TLT wies gemäß ihrer ausgewiesenen Gewinn- und Verlustrech- nung für das Geschäftsjahr 2013/2014 eine Betriebsleistung im Ge- samtausmaß von € 24.950.989,92 aus. Die Umsatzerlöse betr ugen insgesamt € 3.877.047,20 und schlüssel ten sich auf die einzelnen Un- terpositionen „Erlöse eigener Ensemble“ (€ 3.113.471,66), „Erlöse Orchester“ (€ 582.315,82), „Erlöse fremder Ensemble“ ( 47.086,49) € und „sonstige Umsatzerlöse“ (€ 134.173,23) auf. Die sonstigen betrieb- lichen Erträge betrugen im Prüfungszeitraum € 21.073.942,72. Den überwiegenden Teil dieser Erträge erhielt die TLT aus Deckungsbeiträ- gen und Zuschüssen der beiden Gesellschafter Land Tirol und Stadt Innsbruck. Die Stadt Innsbruck leistete entsprechend ihrem Beteili- gungsverhältnis einen Deckungsbeitrag für den Betriebsabgang in Hö- he von € 9.258.000,00.

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Eigenwirtschaftlichkeit der TLT

Die Eigenwirtschaftlichkeit der TLT betrug in den beiden Wirtschafts- jahren 2012/2013 und 2013/2014 15,38 % bzw. 15,56 %. Eigenwirt- schaftlichkeit ist dann gegeben, wenn die Aufwendungen für die Leis- tungserbringung durch die erzielten Leistungsentgelte (Umsatzerlöse) gedeckt sind, d.h. eine Aufwandsdeckung erzielt wird. Die Eigenwirt- schaftlichkeitsquote der TLT errechnete sich, indem die Umsatzerlöse ins Verhältnis mit der Summe der Aufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwen- dungen) gesetzt wurden. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte primär über die Eigentümervertreter, deren Zuschüsse durchschnittlich rd. 83 % der Gesamterträge ausmachten.

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Vorstellungs- und Besucherstatistik für die WJ 2012/2013 – WJ 2014/2015

Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Anzahl der Vorstel- lungen und der Besucherzahlen aufgegliedert auf die einzelnen Spiel- stätten:

Großes Haus und Kammerspiele

Die beiden Theater (GH und KSP) werden von der TLT als 3-Sparten Haus geführt und bringen jede Spielsaison mehrere Werke aus den Spielgattungen Musiktheater (Oper/Operette/Musical), Schauspiel und Tanztheater zur Aufführung.

In der Spielzeit 2013/2014 wurden an beiden Bühnen insgesamt 360 Aufführungen dargeboten, die sich wie folgt auf die unterschiedlichen Spielgattungen verteilten:

• 64 Opern

• 52 Musicals

• 107 Schauspiele

• 53 Tanztheater

• 46 Kinderstücke

• 38 Sonstige Vorstellungen (Revuen, Operetten, Gastspiele) Saal Tirol Der Saal Tirol im Congress Innsbruck ist die Spielstätte des Tiroler

Symphonieorchesters Innsbruck, zu dessen jährlichem Spielplan vor allem 8 Symphoniekonzerte, die Generalprobe sowie das Neujahrs- konzert selbst gehören. Im Beobachtungszeitraum (WJ 2012/2013 – WJ 2014/2015) besuchten insgesamt 66.552 Zuhörer das TSOI, wobei die Saison 2013/2014 die geringste Besucherzahl mit 20.936 Personen aufwies. Pro Saison kommt von Oktober bis Juni in jedem Kalender-

2012/13 2013/14 2014/151) 2012/13 2013/14 2014/151)

Großes Haus 173 175 175 113.307 111.952 115.128

Kammerspiele 147 185 189 31.334 38.661 41.501

K2 93 59 69 4.096 2.350 2.992

Congress - Saal Tirol 18 18 18 22.468 20.936 23.148

div. Spielstätten - GH/KSP 15 27 20 1.680 2.379 1.526

alternative Spielstätten 85 159 121 3.193 4.134 3.840

Gastspiele Inland/Ausland 2 4 6 1.450 1.650 1.850

Gesamt 533 627 598 177.528 182.062 189.985

1) vorläufige Zahlen

Vorstellungen Besucher

Spielstätten

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monat ein Symphoniekonzert zur Aufführung, wobei das jeweilige Kon- zertprogramm an zwei aufeinander folgenden Tagen (Donnerstag und Freitag) gespielt wird. Im Kalenderjahr 2018 soll als neue Heimstätte des TSOI voraussichtlich das „Haus der Musik“ bezogen werden.

Diverse Spielstätten – GH/KSP

Zu den Veranstaltungen an den „diversen Spielstätten – GH/KSP“ zähl- ten vor allem Kinderstücke an den Probebühnen 1 bis 3 des Tiroler Landestheaters sowie Sonderveranstaltungen im Großen Haus bzw.

