• Keine Ergebnisse gefunden

ZENSUS 2011 REGIONALVERGLEICHE IN GRAFIKEN. Verbandsgemeinde Bitburg-Land

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "ZENSUS 2011 REGIONALVERGLEICHE IN GRAFIKEN. Verbandsgemeinde Bitburg-Land"

Copied!
26
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verbandsgemeinde

Bitburg-Land

(2)

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 14-16

56130 Bad Ems Telefon: 02603 71-0 Telefax: 02603 71-3150

E-Mail: poststelle@statistik.rlp.de Internet: www.statistik.rlp.de

Redaktion: Referat Bevölkerung, Gebiet, Zensus Redaktionsschluss: August 2014

Erschienen im September 2014

© Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz · Bad Ems · 2014

Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit

(3)

Grafiken

Bevölkerung

Bevölkerung am 9. Mai 2011 …

G1 nach Altersgruppen 5

G2 nach Familienstand 5

G3 nach öffentlich-rechtlicher Religionszugehörigkeit 6

G4 Erwerbs- und Nichterwerbspersonen am 9. Mai 2011 nach Erwerbsstatus 6 Erwerbstätige am 9. Mai 2011 …

G5 nach Stellung im Beruf 7

G6 nach ausgewählten Berufsgruppen 7

G7 nach Wirtschaftszweigen 8

G8 Schülerinnen und Schüler am 9. Mai 2011 nach Klassenstufen 8

Bevölkerung ab 15 Jahren am 9. Mai 2011 …

G9 nach höchstem Schulabschluss 9

G10 nach höchstem beruflichen Abschluss 9

Bevölkerung mit Migrationshintergrund am 9. Mai 2011 …

G11 nach Nationalität 10

G12 nach Aufenthaltsdauer 10

G13 Bevölkerung mit Migrationserfahrung am 9. Mai 2011 nach Zuzugsjahren 11 Haushalte und Familien

Haushalte am 9. Mai 2011 …

G14 nach Familientyp 13

G15 nach Lebensform 13

G16 nach Haushaltsgröße 14

G17 nach Seniorenstatus 14

Familien am 9. Mai 2011 …

G18 nach Familientyp 15

G19 nach Lebensform 15

G20 nach Familiengröße 16

Gebäude und Wohnungen

Gebäude mit Wohnraum am 9. Mai 2011 …

G21 nach Baujahr 18

G22 nach Zahl der Wohnungen im Gebäude 18

G23 nach Heizungsart 19

Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum am 9. Mai 2011 …

G24 nach Art der Nutzung 19

G25 nach Wohnfläche in m

2

20

G26 nach Zahl der Räume 20

Definitionen

Bevölkerung 21

Haushalte und Familien 23

Gebäude und Wohnungen 24

(4)

0

/

( )

.

Hinweise

Nichts vorhanden. Bei sehr geringen Fallzahlen ist dies ggf. durch das datenverändernde Geheimhaltungsverfahren bedingt.

Keine Angabe, da der aus der Haushaltebefragung errechnete Zahlenwert wegen geringer Besetzungszahl nicht sicher genug ist.

Keine Angabe, da die Absolutzahlen, aus denen die hier nachgewiesenen Anteilswerte errechnet wurden, bedingt durch das datenverändernde Geheimhaltungsverfahren um absolut mehr als 24 und relativ 15 Prozent oder mehr von den unveränderten Originaldaten abweichen.

Aussagewert eingeschränkt, da die Absolutzahlen, aus denen die hier nachgewiesenen Anteilswerte errechnet wurden, bedingt durch das datenverändernde Geheimhaltungsverfahren um absolut mehr als sechs und relativ fünf Prozent oder mehr von den unveränderten Originaldaten abweichen.

Beim Zensus 2011 wurden unter Nutzung von Daten aus Verwaltungsregistern sowie ergänzend durchgeführten primärstatistischen Erhebungen Strukturdaten zur Bevölkerung, zu Haushalten und Familien sowie Gebäuden und Wohnungen erhoben. Die Zählung bietet damit eine wichtige kleinräumig auswertbare Datengrundlage dafür, wie die Menschen in Deutschland am Erhebungsstichtag, dem 9. Mai 2011, leben, wohnen und arbeiten.

In der vorliegenden Publikation, die für sämtliche kreisfreien Städte, Landkreise, verbandsfreien Gemeinden, Verbands- und Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz in der zum 9. Mai 2011 geltenden Verwaltungsgliederung erstellt wurde, sind zentrale Ergebnisse dieser Zählung in Form grafischer Regionalvergleiche aufbereitet worden. Hierbei handelt es sich um Strukturdaten, die in weit tieferer fachlicher Differenzierung bereits in den Publikationen „Bevölkerung und Haushalte“ sowie „Gebäude und Wohnungen“ veröffentlicht wurden. Diese differenzierten statistischen Nachweise in tabellarischer Form können für sämtliche rheinland-pfälzischen Verwaltungsbezirke unter www.statistik.rlp.de/staat-und-gesellschaft/zensus-2011/kreise-staedte- gemeinden_4650/ eingesehen werden.

