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Archiv "Universitätsklinikum Erlangen: Lebertransplantationen zunächst weiter möglich" (25.10.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 43

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25. Oktober 2013 A 1995

RANDNOTIZ

Michael Schmedt

„Den Mund nicht zu voll nehmen“

und „Mit vollem Mund spricht man nicht“ sind Erziehungsweisheiten, die viele in ihrer Kindheit begleitet und zusammen mit der elterlichen Er- mahnung genervt haben. Wenn man jetzt allerdings den alltäglichen Wahnsinn der Konsumgesellschaft bekämpfen möchte, sollte man diese Erziehungsratschläge differenzierter betrachten – vor allem angesichts der immer wieder heraufbeschworenen

Mediengesellschaft, in der die Mahl- zeiten primär vor dem TV-Gerät ein- genommen werden. Kölner Forscher haben festgestellt, dass Kinobesucher, die während der Werbung Popcorn aßen oder Kaugummi kauten, weni- ger auf die Werbung reagierten als diejenigen, die ein Stück Zucker im Mund zergehen ließen (Journal of Consumer Psychology doi: 10.1016/

j.jcps.2013.09.008).

Nach einer Woche reagierten die- jenigen Probanden, die kein Popcorn gegessen hatten, positiver auf die beworbenen Produkte als die Nicht- Esser und waren in einer Kaufsitua- tion auch eher bereit, diese Produkte zu erwerben. „Werbung für neue Produkte könnte für snackendes Ki- nopublikum also zwecklos sein“, fol- gern die Forscher unter Leitung des Psychologen Sascha Topolinski.

Eine Erklärung ist, dass bei unbe- kannten Produktnamen die Adressa- ten der Werbung unbewusst die Markennamen lautlos nachspre- chen, was mit Popcorn im Mund na- turgemäß nicht so gut gelingt. Folge:

Der Werbeeffekt ist weg.

Was das jetzt für den Fernseh- konsum bedeutet? Nun, zumindest sollte man als Werbeblocker eher das Kaugummi nutzen oder Rohkost knabbern, denn der Nebeneffekt von Popcorn oder den beliebten Chips und Erdnussflips könnte ziemlich ins Gewicht fallen . . .

Werbeblocker Popcorn

Das Uniklinikum Erlangen geht ge- richtlich gegen die drohende Schlie- ßung seines Lebertransplantations- programms vor. Der Klinikvorstand habe Widerspruch gegen einen Be- scheid des Bayerischen Gesundheits- ministeriums beim Verwaltungsge- richt Ansbach eingelegt, sagte Kli- niksprecher Johannes Eissing. Wäre der Bescheid rechtskräftig gewor- den, hätte die Uniklinik von Januar an keine Lebern mehr transplantie- ren dürfen.

Die Eingriffe könnten nun zu- nächst fortgesetzt werden. Mit der Klage wolle man Zeit gewinnen, um die „strukturpolitische Grund- satzentscheidung juristisch über- prüfen zu lassen“, erklärte Eissing.

Nach dem Organspende-Skandal hatte in Bayern eine Expertenkom- mission Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Demnach sollte eine Re- duzierung der fünf bayerischen Le- bertransplantationszentren auf drei UNIVERSITÄTSKLINIKUM ERLANGEN

Lebertransplantationen zunächst weiter möglich

erfolgen. Neben Erlangen soll auch ein Zentrum in München geschlos- sen werden.

Die Entscheidung gegen Erlan- gen sei nicht nachvollziehbar, sagte der Kliniksprecher. „Neben Bremen wäre die Metropolregion Nürnberg dann die einzige ohne ein solches Zentrum.“ Erlangen habe zudem die zweitlängste Warteliste bei Le- bertransplantationen. Seit 1992 sei- en hier 362 Lebern verpflanzt wor- den – in diesem Jahr habe es sechs solcher Eingriffe gegeben.

Die vergleichsweise niedrigen Zahlen gaben unter anderem den Ausschlag, den Standort Erlangen zu hinterfragen. Der Direktor des Uniklinikums, Prof. Dr. med. Hein- rich Iro, hält dagegen: „Seit bundes- weit Manipulationen bekanntwur- den, gibt es allgemein einen Rück- gang von Organspenden.“ In Erlan- gen seien keine nennenswerten Ver- stöße festgestellt worden. dpa

Frank Ulrich Montgomery zeigte sich mit der Neufassung der Deklaration von Helsinki zu-

frieden.

Foto: dpa

„Wir wollen Teilnehmer von medizi- nischen Studien besser vor mögli- chen Gefahren schützen und ihnen im Schadensfall leichter zu ihrem

Recht verhelfen.“ Das sagte der Prä- sident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgo- mery, nach Verabschiedung der revi- dierten Version der Deklaration von Helsinki durch die 64. Generalver- sammlung des Weltärztebundes am 19. Oktober im brasilianischen For- taleza. „Die Deklaration definiert ei- DEKLARATION VON HELSINKI

Studienteilnehmer besser vor Gefahren schützen

nen besseren Schutz, insbesondere für vulnerable Gruppen, fordert prä- zisere und spezifischere Anforderun- gen für Maßnahmen nach Abschluss einer Studie und zieht erstmalig den Aspekt von Kompensationen für Ge- schädigte mit ein“, berichtete Mont- gomery. Neu sei auch die Forderung, dass jede medizinische Studie regis- triert werden sollte und nicht nur kli- nische Studien.

Die Bundesärztekammer hatte den Vorsitz der internationalen Ar- beitsgruppe, die mit der Überarbei- tung betraut worden war. Die De- klaration von Helsinki ist eines der wichtigsten Dokumente des Welt- ärztebundes. Sie beschreibt ethi- sche Prinzipien der medizinischen Forschung am Menschen. Im nächsten Jahr wird ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert. Die revidierte Version der Deklaration ist im eng- lischen Original auf der Internetsei- te des Weltärztebundes abrufbar

(www.wma.net). Kli

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