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Zur aktuellen Diskussion über Corporate Social Responsibility in Deutschland

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Ausgabe 03/2012

Zur aktuellen Diskussion über Corporate Social Responsibility in Deutschland

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Corporate Social Responsibility (CSR) ist ein schillernder Begriff. Er umfasst die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen. CSR ist derzeit sehr populär, insbe- sondere bei Unternehmen, Beratern, Wissenschaftler/innen und Studierenden. In Nicht- regierungsorganisationen (NGOs) und Gewerkschaften wird CSR mitunter aber auch kritisch diskutiert, weil man vermuten darf, dass einige Unternehmen lediglich versuchen, ihr sozial oder ökologisch nicht verantwortliches Verhalten durch CSR-Konzepte zu ver- schleiern (sog. „green-washing“).

Weil CSR in den Unternehmen zunehmend diskutiert wird, möchten wir euch mit diesem Newsletter über die gewerkschaftliche Positionsbestimmung zu CSR, über das gemein- same CSR-Verständnis in Deutschland und über eine neue – für die weitere CSR-Debatte sehr wichtige – EU-Mitteilung informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Hexel und die DGB Abteilung Mitbestimmungspolitik

Die Position des DGB

Der DGB fordert einen Ordnungsrahmen, der soziale, ökologische und wirtschaftliche Ziele gleichstellt. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Verbraucher- innen und Verbraucher und nicht zuletzt der Umwelt vor unternehmerischen Miss-

bräuchen muss ausgeweitet werden. Demokratisch gewählte Arbeitnehmervertreterinnen und –vertreter müssen an der Ausarbeitung einer unternehmerischen CSR-Strategie beteiligt werden.

CSR kann über gesetzliche Regelungen hinaus den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergänzen, dies setzt jedoch den Nachweis der Rechtskonformität als Mindestanforderung voraus. Freiwillige CSR-Konzepte können nationale, europäische und internationale Rechtsvorschriften und Tarifvereinbarungen ergänzen, sie aber auch in Zukunft niemals ersetzen. Außerdem darf die Weiterentwicklung und der Ausbau gesetz- licher und tarifvertraglicher Standards nicht behindert werden.

Aus Sicht des DGB muss eine nachhaltige und soziale Unternehmensführung die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen verbessern und zum nachhaltigen Erhalt der Um- welt beitragen. Besonders der nicht-nationalstaatlich regulierte Bereich globalen Wirt- schaftens kann durch CSR-Regeln gestaltet werden. Dies setzt jedoch die Einhaltung internationalen Rechts bspw. die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen voraus.

Solange ein internationales Regelwerk und zugehörige Überprüfungsmechanismen fehlen, sind DGB und Gewerkschaften weiterhin bereit, den konsensualen Weg des Dialogs innerhalb der CSR-Debatte weiterzugehen und über pragmatische Wege die- jenigen Unternehmen zu unterstützen, die soziale und ökologische Mindeststandards garantieren wollen.

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2 Dabei können die von Gewerkschaften bzw. globalen oder europäischen Gewerkschafts- föderationen mit multinationalen Unternehmen geschlossenen Internationalen Rahmen- abkommen einen funktionalen Beitrag zur Sicherung von Mindeststandards für Arbeitsbe- dingungen an allen Standorten der Unternehmen leisten.

Link: Beschluss B 10 des 19. ordentlichen DGB Bundeskongresses vom Mai 2010 zum Thema: „Nachhaltige Unternehmensverantwortung (CSR) – Verbindliche Regeln, die für alle gelten!“ (Link zur Beschlussdokumentation; hier bitte den ZIP-Ordner des Sachge- bietes B öffnen): http://www.dgb.de/-/a3I

Das gemeinsame Verständnis von CSR in Deutschland

Dem Nationalen CSR-Forum gehören neben der Bundesregierung auch die Spitzenver- bände der Wirtschaft, NGOs sowie DGB, IG BCE, IG Metall und ver.di an. Das Forum legte am 28. April 2009 ein gemeinsames Verständnis von Corporate Social Responsi- bility in Deutschland vor:

„Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet [demnach] die Wahrnehmung gesell- schaftlicher Verantwortung durch Unternehmen über gesetzliche Anforderungen hinaus.

CSR steht für eine nachhaltige Unternehmensführung im Kerngeschäft, die in der Ge- schäftsstrategie des Unternehmens verankert ist. CSR ist freiwillig, aber nicht beliebig.

Unternehmen nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr, indem sie insbesondere:

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair behandeln, fördern und beteiligen,

• mit natürlichen Ressourcen schonend und effizient umgehen,

• darauf achten, in der Wertschöpfungskette – in ihrem Einflussbereich – sozial und ökologisch verantwortungsvoll zu produzieren,

• Menschenrechte und die ILO-Kernarbeitsnormen wahren und einen Beitrag leisten, sie international durchzusetzen,

(…)“

Dieses gemeinsame Verständnis bietet unseres Erachtens wichtige Anknüpfungspunkte für die Arbeit von betrieblichen Praktiker/innen.

Link: Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales; hier bitte noch den Link zum „Gemeinsamen Verständnis von CSR“ anklicken.

http://www.csr-in-deutschland.de/csr-in-deutschland/nationales-csr-forum.html Die neue Mitteilung der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat am 25. Oktober 2011 eine neue Mitteilung zum Thema Corporate Social Responsibility veröffentlicht.

Positiv ist die neue europäische Definition von CSR zu bewerten, die ausdrücklich die Verantwortung von Unternehmen in den Vordergrund stellt anstatt die Freiwilligkeit von CSR zu betonen. Zudem macht die Kommission klar, dass die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Tarifvereinbarungen Voraussetzung für sozialverantwortliches Unterneh- menshandeln ist.

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3 Die Europäische Kommission kündigt weiterhin eine Rechtsvorschrift hinsichtlich Trans- parenz- und Publizitätspflichten für Unternehmen über soziale und ökologische Informa- tionen an. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist die zwingende Veröffentlichung dieser Informa- tionen wichtige Voraussetzung für die tatsächliche Umsetzung CSR-strategischer Vor- haben.

Die neue EU-Mitteilung ist aus Sicht des DGB ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der auch wegweisende Elemente für die deutsche Debatte um CSR enthält.

Unzureichend bleibt jedoch die Einbindung der demokratisch gewählten Arbeitnehmerver- treter/innen in die CSR-Strategie sowie das Fehlen internationaler, einheitlicher, überprüf- barer und verbindlicher Regelungen, die notwendig sind, um die Grundsätze gesellschaft- licher Verantwortung von Unternehmen allgemein zu definieren und durchzusetzen.

Links:

Abrufbar ist die Mitteilung der Kommission unter folgender Internetadresse:

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/files/csr/new-csr/act_de.pdf Die DGB-Stellungnahme kann hier abgerufen werden:

http://www.dgb.de/-/676

Bei diesem Newsletter handelt es sich um einen Informationsservice der rechtlich unverbindlich ist. Insoweit übernimmt der DGB keine Haftung.

Herausgeber:

Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB Dietmar Hexel

Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Redaktion:

Marie Seyboth/Rainald Thannisch VB 03, Abteilung Mitbestimmungspolitik

Referenzen

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