Das Veröffentlichungsspektrum der vorliegenden Publikation unterscheidet sich für Gebietseinheiten mit 10.000 und mehr Einwohnern von demjenigen für Gebietseinheiten mit weniger als 10.000 Einwohnern.

Maßgeblich ist hierbei der Bevölkerungsstand vom 31. Dezember 2009. Für Gebietseinheiten mit weniger als 10.000 Einwohnern wurden im Zensus 2011 aufgrund rechtlicher Vorgaben und aus methodischen Gründen keine Angaben zu Migration, Bildung und Erwerbstätigkeit erfasst. Für kommunale Gebietseinheiten mit mindestens 10.000 Einwohnern liegen hingegen auch Informationen zu diesen Themenbereichen vor. Die Angaben zur Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft wurden aus der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis abgeleitet.

Die nachstehend veröffentlichten Ergebnisse wurden – wie auch die o. a. Detailnachweise – im Wesentlichen auf der Grundlage des Zensusgesetzes 2011 (ZensG 2011) sowie ergänzender Rechtsvorschriften auf Basis folgender Verwaltungsregister, Erhebungen und statistischer Verfahren errechnet:

• Daten gemäß Übermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit (§ 4 ZensG 2011),

• Daten gemäß Übermittlung durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen (§ 5 ZensG 2011),

• Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung (§ 6 ZensG 2011),

• Daten gemäß Übermittlung durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden (§ 3 ZensG 2011),

• Daten aus der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis (§ 7 ZensG 2011),

• Daten aus der Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen (§ 8 ZensG 2011),

• Daten aus der Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung (§ 9 Abs. 3 ZensG 2011),

• Daten aus der Mehrfachfalluntersuchung (§ 15 ZensG 2011),

(5)
(6)

21,1 22,1 39,1 15,7 2,0

20,4 21,8 38,0 17,3 2,5

19,0 22,8 37,8 17,9 2,4

18,5 23,9 37,0 18,3 2,4

0 10 20 30 40 50

Unter 20 Jahre 20-39 Jahre 40-64 Jahre 65-84 Jahre 85 Jahre und älter VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G1 Bevölkerung am 9. Mai 2011 nach Altersgruppen

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.2

39,9

47,9

7,1

5,1 39,4

47,1

7,7

5,7 38,0

47,8

7,4 6,7

39,9

45,8

7,1 7,1

0 10 20 30 40 50 60

Ledig Verheiratet, eingetr.

Lebenspartnerschaft

Verwitwet, eingetr.

Lebenspartner/-in verstorben

Geschieden, eingetr.

Lebenspartnerschaft aufgehoben VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G2 Bevölkerung am 9. Mai 2011 nach Familienstand

Anteile in %

(7)

88,7

5,6 5,7

83,4

7,5 9,2

45,7

31,8

22,6

31,2 30,8

38,0

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Römisch-katholische Kirche Evangelische Kirche Sonstige, keine VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G3 Bevölkerung am 9. Mai 2011 nach öffentlich-rechtlicher Religionszugehörigkeit

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.2

58,7 / 18,0 16,9 3,9 1,5

54,7 1,3 17,8 19,8 4,3 2,1

52,1 2,1 17,7 21,1 4,2 2,8

51,5 2,5 17,9 21,6 3,3 3,2

0 10 20 30 40 50 60 70

Erwerbstätige Erwerbslose Schüler/-innen, Studierende

Rentner/-innen, Pensionäre

Hausfrauen/

-männer

Sonstige

Erwerbspersonen Nichterwerbspersonen

VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G4 Erwerbs- und Nichterwerbspersonen am 9. Mai 2011 nach Erwerbsstatus

1

1 Einschließlich Personen unterhalb des Mindestalters. Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4

(8)

83,5 4,6 5,3 4,3 2,3

82,3 5,0 5,2 5,1 2,4

83,0 6,1 4,7 5,0 1,2

83,4 5,1 4,6 6,0 1,0

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90

Angestellte, Arbeiter/-innen

Beamtinnen, Beamte

Selbstständige mit Beschäftigten

Selbstständige ohne Beschäftigte

Mithelfende Familien- angehörige VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G5 Erwerbstätige am 9. Mai 2011 nach Stellung im Beruf

