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Im Namen des Volkes ... ergeht folgendes Urteil!

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Academic year: 2022

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IM NAMEN DES VOLKES ... ... ergeht folgendes Urteil – Bestell-Nr. P11 137

Vorwort

Inhalt

Vorwort 3

Mein und Dein 4 – 7

Nur eine CD 8 – 9

Die Einstellung im Jugendstrafverfahren 10 – 11 Jugendgerichtshilfe 12 – 14 Der Täter-Opfer-Ausgleich 15 – 18 Jugendarrest 19 – 20 Erziehungsmaßregeln (Erziehungsmaßnahmen) 21 – 25 Alkoholkonsumenten unter 18 werden immer jünger 26 – 30 Das Pocketbike 31 – 32 Gut frisiert? 33 – 35 Der Strafprozess 36 – 38 Strafen oder helfen? 39 – 42 Räuberische Erpressung 43 – 47 Eltern straffällig gewordener Jugendlicher 48 – 50 Zur Bewährung ausgesetzt, Mittäterschaft 51 – 54 Fahrzeuge in Brand gesetzt 55 – 56

Lösungsvorschläge 57 – 60

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IM NAMEN DES VOLKES ... ... ergeht folgendes Urteil – Bestell-Nr

. P11 137

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit den vorliegenden Arbeitsblättern wird der Versuch unternommen, eine Wissens- lücke der meisten jugendlichen Schüler* zu schließen – und Vorurteilen zu begegnen.

Was sie wissen, ist nicht falsch, aber oft bruchstückhaft: „Unter 14 kann dir keiner was, aber ab 14, da kommst du in den Knast.“ Das Wissen um Haft und „Knast“ bewahrt nicht vor Straftaten. „Du musst dich eben halt nicht erwischen lassen,“ ist leider allzu oft die Devise.

Was die Texte und Arbeitsaufträge nicht sollen:

• Sie sollen nicht durch spektakuläre „Fälle“ unterhalten und so indirekt zur Nach- ahmung auffordern. Das tun einschlägige Fernsehshows schon zur Genüge.

• Sie sollen auch nicht Straftaten Jugendlicher verharmlosen und / oder von der Verantwortung entbinden – und so wiederum zu Straftaten veranlassen.

Das soll erreicht werden:

• Ihre Schüler sollen mögliche Ursachen und Verläufe von Straftaten Jugend- licher verstehen, angefangen

– bei einer problematischen Sozialisation,

– über die Straftat bis hin zur Verurteilung und zu Hilfen für die Straftäter und deren Familie.

• Ihren Schülern soll auch deutlich werden, dass und welche Hilfe möglich ist, und dass Hoffnung auf Besserung besteht.

Es empfiehlt sich, in der vorgeschlagenen Reihenfolge zu arbeiten, weil „Fälle“, Texte und Arbeitsaufträge immer komplexer werden.

Erläuterungen:

= Einzelarbeit

= Partnerarbeit

Es ist sehr sinnvoll, wenn Ihre Schüler mit wechselnden Partnern arbeiten.

Sie werden nach der Schulzeit immer mit Partnern oder in einer Gruppe lernen und arbeiten. Darauf kann die Schule vorbereiten.

= Gruppenarbeit

Hier ist die ganze Lerngruppe gefordert. Auch Sie können sich dazu rech- nen! Das Gespräch in der Gruppe hat den Vorteil, dass Denkansätze erweitert und / oder korrigiert werden können.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und spannenden Unterricht, der Kohl-Verlag und

*Mit Schülern bzw. Lehrern u. Ä. sind im ganzen Heft selbstverständlich auch die Schülerinnen und Lehrerinnen gemeint.

Wolfgang Wertenbroch

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Inhalt

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IM NAMEN DES VOLKES ... ... ergeht folgendes Urteil – Bestell-Nr. P11 137

1 Mein und Dein

Aufgabe 1: a) Du hast von der strafbaren Handlung des strafmündigen B.

gelesen. Du hast auch gelesen, dass B. nicht die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts zu erwarten hat.

Was stellst du dir unter „Rechtsfolgen“ vor? Einigt euch auf eine gemeinsame Formulierung.

PA

Schon in der Grundschule nahm B. es nicht so genau damit, Mein und Dein zu unterscheiden. Ständig vergriff er sich an den Schulsachen der Mitschüler.

Dabei waren es nur Kleinigkeiten, ein Radiergummi, das Lineal oder der Zei- chenblock. Wenn die Lehrerin dann die Eltern informierte, versprachen sie, ihren Sohn so zu bestrafen, dass er nie mehr stehlen würde.

Das gelang offenbar nicht, denn mit 12 Jahren entwendete er am Bahnhof sein erstes Fahrrad. Diesem ersten Rad folgten weitere Fahrräder. Keines der Räder kam bei B. zu Hause an; sie wurden einfach in einer Straße abgestellt oder in einem Gebüsch „entsorgt“.

Das trieb B. noch eine Weile so, bis er 15 war und auf frischer Tat erwischt wurde. Auch die vorherigen zwei Fahrrad-Diebstähle konnten ihm noch nach- gewiesen werden.

!

§

Für Jugendliche sind die gleichen Handlungen (hier der Diebstahl) strafbar wie für Erwachsene. Die Rechtsfolgen der Jugendstraftat unterscheiden sich allerdings erheblich von den Rechtsfolgen der Erwachsenen.

Ü Es gibt ein spezielles Jugendstrafrecht.

Deshalb gelten die Strafrahmen des Erwachsenenstraf- rechts im Jugendstrafrecht nicht.

