EPTA ZVEI IVG ADR RID IMDG IATA
European Power Tool Association
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Industrieverband Garten e.V.
Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (European Agree- ment concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses (Regulations concer- ning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail)
International Maritime Code for Dangerous Goods International Air Transport Association
Versand von Lithium-Ionen-Batterien für
Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte:
Umsetzung der Gefahrgut-Regelungen
Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Trans- portrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung rele- vant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Transportkette von Lithium-Ionen-Batterien.
Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen der EPTA und des ZVEI. Diese sollen eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung der Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elek- trische Gartengeräte liefern.
Diese Vorgaben müssen vom Versender bei jedem gewerb- lichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien in eigener Ver- antwortung eingehalten werden.
Insbesondere der Energiegehalt ist neben weiteren Kriteri- en ausschlaggebend für die Entscheidung darüber, welche Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-Ionen- Batterien berücksichtigt werden müssen.
Für Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh gelten aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachte Anforderungen.
Lithium-Ionen-Batterien mit einer Energie von mehr als
100 Wh sind dagegen immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln.
Dieser Leitfaden behandelt den gewerblichen Transport auf • Straße / Schiene (ADR/RID)
• Seefracht (IMDG)
• Luftfracht (IATA).
Lithium-Ionen-Batterien werden wie folgt eingestuft:
• UN3480 Lithium-Ionen-Batterien
• UN3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen
• UN3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt
Im Einzelfall kann die Einbeziehung eines Gefahrgut-Exper- ten erforderlich sein.
Dieses Dokument stellt den Stand 1. Januar 2015 dar.
Für die Auslegung und den Vollzug der einschlägigen Vor- schriften sind die Länderbehörden zuständig, die im Rah- men ihres Ermessens eigene, auch von diesen Hinweisen abweichende, Entscheidungen treffen können. Trotz größt- möglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung und Abfassung dieser Empfehlungen kann deshalb für den Inhalt und die Vollständigkeit dieser Ausführungen keine Haftung über- nommen werden.
Begriffsbestimmungen
Batterie soll verschickt werden
ja
ja
ja
ja
ja
nein nein
nein nein
Batterie
„kritisch“?
(S. 8)
Transport nur mit Genehmigung durch Behörde (S. 8 rechts);
Hersteller kontaktieren
Versand gemäß SV376, P908 (S. 8 links)
Batterie zur Entsorgung oder
Recycling?
Versand gemäß SV377, P909 (S. 9);
lokale Batteriesammelstelle oder Entsorger kontaktieren
Energie ≤ 100 Wh*? Transport als
Luftfracht? Versand gemäß PI965 Section IB, II PI966 Section II, PI967 Section II (S. 5)
„freigestelltes“ Gefahrgut Versand gemäß SV188 (S. 3)
Energie > 100 Wh*? Transport als
Luftfracht? Versand gemäß PI965 Section 1A PI966 Section I, PI967 Section I (S. 6) Batterie
defekt/beschädigt?
(S. 8, oben links)
ja
ja Flussschema zur Ermittlung der richtigen Packanweisung
nein
Straße / Schiene (ADR / RID), Seefracht (IMDG)
≤ 100 Wh (pro Batterie)
Transportfall
Verpackungsvorschrift Max. Stückzahl Gewichtsbegrenzung Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Kennzeichnung Seefracht-Container Transportdokument
Sonstiges
ADR/RID SV188, IMDG SP188 frei
30 kg brutto / Versandstück
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern, starke Außenverpackung, z.B. Versandkarton (Falltest erfüllt: Inhalt darf nicht beschädigt werden oder verrutschen)
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung
nein
ADR: allg. Warnhinweis (Sprache: variabel formlos, z.B. Lieferschein)
„Lieferung enthält Lithium-Ionen-Batterien, Beförderung nach SV188. Packstück sorgsam behandeln, bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Wird das Packstück beschädigt, muss es isoliert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen unter … (Tel.-Nummer)“
IMDG: (Sprache: Englisch, formlos, z.B. Lieferschein)
“Shipment contains Lithium-Ion Batteries - Transport acc. SP188 - package shall be handle with care, flammability exist if the package is damaged. If the package is damaged, it must be qua- rantined, inspected and repacked. For more information please call …. (Tel.-Nummer)”
nein nein
frei Batterien
(ohne Gerät)
Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mindestens 1 Batterie beigelegt)
Batterien in Ausrüstungen (in Gerät eingesteckt/eingebaut)
oder Sprache: variabel
„Lieferung enthält Lithium-Ionen-Batterien Beförderung nach SV188.
Packstück sorgsam behandeln, bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Wird das Packstück beschädigt, muss es isoliert, überprüft und neu verpackt werden.