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4

13,5 19,8 29,9 16,3 6,3 9,8

14,6 19,5 27,6 15,0 7,7 10,3

19,4 19,3 30,0 12,6 7,0 9,5

22,3 19,1 29,0 12,7 6,6 8,4

0 10 20 30 40

Führungskräfte, akademische

Berufe

Techniker, gleichr.

nichttechnische Berufe

Bürokräfte, Dienstleistungs-

berufe, Verkäufer

Handwerks- berufe

Bediener von Maschinen, Montageberufe

Hilfsarbeits- kräfte

VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G6 Erwerbstätige am 9. Mai 2011 nach ausgewählten Berufsgruppen

(9)

(5,5)

30,6

22,2

41,7

5,6

31,2

23,1

40,1

1,9

27,1

24,8

46,2

1,7

26,1 25,3

46,9

0 10 20 30 40 50

Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei

Produ- zierendes

Gewerbe

Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information

u. Kommunikation

Sonstige Dienst- leistungen VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G7 Erwerbstätige am 9. Mai 2011 nach Wirtschaftszweigen

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4

35,4

49,2

15,4 30,7

55,2

14,1 31,8

55,1

13,1 33,3

52,3

14,4

0 10 20 30 40 50 60

Primarstufe (Klasse 1 bis 4)

Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 9 bzw. 10)

Sekundarstufe II (Klasse 11 bis 13) VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G8 Schülerinnen und Schüler am 9. Mai 2011 nach Klassenstufen

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4

(10)

4,3 52,6 26,2 7,7 9,1

5,3 50,2 25,2 7,1 12,3

6,7 43,7 24,2 7,5 18,0

7,2 35,6 28,9 8,0 20,4

0 10 20 30 40 50 60

Ohne, noch kein Schulabschluss

Haupt-, Volksschul-

abschluss

Mittlerer Schulabschluss,

gymnasiale Oberstufe

Fachhoch- schulreife

Allgemeine, fachgebundene

Hochschulreife VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G9 Bevölkerung ab 15 Jahren am 9. Mai 2011 nach höchstem Schulabschluss

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4

30,6 50,0 11,7 3,7 3,9

29,5 48,1 13,3 3,9 5,2

29,7 46,2 11,4 5,2 7,5

26,7 46,2 12,1 5,8 9,2

0 10 20 30 40 50 60

Ohne beruflichen Abschluss

Lehre, Berufsausbildung im dualen System

Abschluss einer Fachschule, Fach-,

Berufsakademie

Fachhoch- schul- abschluss

Hochschul- abschluss, Promotion VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G10 Bevölkerung ab 15 Jahren am 9. Mai 2011 nach höchstem beruflichen Abschluss

(11)

8,4

4,1 4,3

13,9

6,4

7,5 19,1

6,8

12,3 19,2

7,6

11,6

0 10 20 30

Personen mit Migrationshintergrund

Ausländer/-innen Deutsche mit Migrationshintergrund VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G11 Bevölkerung mit Migrationshintergrund am 9. Mai 2011 nach Nationalität

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4

und zwar:

22,0 15,3 / 25,0 23,1

23,8 17,9 14,0 18,0 24,4

11,5 12,6 14,4 17,9 41,1

10,9 12,2 13,9 15,5 44,4

0 10 20 30 40 50

Unter 5 Jahre 5-9 Jahre 10-14 Jahre 15-19 Jahre 20 und mehr Jahre VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G12 Bevölkerung mit Migrationshintergrund am 9. Mai 2011 nach Aufenthaltsdauer

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4

(12)

/ / / / 42,8 43,4

/ / 4,3 7,4 34,6 46,3

1,9 5,1 10,9 15,9 37,9 24,2

1,8 6,3 13,2 17,4 32,8 23,5

0 10 20 30 40 50

1956-1959 1960-1969 1970-1979 1980-1989 1990-1999 2000-2011 VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G13 Bevölkerung mit Migrationserfahrung am 9. Mai 2011 nach Zuzugsjahren

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4

(13)
(14)

26,5 26,2 36,8 8,6 (1,9)

29,9 26,1 33,3 8,8 1,9

33,2 28,4 28,1 8,0 2,3

37,2 27,6 24,9 7,8 2,5

0 10 20 30 40

Single- haushalte

Paare ohne Kind(er)

Paare mit Kind(ern)

Alleinerziehende Elternteile

Mehrpersonenhaush.

ohne Kernfamilie (Wohngemeinschaften) VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G14 Haushalte am 9. Mai 2011 nach Familientyp

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 5.2

26,5 55,1 7,9 8,6 (1,9)

29,9 51,8 7,7 8,8 1,9

33,2 49,4 7,1 8,0 2,3

37,2 45,2 7,3 7,8 2,5

0 10 20 30 40 50 60

Single- haushalte

Ehepaare, eingetr.

