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07. Sitzung des Temporären Expertinnen- und Expertenkreises - Gemeindenaher Unterstützungsdienst AH, Bestandsaufnahmetabelle

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Academic year: 2022

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Ambulantes und stationäres Wohnen

Maßnahme Beschreibung Zuständ

igkeit

Zeitrahm en

„Ambulante

Sozialpädagogische Hilfen für geistig und mehrfach behinderte erwachsene

Menschen“

als ein gemeindenaher Unterstützungsdienst

Diese Eingliederungshilfe-Maßnahme richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen und mehrfachen

Behinderung, wobei der individuelle Hilfebedarf maßgeblich durch die geistige Behinderung entsteht. Es handelt sich um Personen, die im Elternhaus, bei Angehörigen oder in einer Lebensgemeinschaft mit einem nicht betreuten Menschen leben.

„Ambulante Sozialpädagogische Hilfen“

hat zum Ziel, den behinderten Menschen so zu fördern, dass er den

Anforderungen des Alltags im Rahmen seiner individuellen Normalität

gewachsen ist. Dabei sind die aktuellen Lebensumstände und auch die

vorhandenen Fähigkeiten entsprechend zu berücksichtigen.

Die persönliche Selbständigkeit, Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des behinderten Menschen soll gefördert werden, auch gegenüber den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Dies kann beinhalten, eine Loslösung aus der jetzigen

Wohnsituation in eigenständiges Wohnen oder eine andere betreute Wohnform zu ermöglichen und zu begleiten.

Durch die Maßnahme soll der Verbleib im ambulanten System gesichert werden.

„Ambulante Sozialpädagogische Hilfen“

ist eine aufsuchende Hilfe, die im häuslichen Umfeld des behinderten Menschen von der Lebenshilfe, der AWO und dem Martinsclub erbracht wird.

Zur Zeit nehmen 77 Personen an der Maßnahme teil.

Rechtsgrundlagen

„Ambulante Sozialpädagogische Hilfen“

ist ein ambulantes Leistungsangebot der Eingliederungshilfe gem. § 54 Abs. 1 SGB XII in Verb. mit § 55 Abs. 2 Nr. 3 und 7 SGB IX.

SKJF laufend

(2)

Kurzzeitwohnen

Das Kurzzeitwohnen bietet erwachsenen Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung zeitlich befristete Unterkunft und individuelle Assistenz- und Betreuungsleistungen mit den „Ambulanten Sozialpädagogischen Hilfen“.

Das Kurzzeitwohnen kann verschiedene Gründe haben: Urlaub, Krankheit oder Tod der betreuenden Angehörigen / Bezugspersonen, akute Krisen die den Verbleib in der aktuellen Wohnform vorübergehend ausschließen, nach Klinikaufenthalten als Übergang in eine neue Wohnform.

Das Kurzzeitwohnen ist eine Kooperation von AWOIntegra gGmbH und der

Inneren Mission e.V.

Die Leitung und praktische Umsetzung des Kurzzeitwohnens liegt bei der AWOIntegra.

Die Innere Mission hat im Wohnheim Parkstraße zwei Gästezimmer, ein Bad und eine Wohnküche zur Verfügung und stellt die Verpflegung sicher.

Referenzen

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