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Kernlehrplan Geschichte für die Sekundarstufe I des Gymnasiums im verkürzten Bildungsgang (G8)

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Academic year: 2023

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Kernlehrplan Geschichte

für die Sekundarstufe I des Gymnasiums im verkürzten

Bildungsgang (G8)

(2)

Struktur der Präsentation

1. Rechtliche Grundlagen 2. Rahmenbedingungen 3. Leitentscheidungen

4. Inhaltliche und konzeptionelle Orientierungen

5. Konstruktionsprinzipien der Kernlehrpläne des Lernbereichs Gesellschaftslehre

6. Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne 7. Struktur des Kernlehrplans

8. Fachbezogene Grundüberlegungen und Umsetzungsbeispiele aus dem Kernlehrplan

9. Aufgaben der Schulen bzw. der Fachkonferenzen 10.Folgerungen für die Unterrichtspraxis

(3)

1. Rechtliche Grundlagen

Schulgesetz (§ 10 Abs. 3):

• Schulzeitverkürzung am Gymnasium nach dem „Modell 9+3“

• Ende der Sekundarstufe I am Gymnasium am Ende von Klasse 9 Ausbildungs- und Prüfungsordnung SI (§§ 3, 17 u. Anlage 3)

• Festlegung der Mindeststundenzahlen sowie Möglichkeiten zum Einsatz von Ergänzungsstunden

 Konsequenz:

• Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen wurden für die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre (G8) Kernlehr-

pläne erarbeitet und zum 01.08.2007 in Kraft gesetzt (vgl. RdErl. d.

MSW vom 02.08.2007; Abl. NRW 9/07; S. 516).

(4)

2. Rahmenbedingungen

Mindestvolumen: 6 Stunden in der Sekundarstufe I des Gymnasiums

Option: Zusätzlicher Einsatz von Ergänzungsstunden nach Entscheidung der Schule

• Grundsätzliche Verankerung in der Erprobungsstufe (vgl. Kernlehrplan)

• Verbindliches Angebot in der Jahrgangsstufe 9 (vgl. APO-SI)

(5)
(6)

Fußnote 1: Alle Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre werden in Klasse 9 unterrichtet und müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit mindestens 6 Wochenstunden unterrichtet werden.

(7)

3. Leitentscheidungen

• Die neuen Kernlehrpläne sind schulform- und fachbezogen.

• Sie sind kompetenzorientiert angelegt und beschränken sich auf die Ausweisung zentraler Kompetenzerwartungen und Inhaltsfelder (Obligatorik).

• Dabei werden zu erreichende und zu überprüfende Ziele definiert (Ausweisung von Anspruchsniveaus), die Wege zur Zielerreichung sind in Eigenverantwortung der Schulen zu gestalten.

• Sie bieten den Schulen Gestaltungsspielräume für ihre pädagogische Arbeit.

(8)

4. Inhaltliche und konzeptionelle Orientierungen

• Berücksichtigung der Rahmenvorgaben für die politische und die ökonomische Bildung

• Übernahme des Konzepts der standardorientierten Curricula aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch

Keine legitimierten Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer

(9)

5. Konstruktionsprinzipien der Kernlehrpläne des

Lernbereichs Gesellschaftslehre

Ausweisung von Kompetenzen

Darstellung der Kompetenzerwartungen in vier übergreifend abgestimmten Kompetenzbereichen für die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre:

Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenz

Stufung der Kompetenzerwartungen

Beschreibung der Lernprogression sowie Festlegung der erwarteten Kompetenzen für das Ende der Jahrgangsstufen 6 und 9

Zuordnung obligatorischer Inhaltsfelder

 für die Jahrgangsstufen 5-6

 für die Jahrgangsstufen 7-9

(10)

1

6. Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne I

Kernlehrpläne

1. greifen die Grundprinzipien und Leitziele des jeweiligen Unterrichtsfaches auf,

2. beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich der damit

verbundenen Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten erreicht haben, in Form von Kompetenzerwartungen und

verbindlichen Inhaltsfeldern,

3. beschränken die Obligatorik auf den Kernbereich des jeweiligen Faches und geben den Schulen damit Gestaltungsspielräume für ihre fachdidaktische Arbeit, 4. ordnen die Kompetenzerwartungen und damit verbundenen Kenntnisse und

Wissensbestände Kompetenzbereichen zu, die die Grundstruktur und damit den Kern des Faches ausmachen.

(11)

6. Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne II Kernlehrpläne

(Fortsetzung)

5. zielen auf die Anwendung der erworbenen Kompetenzen und damit auf Handlungsfähigkeit,

6. zielen auf systematisches und vernetztes Lernen und folgen dem Prinzip des kumulativen Kompetenzerwerbs,

7. weisen ein mittleres Anforderungsniveau aus, d.h. beschreiben das von allen Schülerinnen und Schülern unter Regelbedingungen Leistbare,

8. machen Aussagen zur Leistungsbewertung,

9. bieten allen Beteiligten Orientierung über verbindliche Ziele und verpflich- tende Fachinhalte und sorgen damit für Transparenz hinsichtlich der schulischen Anforderungen und erwarteten Kompetenzen.

(12)

1

7. Struktur des Kernlehrplans

• Vorbemerkungen

1. Der Beitrag des Lernbereiches Gesellschaftslehre zur Bildung und Erziehung in der Sekundarstufe I

2. Der Unterricht im Fach Geschichte in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 des Gymnasiums

3. Kompetenzentwicklung und Lernprogression

4. Stufen zur Erreichung der Anforderungen am Ende der Sekundarstufe I 5. Leistungsbewertung

• Anhang: Übersichtstableau für die inhaltliche Abstimmung der Fachkonferenzen im Lernbereich Gesellschaftslehre

(13)

8. Fachbezogene Grundüberlegungen I

Ziel: durch die Beschäftigung mit politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und kulturellen Ereignissen, Prozessen und Strukturen der

Vergangenheit ein reflektiertes Geschichtsbewusstsein fördern

Basisoperationen:

 Re-Konstruktion von Geschichte: historische Narrationen entwickeln (Synthese)

 De-Konstruktion von Geschichte: vorhandene historische Narrationen strukturell erfassen (Analyse)

Kompetenzentwicklung: Entwicklung von

 Sachkompetenz: u.a. Begriffe, Kategorien, Datierungssysteme, basale Fähigkeiten

 Methodenkompetenz: u.a. Verfahren der Informationsbeschaffung, Interpretation und Analyse

 Urteilskompetenz: Beurteilung historischer Sachverhalte

 Handlungskompetenz: Kompetenznutzung zur lebensweltlichen Anwendung

(14)

1

(15)

Umsetzungsbeispiele aus dem Kernlehrplan (Auszüge Kompetenzen)

Sachkompetenz (5/6):

Die Schülerinnen und Schüler

charakterisieren den historischen Raum als menschlichen Handlungsraum in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft,

kennen die Zeit als Dimension, die gemessen, chronologisch eingeteilt oder periodisiert werden kann, und benutzen zutreffende Zeit- und Ortsangaben,

kennzeichnen die Formen der Überlieferung durch Überreste, mündliche und schriftliche Tradierung sowie moderne technische Medien,

Methodenkompetenz (5/6):

Die Schülerinnen und Schüler

nutzen das Geschichtsbuch als schriftliches Medium der historischen Information und deutenden Darstellung,

beschreiben am Beispiel der Archäologie, wie Wissenschaftler forschen und aus Funden Ergebnisse ableiten,

entnehmen gezielt Informationen aus Texten niedriger Strukturiertheit und benennen in elementarer Form die Hauptgedanken eines Textes,

(16)

1

Urteilskompetenz (7-9):

Die Schülerinnen und Schüler

analysieren, vergleichen, unterscheiden und gewichten in Ansätzen das Handeln von

Menschen im Kontext ihrer zeitgenössischen Wertvorstellungen und im Spannungsfeld von Offenheit und Bedingtheit,

berücksichtigen in ihrem Urteil die historische Bedingtheit der eigenen Lebenswelt und

entwickeln aus ihrem Wissen und ihren Einsichten über die Vergangenheit Konsequenzen für die Gegenwart,

formulieren in Ansätzen begründete Werturteile und revidieren diese ggf. zugunsten besser begründbarer Urteile,

Handlungskompetenz (7-9):

Die Schülerinnen und Schüler

thematisieren Alltagshandeln in historischer Perspektive,

gestalten geschichtliche Ereignisse oder Entscheidungssituationen sachgerecht nach,

wenden erlernte Methoden konkret an, formulieren Deutungen, bereiten sie für die Präsentation vor Öffentlichkeit auf und vertreten sie nach außen,

Umsetzungsbeispiele aus dem Kernlehrplan (Auszüge

Kompetenzen)

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8. Fachbezogene Grundüberlegungen II

Strukturierungsprinzip:

1. Chronologie, aber kein „Durchgang“

2. Abschluss am Ende der Sekundarstufe I

Prinzipien der Inhaltsauswahl:

1. Selbstvergewisserung über historische Grundlagen des eigenen Gemeinwesens  Nationalgeschichte

2. Reflexion der Bedingtheit des eigenen Standorts sowie des Weges dorthin durch nachbarliche Einflüsse  Kontinentalgeschichte

3. Verständnis zunehmender globaler Verflechtungen  Weltgeschichte 4. Beleuchtung der allmählichen Horizontverschiebung historischen

Bewusstseins  thematische Querschnitte

Umsetzung:

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1

Umsetzungsbeispiele aus dem Kernlehrplan

(Inhaltsfelder u. Schwerpunkte in den Jahrgangstufen 5/6)

1. Inhaltsfeld: Frühe Kulturen und erste Hochkulturen

Schwerpunkte:

- Älteste Spuren menschlichen Lebens im weltweiten Überblick - Altsteinzeitliche Lebensformen und neolithische Revolution - Frühe Hochkulturen an einem ausgewählten Beispiel

2. Inhaltsfeld: Antike Lebenswelten: Griechische Poleis und Imperium Romanum Schwerpunkte…

3. Inhaltsfeld: Was Menschen im Altertum voneinander wussten Schwerpunkte:

- Weltvorstellungen und geographische Kenntnisse in Afrika, Europa, Asien - Interkulturelle Kontakte und Einflüsse (z.B. Herodot oder Feldzug und Reich

Alexanders)

4. Inhaltsfeld: Europa im Mittelalter Schwerpunkte…

(19)

Umsetzungsbeispiele aus dem Kernlehrplan (Inhaltsfelder in den Jahrgangsstufen 7-9)

5. Inhaltsfeld: Was Menschen im Mittelalter voneinander wussten Schwerpunkte: …

6. Inhaltsfeld: Neue Welten und neue Horizonte Schwerpunkte: …

7. Inhaltsfeld: Europa wandelt sich Schwerpunkte…

8. Inhaltsfeld: Imperialismus und Erster Weltkrieg Schwerpunkte…

9. Inhaltsfeld: Neue weltpolitische Koordinaten Schwerpunkte…

10. Inhaltsfeld: Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg Schwerpunkte…

11. Inhaltsfeld: Neuordnungen der Welt und Situation Deutschlands Schwerpunkte…

12. Inhaltsfeld: Was Menschen früher voneinander wussten und heute voneinander wissen

(20)

2

9. Aufgaben der Schulen bzw. der

Fachkonferenzen

• Verteilung und Bestimmung der Stundenzahlen der Fächer des

Lernbereichs „Gesellschaftslehre“ in der schulischen Stundentafel der Sekundarstufe I unter Berücksichtigung der APO-SI

• Umsetzung des Kernlehrplans in ein schulinternes Curriculum unter Beachtung des Schulprogramms

• inhaltliche und methodische Abstimmung zwischen den Fächern des Lernbereichs „Gesellschaftslehre“ zur Erreichung von Synergieeffekten

• Konkretisierung der Grundsätze gemäß § 70 SchulG zur - fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,

- Leistungsbewertung,

- Einführung von Lernmitteln.

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10. Folgerungen für die Unterrichtspraxis

• Prinzipien der Thematisierung und Problemorientierung beachten, d.h. weiterhin keine Abarbeitung von Stoffkatalogen vornehmen

• Kompetenzorientierung der Lehrpläne im Unterricht umsetzen, d.h. Unterricht konkret mit dem Ziel des vernetzenden Aufbaus einzelner Kompetenzen planen

• Ergebnisorientierung ernst nehmen, Freiräume hinsichtlich der Wege und Mittel nutzen

• Übungsmöglichkeiten u. a. durch selbstständige Anwendung von bereits erworbenen Kompetenzen (z.B. fach-relevanter Arbeitsweisen) eröffnen

• Ableitung eines konkreten Befähigungs-/Stundenzieles aus den komplexen

Lehrplankompetenzen vornehmen (Was können Schüler, die über die Kompetenz X verfügen? Wann können sie dieses „hinreichend“, „ordentlich“, „gut“?)

• Kompetenzorientiert diagnostizieren (Analyse des erreichten Standorts auf dem Weg zu Lernergebnissen; Lernstände und Leistungen bewerten)

• Kriterien und Indikatoren entwickeln, die Unterricht als kompetenzorientiert erkennbar machen und helfen, Unterrichtsqualität zu entwickeln

Referenzen

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