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Studienjahr 2005/06 Ausgegeben am 19. 5.2006 16.c Stück

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Academic year: 2021

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www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html 25. SONDERNUMMER

143. Mitglieder für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Senats

144. Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Senats der Karl-Franzens-Universität Graz gemäß Satzungsteil Wahlord- nung

143.

Mitglieder für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Senats

Für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Senats wurden folgende Mitglieder einge- setzt:

UniversitätsprofessorInnen:

Univ.-Prof. DDr. Walter Höflechner O.Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernhard Körner Ersatz:

O. Univ.-Prof. Dr. Georg Hoinkes

Mittelbau:

Ass.-Prof. Dr. Armin-Bernhard Stolz Ersatz:

Ao Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Hiebaum Ao Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schummer

Allgemein Bedienstete:

Herbert Posch Ersatz:

Mag. Sonja Pain

Rektorat:

Dr. Gerhard Mandl

In der konstituierenden Sitzung der Wahlkommission am 18.5.2006 wurde Herr Ass.-Prof. Dr. Armin Bernhard Stolz zum Vorsitzenden,

Herr Univ.-Prof. DDr. Walter Höflechner

MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 2005/06 Ausgegeben am 19. 5.2006 16.c Stück

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zum stellvertretenden Vorsitzenden und

Herr Dr. Gerhard Mandl zum Schriftführer gewählt.

Die Vorsitzende des Senates:

Hinteregger

144.

Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Senats der Karl-Franzens-Universität Graz gemäß Satzungsteil Wahlordnung (verlautbart im Mitteilungsblatt vom 12.5.2006)

Die Wahl von 11 Mitgliedern aus dem Kreis der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, von 3 Mitgliedern der Personengruppe des Mittelbaus und eines Mitgliedes der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils der entsprechenden Er- satzmitglieder findet am

Dienstag, 20. Juni 2006, 9.00 bis 17.00 Uhr in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz

8010 Graz, Universitätsplatz 3, 1. Stock statt.

Die Wahl zum Senat erfolgt für eine Funktionsperiode von 3 Jahren, diese beginnt mit der Konstituie- rung des Senats.

Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.

Wahlrecht

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (ge- mäß § 94 Abs. 2 Z. 1 UG 2002 in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung), alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im For- schungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG 2002 in Verbindung mit § 8 der Wahlordnung) und alle Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 UG 2002 in Verbin- dung mit § 8 der Wahlordnung), die am 19. Mai 2006 diesen Personengruppen angehören.

Personen, die mehreren Gruppen gem. § 94 UG 2002 zugleich angehören, sind innerhalb jener Grup- pe wahlberechtigt, die ihrem überwiegenden Beschäftigungsausmaß entspricht. Bei gleicher prozen- tueller Verteilung ihres Beschäftigungsausmaßes auf mehrere Gruppen sind sie in absteigender Rei- henfolge nur für eine der folgenden Gruppen wahlberechtigt: Universitätsprofesso- ren/Universitätsprofessorinnen (§ 94 Abs. 2 Z. 1 UG 2002), Universitätsdozenten/Universitäts- dozentinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG 2002), allgemeines Universitätspersonal (§ 94 Abs. 3 UG 2002).

Passiv nicht wahlberechtigt sind im Amt befindliche Rektoren/Rektorinnen sowie Vizerekto- ren/Vizerektorinnen und das für die Vollziehung studienrechtlicher Vorschriften in erster Instanz zu- ständige monokratische Organ gem § 19 Abs. 2 Z. 2 UG 2002 (Studiendirektor/In).

Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofesso- ren, alle Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb und alle Vertreterinnen und Vertreter des All- gemeinen Universitätspersonals aufgenommen sind, die am Stichtag 19. Mai 2006 das aktive Wahl- recht in den Senat besitzen.

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Auflegen des Wählerinnen- und Wählerverzeichnisses

1) Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt vom 23. bis 30. Mai 2006 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in der Universitätsdirektion, Büro für Rechtsfragen und Organisation, Universitäts- platz 3, 1. Stock, Zi. 150, auf.

2) Allfällige Einsprüche müssen bis 13. Juni 2006, 10.00 Uhr, bei der/dem Vorsitzenden der Wahl- kommission, Ass.-Prof. Dr. Armin Bernhard Stolz, per Adresse Posteinlaufstelle der Universitätsdirek- tion, Universitätsplatz 3, 1. Stock, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt wer- den können.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von jeder/jedem Wahlberechtigten eingebracht werden und müssen bis 1. Juni 2006, 10.00 Uhr, bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Ass.-Prof. Dr. Armin Bern- hard Stolz, per Adresse Posteinlaufstelle der Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3, 1. Stock, schriftlich eingelangt sein, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Wahlvorschläge müssen eine Listenbezeichnung enthalten und eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n benennen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführ- ten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.

Jeder Wahlvorschlag der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitäts- dozenten sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbe- trieb (§ 94 Abs. 2 Z. 2 UG 2002) hat zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu ent- halten. Ein Wahlvorschlag hat mindestens so viele Kandidatinnen/Kandidaten zu enthalten, wie zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen.

Eine Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

Auflegen der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge liegen ab 12. Juni 2006 bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkom- mission, Ass.-Prof. Dr. Armin Bernhard Stolz per Adresse Universitätsdirektion, Büro für Rechtsfragen und Organisation, Universitätsplatz 3, 1. Stock, Zi. 150, zur Einsichtnahme auf.

Stimmabgabe

Eine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.

Die Vorsitzende des Senates:

Hinteregger

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Posteinlaufstelle, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

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