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Hansestadt Bremen
Pressemitteilung Nr. 67/2019 vom 17.09.2019
Urteilsverkündung in dem Verfahren wegen versuchten Mordes u.a.
Strafkammer 22 – Beginn: Montag, den 02.09.2019, 09:00 Uhr, Saal 218:
In dem Verfahren wegen versuchten Mordes soll am Donnerstag, den 19.09.2019, um 14:30 Uhr das Urteil verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat am heutigen Tag die Verurtei- lung der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und die Verteidigung die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Staatsan- waltschaft und Verteidigung haben außerdem die Unterbringung der Angeklagten in einer Ent- ziehungsanstalt beantragt.
Aus der PM 63/2019:
Anklagevorwurf: Versuchter Mord u.a.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 40 Jahre alten Angeklagten vor, am 20. April 2019 gegen 16:55 Uhr in der Goethestraße in Bremerhaven dem Geschädigten, ihrem ehemaligen Lebenspartner, mit einem Klappmesser zweimal in die rechte Brustseite gestochen zu haben, wobei einer der Stiche von hinten ausgeführt worden sein soll. Dabei soll die Angeklagte aus Eifersucht gehan- delt haben.
Die Angeklagte soll ein Versterben des Geschädigten bei ihrer Tat billigend in Kauf genommen haben. Der Geschädigte soll durch die Tat u.a. eine Verletzung des rechten Lungenflügels erlit- ten haben und aufgrund seiner Verletzungen mehrfach operiert worden sein.
Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am
Donnerstag, den 19. September 2019 (voraussichtliche Urteilsverkündung), um 14:30 Uhr in Saal 218.
Hinweise für Pressevertreter:
Es wird darauf hingewiesen, dass Lichtbild- oder Filmaufnahmen von der Ange- klagten in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen haben!
Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht
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