Lebenspartner- schaften

Nichteheliche Lebens- gemeinschaften

Alleinerziehende Elternteile

Mehrpersonenhaush.

ohne Kernfamilie (Wohngemeinschaften) VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G15 Haushalte am 9. Mai 2011 nach Lebensform

(15)

26,5 30,1 18,5 16,3 5,7 2,8

29,9 31,0 17,1 14,2 5,3 2,6

33,2 33,6 16,0 11,8 3,7 1,8

37,2 33,2 14,5 10,4 3,3 1,5

0 10 20 30 40

1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 und mehr Personen VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G16 Haushalte am 9. Mai 2011 nach Haushaltsgröße

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 5.2

16,9

15,0

68,1

19,5

13,9

66,6

21,3

10,4

68,2

22,0

8,9

69,1

0 10 20 30 40 50 60 70 80

Ausschließlich Seniorinnen, Senioren

Seniorinnen, Senioren und Jüngere

Ohne Seniorinnen, Senioren

VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G17 Haushalte am 9. Mai 2011 nach Seniorenstatus

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 5.2

(16)

36,6

51,4

12,0 38,3

48,8

13,0

44,0 43,6

12,4 45,8

41,3

12,9

0 10 20 30 40 50 60

Paare ohne Kind(er)

Paare mit Kind(ern)

Alleinerziehende Elternteile

VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G18 Familien am 9. Mai 2011 nach Familientyp

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 6.2

77,0

11,0 12,0

75,8

11,2 13,0

76,5

11,1 12,4

74,9

12,2 12,9

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90

Ehepaare, eingetr.

Lebenspartnerschaften

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Alleinerziehende Elternteile

VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G19 Familien am 9. Mai 2011 nach Lebensform

(17)

44,3 26,1 22,3 5,7 1,6

47,2 25,2 20,3 5,8 1,6

52,7 24,4 17,3 4,3 1,3

54,9 23,4 16,4 4,2 1,2

0 10 20 30 40 50 60

2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 und mehr Personen VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G20 Familien am 9. Mai 2011 nach Familiengröße

Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 6.2

(18)
(19)

23,6 7,8 30,1 25,9 12,6

17,6 9,7 37,3 25,1 10,4

15,4 10,4 39,1 26,8 8,4

14,0 12,2 38,0 27,3 8,5

0 10 20 30 40 50

Vor 1919 1919-1948 1949-1978 1979-2000 2001 und später

VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G21 Gebäude mit Wohnraum am 9. Mai 2011 nach Baujahr

Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle 1.3.2

76,2 18,4 5,2 0,2 0,0

76,5 16,5 6,5 (0,4) 0,1

71,3 16,5 9,7 2,0 0,5

65,2 17,1 11,9 4,7 1,2

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90

1 Wohnung 2 Wohnungen 3-6 Wohnungen 7-12 Wohnungen 13 und mehr Wohnungen VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G22 Gebäude mit Wohnraum am 9. Mai 2011 nach Zahl der Wohnungen im Gebäude

Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle 1.3.2

(20)

86,9

11,3

1,8 86,2

12,3

1,5 90,3

8,7

1,0 91,8

7,6

0,6

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Zentral-, Fern-, Etagen-, Blockheizung

Einzel-, Mehrraumöfen Keine Heizung VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G23 Gebäude mit Wohnraum am 9. Mai 2011 nach Heizungsart

Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle 1.3.2

65,5

28,5

1,4

4,6 60,5

32,7

2,2

4,5 52,8

42,0

0,7

4,4 42,6

52,3

0,6

4,5

0 10 20 30 40 50 60 70

Von Eigentümer/-in bewohnt

Zu Wohnzwecken vermietet

Ferien- und Freizeitwohnung

Leer stehend

VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G24 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum am 9. Mai 2011 nach Art der Nutzung

(21)

(1,1) 15,0 32,7 32,7 11,5 6,9

1,7 19,7 33,9 28,7 9,6 6,4

3,9 29,4 32,2 23,1 7,0 4,45,4 41,8 29,3 16,3 4,5 2,7

0 10 20 30 40 50

Unter 40 40-79 80-119 120-159 160-199 200 und mehr

VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G25 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum am 9. Mai 2011 nach Wohnfläche in m²

Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle 2.2.2

0,7 2,6 8,6 14,6 17,6 55,8

1,1 3,8 10,6 17,2 18,0 49,4

2,8 6,5 16,7 21,8 18,2 34,0

3,2 9,2 21,9 25,7 16,9 23,1

0 10 20 30 40 50 60

1 Raum 2 Räume 3 Räume 4 Räume 5 Räume 6 und mehr

Räume VG Bitburg-Land LK Eifelkreis Bitburg-Prüm Rheinland-Pfalz Deutschland

Anteile in %

G26 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum am 9. Mai 2011 nach Zahl der Räume

Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle 2.2.2

(22)

Führungskräfte, akademische Berufe

Techniker, gleichrangige nichttechnische Berufe Bürokräfte, Dienstleistungsberufe, Verkäufer Handwerksberufe

Bediener von Maschinen, Montageberufe Hilfsarbeitskräfte

Alter

Merkmal Definition

Das Alter einer Person bezeichnet das vollendete Lebensjahr zum Stichtag 9. Mai 2011.