Großen Haus – Foyer, die jedoch nur geringe Besucherzahlen aufwie- sen. Zusätzlich fanden aber auch kostenlose Begleit- und Werbeveran- staltungen zu den neuen Theaterproduktionen, die in der jeweiligen Spielsaison zur Aufführung kommen, statt. In der Spielsaison 2013/2014 nahmen dieses Angebot rund 2.250 Personen in Anspruch.

Alternative Spielstätten Zu den alternativen Spielstätten gehören der Große Stadtsaal, in wel- chem Familienkonzerte aufgeführt wurden, sowie mobile Produktionen der TLT. Hierbei handelte es sich um Kinder- und Jugendstücke, die vorwiegend an Schulen inszeniert wurden.

Gastspiele Inland/Ausland

Zu den Aufführungen der Spielstätte „Gastspiele Inland/Ausland“ zähl- ten in der Saison 2013/2014 die beiden Neujahrskonzerte des Tiroler Symphonieorchesters Innsbruck in Kufstein (mit 950 Zuhörern) und in Reutte (mit 500 Zuhörern) sowie das prämierte Theaterstück „Krieg.

Stell dir vor, er wäre hier“, das in der Steiermark im Theaterzentrum Deutschlandsberg und in Deutschland im Hessischen Staatstheater Wiesbaden als Gastspiel gezeigt wurde. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass die TLT für dieses Bühnenstück mit dem STEL- LA13 Preis in der Kategorie „Herausragende Produktion für Jugendli- che“, den der Dachverband der österreichischen Theater- und Tanz- szene für junges Publikum ins Leben gerufen hat, ausgezeichnet wur- de.

Prozentuelle Auslastung

Um den Erfolg eines Theaters, zusätzlich zu den betriebswirtschaftli- chen Kennzahlen, quantifizierbar (messbar) machen zu können, wird häufig die prozentuelle Auslastung einer einzelnen Vorstellung, einer Spielgattung (z.B. Oper, Schauspiel, Tanztheater usw.) oder eines Spielortes (z.B. Großes Haus, Kammerspiele, Saal Tirol) berechnet und dargestellt. Zur Feststellung ihrer prozentuellen Auslastung pro Vorstellung setzte die TLT die freigegebenen Plätze (Sitzplätze und Stehplätze) mit der Gesamtzahl der Theater- bzw. Konzertbesucher (zahlende und nicht zahlende) ins Verhältnis. Auslastungszahlen waren jedoch nur für die Spielorte Großes Haus, Kammerspiele und Saal Tirol verfügbar.

Freigegebene Plätze technische u. sonstige Sperrungen

Dienstsitze und -logen

Die Anzahl der Maximalplätze variiert in den einzelnen Spielstätten und betrug im Großen Haus (789), in den Kammerspielen (280) und im Saal Tirol (1.499). Bei jeder Vorstellung ist jedoch zu berücksichtigen, dass je nach Bedarf Dienstsitze benötigt sowie sogenannte „techni- sche“ und „sonstige“ Sperrungen vorgenommen werden und sich dadurch das Platzangebot in den jeweiligen Vorstellungsorten verrin- gert. Auf jeden Fall müssen Sitze für die Baupolizei, die Feuerwehr oder einen Arzt zur Verfügung gestellt werden. In den Kammerspielen kommt es zu einer technischen Sperrung, wenn der Orchestergraben besetzt wird oder die Bühne baulich nach vorne in das Auditorium ragt.

(19)

Für bestimmte Personengruppen – wie der kaufmännischen und künst- lerischen Direktion, allen Aufsichtsratsmitgliedern, politischen Kultur- verantwortlichen von Land Tirol und der Stadt Innsbruck, Medien- und Pressevertretern – werden fix zugeteilte Dienstsitze bzw. Dienstlogen in den beiden Theaterhäusern – Großes Haus und Kammerspiele – sowie im Saal Tirol unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Die verfügbaren Sitzplätze je Spielort errechneten sich somit aus der höchstmöglichen Sitzplatzauslastung – Anzahl der Vorstellung mal Anzahl der Maximalplätze – abzüglich der Dienstsitze bzw. Dienstlogen sowie technischer und sonstiger Sperrungen.

Auslastungsübersicht Großes Haus – WJ 2013/2014

In der Spielsaison 2013/2014 konnten insgesamt 107.575 Personen aus 15 unterschiedlichen Theaterproduktionen des Tiroler Landesthea- ters wählen. In 169 Vorstellungen wurden 7 verschiedene Opern, 3 unterschiedliche Schauspielstücke, 1 Operette und je 2 Musicals und Tanztheaterstücke inszeniert. Mehr als die Hälfte der Vorführungen betraf die Spielgattung Musiktheater – Oper, Operette und Musical – und wurde von über 62.192 Personen angesehen. Die Sitzplatzauslas- tung dieser Spielstätte variierte je nach Sparte zwischen 74,03 % und 97,66 %. Die Umsatzauslastungszahlen waren im Vergleich dazu im Durchschnitt – je nach Sparte – um 12 bis 18 Prozentpunkte geringer.

