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Welche Landesaufgaben nimmt der neue Senatsrat/die neue Senatsrätin „Schulbau“ wahr? - Tischvorlage

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In der Senatssitzung am 25. Februar 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Bremen, 20.02.2020

L 16

Vorlage für die Sitzung des Senats am 25.2.2020

„Welche Landesaufgaben nimmt der neue Senatsrat/die neue Senatsrätin

„Schulbau“ wahr?“

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)

A. Problem

Die Fraktion der FDP hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Wir fragen den Senat:

1. Welche Aufgaben nimmt der aus Landesmitteln bezahlte Senatsrat/Senatsrätin der Besoldungsgruppe B3, PGR 21.90.01, Kapitel 0200, der bzw. die für Schulbau zuständig ist, wahr?

2. Warum wird aus Landesmitteln eine Stelle geschaffen, die die kommunalen Aufgaben Liegenschaftswesen sowie Schaffung von Schulinfrastruktur und Digitalisierung bündeln soll?

3. Wie genau kann der Senat die Aussage des Bildungsressorts in der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung konkretisieren, dass die Stelle perspektivisch aus kommunalen Mitteln finanziert werden soll?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1 bis 3:

Aufgrund der prognostizierten steigenden Schülerzahlen ist es dringend notwendig, zusätzlichen Schulraum zu schaffen. Die Vorhaben sind im Schulstandortplan hinterlegt. Der Senat hat hierzu eine Senatskommission „Schul- und Kitabau“ eingerichtet. Die darin vertretenen Ressorts sind gehalten, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, um den Schul- und

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Kitabau zu beschleunigen. Dafür und für die unmittelbare Kommunikation zwischen den Ressorts ist die Einrichtung einer gesonderten Abteilung „Schulbau“ im Ressort der Senatorin für Kinder und Bildung erforderlich. Es handelt sich hierbei um Aufgaben des kommunalen Schulträgers. Die Abteilung bedarf einer eigenen Leitung. Je nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen kann der oder die künftige Stelleninhaber/-in eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe B 3 erreichen. Diese Besoldungsgruppe entspricht der üblichen Bewertung von Abteilungsleitungen in senatorischen Behörden.

Diese Stelle wird ab dem Haushaltsjahr 2020 aus kommunalen Mitteln der Stadtgemeinde Bremen finanziert.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Durch die Beantwortung entstehen keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

Genderaspekte sind von der Fragestellung nicht berührt.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Abstimmung mit dem Senator für Finanzen ist eingeleitet.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Nach Beschlussfassung zur Veröffentlichung über das zentrale Informationsregister nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet.

Datenschutzrechtliche Belange sind nicht berührt.

G. Beschluss

Der Senat beschließt die vorliegende Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 20.02.2020 auf die Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) der Fraktion der FDP „Welche Landesaufgaben nimmt der neue Senatsrat/die neue Senatsrätin

„Schulbau“ wahr?“ vom 13.02.2020.

Referenzen

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