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Standardisierte Leistungsbeschreibungen im Bauwesen

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Standardisierte Leistungsbeschreibungen im Bauwesen

Abb. 1: Übersicht vorhandener Leistungsbeschreibungen

Übersicht vorhandener Leistungsbeschreibungen

System Textteile

Österreichisches Standardleistungsbuch Hochbau, Baumeisterarbeiten (20 LG)

Österreichisches Standardleistungsbuch Hochbau, .. . Professionistenarbeiten (17 LG)

Osterreichisches Standardleistungsbuch, Eisenbahnoberbau Musterleistungsbuch Wasserwirtschaftsfonds

System fertige Texte

Leistungsbeschreibung für den Hochbau, Baumeisterarbeiten (20 LG) Leistungsbeschreibung für den Hochbau, Professionstenarbeiten (6 LG)

Leistungsbeschreibung fürElektrot~hnik

Leistungsbeschreibung für Heizung,- Lüftüflg und Sanitär Leistungsbeschreibung für Brückenbauten

Leistungsbeschreibung für Straßenbauten Leistungsbeschreibung für Tunnelbauten Leistungsbeschreibung für den Landschaftsbau

Leistungsbeschreibung für den Flußbau

3.1 System der Textteile

Bei diesem System werden standardisierte Textteile verwendet, aus welchen Vertrags- bestimmungen und Positionstexte zusam- menzusetzen sind. Leistungsbeschreibun- gen dieser Art bieten eine große Zahl mögli·

cher Kombinationen von Textteilen. Lei- stungsbeschreibungen mit Textteilen zeigt nen dabei ständige oder wählbare Ver- tragsbestimmungen zugeordnet werden.

Einen beispielhaften Auszug aus der LB-H [9) zeigt Abb. 2.

3. Systeme von standardi- sierten Leistungsbeschrei- bungen

Standardisierte Leistungsbeschreibungen sind entsprechend den unterschiedlichen Zielsetzungen nach folgenden Systemen erstellt:

Abb. 2: LV-Erstellung aus der LB-H

Positionen (POS) stellen die kleinste als verrechenbare Leistung festgelegte Zu- sammenfassung von Einzelleistungen dar.

Die Leistungen einer Position sollen nach ihrer technischen Beschaffenheit und für die Preisbildung in sich gleichartig sein.

Der gesamten standardisierten Leistungs- beschreibung oder Gruppen von ihr kön-

LB. POS. NA. Objekt:

HG OG

LG . UlG

pos. NA.

EH MENGE STRASSENMEISTEREI

01 •

Standardisierte Leistungsbeschreibung

für den Hochbau (LB-H)

01 01 •

Werkstätten

01

0'1

00

I .

.

Allgemeine Bestimmungen

01

01

0,0 .03 , .

Besondere Bestimmungen

M 01 0.0 .03

O~

- -

-1""9 Zu AbschnItt 2.10.2

01 0-1 01

,

· ,

Beton- und Stahlbetonarbeiten

, •

Vorbemerkungen

01 01 Q1 0:3 ,

I I

,

,

.

Beton für Wände aller Art

01

0'1

Q7- .03 01 ~ ,.f1. 10,D.

Beton Wand üb. 25 cm B 225

01 01 07- . 0.&

I

Schalungen

01 01 07 .08

03

lB IM.: 6,0,0.

Schalung .'and beidseitig

0,1

01 01 .1,2

, I

Stahlbctonbewehrung

01 01 01 .12 02 !A 1(,6 15.0.0, ,

BewehrtJnq Hatten IV

Hauptgruppen(HG) sind z. B. Bereiche, die verschiedene Standardleistungsbe- schreibungen zur Grundlage haben.

Obergruppen (OG) sind z. B. Bauteile oder Bauabschnitt.

Leistungsgruppen(LG) und nach Bedarf Unterleistungsgruppen (ULG) gliedern die Obergruppen in zusammengehörige Gruppen von Positionen (z. B. Leistungsbe- reiche, Gewerke, Kapitel u. dgl.). Die vorge- gebenen Gruppenbildungen sollen Lei- stungen gleicher Art und/oder Preisbildung entsprechen.

2. Aufbau von standardisier- ten Leistungsbeschreibun- gen

Die ÖNORM B 2062 hat den Aufbau und die Anwendung von standardisierten Lei- stungsbeschreibungen unter Berücksichti- gung automationsunterstützter Verfahren zum Gegenstand. Sie ersetzt die hiefür bis- her geltenden "Österreichischen Richtlinien für Aufbau und Anwendung von Leistungs- beschreibungen« (ÖRAL) [2).

Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB). enthalten:

(1) Uberschriften

(2) Vertragsbestimmungen (3) Positionstexte

(4) Positionsstichworte (5) Mengeneinheiten

(6) Kommentare (nach Bedarf)

Ihre hierarchische Gliederung erfolgt in Gruppen:

Dipl.-Ing. Heimo ELLMER

1. Begriffsbestimmungen

Standardisierte Leistungsbeschreibungen sind Sammlungen standardisierter Texte oder standardisierter Textteile für rechtliche und technische Bestimmungen und für Po- sitionen. Sie umfassen die Leistungen be- stimmter Sach-(Teil-)Gebiete[2).

Standardisierte Leistungsbeschreibungen erleichtern und schematisieren das Erstel- len von Ausschreibungsunterlagen. Diese umfassen folgende Teile:

(1)eine umfassende Beschreibung der Lei- stung;

(2)eine Beschreibung der besonderen Umstände;

(3)das Leistungsverzeichnis;

(4) Pläne, Zeichnungen, Modelle, Proben, Bohrprofile, Muster u. dgl.;

(5)die allgemeinen und besonderen recht- lichen und technischen Vertragsbestim- mungen oder entsprechende Hinweise auf sie [2).

Richtlinien zur Ausschreibung und zur Be- schreibung der Leistung gibt die ÖNORM A 2050, Abschnitt 2 [1).

Die Leistungen können funktional oder kon- struktiv beschrieben werden. Unter funktio- nal wird dabei eine funktions- und qualitäts- orientierte Beschreibung der Leistung ohne nähere konstruktive Angaben und ohne nä- here Angabe der zu verwendenden Mate- rialien verstanden. Unter konstruktiv wird ei- ne Beschreibung der Leistung unter Anga- be der Konstruktionsart, der zu verwenden- den Materialien, der Maße und der Mengen bezeichnet. Die bestehenden standardi- sierten Leistungsbeschreibungen sind kon- struktive Beschreibungen der Leistung.

Eine Übersicht zeigt Abb.1 [5)-[17).Durch ihre allgemeine Anwendung wird erreicht, daß den Leistungsbeschreibungen einheit- liche Texte zugeordnet sind und gleiche lei- stungen mit gleichen Texten beschrieben werden.

56

DER WIRTSCHAFTSINGENIEUR 18 (1986) 2

(2)

Abb. 1[5]-[8].

3.2 System der fertigen Texte

Bei diesem System werden standardisierte, fertige Texte für Vertragsbestimmungen und Positionen verwendet. Die Zahl der Ausführungsmöglichkeiten wird durch Typi- sierung der Leistungen auf ein notwendi- ges Minimum beschränkt. Leistungsbe- schreibungen mit fertigen Texten eignen sich insbesondere für wiederholte, gleichar- tige Ausschreibungen. Die ausgearbeite- ten Sachgebiete zeigt Abb. 1 [9]-[17].

Eine Tochterleistungsbeschreibung (z. B.

LB-H) ist eine Zusammenstellung einer aus einer standardisierten Leistungsbeschrei- bung (Mutterleistungsbeschreibung, z. B.

ÖStLB) getroffenen Auswahl von Positionen und Vertragsbestimmungen für einen be- stimmten Bereich, allenfalls mit erforderli- chen Ergänzungen.

4. Herausgabe von standar- disierten Leistungsbe- schreibungen

Die ÖNORM B 2062 regelt nur den forma- len Aufbau einer standardisierten Lei- stungsbeschreibung und gibt Richtlinien für die Anwendung automationsunterstütz- ter Verfahren. Bezüglich des materiellen In- halts und des Zustandekommens von Stan- dardleistungsbüchern existieren keinerlei Restriktionen. Es kann jede Institution, wenn es ihr beliebt, eine standardisierte Lei- stungsbeschreibung herausgeben. (Beste- hendes neu erfinden, kostet Zeit und Geld!) Der Herausgeber sollte folgende Kriterien erfüllen:

• Kriterium der partizipativen Gestal- tung

Bei der Aufstellul}g des Standardlei- stungsbuches müssen Auftraggeber, Planer und Unternehmer ein Mitspra- cherecht haben. Damit wird eine mög- lichst klare und eindeutige Textierung der einzelnen Teilleistungen ermöglicht.

• Kriterium der periodischen Anpas- sung

Änderungen im Stand der Technik müs- sen rasch in Form von Ergänzungen bzw. Neuauflagen im Standardlei- stungsbuch realisiert werden.

5. Vorteile der standardisier- ten Leistungsbeschreibun- gen

5.1 Vorteile für den Auftraggeber 1. Die zu beschreibenden Leistungen und

Vorbemerkungen sind vorformuliert und brauchen nur ausgewählt zu werden.

Damit fällt die Notwendigkeit weg, Texte selbst zu formulieren.

2. Die ausgewählten Standardpositionstex- te garantieren, daß die zu erbringende Leistung vollständig, wider.spruchsfrei und den jeweils geltenden ONORMEN entsprechend beschrieben ist. Dies bringt eine äußerst hohe Vertragssicher- heit rriit sich. Streitigkeiten aus dem Bau- vertrag infolge von Widersprüchen, Un- klarheiten oder Mehrdeutigkeiten wer-

den weitgehend vermieden. Zusatzan- bote des Unternehmers, die auf einer un- vollständigen Leistungsbeschreibung aufbauen, lassen sich hintanhalten.

3. Die zu erbringende Leistung jeder Posi- tion wird immer mit gleichen Texten wie- dergegeben. Dadurch wird es dem Auf- traggeber ermöglicht, unter Beachtung unterschiedlicher Randbedingungen und eventueller Umlage von Gemeinko- sten einen Preisspeicher aufzubauen.

Damit lassen sich - wenigstens im An- satz - Preise und Preisniveau verschie- dener Ausschreibungen beurteilen.

4. Durch Einsatz einer EDV-Anlage läßt sich die Ausschreibung mit Erfolg rationalisie- ren. Die Auswahl der gespeicherten Tex- te erfolgt z. B. durch Eingabe der Stan- dardpositionsnummer über den Bild- schirm, das Ausdrucken der fertigen Lei- stungsverzeichnisse in der gewünschten Anzahl besorgt die EDV-Anlage. Durch Datenträgeraustausch können die Datei- en für die Kalkulation, Angebotsprüfung und Bauabrechnung weiterverwendet werden.

5.2 Vorteile für den Unternehmer 1. Hinter einer Standardposition verbirgt

sich immer der gleiche Leistungsum- fang, was das Studium des Leistungsver- zeichnisses nach mißverständlich iormu- lierten Leistungen erübrigt und die Kal- kulation vereinfacht. Es können Kalkula- tionskataloge aufgebaut und verwendet werden.

2. Die zu einer Standardposition gehören- den Nebenleistungen sind immer klar und erschöpfend beschrieben, wodurch zu kalkulierende Nebenkosten nicht übersehen werden.

3. Auch für den Unternehmer ergibt sich ei- ne hohe Vertragssicherheit.

4. Wettbewerbsverzerrungen durch Spe- kulationen auf Zusatzanbote infolge von vergessenen Leistungen werden ver- mieden.

5. Standardpositionen lassen sich vorkal- kulieren und brauchen dann bei der Kai- kulation nur mehr an die speziellen Ge- gebenheiten der zukünftigen Baustelle angepaßt werden. Dadurch werden Kal- kulationsirrtümer weitgehend hintange- halten.

6. Bei der Kalkulation mit einer EDV-Anlage erfolgen nach dem Standardpositions- abruf nur mehr die baustellenspezifi- schen Modifikationen auf dem Bild- schirm, das Ausdrucken der fertigen An- gebote

besorgt die EDV-Anlage.

6. Nachteile der standardi- sierten Leistungsbeschrei- bungen .

Nachteile bei der Anwendung einer stan- dardisierten Leistungsbeschreibung erge- ben sich eigentlich ausschließlichdu~chei- ne mißbräuchliche Verwendung, wie Ande- rung der Vorbemerkungen oder Positions- texte ohne besondere Kennzeichnung. In der Regel ergeben sich dabei für den Uno.

ternehmer wie für den Auftraggeber erheb- liche Komplikationen, weil jeder Eingriff in ein komplexes Regelwerk auch für den Ein- greifenden nicht mehr absehbare Folgen hat.

Beispiele: Änderung von Abrechnungs- usancen

Zusammenfassen mehrerer Standardleistungspositionen zu einer einzigen LV-Position Weglassen der Baustellenge- meinkosten-Positionen

Um diese Nachteile zu vermeiden, wären an die Ausschreibungen folgende Forde- rungen zu stellen:

1. Vorbemerkungen dürfen nicht außer Kraft gesetzt, sondern allenfalls in Son- derfällen ergänzt werden.

2. Standardpositionstexte und die zu den Standardpositionen gehörenden Men- geneinheiten dürfen nicht geändert wer- den.

3. LV-Positionen dürfen nur in Ausnahme- fällen, wenn keine entsprechende Stan- dardposition vorhanden ist, frei formuliert werden.

4. Mehrere Standardpositionen dürfen nicht zu einer einzigen LV-Position zu- sammengefaßt werden.

5. Zusätzlich (ergänzende) Vorbemerkun- gen und freiformulierte Positionen müs- sen in Leistungsverzeichnissen klar er- kenntlich sein [18].

Übersicht vorhandener Lei- stungsbeschreibungen

5.ystem Textteile

Osterreichisches Standardleistungsbuch Hochbau, Baumeisterarbeiten (20 LG) Österreichisches Standardleistungsbuch Hochbau, Professionistenarbeiten (17 LG) Österreichisches Standardleistungsbuch, Eisenbahnoberbau

Musterleistungsbuch Wasserwirtschafts- fonds

System fertige Texte

Leistungsbeschreibung für den Hochbau, Baumeisterarbeiten (20 LG)

Leistungsbeschreibung für den Hochbau, Professionistenarbeiten (6 LG)

Leistungsbeschreibung für Elektrotechnik Leistungsbeschreibung für Heizung, lüf- tung und Sanitär .

Leistungsbeschreibung für Brückenbauten Leistungsbeschreibung für Straßenbauten Leistungsbeschreibung für Tunnelbauten Leistungsbeschreibung für den Land- schaftsbau

Leistungsbeschreibung für den Flußbau

Literatur:

[1) Österreichisches Normungsinstitut (ÖNI) (Hrsg.): ÖNORM A 2050: Vergebung von Leistungen. Wien 1957.

(2) ÖNI (Hrsg.): ÖNORM B 2062: Aufbau von standardisierten Leistungsbeschreibun- gen unter Berücksichtigung automation- sunterstützler Verfahren. Verfahrensnorm.

Wien 1986.

[3) ÖNI (Hrsg.): ÖNORM B 2063: Ausschrei- bung, Angebot und Zuschlag und Berück-

DER WIRTSCHAFTSINGENIEUR 18 (1986) 2 57

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[4J

[5)

[6]

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[13]

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[16) [17)

[18]

slchtigung automatlonsunterstützler Ver- fahren, Verfahrensnorm, Wien 1985.

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Ib (Hrsg.): Österreichisches Standardlei' stungsbuch Hochbau (ÖStLB), Baumei·

sterarbeiten (17 LG), Wien 1982.

ib (Hrsg.): ÖStLB, Professionistenarbeiten (17 LG), Wien.

ib (Hrsg.): ÖBB; ÖStLB, Eisenbahn·

oberbau, Wien 1979.

BMBT (Hrsg.): Musterleistungsbuch Was·

serwirtschaltsfonds, (WWF·MLB), Wien 1985.

Bundesministerium für Bauten und Tech- nik (BMBT) (Hrsg.): Staatlicher Hochbau, Leistungsbeschreibung für den Hochbau (LB·H), 20 LG für Baumeisterarbeiten, Wien 1985.

BMBT (Hrsg.): LB·H, 6 LG für Profession;·

stenarbeiten, Wien 1985:

BMBT (Hrsg.): AG·Hochbau im ÖIAV, lei' stungsbeschrelbung für Elektrotechnik (LB·E), in Ausarbeitung.

BMBT (Hrsg.): AG·Hochbau im ÖIAV, Lei·

stungsbeschreibung für Heizung, Lüftung und Sanitär (LB·HLS), in Ausarbeitung.

Forschung~gesellschaftfür das Straßen·

wesen im OIAV (FGS) (Hrsg.): Leistungs·

beschreibung für Brückenbauten (LBB), Wien 1970.

FGS (Hrsg.): Leistungsbeschreibung tür Straßenbauten (LBS), Wien 1973.

FGS (Hrsg.): Leistungsbeschreibung tür Tunnelbauten (LBT), Wien 1982.

FGS (Hrsg.): Leistungsbeschreibung tür Landschaftsbau (LBL), Wien 1984.

Bundesministerium tür Land· und Forst·

wirtschaft (BMLF) (Hrsg.): Leistungsbe- schreibung tür den Flußbau (LBF), Wien 1983.

OBERNDORFER,

w.:

Standard- LeIstungsbeschreibungen und ihr Beitrag zu einer ausgewogenen Riskenverteilung In Bauverträgen, In: Bau·intern, hrsg. v. VI·

BÖ. 141 (1985) 3. .

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Referenzen

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