S U 4' 0. 0 L c-U u iran® 2 0 Brause;
Siran° lang Siran® 100/200
TEMMLER PHARMA
Ein Unternehmen der ASTA Medica
VARIA REISE
165 Minuten nach
Norwegen
1995 verkürzt sich die Fahrzeit der schnellsten Au- tofähre auf der kürzesten Verbindung zwischen Däne- mark und Norwegen auf 2 Stunden und 45 Minuten.
Die norwegische Ree- derei Larvik Line, die bisher mit der auch weiterhin ver- kehrenden „Peter Wessel"
von Fredrikshavn nach Lar- vik sechs Stunden benötigte, setzt in Zukunft in der Som- mersaison von Skagen nach Larvik den Katamaran „Juan L." ein, der dank seiner Ge- schwindigkeit von 38 Knoten die Überfahrt wesentlich schneller schafft. Dieses Schiff wurde 1994 in Austra- lien gebaut und gehört einer argentinischen Reederei, die unter anderem eine Fährver- bindung zwischen Buenos Aires und Montevideo be- treibt.
Wegen der unterschiedli- chen Jahreszeiten auf der nördlichen und der südlichen Halbkugel ist es möglich, daß die Larvik Line diesen Kata- maran im nördlichen Som- mer für jeweils fünf Monate mietet. Die Überführung der
„Juan L." von und nach Ar- gentinien dauert nur jeweils elf Tage.
Für die Inbetriebnahme der neuen Verbindung Ska- gen-Larvik wird die Larvik Line 2,4 Millionen DM für Umbauten an Bord sowie an den Kaianlagen investieren (Buchungen über Reisebüro Norden, Ost-West-Straße 70, 20457 Hamburg, Telefon 0 40/36 00 15 78, Telefax 36 64 83). LL
Reiserecht: Reisebüro haftet für „zu frühe Zah- lung" — Hat ein Reisebüro von einem Kunden bereits einige Zeit vor Reisebeginn den vollen Reisepreis ver- langt (und auch erhalten), ohne ihm die wesentlichen Reisepapiere (Flugschein, Hotelgutschein) ausgehän-
digt zu haben, so ist es dem Kunden schadenersatzpflich- tig, wenn der Reiseveranstal- ter zwischenzeitlich in Kon- kurs geht und das (vom Rei- sebüro dorthin überwiesene) Geld nicht zurückzuholen ist (Landgericht Traunstein, 3 0 73/93). WB
Reiserecht: Bei über- buchtem Hotel Erstattung plus Schadenersatz — Ist ein Hotel am Urlaubsort über- bucht, so daß ein Urlauber woanders (aber weit weniger komfortabel als gebucht) un- tergebracht werden muß, so kann er neben der Minde-
rung des Reisepreises Scha- denersatz wegen „nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit"
verlangen. Beide Ansprüche zusammen können mehr als den Preis für die Reise erge- ben (Urteil des Oberlandes- gerichtes Nürnberg, 12 U 1053(94). WB
Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 3, 20. Januar 1995 (79) A-145