Dieses Merkmal gibt die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit einer erwerbstätigen Person im Alter von 15 Jahren und älter an. Der Auswertung liegt die aktuelle internationale Standardklassifikation der Berufe von 2008 (ISCO-08) zugrunde. Dargestellt wird hier die Berufshauptgruppe (1-Steller der Klassifikation). Die ISCO-08 unterscheidet sich strukturell von der nationalen Berufsklassifikation KldB 2010. Während die KldB 2010 nationale Besonderheiten besser berücksichtigt, ermöglicht die Auswertung nach der ISCO-08 eine internationale Vergleichbarkeit und bietet einen anderen Blickwinkel auf die Struktur der ausgeübten Tätigkeiten. Unterschieden werden:

Erwerbstätige nach Stellung im Beruf

Erwerbstätige nach Wirtschaftszweig

Erwerbstätige nach ausgewählten Berufsgruppen

Das Merkmal gibt an, welchen personenrechtlichen Familienstand eine Person hat. Der personenrechtliche Familienstand wird nach dem Personenstandsgesetz sowie nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft ausgewiesen. Unterschieden wird nach folgenden Kategorien:

Ledig

Verwitwet, eingetr. Lebenspartner/-in verstorben

Geschieden, eingetr. Lebenspartnerschaft aufgehoben (einschließlich Ehe aufgehoben) Familienstand

Verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft Erwerbspersonen, und zwar:

Erwerbstätige: Erwerbstätig im Sinne der ILO-Definition ist jede Person im erwerbsfähigen Alter ab 15 Jahren, die in dem einwöchigen Berichtszeitraum vom 9. bis 15. Mai 2011 mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. Auch eine Person, die sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das im Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt wurde, gilt als erwerbstätig.

Erwerbslose: Als erwerbslos gilt im Sinne der durch die EU konkretisierten ILO-Abgrenzung jede Person im erwerbsfähigen Alter ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum vom 9. bis 15. Mai 2011 nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an. Eine neue Arbeit muss innerhalb von zwei Wochen aufgenommen werden können. Die Einschaltung einer Agentur für Arbeit oder eines kommunalen Trägers in die

Suchbemühungen ist nicht erforderlich.

Schüler/-innen, Studierende (nicht erwerbsaktiv), Personen unterhalb des Mindestalters von 15 Jahren Rentner/-innen, Pensionäre

Hausfrauen/ -männer Sonstige

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe

Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information u. Kommunikation Sonstige Dienstleistungen

Angestellte, Arbeiter/-innen: Angestellte, Arbeiter/-innen sind alle Personen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Hierzu zählen alle Angestellten, Arbeiter/-innen, Auszubildenden, Grundwehr-/

Zivildienstleistenden sowie Nebenjobber/-innen.

Beamtinnen, Beamte: Beamte/-innen sind alle Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter/-innen und der Beamten/-innen im Vorbereitungsdienst) sowie Richter/- innen. Zu dieser Kategorie zählen auch alle Soldaten/-innen.

Selbstständige mit Beschäftigten: Selbstständige mit Beschäftigten sind alle Personen, die in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und abhängig Beschäftigte haben, die ein Arbeitsentgelt erhalten.

Selbstständige ohne Beschäftigte: Selbstständige ohne Beschäftigte sind alle Personen, die in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und höchstens mithelfende Familienangehörige ohne Entgelt beschäftigen.

Mithelfende Familienangehörige: Mithelfende Familienangehörige sind Familienangehörige, die regelmäßig und überwiegend in einem Betrieb, der von einem Familienmitglied als Selbstständiger/ Selbstständigem geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Erwerbsstatus Der Erwerbsstatus wurde im Zensus 2011 nach dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organisation (ILO) abgeleitet. Unterschieden werden:

Nichterwerbspersonen: Personen, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nichterwerbspersonen.