Weitere Informationen unter ... (Tel.-Nummer)“
nein
Straße/Schiene (ADR/ RID), Seefracht (IMDG)
> 100 Wh (pro Batterie)
Transportfall
Verpackungsvorschrift
Max. Stückzahl Gewichtsbegrenzung
Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Kennzeichnung Seefracht-Container
Beförderungspapier
Sonstiges
ADR/RID P903 IMDG P903
ADR 1.1.3.6: max. 333 kg /Transporteinheit (LKW inkl. Anhänger) bei Überschreitung weitere Anforderungen an Spedition
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurz- schluss zu sichern.
Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert werden UN geprüfte Verpackung, Verpackungsgruppe II (z.B. UN/4G/Y30/…)
starke Aussenverpackung
Schutz gegen unbeabsichtigte Aktivierung Schutz gegen Kurzschluss
frei Batterien (ohne Gerät)
Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mindestens 1 Batterie beigelegt)
Batterien in Ausrüstungen (in Gerät eingesteckt/eingebaut)
Work instruction of involved staff Gefahrenzettel
(10x10 cm) ADR:
UN 3480
IMDG:
UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES
UN 3480,
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E), Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe))
Gewicht Batterien (z.B. xx kg) Beförderungskategorie 2
Adresse von Absender und Empfänger Seefracht (IMDG):
(Sprache Englisch)
IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDG-CODE)
UN 3481,
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSTRÜSTUNGEN VERPACKT, 9, (E), Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe)
Gewicht Batterien (z.B. xx kg) Beförderungskategorie 2
Adresse von Absender und Empfänger Seefracht (IMDG):
(Sprache Englisch)
IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDE-CODE)
UN 3481,
LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSTRÜSTUNGEN, 9, (E),
Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe)
Gewicht Batterien (z.B. xx kg) Beförderungskategorie 2
Adresse von Absender und Empfänger Seefracht (IMDG):
(Sprache Englisch)
IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDE-CODE) Container-Placards (mind. 25x25 cm)
Gefahrenzettel (10x10 cm) ADR:
UN 3481
IMDG:
UN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES PACKED WITH EQUIPMENT or UN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES CONTAINED IN EQUIPMENT
Luftverkehr (IATA)
≤ 100 Wh (pro Batterie)
Transportfall
Verpackungs- vorschrift Max. Stückzahl
Gewichts- begrenzung Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Beförderungs- papier
Eintrag in Luftfrachtbtrief (Air Waybill)
Sonstiges
Allgemeiner Warnhinweis: (Sprache Englisch)
“Transport according IATA-DGR, PI965 Section IB - package shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists.
If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked. For more information, please call ... (phone number)”
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung,
Batterien ≤ 2.7Wh können unter der PI965 Section II in unlimitierter Menge transportiert werden.
Max. Gewicht pro Packstück 2.5 kg (Batteriegewicht) Offizielle IATA-Schulung durch zugelassenen Trainer
erforderlich.
Falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich
Spezielle Anforderungen: A88, A99, A154, A164, A181, A182, A183, A185
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern (nur Batterien, Batterien mit Ausrüstungen verpackt); Sichern gegen unbeabsichtigtes Bewegen innerhalb der Verpackung
Bei eingesteckten oder eingebauten Batterien muss das Gerät so gesichert sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme während der Beförderung verhindert wird
Batterien müssen so verpackt oder geschützt sein, dass ein Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung nicht zu einem Kurzschluss führen kann.
Starke Aussenverpackung (Versandkarton)
falls max. 2 Batterien pro Versandstück keine Kenn- zeichnung erforderlich;
falls mehr als 2 Batterien pro Versandstück: Kennzeichnung erforderlich
Bis 2 Batterien pro Versand- stück: kein Warnhinweis notwendig. Mehr als 2 Batterien pro Versandstück, allg. Warnhinweis (Sprache Englisch)
“Transport according IATA- DGR, PI967 Section II - package shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists.
If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked.
For more information, please call ... (phone number)”
Allgemeiner Warnhinweis:
(Sprache Englisch)
“Transport according IATA- DGR, PI966 Section II- package shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists.
If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked.
For more information, please call ... (phone number)”
Allgemeiner Warnhinweis:
(Sprache Englisch)
“Transport according IATA- DGR, PI965 Section II – package shall be handled carefully, in case of damage a risk of flammability exists.
If the package is damaged, it must be quarantined, inspected and repacked.