Rund ein Drittel der Theaterbesucher, 35.934 Personen, hatten sich 49 Aufführungen der Spielgattungen Musical und Tanztheater ange- sehen. Die TLT konnte für beide Sparten – Musical 95,23 % bzw.

77,12 % und Tanztheater 97,66 % bzw. 83,31 % – hervorragende Sitz- platz- sowie auch Umsatzauslastungen vorweisen. Zudem stellte die Kontrollabteilung fest, dass von den 23 Musicaldarbietungen 2 Vorfüh- rungen von „Anatevka“ und von den 26 Tanztheatervorstellungen 5 Aufführungen – „Madama Butterfly“ (4 mal) und „Körper.Seelen“

(1 mal) – ausverkauft waren. Die geringste Sitzplatzauslastung betrug bei der Sparte Musical 84,99 % und beim Tanztheater 89,28 %. Die Sitzplatzauslastungen der übrigen Spielgattungen waren allgemein geringer, wobei die minimalste Auslastung pro Vorstellung in den ein- zelnen Sparten – Oper (55,32 %), Schauspiel (49,60 %) und Operette (66,18 %) – betrug.

Großes Haus

Sparten Anzahl in % Anzahl in % Sitzplatz Umsatz

Oper 64 37,87% 40.105 37,28% 83,27% 66,33%

Musical 23 13,61% 16.543 15,38% 95,23% 77,12%

Schauspiel 47 27,81% 25.992 24,16% 74,03% 58,31%

Tanztheater 26 15,38% 19.391 18,03% 97,66% 83,31%

Sonstiges 9 5,33% 5.544 5,15% 81,58% 69,68%

Gesamt 169 100,00% 107.575 100,00% 84,51% 68,73%

Spielsaison 2013/14

Auslastung Besucher

Vorstellungen

(20)

Auslastungsübersicht Kammerspiele – WJ 2013/2014

In der Spielsaison 2013/2014 wurden insgesamt 14 verschiedenartige Theaterproduktionen – 7 Schauspielstücke, 3 Tanztheaterstücke, 2 Kinderstücke und je 1 Musical und Revue (Sonderveranstaltung) – inszeniert und 35.206 Theaterbesuchern 171 mal dargeboten. Bemer- kenswert war, dass alle aufgeführten Spielgattungen sehr hohe Sitz- platzauslastungswerte, zwischen 85,91 % und 95,27 %, aufwiesen. Die dazugehörigen Umsatzauslastungen im Durchschnitt – mit Ausnahme der Revuevorstellung – aber zwischen 18 und 25 Prozentpunkte gerin- ger ausfielen. In den Kammerspielen war in der Spielzeit 2013/2014 annähernd jede 5. Vorstellung – insgesamt 33 Aufführungen – ausver- kauft. Eine 100 %ige Sitzplatzauslastung konnten somit 7 Musicalvor- stellungen, 18 Schauspieldarbietungen, 6 Tanztheateraufführungen und je eine Kinderstück- und Revuevorführung erreichen.

Auslastungsübersicht Saal Tirol –

WJ 2013/2014

Die Symphoniekonzerte, die 16 mal in der Spielsaison 2013/2014 auf- geführt wurden, besuchten insgesamt 18.057 Personen. Die Kon- trollabteilung hielt fest, dass die Symphoniekonzerte am Freitag im Vergleich zu den Konzerten am Donnerstag geringfügig bessere Auslastungsziffern (Sitzplatz: 78,20 % bzw. 76,74 % sowie Umsatz:

56,60 % bzw. 54,84 %), einen höheren Besucheranteil (9.202 zu 8.855 Konzertzuhörer) und auch Mehreinnahmen in Höhe von € 12.236,07 hatten.

