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Archiv "Doc + Doctrix" (19.10.2001)

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A2760 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 42½½½½19. Oktober 2001

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it der Riester-Reform beschloss der Gesetz- geber erstmals die staatliche Förderung der pri- vaten Altersvorsorge. Banken und Versicherungen wittern seitdem das große Geschäft – kaum hatte die Rentenreform im Mai die letzte parlamenta- rische Hürde genommen, be- gannen die Anbieter um die Gunst der Sparer zu werben.

Ist die Riester-Rente auch für Ärzte ein Thema?

Für die meisten Ärzte hat die Rentenreform keine di- rekten Auswirkungen. Denn:

Die Reform richtet sich als staatlich geförderte private Vorsorge an gesetzlich Ren-

tenversicherte. Ärzte sind aber in der Regel nicht Mitglied der Bundesver- sicherungsanstalt für An- gestellte, sondern im be- rufsständischen Versor- gungswerk. Auch ange- stellte Ärzte sind von der staatlichen Förderung ei- ner privaten Altersvor- sorge ausgeschlossen, wenn sie Mitglied im ärztlichen Versorgungs- werk sind. Aufgrund der Sonderregelungen in der Beamtenversorgung sind beamtete Ärzte ebenfalls von der Förderung ausge- schlossen. Gleiches gilt für Ärzte im öffentlichen Dienst, die auf eine beamtenähnliche Versorgung zählen können.

Ärzte gehören zu den ver- kammerten Berufen, die über eigene Versorgungswerke ver- fügen. Diese arbeiten auf versicherungsmathematischen Grundlagen nach einem Ka- pitaldeckungsverfahren. Dem- zufolge sollten sie über genü- gend Kapital verfügen, um langfristig ihren Leistungs- standard halten zu können.

Steigende Lebenserwartung und damit verbundene länge-

re Rentenlaufzeiten könnten allerdings in Zukunft zu einer Verringerung der Rentendy- namik führen, betont Hans Geiger, Vorstandsmitglied der Deutschen Ärzteversicherung, in einem Interview mit der Marburger-Bund-Zeitschrift

„Ärztliche Nachrichten“. Die- ser mögliche Trend sei aber nicht so dramatisch wie in der gesetzlichen Rentenversiche- rung.

Der Arzt kann jedoch in- direkt von der Riester-Rente betroffen sein. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel der Ehepartner des Arztes Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist, An- spruch auf Förderung hat und diese auch nutzt. Die volle Förderung besteht aus Grundzulage und steuerlicher Förderung. Diese Vorteile können genutzt werden, wenn die Ehegatten steuerlich ge- meinsam veranlagt werden.

Zu beachten ist, dass die Rie- ster-Rente im Alter, also bei Rentenbezug, voll versteuert werden muss und nicht, wie sonst bei Rentenleistungen üblich, nur mit dem Ertrags- anteil. Jens Flintrop S T A T U S

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www.aerzteblatt.de Riester-Rente

Relevanz für die Ärzte

Die Stimmen, wonach sich der Arbeitsmarkt für Ärzte allmählich entspannt, meh- ren sich. Dazu meint ein Arzt im DÄ-Internet-Fo- rum

„Ausbeutung“:Richtig ist, dass der Stellenteil im Ärzteblatt zu- nehmend umfangreicher geworden ist; die Stellen sind aber bis auf wenige Ausnahmen meist in Pri- vatkliniken oder medizini- schen Randbereichen zu be- setzen. Auch in der Psych- iatrie sieht es – anders als hier schon mehrfach be- hauptet – nicht so rosig aus.

Beispiel: Angebot einer OA-Stelle in der Allgemein- psychiatrie eines großen psychiatrischen Kranken- hauses in Hessen. Die Stelle ist nach BAT 1b dotiert (1a ist nicht verhandelbar), und es werden je Woche vom OA 8–10 unbezahlte, nicht durch Freizeit ausgegliche- ne Überstunden erwartet.

Macht monatlich eine zu- sätzliche Woche Dienst oh- ne Ausgleich. Rufbereit- schaft wird ebenfalls nicht vergütet. Nun wäre es nahe liegend, ein solches Ange- bot einfach abzulehnen – aber trotz dicken Stellen- teils sind bessere Angebote nicht erkennbar.

Foto: Eberhard Hahne

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