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Konzessions-Ausschreibung - Wirtschaftlichkeitslücke -

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Academic year: 2022

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Konzessions-Ausschreibung - Wirtschaftlichkeitslücke -

26.01.2016 Im Anschluss an die Marktkonsultation vom 12.12.2014 bis 12.02.2015 und das Interessenbekun- dungsverfahren vom 17.07.2015 bis 14.08.2015 sowie

- auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU- Breitbandleitlinien), (ABI. C 25 vom 26. 1. 2013, S. 1), geändert durch Mitteilung der Kommis- sion (ABI. C 198 vom 27.6.2014, S. 30),

- der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA- Rahmenregelung), vom 15.06.2015,

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/breitbandfoerderung-nga- rahmenregelung.pdf?__blob=publicationFile

- der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Ac- cess-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA NEU) vom 27.10.2015 (MBl. LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLR) sowie

- der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, vom 22.10.2015,

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Digitales/foerderrichtlinie- breitbandausbau.pdf?__blob=publicationFile

beabsichtigt die Lutherstadt Wittenberg für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile Nudersdorf, Kropstädt, Wüstemark, Seegrehna und Wachsdorf eine Versorgung mit einem flä- chendeckenden NGA-Netz zu erreichen. Die Gewerbegebiete Piesteritz, Apollensdorf, Heuweg und Kropstädt wurden bereits separat am 17.11.2015 ausgeschrieben.

In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, eine Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Netzes in o.g. Gebieten zu vergeben.

Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, ein verbindli- ches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Pri- vathaushalt und jedes Unternehmen abzugeben. Das Angebot muss folgende Angaben enthalten:

a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Be- triebseinnahmen) und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und –betriebs (unter ande- rem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfra- strukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitions- kosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Be- rechnungsmuster darzustellen ist

b) Technisches Konzept NGA-Breitbandstruktur: Angaben zur zu errichtenden NGA- Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsrate von 50 Mbit/s Downloadgeschwindig- keit für jeden Privathaushalt und jedes Unternehmen, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zu- kunftssicherheit

c) Angaben zur Höhe der Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte (bezogen auf Flatrateprodukt mit 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für Privathaushalte und bezogen auf ein Business-Standardprodukt mit 50 Mbit/s Downloadge- schwindigkeit für Unternehmen)

d) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden NGA-Netzes

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Die Ausschreibung wird auf dem zentralen Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de sowie auf den Vergabeplattformen ted.europa.eu, www.evergabe-online.de und www.evergabe.sachsen- anhalt.de bekannt gemacht.

Folgende Eignungskriterien kommen als Nachweis der Eignung zum Tragen:

1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG)

2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist

3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversiche- rung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebs- haftpflichtversicherung vorliegen wird

4. Erklärung der Bereitschaft der Erbringung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe der Wirt- schaftlichkeitslücke

5. Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Ver- pflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise)

Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung kommen bei der Bewertung der Angebote zum Tra- gen:

Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a): 50 Prozent

Technisches Konzept der NGA-Breitbandinfrastruktur (siehe oben b): 30 Prozent, darunter:

o Qualität der Backboneanbindung 10 Prozent o Service-Konzept und Entstörungszeiten: 10 Prozent

o Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsrate von 50 Mbit/s Downloadge- schwindigkeit für Privathaushalte und ein Standard-Businessprodukt mit 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für Unternehmen: 5 Prozent

o Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit: 5 Prozent

Höhe der Endkundenpreise (siehe oben c): 20 Prozent

Die Lutherstadt Wittenberg beabsichtigt, mit allen gemäß o.g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vor- lage der schriftlichen Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Pro- tokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, innerhalb einer Woche ein verändertes Angebot einzureichen, dass dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskri- terien bewertet wird.

Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.

Das Ergebnis der Ausschreibung wird auf dem zentralen Onlineportal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.

Die erbetenen Angaben und Anlagen sind für das Gebiet bzw. für Teilgebiete schriftlich bis zum 28.03.2016 an untenstehende Adresse zu richten. Zusätzlich kann das Angebot direkt über das zent- rale Onlineportal: www.breitbandausschreibungen.de abgegeben werden.