Die beiden Sonderkonzerte des TSOI (Generalprobe und Neujahrs- konzert) besuchten 2.879 Zuhörer, wobei die Generalprobe zu 100 % ausverkauft war und das Neujahrskonzert selbst eine hervorragende Auslastung von 95,81 % aufwies. Im Zuge der Einsichtnahme in die Besucherstatistik der TLT stellte die Kontrollabteilung beim Neujahrs- konzert fest, dass von den 1.419 Besuchern, 807 Personen (56,87 %) einen regulären Kartenpreis und 423 Personen (29,81 %) einen ermä- ßigten Eintrittspreis bezahlten, aber beinahe jeder 7. Zuhörer unent- geltlich diese Traditionsveranstaltung besuchte. Der hohe Anteil an

Kammerspiele

Sparte Anzahl in % Anzahl in % Sitzplatz Umsatz

Musical 29 16,96% 5.943 16,89% 95,27% 77,94%

Kinderstück 46 26,90% 9.904 28,13% 87,28% 62,53%

Schauspiel 60 35,09% 11.953 33,95% 92,38% 73,12%

Tanztheater 27 15,79% 5.522 15,68% 95,26% 72,26%

Sonstiges 9 5,26% 1.884 5,35% 85,91% 82,74%

Gesamt 171 100,00% 35.206 100,00% 91,41% 72,40%

Auslastung Vorstellung Besucher

Spielsaison 2013/14

Saal Tirol

Sparte Anzahl in % Anzahl in % Sitzplatz Umsatz

Symphoniekonzerte 16 88,88% 18.057 86,25% 77,47% 55,73%

Generalprobe NJK 1 5,56% 1.460 6,97% 100,00% 80,91%

Neujahrskonzert 1 5,56% 1.419 6,78% 95,81% 74,46%

Gesamt 18 100,00% 20.936 100,00%

Spielsaison 2013/14

Auslastung Vorstellung Besucher

(21)

ermäßigten Karten war darauf zurückzuführen, dass die TLT bis ein- schließlich 28. Februar nächstfolgenden Kalenderjahres ihrem Kon- zertpublikum einen Frühbucherbonus von 15 % gewährte. Sogar jeder 5. Besucher der Generalprobe war im Besitz einer Freikarte.

Theater- und

Konzertabonnements

Die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH hat im Beobachtungs- zeitraum (WJ 2012/2013 – WJ 2014/2015) insgesamt 23.854 Abonne- ments verkauft. Davon entfielen 17.145 Theater-Abos auf das Große Haus, 1.513 Theater-Abos auf die Kammerspiele und 5.196 Kon- zertabonnements auf die Spielstätte Saal Tirol. Die Anzahl der verkauf- ten Theater-Abonnements hatte sich sowohl im Großen Haus als auch in den Kammerspielen um 3,55 % und 5,30 % stetig erhöht.

Bei den Konzert-Abos des Tiroler Symphonieorchesters Innsbruck war jedoch im Vergleichszeitraum (WJ 2012/2013 – WJ 2014/2015) ein fortdauernder Rückgang (-3,42 % und -1,63 %) zu verzeichnen. Das Abo-Büro der TLT hat in den Spielzeiten 2012/2013 (1.782 Stück), 2013/2014 (1.721 Stück) und 2014/2015 (1.693 Stück) vertreiben kön- nen. Um gegen diese Negativentwicklung geeignete Maßnahmen set- zen zu können, hat die TLT im Kalenderjahr 2014 in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Kufstein Tirol (Studiengang für Sport-, Kultur-, und Veranstaltungsmanagement) eine Publikumsbefragung unter den Zuhörern des Tiroler Symphonieorchesters Innsbruck an 2 unterschied- lichen Konzertaufführungen durchgeführt.

Hausabonnements – Empfehlung

Im Zuge der Einsichtnahme in das Sachkonto „Freiwilliger Sozialauf- wand“ stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck im Wirtschaftsjahr 2013/2014 einen Betrag in Höhe von € 6.941,80 als Zuschuss für den Erwerb von Hau s- abonnements ausbezahlte. Gemäß dieser Auszahlungsliste erhielten sowohl Hausmitglieder als auch pensionierte Theatermitglieder eine Ermäßigung von 50 % auf den regulären Abo-Preis – Theater- oder Konzertabo – höchstens aber € 73,00 pro Abonnement sowie für m a- ximal 2 Abos pro Person. Diese Unterstützung nahmen insgesamt 63 Personen in Anspruch, davon rund ein Drittel Pensionisten.

Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext an, diese ursprüngliche Regelung des Theaterausschusses aus dem Kalenderjahr 1998 bezüg- lich des Empfängerkreises dieses Zuschusses sowie dessen Höhe auf ihre Aktualität zu prüfen.

Im Anhörungsverfahren wurde von der TLT mitgeteilt, dass der Emp- fehlung der Kontrollabteilung Rechnung getragen werde.

Kartengebarung beider Spielstätten –

Großes Haus und Kammerspiele

Die folgende Aufstellung zeigt die Kartengebarung der beiden Spiel- stätten Großes Haus und Kammerspiele in komprimierter Form für die Spielsaison 2013/2014. In dieser Tabelle wurden jedoch jene Vorstel- lungen, die aufgrund einer Hausvermietung, einer geschlossenen Ver- anstaltung oder eines Gastspiels fremder Ensembles aufgeführt wur- den, nicht berücksichtigt:

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