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Hilfsmittel in den juristischen Staatsprüfungen AV des MJ vom 21.4.2004 - 2230 - PA.100

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Hilfsmittel in den juristischen Staatsprüfungen AV des MJ vom 21.4.2004 - 2230 - PA.100

(JMBl. LSA S. 121)

geändert durch AV vom 13.9.2005 (JMBl. LSA S. 333), durch AV vom 2.3.2006 (JMBl. LSA S. 41),

durch AV vom 7.4.2009 (JMBl. LSA S. 91) und durch AV vom 3.7.2014 (JMBl. LSA S. 137) Bezug:

a) §§ 4, 52 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO) vom 2.10. 2003 (GVBl. LSA S. 245)

b) AV des MJ vom 12.3.2002 (JMBl. LSA S. 81)

1. Als Hilfsmittel in der ersten juristischen Staatsprüfung, in der nach Maßgabe der JAPrVO abzu- legenden staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung und in der zweiten juristi- schen Staatsprüfung sind zugelassen:

1.1. für alle Abschnitte der Prüfungen:

a) Schönfelder, Deutsche Gesetze (Hauptwerk und Ergänzungsband),

b) Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (ohne Ergänzungsband),

c) Sartorius Band II, Internationale Verträge - Europarecht oder

Europa-Recht, Beck-Texte im dtv., Nr. 5014 und Völkerrechtliche Verträge, Beck-Texte im dtv., Nr. 5031,

d) Beck’sche Textausgabe, Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt (ohne Ergänzungsband),

e) Arbeitsgesetze, Beck-Texte im dtv., Nr. 5006;

1.2. zusätzlich zu Nr. 1.1 für die Prüfungsgespräche in folgenden Wahlfächern der ersten juristi- schen Staatsprüfung1:

a) Unternehmensrecht oder Kartell- und Wettbewerbsrecht und Gesellschaftsrecht:

aa) Wettbewerbsrecht und Kartellrecht, Beck-Texte im dtv., Nr. 5009, bb) Bankrecht, Beck-Texte im dtv., Nr. 5021,

b) Arbeits-, Personalvertretungs- und Sozialrecht:

Sozialgesetzbuch, Reichsversicherungsordnung, Beck-Texte im dtv., Nr. 5024,

1 Soweit diese noch durchgeführt wird.

(2)

Seite 2 von 4 c) Allgemeines und Besonderes Steuerrecht:

aa) Steuergesetze, Beck-Texte im dtv., Nr. 5765,

bb) Abgabenordnung mit Finanzgerichtsordnung, Beck-Texte im dtv., Nr. 5548,

d) Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung:

Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht,

e) Europarecht und Völkerrecht oder Europäisches Verfassungsrecht und Völkerrecht:

Sartorius II, Internationale Verträge – Europarecht,

f) Öffentliches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht:

aa) Sartorius II, Internationale Verträge – Europarecht,

bb) WTO Welthandelsorganisation, Beck-Texte im dtv., Nr. 5752;

1.3 zusätzlich zu Nr. 1.1 für die Prüfungsgespräche in folgenden Schwerpunktbereichen der zweiten juristischen Staatsprüfung:

a) Wirtschaftsrecht:

Wettbewerbsrecht und Kartellrecht, Beck-Texte im dtv., Nr. 5009,

b) Arbeitsrecht und Sozialrecht:

Sozialgesetzbuch, Reichsversicherungsordnung, Beck-Texte im dtv., Nr. 5024,

c) Steuerrecht:

aa) Steuergesetze, Beck-Texte im dtv, Nr. 5765,

bb) Abgabenordnung mit Finanzgerichtsordnung, Beck-Texte im dtv., Nr. 5548,

d) Europarecht:

Sartorius II, Internationale Verträge – Europarecht;

1.4 wahlweise in der ersten juristischen Staatsprüfung und in der nach Maßgabe der JAPrVO abzulegenden staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung anstelle des in Nr. 1.1 Buchst. d zugelassenen Hilfsmittels:

Nomos Gesetze Landesrecht Sachsen-Anhalt;

1.5 wahlweise für die Prüfungsgespräche in dem Wahlfach Allgemeines und Besonderes Steuerrecht der ersten juristischen Staatsprüfung sowie für die Prüfungsgespräche in dem Schwerpunktbereich Steuerrecht der zweiten juristischen Staatsprüfung anstelle der in Nrn.

1.2 Buchst. c und 1.3 Buchst. c zugelassenen Hilfsmittel:

Beck’sche Textausgabe Aktuelle Steuertexte;

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1.6 zusätzlich zu Nr. 1.1 in der zweiten juristischen Staatsprüfung für Aufsichtsarbeiten und Aktenvorträge in der mündlichen Prüfung (einschließlich 60-minütiger Vorbereitung):

a) für die Aufgaben aus dem Zivilrecht (einschließlich anwaltlicher Aufgabenstellungen):

aa) Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch (Kommentar), bb) Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung (Kommentar), cc) Zöller, Zivilprozessordnung (Kommentar),

b) für die Aufgaben aus dem Strafrecht (einschließlich anwaltlicher Aufgaben- stellungen):

aa) Fischer, Strafgesetzbuch (Kurzkommentar)

bb) Meyer-Goßner, Strafprozessordnung (Kurzkommentar)

c) für die Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht (einschließlich anwaltlicher Aufgaben- stellungen):

aa) Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung (Kommentar), bb) Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz (Kommentar);

1.7 Weitere Hilfsmittel

a) Schreibutensilien, Buchständer, Lesezeichen.

b) Weitere Hilfsmittel können im Einzelfall zugelassen werden. Insbesondere bei Behinderun- gen oder körperlichen Beeinträchtigungen kann die Zulassung weiterer persönlicher oder sächlicher Hilfsmittel in Betracht kommen; dies ist rechtzeitig schriftlich zu beantragen.

c) Die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel ist untersagt und stellt einen Täu- schungsversuch im Sinne der Prüfungsbestimmungen dar.

2. Das Landesjustizprüfungsamt stellt den Prüflingen Hilfsmittel nicht zur Verfügung.

Die Prüflinge dürfen jeweils ein Exemplar der zugelassenen Hilfsmittel zu den schriftlichen Prüfun- gen mitbringen. Sie sollten in den Prüfungen stets alle der jeweils zugelassenen Hilfsmittel auch tatsächlich verfügbar haben. Die Hilfsmittel dürfen auch dann benutzt werden, wenn auf dem aus- gegebenen Aufgabentext deren Zulässigkeit nicht ausdrücklich vermerkt worden ist. Die Prüflinge haben selbst dafür zu sorgen, dass sich die Hilfsmittel auf dem neuesten Stand befinden.

3. Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine Bemerkungen oder Beilagen (eingefügte Blätter, Auf- bauschemata, Formulare o. ä.) enthalten. Kommentierungen sind verboten. Ausgenommen sind einzelne handschriftliche Verweisungen auf Vorschriften (Zahlenhinweise) und gelegentliche Un- terstreichungen oder farbliche Hervorhebungen. Unter Zahlenhinweisen sind nicht nur Querver- weise auf Vorschriften innerhalb derselben Rechtsquelle (Gesetz, Verordnung), sondern auch Querverweise auf Vorschriften in anderen Rechtsquellen zu verstehen.

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Deshalb ist es auch zulässig, hierbei den Normzusatz (z.B.: „§ 128 HGB“) zu verwenden. Soweit Hilfsmittel darüber hinausgehende (z. B. wörtliche) Bemerkungen enthalten, sind sie nicht zuge- lassen.

4. Diese AV tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bezugs-AV au- ßer Kraft.

Anm.: Die AV gilt in der vorstehenden Fassung ab dem 1. September 2014.

Herausgeber:

Ministerium für Justiz und Gleichstellung

des Landes Sachsen-Anhalt Landesjustizprüfungsamt Klewitzstr. 4

39112 Magdeburg Tel.: 0391/567 - 5000 Fax: 0391/567 - 5024

E-Mail: poststelle.ljpa@mj.sachsen-anhalt.de Internet: www.ljpa.sachsen-anhalt.de im August 2014

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