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Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzeszum Handelsgesetzbuche

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Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

IntKonnBek 1999-11

Ausfertigungsdatum: 30.11.1999 Vollzitat:

"Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche vom 30. November 1999 (BGBl. I S. 2395)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 10.12.1999 +++) ----

Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekannt gegeben, dass das Protokoll vom 23.

Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente von Ägypten am 12. Februar 1993 und dem Libanon am 11. April 1994 gekündigt worden ist. Das Protokoll ist für

   Ägypten am 1. November 1997 und für den Libanon am 1. November 1997

 außer Kraft getreten.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 31. August 1999 (BGBl. I S. 1915).

Bundesministerium der Justiz

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