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Bezirksregierung Arnsberg

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Academic year: 2022

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(1)

Vorlage

Bezirksregierung Arnsberg

Geschäftsstelle des Regionalrates

E-Mail: geschaeftsstelle.regionalrat@bezreg-arnsberg.nrw.de Tel.: 02931 82-2341, 2324 od. 2306 Fax: 02931 82-46177

Beschlussvorschlag

Begründung im PDF-Format

Anlagen:

z Anlage

Regionalratssitzung am: 08.10.2009 Vorlage: 23/03/09

Vorberatung in: PK ... X SK ... VK ...

TOP 2b: 4. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (Dortmund, Kreis Unna, Hamm) in der Stadt Bergkamen;

Änderung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen - Aufstellungsbeschluss

Berichterstatter/in:Regierungsvizepräsidentin Geiß-Netthöfel

Bearbeiter/in: Regierungsbeschäftigter Kestermann Regierungsbeschäftigte Knepper

1. Der Regionalrat nimmt den Bericht der Bezirksplanungsbehörde über das Erarbeitungsverfahren zur 4. Änderung des Regionalplanes für den

Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (Dortmund, Kreis Unna, Hamm) in der Stadt Bergkamen zur Kenntnis.

2. Die 4. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (Dortmund, Kreis Unna, Hamm) in der Stadt Bergkamen wird entsprechend der Anlage 1 beschlossen.

(2)

Vorlage

Bezirksregierung Arnsberg

Geschäftsstelle des Regionalrates

E-Mail: geschaeftsstelle.regionalrat@bezreg-arnsberg.nrw.de Tel.: 02931 82-2341, 2324 od. 2306 Fax: 02931 82-46177

Beschluss

Anlagen:

z Anlage

Regionalratssitzung am: 08.10.2009 Vorlage: 23/03/09

Vorberatung in: PK ... X SK ... VK ...

TOP 2b: 4. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (Dortmund, Kreis Unna, Hamm) in der Stadt Bergkamen;

Änderung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen - Aufstellungsbeschluss

Berichterstatter/in:Regierungsvizepräsidentin Geiß-Netthöfel

Bearbeiter/in: Regierungsbeschäftigter Kestermann Regierungsbeschäftigte Knepper

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

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2 1. Anlass und Gegenstand der Änderung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Änderung der zeichnerischen und textlichen Darstel- lung im Bereich der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden in Bergkamen-Oberaden von einem Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) - in generalisierter Form dargestellt - in einen ASB für zweckgebundene Nutzungen und die Ergänzung um das entsprechende textliche Ziel.

Bezüglich weiterer Angaben zum Anlass und zum Inhalt der Änderung wird auf die Vorlage 17/02/09 verwiesen.

2. Verfahrensablauf

2.1 Erarbeitungsbeschluss

Gemäß § 20 Abs. 6 LPlG NRW haben der Vorsitzende des Regionalrates und ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied am 22. bzw. am 28. April 2009 beschlossen, das Erarbeitungs- verfahren für die 4. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (Dortmund, Kreis Unna, Hamm) in der Stadt Bergkamen im vereinfachten Verfahren zu eröffnen. Der Regionalrat hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 18. Juni 2009 einstimmig bestätigt (vgl. Vorlage 17/02/09).

2.2 Beteiligung gem. § 14 Abs. 2 LPlG NRW

Die Vorlage 17/02/09 wurde am 06. Mai 2009 an 66 Behörden und Stellen versandt. Sie wurden gem. § 14 Abs. 2 LPlG NRW schriftlich zur Mitwirkung aufgefordert. Innerhalb einer Frist von 2 Monaten, die am 15. Juli 2009 endete, konnten die Beteiligten Anregungen zum Planentwurf vorbringen. Die insgesamt 39 eingegangenen Stellungnahmen enthielten nur eine Anregung, die regionalplanerisch zu würdigen ist.

2.3 Beteiligung gem. § 14 Abs. 3 LPlG NRW

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Vorlage 17/02/09 bei den Dienststellen Bezirks- regierung Arnsberg und Landrat des Kreises Unna zur Einsichtnahme für den Zeitraum vom 16. Mai bis (einschließlich) 15. Juli 2009 ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 18 für den Regierungsbezirk Arnsberg vom 02. Mai 2009 bekannt gemacht. Es ging keine Stellungnahme ein.

2.4 Umgang mit der Anregung

Die RAG Aktiengesellschaft regte an, den letzten Satz der „Ergänzung der Erläuterung zu Ziel 12“ allgemeiner zu fassen, da grundsätzlich auch ein anderer Partner der Stadt in einer

„Public-Private-Partnership“ denkbar wäre.

Diese Anregung ist nachvollziehbar und sinnvoll; ihr sollte aus Sicht der Bezirksplanungsbe- hörde gefolgt werden (geänderte Erläuterung siehe Anlage 1).

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Da die Anregung nur redaktioneller Art ist und sich ohnehin auf die nicht verbindlichen Erläu- terungen bezieht, sind weitere Abstimmungen gem. § 20 Abs. 4 LPlG NRW nicht erforder- lich.

3. Weiteres Verfahren

Nach dem Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat wird die 4. Änderung des Regional- planes, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (Dortmund, Kreis Unna, Hamm) in der Stadt Bergkamen der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung gem. § 20 Abs. 7 LPlG NRW vorgelegt.

Nach der Genehmigung und ihrer öffentlichen Bekanntmachung wird die genehmigte Plan- änderung gem. § 11 Abs. 2 ROG zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

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Anlage 1

4. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (Dortmund, Kreis Unna, Hamm) in der Stadt Bergkamen

Änderung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen

Aufgestellt durch den Beschluss des Regionalrates des Regierungsbezirks Arnsberg am 08. Oktober 2009.

Die zeichnerische Darstellung und die Ergänzung des textlichen Ziels 12 entsprechen der Vorlage 17/02/09.

Die Ergänzung der Erläuterung zu Ziel 12 (nach dem 2. Abschnitt) lautet:

Auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden entsteht ein neues Stadtquartier für die Region, in dem der Reiz der Wasserlage genutzt wird, um Flächen für Dienstleistungen, Wohnen, Freizeit und Tourismus mit hohen Qualitäts- und Funktionsansprüchen bereit zu stellen. Die Fläche darf nur für eine integrierte Entwicklung entsprechend dem Konzept „Wasserstadt Aden“ im Rahmen einer

„Public-Private-Partnership“ genutzt werden.

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