Ansprechpartner und Adressat für Angebote:

Lutherstadt Wittenberg Fachbereich Stadtentwicklung Stephan Heinrich

Lutherstraße 56

06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491/421-249

Fax: 03491/421-698

E-Mail: stephan.heinrich@wittenberg.de

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Anlage 1: Statistische Daten zum gesamten Ausbaugebiet, Infrastrukturerhebung

Kommune Einwohner Haushalte Gewerbebetriebe landwirtschaftliche öffentliche Einrichtungen Fläche in km² Gewerbetreibende Betriebe Verwaltungen

Lutherstadt Wittenberg

Nudersdorf 921 400 11 0 2 5,00

Kropstädt (ohne Gewerbegebiet) 786 340 81 4 4 32,13

Wüstemark (in Kropstädt enthalten) 166 63 11 0 1

Seegrehna 838 420 48 4 2 27,50

Wachsdorf 55 28 0 0 0 1,40

Summe 2.766 1.251 151 8 9 66,03

In den oben aufgeführten Ausbaugebieten befinden sich Hauptverteiler der Deutschen Telekom in der Lutherstadt Wittenberg (Triftstraße 15, Wittenberger Str. 39 und Straße der Völkerfreundschaft) sowie in den OT Kropstädt, Seegrehna und Pratau. Es sind Kabelschutzleerrohre mit teilweiser Belegung mit LWL-Kabeln zu den Kabelverzweigern der Deutschen Telekom in den jeweiligen Ortsteilen vorhan- den. Eine Nutzung dieser Infrastrukturen zum Aufbau künftiger Breitbandnetze muss mit der Deut- schen Telekom bilateral geklärt und in einem Nutzungsvertrag vereinbart werden.

In Kropstädt sind alle KVz mittels Leerrohranlage erschlossen, die auch ein Glasfaserkabel enthält.

Wüstemark ist nur durch eine Leerrohrtrasse, ohne Glasfaserkabel erschlossen.

Die KVz in Nudersdorf sind mit einer Leerohranlage ohne Glasfaserkabel erschlossen. Östlich von Nudersdorf führt eine Leerrohranlage mit Glasfaserkabeln vorbei, die der Hauptkabelanbindung an die HVt in Wittenberg dient.

Die im OT Seegrehna vorhandenen KVz sind alle mit Leerrohranlagen erschlossen, in denen sich auch ein Glasfaserkabel befindet.

Der OT Wachsdorf selbst hat keinen eigenen KVz, der nächstgelegene KVz, an den Wachsdorf ange- schlossen ist, befindet sich im OT Pratau. In östlicher und westlicher Richtung führen je 2 Leer- rohrtrassen der Deutschen Telekom vorbei, in denen sich auch ein Glasfaserkabel befindet.

Das Gasversorgungsunternehmen MITGAS besitzt eine Glasfaserkabelanlage, die von Wittenberg in nord-östlicher Richtung verläuft und einen Backboneanschluss der OT Kropstädt, Nudersdorf und Wüstemark ermöglicht. Im Gebiet südlich der Elbe besitzt MITGAS keine Glasfaserressourcen, die einen Backboneanschluss der OT Wachsdorf und Seegrehna ermöglichen würden. Die Kabelanlage der MITGAS kann Weitverkehrsverbindungen zu den Telehäusern in Wittenberg, Halle und Leipzig realisieren. Die Vermarktung der Glasfaserressourcen der MITGAS findet durch die Konzernschwes- tergesellschaft envia.TEL statt.

Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg besitzen eine Kabelschutzleerohranlage, die vom Stadtzen- trum in Richtung Schmilkendorf-Abtsdorf-Nudersdorf-Wüstemark-Kropstädt verläuft. Für prozesstech- nische Zwecke ist geplant, in diese Leerrohranlage ein Glasfaserkabel einzubringen. Südlich der Elbe befindet sich nur eine Kabelschutzleerrohranlage in einer Insellage im OT Pratau. Anfragen zur An- mietung von Glasfaserressourcen der Stadtwerke sind an die Technische Leitung zu richten.

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Anlage 2: kartographische Darstellung der ausgeschriebenen Gebiete Quelle: Google Maps

Ortsteil Nudersdorf

Ortsteil Kropstädt

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Ortsteil Wüstemark

Ortsteil Seegrehna

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Ortsteil Wachsdorf

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