Außerdem steht im Jugendstrafrecht die Persönlichkeit des Täters im Vordergrund. Daher geht es immer zuerst um die Erziehungsdefizite (Defizit = Mangel) des Jugendlichen.

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IM NAMEN DES VOLKES ... ... ergeht folgendes Urteil – Bestell-Nr. P11 137

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5

Der Täter-Opfer-Ausgleich

Aufgabe 5: Du hast dich in die Rolle des Täters und in die Rolle des Geschä- digten (des Opfers) versetzt.

Diesmal sollst du dir diese Situation vorstellen: Du bist wieder in der Rolle des Täters, und du wartest darauf, was der Schlichter zu sagen hat.

Überlege sorgfältig und vervollständige die folgende Übersicht.

Kreuze bei JA oder bei NEIN an. JA bedeutet, dass du akzeptierst, was der Schlichter sagt, bei NEIN kreuzt du an, wenn du seine Äußerung gar nicht akzeptieren kannst.

Trage dann in die rechte Spalte stichwortartig die Begründung für deine Entscheidung bei JA / NEIN ein.

EA

Schlichter ... JA NEIN deine Begründung:

fordert dich auf, die Straftat aus- führlich zu schil- dern.

bittet den Geschä- digten, seine Mei- nung zur Straftat zu äußern.

bittet dich, deine Beweggründe für die Straftat zu nennen (warum hast du ...?).

macht keinen direkten Vorschlag zur Einigung, son- dern bittet dich um Vorschläge.

Der Reparatur des Lackschadens folgt eine Rechnung über 800 €. Weil die Eltern des I. versichert sind für solche und andere Schadensfälle, ist I. beruhigt;

die Versicherung bezahlt ja für den von ihm angerichteten Schaden – zunächst.

Weil I. den Schaden aber mutwillig angerichtet hat, fordert die Versicherung das Geld von den Eltern zurück.

Wie I. und seine Eltern sich einigten oder nicht einigten, ist nicht bekannt.

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IM NAMEN DES VOLKES ... ... ergeht folgendes Urteil – Bestell-Nr. P11 137

Aufgabe 10: Weil P. geständig ist und alle seine strafbaren Handlungen zuge- geben hat, überlegt die Staatsanwältin mit dem Jugendrichter:

Ü Soll der Jugendrichter den P. ermahnen oder ihm Weisungen erteilen?

Ü Soll die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?

Sprecht über diese Fragen.

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Aufgabe 11: Lies den folgenden Infotext aufmerksam.

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§

Die Erteilung von Richterlichen Weisungen ist die häufigste Rechtsfolge einer Jugendstraftat. Weisungen sollen die Lebens- führung des Jugendlichen beeinflussen und die Erziehung för- dern helfen.

Wichtige Richterliche Weisungen sind u. a.:

Ü Der Jugendliche muss bestimmte gemeinnützige Arbeits- leistungen erbringen. Das kann bei sozialen Hilfsorganisa- tionen oder in einem Krankenhaus sein. Einer der Arbeitsein- sätze ist das Entfernen von illegalen Graffitis.

Ü Er muss an sozialen Trainingskursen teilnehmen.

Vorrangiges Ziel dieser sozialpädagogischen Arbeit ist die Befähigung, mit schwierigen Lebenssituationen umgehen zu lernen. Gleichzeitig soll die Fähigkeit verbessert werden, Probleme / Konflikte zu vermeiden und/oder zu lösen.

In Gesprächsrunden und mit Rollenspielen werden alltags- praktische Probleme behandelt: Suchtverhalten, Lebens- planung, Berufsplanung und Geldangelegenheiten. Aber auch die Taten (Delikte), deren Hintergründe und Auswir- kungen werden thematisiert.

Ü Der Jugendliche muss sich der Betreuung durch eine geeig- nete Person (z. B. Sozialarbeiter) unterstellen. Hier soll der Jugendliche lernen, wie er sein Leben eigenverantwortlich gestalten kann.

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Erziehungsmaßregeln (Erziehungsmaßnahmen)

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IM NAMEN DES VOLKES ... ... ergeht folgendes Urteil – Bestell-Nr. P11 137

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Strafen oder helfen?

Aufgabe 1: Du hast die Fälle sicher mit großem Interesse gelesen.

Lies nun den ersten Infotext dazu.

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i §

Überlegt nun, für welchen der Fälle dieser Sachtext zutrifft – und für welchen Fall nicht.

Außerdem: Wie sollte im Sinne des Kindes und der Eltern entschie- den werden? Schreibt eure Meinung stichwortartig auf und vergesst die Begründung nicht.

Aufgabe 2: Tauscht mündlich eure Gesprächsergebnisse aus und verändert gegebenenfalls die eigenen Notizen.

GA

§

Zu den Kindern rechnet man Jungen und Mädchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn die Polizei ermittelt, dass ein Kind eine strafbare Handlung (z. B.

Diebstahl) begangen hat, meldet sie den Fall der Staats- anwaltschaft – aber ein Gerichtsverfahren findet nicht statt. Die Polizei oder der Staatsanwalt können aber das Jugendamt informieren.

Wenn ein Kind mehrfach wegen Straftaten gemeldet wird, informiert sich das Jugendamt über die Familie und die Schulsituation. Es wird evtl. geprüft, ob die Eltern mit der Erziehung überfordert sind. Wenn das der Fall ist, kann der Familie durch einen Erziehungsbeistand ge- holfen werden. Das ist eine Person, die Kind und Eltern unterstützt. Das Kind kann auch in einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht werden.

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