Unterschieden werden hier:

Bei der Stellung im Beruf werden 15-jährige und ältere Erwerbstätige nach folgenden Kategorien unterschieden:

Der Wirtschaftszweig bezieht sich auf die Art der Produktion oder Tätigkeit des Betriebes oder einer ähnlichen Wirtschaftseinheit, in dem bzw. in der sich der Arbeitsplatz einer erwerbstätigen Person im Alter von 15 Jahren und älter befindet. Das Merkmal stellt die Wirtschafts(unter)bereiche gemäß Mikrozensus auf Basis der aktuellen Wirtschaftszweigklassifikation von 2008 (WZ 2008) dar:

(23)

Nachgewiesen werden für 15-Jährige und ältere folgende Kategorien:

Hochschulabschluss, Promotion

Nachgewiesen werden für 15-Jährige und ältere folgende Kategorien:

Haupt-, Volksschulabschluss

Mittlerer Schulabschluss, gymnasiale Oberstufe Fachhochschulreife

Allgemeine, fachgebundene Hochschulreife

Primarstufe (Klasse 1 bis 4)

Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 9 bzw. 10) Sekundarstufe II (Klasse 11 bis 13)

Nachgewiesen wird die Aufenthaltsdauer im heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Römisch-katholische Kirche Evangelische Kirche

Migrationshintergrund nach Aufenthaltsdauer

Abschluss einer Fachschule, Fach-, Berufsakademie: Unter der Ausprägung „Fachschulabschluss“ werden auch Personen mit einer Meister-/Technikerausbildung sowie mit einem Abschluss einer Schule des Gesundheitswesens ausgewiesen.

Nachgewiesen ist die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft in folgender Differenzierung:

Religion

Migrationshintergrund nach Nationalität

Als Personen mit Migrationshintergrund sind alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle

Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Migrationserfahrung nach Zuzugsjahren

Klassenstufen

Höchster Schulabschluss

Dieses Merkmal gibt an, in welchem Jahr Personen mit Migrationserfahrung in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind. Als Personen mit Migrationserfahrung werden alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der

Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Ausländer/-innen sowie zugewanderten Deutschen definiert. Ausländer/- innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Ohne, noch kein Schulabschluss: Inkl. Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch (insbesondere Abschluss im Ausland).

Nachgewiesen werden für Personen, die im Zeitraum vom 9. bis 15. Mai 2011 eine allgemeinbildende Schule besuchten, die Schulstufe in der folgenden Differenzierung.

Ohne beruflichen Abschluss: Unter der Ausprägung „ohne beruflichen Ausbildungsabschluss“ werden neben allen Personen, die keinen beruflichen Abschluss haben bzw. noch nicht haben, alle nachgewiesen, die ein

Berufsvorbereitungsjahr absolviert haben. Außerdem fallen hierunter auch Personen mit ausschließlich einer Anlernausbildung oder einem beruflichem Praktikum, die 1954 oder später geboren sind.

Fachhochschulabschluss: Personen, die einen Ingenieurschulabschluss oder einen

Verwaltungsfachhochschulabschluss haben, werden ebenfalls unter der Ausprägung „Fachhochschulabschluss“

geführt.

Lehre, Berufsausbildung im dualen System: Zu der Ausprägung „Lehre, Berufsausbildung im dualen System“

gehören auch Personen, die einen Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung durchlaufen haben. Außerdem fallen hierunter Personen mit ausschließlich einer Anlernausbildung oder einem beruflichem Praktikum, die vor 1954 geboren wurden.

Höchster beruflicher Abschluss

Sonstige, keine: Zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften zählen u.a. evangelische Freikirchen, orthodoxe Kirchen sowie jüdische Gemeinden.

(24)

Merkmal Definition

Ausschließlich Seniorinnen, Senioren Seniorinnen, Senioren und Jüngeren Ohne Seniorinnen, Senioren

Paare ohne Kind(er) Paare mit Kind(ern)

Alleinerziehende Elternteile

Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Alleinerziehende Elternteile

Singlehaushalte: Ein Einpersonenhaushalt bezeichnet einen privaten Haushalt mit einer allein lebenden Person.

Paare ohne Kind(er) Paare mit Kind(ern)

Alleinerziehende Elternteile

Singlehaushalte: Ein Einpersonenhaushalt bezeichnet einen privaten Haushalt mit einer allein lebenden Person.

Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Alleinerziehende Elternteile Seniorenstatus eines privaten

Haushalts

Eine Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben privaten Haushalt gehören. Sie setzt sich zusammen aus der Bezugsperson des privaten Haushalts – das heißt eine nach Alter, Familienstand und Geschlecht festgelegte zentrale Person des privaten Haushalts – und mindestens einer weiteren Person, zum Beispiel der Partnerin/ dem Partner oder einem Kind der Bezugsperson. Dieses Familienkonzept beschränkt die Beziehungen zwischen Vorfahren und Nachfahren auf direkte Beziehungen (ersten Grades), das heißt auf Beziehungen zwischen Eltern und Kindern.

Unter Kind ist ein leiblicher Sohn bzw. ein Stief- oder Adoptivsohn oder eine leibliche Tochter bzw. eine Stief- oder Adoptivtochter (ungeachtet des Alters) zu verstehen, dessen bzw. deren üblicher Aufenthaltsort sich im privaten Haushalt mindestens eines Elternteils befindet, in dem ein Elternteil bzw. deren /dessen Partner/ -in die

Bezugsperson (vgl. Definition Kernfamilie) ist.

Der Begriff Paar umfasst Ehepaare, Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die jeweils in einem privaten Haushalt zusammenleben. Ein Ehepaar ist ein gemäß gesetzlichem Familienstand zum Stichtag verheiratetes verschiedengeschlechtliches Paar in einem privaten Haushalt. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein gemäß gesetzlichem Familienstand zum Stichtag rechtlich anerkanntes gleichgeschlechtliches Paar in einem privaten Haushalt. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ein gemischtgeschlechtliches Paar in einem privaten Haushalt, das gemäß gesetzlichem Familienstand zum Stichtag nicht miteinander verheiratet war.

Kernfamilie

Kind

Paar

Nachgewiesen wird, in welcher Konstellation die Personen einer Kernfamilie gemeinschaftlich leben. Hierbei werden - mit Fokus auf die Lebensformen in der Kernfamilie - folgende Familientypen unterschieden:

Alleinerziehende Elternteile

Privater Haushalt Ein privater Haushalt besteht aus mindestens einer Person. Zugrunde gelegt wird das „Konzept des gemeinsamen Wohnens“. Alle Personen, die unabhängig von ihrem Wohnstatus (Haupt-/ Nebenwohnsitz) gemeinsam in einer Wohnung leben, gelten als Mitglieder desselben privaten Haushalts, sodass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gibt. Personen in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften sind hier nicht enthalten, sondern nur

Personen, die eine eigene Haushaltsführung aufweisen. Eine Person des privaten Haushalts wurde statistisch als Bezugsperson – das heißt eine nach Alter, Familienstand und Geschlecht festgelegte zentrale Person des privaten Haushalts – bestimmt. Ausgehend von dieser Person wurden der Haushaltstyp und die Stellung der weiteren Personen im privaten Haushalt bestimmt.

Alleinerziehende Mütter oder Väter sind Elternteile ohne Partner/-in, die mit mindestens einem Kind in einem privaten Haushalt leben.

Nachgewiesen wird die Haushaltestruktur aller privaten Haushalte, wobei dies hier in Abhängigkeit vom Alter der in einem privaten Haushalt wohnhaften Personen erfolgt. Als Senioren/-innen gelten diejenigen Personen, welche zum Zensusstichtag 9. Mai 2011 das 65. Lebensjahr vollendet hatten. Nachgewiesen werden die folgenden

Haushaltstypen:

Nachgewiesen wird, in welcher Konstellation die Personen einer Kernfamilie gemeinschaftlich leben. Hierbei werden - mit Fokus auf die Existenz von Kindern in der Kernfamilie - folgende Familientypen unterschieden.

Nachgewiesen wird, in welcher Konstellation die Personen einer Kernfamilie gemeinschaftlich leben. Hierbei werden - mit Fokus auf die Existenz von Kindern in der Kernfamilie - folgende Haushaltstypen unterschieden.

Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie: Unter Mehrpersonenhaushalten ohne Kernfamilie werden alle anderen privaten Mehrpersonenhaushalte zusammengefasst, die durch die zuvor genannten Kategorien nicht abgedeckt sind, wie etwa nicht eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare, Wohngemeinschaften, Großeltern- Enkel-Haushalte ohne Elternteile etc.

Nachgewiesen wird, in welcher Konstellation die Personen einer Kernfamilie gemeinschaftlich leben. Hierbei werden - mit Fokus auf die Lebensformen in der Kernfamilie - folgende Haushaltstypen unterschieden:

Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie: Unter Mehrpersonenhaushalten ohne Kernfamilie werden alle anderen privaten Mehrpersonenhaushalte zusammengefasst, die durch die zuvor genannten Kategorien nicht abgedeckt sind, wie etwa nicht eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare, Wohngemeinschaften, Großeltern- Enkel-Haushalte ohne Elternteile etc.

Typ der Kernfamilie (nach Familientyp)

Typ der Kernfamilie (nach Lebensform)

Typ des privaten Haushalts (nach Familientyp)

Typ des privaten Haushalts (nach Lebensform)

(25)

Merkmal Definition

Art der Wohnungsnutzung

Baujahr

Gebäude mit Wohnraum

Heizungsart Nachgewiesen ist die überwiegende Heizungsart im Gebäude nach folgenden Kategorien:

Keine Heizung im Gebäude oder in den Wohnungen Wohnung

Zahl der Räume

Für längere Dauer errichtete Bauwerke, die entweder vollständig oder teilweise für die Wohnversorgung von Haushalten bestimmt sind. Hierzu zählen auch administrative oder gewerblich genutzte Gebäude, wenn in ihnen mindestens eine zu Wohnzwecken genutzte Wohnung vorhanden ist. Gebäude mit Wohnraum gliedern sich in Wohngebäude und sonstige Gebäude mit Wohnraum.

Etagenheizung: Unter einer Etagenheizung versteht man eine zentrale Heizanlage für sämtliche Räume einer abgeschlossenen Wohnung, wobei sich die Heizquelle meist innerhalb dieser Wohnung befindet, z. B. Gastherme.

Blockheizung: Eine Blockheizung liegt vor, wenn ein Häuserblock durch ein zentrales Heizsystem beheizt wird und die Heizquelle sich in bzw. an einem der Gebäude oder in deren unmittelbarer Nähe befindet (sog. Nahwärme).

Einzel-/ Mehrraumöfen (auch Nachtspeicherheizung): Einzelöfen (z. B. Kohle- oder Nachtspeicheröfen) beheizen jeweils nur einen Raum, in dem sie stehen. In der Regel sind sie fest installiert. Ein Mehrraumofen (z. B. Kachelofen) beheizt gleichzeitig mehrere Räume (auch durch Luftkanäle).

Fernheizung (Fernwärme): Das Gebäude wird von einem zentralen Fernheizwerk aus mit Wärme versorgt (sog.

Fernwärme).

Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen, unabhängig von deren Größe.

Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden hierbei nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische ist als ein Raum gezählt. Dementsprechend bestehen Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt (z. B. sogenannte „Loftwohnungen“), aus nur einem Raum.

Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel

zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und nicht vollständig für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Eine Wohnung muss nicht notwendigerweise eine Küche oder Kochnische enthalten. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu

Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.

Von Eigentümer/-in bewohnt: Wenn mindestens eine/-r der Bewohner/-innen Eigentümer/-in der Wohnung ist.

Zu Wohnzwecken vermietet (auch mietfrei): Wenn keine/-r der Bewohner/-innen Eigentümer/-in der Wohnung ist, unabhängig davon, ob für die Wohnung Miete gezahlt wird oder diese mietfrei überlassen ist.

Ferien- und Freizeitwohnung: Wohnung, in der Personen lediglich ihre Freizeit verbringen (z. B. am Wochenende, während des Urlaubs, der Ferien usw.). Sie kann von einem privaten Eigentümer/ einer privaten Eigentümerin selbst genutzt oder dauerhaft an eine dritte Person zur Freizeitnutzung vermietet (oder kostenlos überlassen) werden.

Ferienwohnungen, die ständig gewerblich-hotelmäßig genutzt werden, gehören nicht dazu.

Leer stehend: Wohnung wurde am Stichtag 9. Mai 2011 weder zu Wohnzwecken vermietet (auch mietfrei, noch von dem Eigentümer/ der Eigentümerin selbst genutzt und war auch keine Ferien- und Freizeitwohnung. Wurde die Wohnung wegen Umbau/ Modernisierung – bei Weiterbestehen des Mietverhältnisses – vorübergehend nicht genutzt, gilt diese Wohnung nicht als leer stehend.

Mit Baujahr ist das Jahr der Bezugsfertigstellung des Gebäudes gemeint. Bei komplett zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.

Die Art der Wohnungsnutzung beschreibt, ob und von wem (Mieter/-in oder Eigentümer/-in) die Wohnung zum Stichtag genutzt wird.

Zentralheizung: Bei einer Zentralheizung werden sämtliche Wohneinheiten eines Gebäudes von einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb des Gebäudes (in der Regel im Keller) befindet, beheizt.

(26)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Kernfamilie Eine Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben privaten Haushalt gehören und setzt sich zusammen aus der Bezugsperson des privaten Haushalts –

Kernfamilie Eine Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben privaten Haushalt gehören und setzt sich zusammen aus der Bezugsperson des privaten Haushalts –

Kernfamilie Eine Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben privaten Haushalt gehören und setzt sich zusammen aus der Bezugsperson des privaten Haushalts –

Kernfamilie Eine Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben privaten Haushalt gehören und setzt sich zusammen aus der Bezugsperson des privaten Haushalts –

Kernfamilie Eine Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben privaten Haushalt gehören und setzt sich zusammen aus der Bezugsperson des privaten Haushalts –

Kernfamilie Eine Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben privaten Haushalt gehören und setzt sich zusammen aus der Bezugsperson des privaten Haushalts –

Kernfamilie Eine Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben privaten Haushalt gehören und setzt sich zusammen aus der Bezugsperson des privaten Haushalts –

Kernfamilie Eine Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben privaten Haushalt gehören und setzt sich zusammen aus der Bezugsperson des privaten Haushalts –