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Unterschrift des Dienstleistungserbringer Unterschrift des Nutzungsberechtigten / Verfügungsberechtigten
Bearbeitungs-Nr.:
Anzeige der sicherheitsrelevanten Daten
Grabsteinabmessungen Kein Grabmal vorhanden
Grabmal bestehend aus Teil(en)
Gesamtlänge LG = cm Höhe HG = cm
Material: Breite BG cm cm
L2 = cm
H2 = cm
B2 = cm
L3 = cm
H3 = cm
B3 = cm
Sockelabmessungen Kein Sockel vorhanden
Länge LS = cm Höhe HS = cm
Material: Breite BS = cm
Dübel Ø: mm Material: Fundamentabmessungen Kein Einzelfundament
Einbindelänge Le = cm Dübelzahl / Teil: Länge LF = cm Höhe HF = cm
Gesamtlänge L = + + = cm Material: C16/20 Breite BF = cm
Einfassung Keine Einfassung
Breite = cm Länge = cm
Material: Höhe = cm
D1 = cm D2 = cm D3 = cm
Längstes Einfassungsteil mit der kleins- ten Dicke:
L = cm
H = cm
D = cm
Abdeckplatte (größte Platte) Keine Abdeckplatte
Breite = cm Länge = cm
Material: Dicke D = cm
Anzahl der Platten:
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Unterschrift des Dienstleistungserbringer Unterschrift des Nutzungsberechtigten / Verfügungsberechtigten
Wird kein Einzelfundament (z.B. Pfahlgründung) verwendet, sind die Sicherheitsrelevanten Darstellungen, Abmessungen
und Materialangaben auf dem beigefügten Blatt darzustellen.
Alternative GründungSkizze
der Gründung zur Aufnahme des Kippmomentes mit Abmessungen, Materialangaben, Bewehrungen und Befesti- gungsmittelnPfahldurchmesser Ø = cm
nicht zulässig
Pfahllänge Lp = cm
Bewehrung Ø = cm
nicht zulässig
Einbindelänge = cm
nicht zulässig
Betongüte =
Tiefgründung Flachgründung
Pfahlgründung
Systemgründung typengeprüfte Statik
Fertigteilfundament Erdspieß
Querstreifenfundament Tragende Einfassung
Längsstreifenfundament Köcherfundament
Platteneinspannung Pfahlgruppe
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Unterschrift des Dienstleistungserbringer Unterschrift des Nutzungsberechtigten / Verfügungsberechtigten
Stadt Ratingen - Der Bürgermeister - Lintorfer Straße 38 40878 Ratingen
Der Bürgermeister
Amt: Kommunale Dienste
Abt: 70.3
Auskunft erteilt: Herr Müller Telefon: 02102 550 6725
Fax: 02102 550 9672
E-Mail: heribert.mueller@ratingen.de homepage: www.ratingen.de
Informationen für den Nutzungsberechtigten
Sehr geehrte Nutzungsberechtigte, sehr geehrter Nutzungsberechtiger,
die Friedhofsverwaltung kann die Anzeige zur Grabmalerstellung nur bearbeiten, wenn vollständige und prüffähige Anzeigeunterlagen vorhanden sind. Wir möchten Ihnen an Hand dieses Merkblattes eine Hilfestellung bieten.
Der Nutzungsberechtigte ist für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte für die Standsicherheit mit verantwortlich. Als Dienstleistungserbringer zur Errichtung der Grabanlage ist ein Steinmetzmeister- betrieb, eine Person mit der Sachkunde bzw. mit der Qualifikation, die dem Tätigkeitsprofil der TA Grabmal (Seite 21) entspricht, mit der Erstellung der Grabanlage zu beauftragen.
Der Nutzungsberechtigte hat der Friedhofsverwaltung den Dienstleistungserbringer anzuzeigen.
Der Dienstleistungserbringer hat eine Zeichnung der kompletten Grabmalanlage zu erstellen die Maßangaben, sowie Material und Oberflächenbearbeitung enthält. Weiterhin sind die sicherheitsrele- vanten Daten entsprechend dem Formblatt der TA Grabmal anzugeben. Die Anzeigeunterlagen mit den sicherheitsrelevanten Daten hat der Dienstleistungserbringer dem Nutzungsberechtigten auszu- händigen. Der Nutzungsberechtigte übergibt diese Unterlagen der Friedhofsverwaltung.
Der Dienstleistungserbringer hat dem Nutzungsberechtigten eine Abnahmebescheinigung auszuhän- digen, aus der hervorgeht, dass die gebaute Grabmalanlage der Planung entsprechend den Anzeige- unterlagen entspricht. Diese Abnahmebescheinigung hat der Nutzungsberechtigte der Friedhofsver- waltung zu übergeben.
Der Dienstleistungserbringer hat bei Grabsteinen mit mehr als 50 cm Höhe eine Abnahmeprüfung entsprechend der TA Grabmal durchzuführen und die Dokumentation dieser Abnahmeprüfung (Dia- gramm der Duckprobe) dem Nutzungsberechtigten auszuhändigen. Der Nutzungsberechtigte übergibt diese Dokumentation der Friedhofsverwaltung. Wird die Dokumentation der Abnahmeprüfung nicht fristgerecht der Verwaltung übergeben, so wird von der Verwaltung auf Kosten des Nutzungsberech- tigten ein Sachkundiger mit der Durchführung der Abnahmeprüfung beauftragt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter der Rufnummer 02102 550 6725.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Müller Mit freundlichen Grüßen
Ihre Friedhofsverwaltung
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