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Anlage 3 zum Protokoll des Beirates Hemelingen vom 05.03.2020

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Academic year: 2022

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Bonn, 18.02.2019

Bericht

des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

zur Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder

(GKVS) am 04./ 05. März 2020 in Saarbrücken

TOP 4.7 Lkw Parksituation an Bundesautobahnen

Mit Übersendung des Erlasses zur Fortschreibung der Netzkonzepte vom 16.01.2020 an die Oberste Straßenbauverwaltungen der Länder hat das BMVI den Start für die Neufassung der Netzkonzepte initiiert. Aktuell sind seitens der Straßenbauverwaltungen der Länder die übergebenen abschnittsbezogenen vorläufigen Prognoseergebnisse zur Abschätzung der Lkw-Parknachfrage für das Jahr 2030 zu plausibilisieren und geeigne- te Projekte zur Schaffung zusätzlichen bedarfsbezogenen Lkw-Parkraums zu entwi- ckeln. Danach werden die Netzkonzepte auf Basis sukzessiv zu führender Abstim- mungsgespräche zwischen dem BMVI und den Straßenbauverwaltungen der Länder neu festzulegen sein.

Auch Flächen in der Nähe von Bundesautobahnen (BAB)-Anschlussstellen können in die Überlegungen zur Fortschreibung der Netzkonzepte einbezogen werden. Unter Wahrung der Verkehrssicherheit können unbewirtschaftete Lkw-Parkflächen abseits der BAB über den Verbindungsarm einer Anschlussstelle oder eine die BAB kreuzende Bundesstraße erschlossen werden, („zusammenhängendes Verkehrsnetz“ von Bundes- fernstraßen i.S.d. § 1 Abs. 1 FStrG).

Der Bedarf an Lkw-Stellplätzen wird alleine durch den Bau zusätzlicher Stellplätze auf den Rastanlagen der BAB absehbar nicht gedeckt werden können. Deshalb hat das BMVI einen 5-Punkte-Plan zur Verbesserung der Lkw-Parksituation entlang den BAB erarbeitet. Hierbei ist auch die Initiative privater Investoren gefragt.

In Zukunft soll es Fördergelder für private Investoren geben, die Stellplätze neben der Autobahn, zum Beispiel in Gewerbegebieten schaffen wollen. Das BMVI prüft die in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten im Nahbereich von BAB-Anschlussstellen, wie z.B. Bau von Lkw-Stellplätzen in Gewerbegebieten oder Öffnung der Betriebshöfe von Speditionsunternehmen für die Nutzung als Lkw-Stellplätze.

Das BMVI schlägt der GKVS folgende Beschlussfassung vor:

Kenntnisnahme

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