• Keine Ergebnisse gefunden

Gesuch um Benutzung der Anlagen im Sportpark Eschen/Mauren (PDF)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Gesuch um Benutzung der Anlagen im Sportpark Eschen/Mauren (PDF)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gesuch um Benutzung der Anlagen im Sportpark Eschen/Mauren

Gesuch ausgefüllt senden an: Gemeindeverwaltung Eschen-Nendeln, Sportpark Eschen/Mauren, St. Martins-Ring 2, 9492 Eschen. Infos: Telefon +423 373 26 07 oder E-Mail sportpark@eschen.li

Veranstalter  Verein Firma Privatperson Name / Verein / Firma

Art der Veranstaltung Verantwortliche Person

Anrede

Name Vorname

Strasse Nr.

Postleitzahl Ort

Telefon Festnetz Telefon Mobile

E-Mail Anlage

Rasenfeld Kunstrasen LA-Anlage Hockey Areal

Schützen Clubraum Schulungsraum Massenlager Garderobe/Dusche

Kiosk Küche Foyer Lautsprecheranlage

Art der Nutzung

Training Wettkampf Turnier Kurs Sitzung

Freundschaft Meisterschaft Datum der Veranstaltung

(Tag / Zeit: von-bis)

An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, im Monat Dezember sowie am 1. Januar bleibt der Sportpark geschlossen.

Anzahl Teilnehmer (Schätzung)

Park-/Verkehrsdienst  Ja  Nein Samariterdienst  Ja  Nein Verrechnung  Ja  Nein Weitere für die Bewilligungsinstanz wichtige Informationen über den Anlass

Gebühren: Die Gebühren sind auf der nächsten Seite aufgelistet.

Versicherung/Hinweise/Informationen: Versicherung ist Sache der Mieter und Nutzer der Anlage. Die Gemeinden Eschen und Mauren lehnen jegliche Haftung ab. Der Mieter kommt für allfällige Schäden, die durch die oben genannte Benutzung eintreten auf.

Bei der Benutzung des Kunstrasenplatzes ist unbedingt darauf zu achten, dass das Spielfeld zur Vermeidung von Schäden nur mit Turn- und Nockenschuhen betreten werden darf.

Datenschutz / Reglemente

 Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage im Rahmen dieses Formulars verwendet werden. Datenschutzerklärung: www.eschen.li/gemeindeverwaltung/download/Datenschutz.

 Ich bestätige, das Sportparkreglement, die Hausordnung und das Gebührenblatt jeweils in der gültigen Fassung erhalten zu haben. Ich habe das Reglement, die Ordnung und das Gebührenblatt gelesen und bin mit deren Inhalt einverstanden.

Diesen Bereich bitte nicht ausfüllen.

Gesuch wird bewilligt:  Ja  Nein

Ort, Datum Ort, Datum

i.V. des Veranstalters i.V. der Gemeindeverwaltung Eschen-Nendeln

(2)

1) 20 % Rabatt

2) Für Dienstleistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden Eschen-Nendeln und/oder Mauren-Schaanwald, werden pro Stunde CHF 78.00 in Rechnung gestellt

Gebührenblatt Sportpark Eschen/Mauren

Stand 21. Dezember 2018 1. Allgemein

Vereine und die Bevölkerung von Eschen-Nendeln und Mauren-Schaanwald haben in der Regel für die Benützung der Anlagen keine Gebühren zu entrichten. Ebenso ist die Benützung der Anlagen durch Auswahlmannschaften und Elitesportler nationaler Verbände wie zum Beispiel LFV und LTLV gebührenfrei.

2. Gebühren Anlagen

Hauptspielfeld Kunstrasen Platz 2 Platz 3 Platz 4 LA-Anlage Hockey

Training pro Einheit CHF 100.00 100.00 100.00 100.00 75.00 75.00 75.00 Training ab 7. Einheit 1) CHF 80.00 80.00 80.00 80.00 60.00 60.00 60.00 Wettkampf 1 Einheit CHF 150.00 150.00 150.00 150.00 100.00 100.00 100.00 Wettkampf ab 7 Einheit 1) CHF 120.00 120.00 120.00 120.00 80.00 80.00 80.00 Dienstleistung für Dritte pro Std.2) CHF 78.00 78.00 78.00 78.00 78.00 78.00 78.00 Kaution Schlüssel CHF 100.00 100.00 100.00 100.00 100.00 100.00 100.00

3. Fussball-Länderspiel

Länderspiel CHF 2'000.00

Trainings in Zusammenhang mit dem Länderspiele, pro Training CHF 1'000.00

4. Massenlager

Um das Massenlager benützen zu können, müssen mindestens 10 Personen gemeldet werden.

Grundpauschale CHF 100.00

Kaution Schlüssel CHF 100.00

Personen bis und mit 16 Jahre pro Person und Nacht CHF 7.00

Personen ab 17 Jahre pro Person und Nacht CHF 10.00

Dienstleistung für Dritte pro Stunde 2) CHF 78.00

5. Kleinkaliberschützen

Die Kleinkaliberschützen verlangen einen Unkostenbeitrag für die zur Verfügung gestellten Pistolen, Luftgewehre, Scheiben etc. von CHF 10.00 pro Person für Einwohner aus Eschen-Nendeln und Mauren-Schaanwald und CHF 14.00 pro Person für Einwohner anderer Gemeinden.

Für die Verrechnung dieser Gebühren ist der Verein «Sportschützen Eschen/Mauren» verantwortlich.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE