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14 (1),S.1–21916BibTEX: ¨OsterreichischeZeitschriftf¨urVermessungswesen StraßburgimElsaß PaulWerkmeister AbleitungderFehlergleichungenbeitrigonometrischerPunktbestimmungdurchEinschneiden

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Paper-ID: VGI 191601

Ableitung der Fehlergleichungen bei trigonometrischer Punktbestimmung durch Einschneiden

Paul Werkmeister

1

1

Straßburg im Elsaß

Osterreichische Zeitschrift f ¨ur Vermessungswesen ¨ 14 (1), S. 1–2 1916

BibTEX:

@ARTICLE{Werkmeister_VGI_191601,

Title = {Ableitung der Fehlergleichungen bei trigonometrischer Punktbestimmung durch Einschneiden},

Author = {Werkmeister, Paul},

Journal = {{\"O}sterreichische Zeitschrift f{\"u}r Vermessungswesen}, Pages = {1--2},

Number = {1}, Year = {1916}, Volume = {14}

}

(2)

ÖSTER REICH l·S CHE

" . :

ZEITSCHRIFT FÜR VERMESSUNGSWESEN.

/

ORGAN

DKS

VEREINE$ DER ÖSTERR.

K, K ..

VERMESSUNGSBEAMTEN.

Redaktion: Hofrat Prof. E. Dol

_

efal und Bauinspektor S; Wel!i.sch.:

.,

Nr. 1. : · Wien. l. Jänner 1916. XIV ..

Jahrgang.

Ableitung der Fehlergleichungen bei trigono­

metrischer Punktbestimmung durch Einschneiden.

Von Dr.-lng. P. Werkmeister in Straßburg i. E.

Den im III. und XII. Jahrgange dieser Zeitschrift mitgeteilten Ableitungen der bekannten Fehlergleichungen der tngotiometrischen Punktbestimmung durch Einschneiden soll im folgenden eine weitere b�igefügt_werden; die Ableitung benützt bekann.te Sätze der analytischen Geometrie, ·die der Vollständigkeit halber vorausgeschickt werden.

Die Gleichung einer Geraden in der sog; Normalform lautet

; cos <p

+

11 sin <p -d = 0, . . .. .

.

. . . {l) wo d die Länge und <p den Richtungswinkel des Ursprungslotes der Geraden bedeuten. Den Abstand e eines Punktes mit· den

K

oordinaten

{a, b)

von dieser Geraden kann man berechnen aus

e = a cos <p

+ b

sin <p -d. . . . . . . . . .· (2) Beim Vorwärtseinschneiden kann man die vorliegende Aufgabe auf die.Form bringen: In dem Festpun�te

Pi

wurde nach dem Neupunkte P der Richtungs­

winkel a1 gemessen; man soll e.ine lin�re Gleichung aufstellen zwischen der an der Be��a�h�ung «1 anzubringenden

V

e.rbesserung V1 und den

Ko�rdinaten c�

x,

,·. t:,.y) d�s .�l_�usibel

te

n

Punkt�s

P in B

e

z

u

,"auf .. das nach einem Näherungspun.kt

.: P0 verlegte Koordinatensystem. · . · · . .

. ' " l' '

„.:l ... 1 1 1

.

«(.

. . }

(3)

2

Wenn d; die Länge und cp; der Richtungswinkel des Ursprungslotes der Geraden mit dem Richtungswinkel ai ist, so hat diese gemäß ( 1) die Gleichung

; cos <pi+

11 sin q;i

-

d1 = 0, die mit rpi = ui

--

270° übergeht in

- �

sin a;

+

17 cos a;

-

di = 0.

Für den Abstand e; des Punktes P von dieser Geraden ergibt die Glei­

chung (2)

Da die den Strecken di und ci entsprechenden Winkel im Punkt

l�

klein sind, so darf man mit Benützung der Entfernung si zwischen P und Pi und des auf den Näherungspunk

t

P0. sich beziehenden Richtungswinkels a0;

,

setzen

Damit geht die zuletzt angeschriebene Gleichung über 111

Sill a 1 cos ai ,

Vi =

- --

6

X

+ --

LlY + (C<o

1

- a1)

·

� � ,

Dies ist die gewünschte Form der"lresagten Fehlergleichungen.

-

Das Aufforderungsverfahren

zur grundbücherlichen Darstellung von fUr das öffentliche Gut er worbenen Grundteilen (Straßen, Wasserlaufanlagen

.

)

.

Von Emll Nlckarl von Ragenfald k. k. Öhergeometcr in Graz.

Die Venraltungsgcbicte: Gemeinde

,

Bezirk, L1nd, das ganze Staatsgebiet, werden von zahllosen, dem öffentlichen Verkehre dienenden Wegen, S

t

raßen und auch von ungezählten Gew�isserläufen wie von einem verschieden maschigen Netz überspannt. Der mit der Kulturentwicklung stets sich weiter steigende Verkehr zwingt fort und fort diese \Vege und Straßen zu verbessern, zu verbreitern, stellenweise umzulegen, oder auch neue anzulegen; aber auch die Gewässerläufe still sich ändernd oder durch Elementarereignisse wüst verworfen, verbreitert, oder umgekehrt durch Regulierungen \\ ieder in ein_ festgebautes Bett geleitet:

all <liese öffentlichen Güter bieten ein Bild e\\'igen Lebens, in steter kleiner Be­

wegung den privaten Nachbarbesitz berührend, beunruhigend, meist nur kleine, minderwertige Grundstreifen für sich beanspruchend.

Den Vern altungsbehörden der öffentlichen Güter (Gemeinde, Bezirk, Land, Staat), wie auch den Gerichts- und Grundkatasterbehörden obliegt es, die Durch­

führung der durch Bauanlagen oder Verbesserungen öffentlicher Weg- oder Wasser­

läufe herbeigeführten Besitzveränderungen im Grundbuch einzuleiten, zu unter­

Sllitzen.

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