For more information, please call ... (phone number)”
„Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI966”
nur falls mehr als 2 Batterien je Versandstück:
„Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI967”
”Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI965”
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
UN 3480 Lithium ion batteries, 9, //... Fibreboard box(es) x ... kg // 965 // IB
UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien, Batteriegewicht (z.B. Netto-Gewicht xx kg)
Anschrift Absender/Empfänger
PAX/CAO: 5 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück IATA PI966 Section II
Anzahl wie für Betrieb erforderlich, plus 2 Ersatz Batterien mit Ausrüstungen verpackt
(mind. 1 Batterie beigelegt)
IATA PI967 Section II frei
Batterien in Ausrüstungen (in Gerät eingesteckt/
eingebaut)
IATA PI965 Section II 2 Batterien pro Versandstück
frei IATA PI965 Section IB
frei (mehr als 2 Batterien pro Versandstück)
10 kg Netto-Batteriegewicht pro Versandstück Batterien
(ohne Gerät)
Luftverkehr (IATA)
Transportfall
Verpackungsvorschrift
Max. Stückzahl Gewichtsbegrenzung
Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Beförderungspapier
Eintrag in Luffrachtbtrief (Air Waybill)
Sonstiges
PAX: 5 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück CAO: 35 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück
IATA PI966 Section I IATA PI967 Section I
IATA Sondervorschrift A48 IATA PI965 Section IA
frei Anzahl wie für Betrieb erforderlich,
plus 2 Ersatz frei
> 100 Wh (pro Batterie)
Batterien mit Ausrüstungen verpackt
(mindestens 1 Batterie beigelegt) Batterien in Ausrüstungen (in Gerät eingesteckt/eingebaut)
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern
UN-geprüfte Verpackung
Verpackungsgruppe II (z.B. N 4G/Y30/…)
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern
UN-geprüfte Verpackung
Verpackungsgruppe II (z.B. UN 4G/Y30/…)
Bei eingesteckten oder eingesetzten Batterien muss das Gerät so gesichert sein, dass eine versehentliche Betätigung nicht möglich ist Batterien müssen so geschützt sein, dass ein Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung nicht zu einem Kurz- schluss führen kann
Starke Außenverpackung (Versandkarton) UN-geprüfte Verpackung nicht notwendig
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
UN 3480 Lithium ion batteries, 9 // 965
Formelle IATA Schulung durch zugelassenen Trainer erforderlich. Falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich.
“Dangerous Goods as per Shipper’s Declaration”
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
UN 3481 Lithium ion batteries packed with equipment, 9 // 966
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
UN 3481 Lithium ion batteries contained in equipment, 9 // 967
PAX
UN 3480, Lithium ion batteries Net weight (NET QTY) Anschrift Absender/Empfänger
PAX
UN 3481, Lithium ion batteries packed with equipment Net weight (NET QTY) Anschrift Absender/Empfänger
PAX
UN 3481, Lithium ion batteries contained in equipment Net weight (NET QTY) Anschrift Absender/Empfänger Batterien
(ohne Werkzeug)
Prototypen
Straße/Schiene/See Prototypen
Luft
Transportfall
Verpackungsvorschrift
Max. Stückzahl Gewichtsbegrenzung Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Beförderungspapier
Sonstiges
Prototypen: Batterien, die nicht nach UN Test 38.3 getestet sind Transport ausschließlich von:
• kleinen Produktionsserien von max. 100 Batterien (IATA: p.a.)
• Prototypen für Testzwecke ADR/RID/IMDG SV310
keine wie in Genehmigung definiert
keine wie in Genehmigung definiert
A88 (nur mit Genehmigung der Luftfahrtbehörde des Versandlandes) Bemerkung: nach/über/via USA zusätzlich Importgenehmigung der Behörde (DOT) notwendig
z.B Alu-Box Kennzeichnung Verpackungsgruppe I Kissen mit Vermikulit zum Auspolstern UN-geprüfte Verpackung: (Verpackungsgruppe I)
• jede Batterie einzeln in Plastikbeutel verpacken
• Box mit Vermikulit auspolstern
• ADR/RID/IDMG: SV230 beachten
• Sicherung gegen Bewegung durch Füllstoff
Anschrift Absender/Empfänger:
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E) Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp (z.B. 1 Aluminiumbox)
Batteriegewicht (z.B. xx kg) Transportkategorie 2 Sondervorschrift 310
IMDG: IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII), REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDG-CODE
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung
UN-geprüfte Verpackung: (Verpackungsgruppe I)
(Bemerkung: Das deutsche Luftfahrtbundesamt LBA akzeptiert nur Metall-Verpackungen und bewilligt nur CAO Transporte)
• jede Batterie einzeln in Plastikbeutel verpacken
• Box mit Vermikulit auspolstern
Shipper´s Declaration for Hazardous Goods:
UN 3480 Lithium ion batteries, 9, PI 965 // A88 Kopie der A88 Genehmigung
UN 3481, Lithium ion batteries packed with equipment, 9, (E)
Formelle IATA Schulung bei zugelassenem Trainer erforderlich, falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich ADR/RID: UN 3480
IMDG: UN 3480 LITHIUM ION BATTERIES (100 x 100 mm)
UN 3480 Lithium ion batteries Net weight (NET QTY) Anschrift Absender/Empfänger
Beschädigte oder defekte Batterien
Straße/Schiene/See
(würden UN-Test 38.3 nicht mehr bestehen)
Transportfall
Verpackungsvorschrift
Kriterien für “beschädigt oder defekt”
Max. Stückzahl Gewichtsbegrenzung Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Transportdokument
Sonstiges
“Nicht kritisch” (voraussichtlich keine Gefahr während Transport) Solche Batterien sind nicht konform mit dem getesteten Typ nach der anzuwendenden Anforderung des UN Handbuchs über Prüfungen und Kriterien, 38.3
Das beinhaltet:
• Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind
• ausgelaufene oder entgaste Batterien,
• Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können, oder
• Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben
Falls keine Gefahr beim Transport entstehen kann (siehe Kriterien für
„kritische“ beschädigte oder defekte Batterien in der rechten Tabellen- spalte), gelten die unten aufgeführten Transportanforderungen wie unten dargestellt
“Kritisch” (voraussichtlich Gefahr während Transport)
• Batterien, die zu einer schnellen Zerlegung neigen
• Batterien die zu gefährlichen Reaktionen und Flammenbildung neigen
• Batterien zeigen starke Wärmeentwicklung
• Batterien neigen zu Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbare Gase (Hinweis: Um den Batterietyp bzw. Zustand der Batterie besser einschätzen zu können, sollte die vorangegangenen Nutzung bzw. Fehl- nutzung mit in Betracht gezogen werden.)
Transport nur nach Genehmigung der zuständigen Behörde (in Deutschland: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM))
Genaue Anforderungen werden in der Genehmigung genannt SV376
P908
• Jede Batterie einzeln in dichte Innenverpackung (Auslaufschutz und Schutz vor Kurzschluss)
• UN geprüft (Verpackungsgruppe II), z.B. Kiste aus Pappe, für alle Batterietypen
• Sichern gegen Bewegung innerhalb der Außenverpackung durch Füllstoff
• wenn luftdicht, dann Entlüftungseinrichtung
• gefüllt mit nicht brennbarem und nicht leitfähigem Wärmedämm- stoff, Baustoffklasse A1 oder A2 („nicht brennbar“, z.B. Steinwolle, Glaswolle, Schaumglas, Vermikulit)
• genügend Aufsaugmaterial, um austretenden Elektrolyt aufzusaugen keine
keine
Adresse Absender / Empfänger
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E), Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp (z.B. 1 Aluminiumbox)
Batteriegewicht (z.B. xx kg) Transportkategorie 2
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung UN 3480 BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
Lufttransport von beschädigten oder defekten Batterien
Batterien, die aus Sicherheitsgründen durch den Hersteller als defekt identifiziert wurden, oder die in einer Weise beschädigt wur-
den, dass die Gefahr besteht, dass die Batterien starke Hitze, Feuer oder einen Kurzschluss verursachen, dürfen nicht transportiert
werden (z.B. solche, die aus Sicherheitsgründen an den Hersteller zurückgeschickt werden) (IATA A154).
Batterien für Entsorgung & Recycling
Straße/Schiene/See
Transportfall
Verpackungsvorschrift
Max. Stückzahl Gewichtsbegrenzung Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Transportdokument
Sonstiges
SV377 P909 keine
keine 30 kg Bruttogewicht pro Versandstück
Für Batterien > 100 Wh ist eine UN-zertifizierte Verpackung erforderlich (Verpackungsgruppe II).
Für Batterien ≤ 100 Wh oder Batterien in Ausrüstung ist eine UN-zertifizierte Verpackung nicht erforderlich (starke Außenverpackung oder Sam- melbox).
Batterien sollten so verpackt sein, dass Kurzschlüssen oder starker Hitzeentwicklung vorgebeugt wird.
Dies kann erreicht werden durch:
• einzelner Schutz der Batteriepole
• Innenverpackung, um einen Kontakt von Batterien untereinander zu verhindern
• Batterien mit eingelassenen Polen, die für einen Schutz vor Kurzschluss ausgelegt sind, oder
• Verwendung eines nicht leitfähigen und nicht brennbaren Polstermaterials, um den Leerraum zwischen den Batterien in der Verpackung auf- zufüllen
Batterien müssen innerhalb der Außenverpackung gesichert werden, um übermäßige Bewegungen während der Beförderung zu verhindern (z.B. durch die Verwendung einesnicht brennbaren und nicht leitfähigen Polstermaterials oder eines dicht verschlossenen Kunststoffsacks)
Adresse Absender / Empfänger
UN 3480 ABFALL LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E)
Anzahl Verpackungen und Verpackungstyp (z.B. eine Kiste aus Pappe (4G)) Batteriegewicht (z.B. xx kg)
Transportkategorie 2
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung
UN 3480 LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG oder LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING