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Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn in Sachsen-Anhalt auf 31 % gesunken

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Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn in Sachsen- Anhalt auf 31 % gesunken

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt auf Basis der Ergebnisse der alle 4 Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung 2018 mitteilt, lag der An- teil der abhängigen Beschäftigungsverhältnisse auf dem Niedriglohniveau im April 2018 bei 31 %, drei Prozentpunkte unter dem Wert vom April 2014.

Von den 855 000 im April 2018 einbezogenen Beschäftigungsverhältnissen wurden in Sachsen-Anhalt 262 000 unterhalb der bundesweiten Niedriglohnschwelle von 11,05 €/h (Bruttostundenverdienst) vergütet. Im April 2014 lag die Vergütung bei 287 000 Beschäftigungsverhältnissen von insgesamt 847 000 unter der für diesen Zeitpunkt ermittelten Niedriglohnschwelle von 10,00 €/h. Damit sank der Anteil der von Niedriglohn betroffenen Beschäftigungsverhältnisse in Sachsen-Anhalt von 34 % auf 31 %. Der ab Januar 2015 eingeführte Mindestlohn hatte Einfluss auf diese Ent- wicklung. Bundesweit veränderte sich der Anteil der vom Niedriglohn betroffenen Be- schäftigungsverhältnisse im beobachteten Zeitraum nicht. Sowohl im April 2014 als auch 2018 lag er bei 21 %. Stärkere Rückgänge der Quote der Beschäftigungsver- hältnisse unter dem Niedriglohnniveau gab es mit 6 Prozentpunkten in Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen und Thüringen. In Brandenburg waren es -5 Prozentpunkte.

Bundesweit hatte Sachsen-Anhalt im April 2018 den höchsten Anteil, Thüringen (28 %) unter den fünf neuen Flächenländern sowie Baden-Württemberg (17 %) bun- desweit den geringsten Anteil an Beschäftigungsverhältnissen unter der Niedriglohn- schwelle.

In Sachsen-Anhalt war der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse unter dem Niedrig- lohnniveau im April 2018 u. a. in dem Wirtschaftsbereich „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ mit 62 % sehr hoch. Auch in den Bereichen der „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ (49 %) und im „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ (48 %) war der Anteil hoch. Hier gab es auch absolut im April 2018 mit 47 000 viele Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle. Mit ei- nem Medianverdienst von 9,59 €/h und einem durchschnittlichen Verdienst von 10,23 €/h lagen die Verdienste im Gastgewerbe Sachsen-Anhalts im April 2018 überwiegend unterhalb der bundesweiten Niedriglohnschwelle von 11,05 €/h.

Die Niedriglohngrenze, alle Verdienste darunter gelten als Niedriglohn, orientiert sich an der Definition, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angewandt wird. Die Niedriglohnschwelle liegt bei dem Bruttostundenverdienst, der kleiner als

Nr. 302/2020

Halle (Saale), 21. Oktober 2020

Pressesprecherin

Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale)

Tel. 0345 2318-702 Fax 0345 2318-913

Internet:

https://statistik.sachsen-an- halt.de

E-Mail:

pressestelle@

stala.mi.sachsen-anhalt.de

PRESSEMITT EILUNG

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2/3 des Medianverdienstes ist. Der Medianverdienst wurde über alle in der Verdienststrukturer- hebung erfassten abhängigen Beschäftigungsverhältnisse mit Verdienstzahlung, ohne Auszu- bildende, ermittelt. Der Medianverdienst zeigt den Wert, von dem aus die Hälfte der untersuch- ten Beschäftigungsverhältnisse weniger und die andere Hälfte mehr verdient. Im Berichtsmo- nat April 2018 lag der bundesweit ermittelte Medianverdienst bei 16,58 €/h, im April 2014 wa- ren es 15,00 €/h. Die Niedriglohnschwelle lag somit im April 2018 bei 11,05 €/h und im April 2014 bei 10,00 €/h. Für Sachsen-Anhalt lag der Median des Bruttostundenverdienstes im April 2018 bei 13,84 €/h, der arithmetische Durchschnitt bei 16,21 €/h.

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