U MWELTBERICHT
ZUM VORHABENBEZOGENEN B EBAUUNGSPLAN N R .44
„C AMPINGPLATZ AM K ALKWERKSEE L UDWIGSDORF “
Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes.
Vorhabenträger:
Schindele Grundbesitz GmbH und Co.KG
Uferweg 41A 72270 Baiersbronn
Umweltbericht gemäß Anlage 1 des Bauge- setzbuches (BauGB)
bearbeitet durch:
Richter + Kaup
Ingenieure I Planer I Landschaftsarchitekten
Berliner Straße 21, 02826 Görlitz
Görlitz, 04.12.2020
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR.44„CAMPINGPLATZ AM KALKWERKSEE LUDWIGSDORF“ Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG 5
1A) PLANUNGSZIELE,LAGE DES VORHABENSTANDORTES 5
1B) EINSCHLÄGIGE FACHGESETZE /FACHPLÄNE ZUM UMWELTSCHUTZ UND BERÜCKSICHTIGUNG DESSEN ZIELE IM
BEBAUUNGSPLAN 6
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 9
2A) BESTANDSAUFNAHME DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES 9
2AA) BIOTOPE,SCHUTZGEBIETE & POTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATION 9
2AAA) BIOTOPE 9
2AAB) SCHUTZGEBIETE /SCHUTZOBJEKTE 18
2AAC) WALD IM SINNE DES SÄCHSWALDG 19
2AAD) POTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATION 20
2AB) FAUNA 20
2AC) GEOLOGIE &ALTLASTEN 23
2AD) WASSER 24
2AE) KLIMA 27
2AF) ARCHÄOLOGIE UND DENKMALSCHUTZ 28
2AG) SCHUTZGUT MENSCH 28
2AH) SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD 29
2AI) PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 29 2B) PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 29
2BA) BIOTOPE,SCHUTZGEBIETE & POTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATION 30
2BAA) BIOTOPE 30
2BAB) SCHUTZGEBIETE /SCHUTZOBJEKTE 31
2BAC) WALD IM SINNE DES SÄCHSWALDG 31
2BAD) POTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATION 31
2BB) FAUNA 31
2BC) BODEN &ALTLASTEN 33
2BD) WASSER 33
2BE) KLIMA 33
2BF) ARCHÄOLOGIE UND DENKMALSCHUTZ 33
2BG) SCHUTZGUT MENSCH 34
2BH) SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD 34
2BI) KUMULIERUNG VON VORHABEN BENACHBARTER PLANGEBIETE 34
2C) GEPLANTE AUSGLEICHS-,VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßAHMEN 34
2CA) BIOTOPE,SCHUTZGEBIETE & POTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATION 34
2CAA) BIOTOPE 34
2CAB) SCHUTZGEBIETE /SCHUTZOBJEKTE 35
2CAC) WALD IM SINNE DES SÄCHSWALDG 35
2CAD) POTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATION 35
2CB) FAUNA 35
2CC) BODEN &ALTLASTEN 36
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2CD) WASSER 37
2CE) KLIMA 37
2CF) ARCHÄOLOGIE UND DENKMALSCHUTZ 37
2CG) SCHUTZGUT MENSCH 38
2CH) SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD 38
2D) IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 38
2E) BESCHREIBUNG DER ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN 39
2EA) BIOTOPE,SCHUTZGEBIETE & POTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATION 39
2EAA) BIOTOPE 39
2EAB) SCHUTZGEBIETE /SCHUTZOBJEKTE 39
2EAC) WALD IM SINNE DES SÄCHSWALDG 39
2EAD) POTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATION 39
2EB) FAUNA 39
2EC) BODEN &ALTLASTEN 40
2ED) WASSER 40
2EE) KLIMA 40
2EF) ARCHÄOLOGIE UND DENKMALSCHUTZ 40
2EG) SCHUTZGUT MENSCH 41
2EH) SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD 41
3. ZUSÄTZLICHE ANGABEN 41
3A) MERKMALE DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN /SCHWIERIGKEITEN 41
3B) GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN 42
3C) ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 42
3D) DATEN UND QUELLEN, DIE FÜR DIE BEWERTUNG HERANGEZOGEN WURDEN 43
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ANLAGENVERZEICHNIS
ANLAGE 1 LAGEPLAN BIOTOPE BESTAND
ANLAGE 2 LAGEPLAN BIOTOPE PLANUNG
ANLAGE 3 EINGRIFFS- UND AUSGLEICHSBILANZIERUNG
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1. Einleitung
1a) Planungsziele, Lage des Vorhabenstandortes Ziele
Auf dem Gelände des ehemaligen Kalkwerkes in Ludwigsdorf beabsichtigt die Schindele Grundbesitz GmbH die Errichtung eines 3 ha großen Campingplatzes, welcher Platz für 51 Stellplätze für Caravans und Wohnmobile (festgesetzt als Campingplatz1) sowie für ca. 20 Zelte (festgesetzt Zeltplatz2) bietet.
Verbunden mit der geplanten Nutzung ist die Revitalisierung des teilweise ruinösen Gebäudebestandes.
Daneben die Errichtung von Sanitäranlagen, Spielplätzen sowie von Grillplätzen beabsichtigt, um die Attraktivität des Standortes zu steigern.
Lage und Größe des Vorhabenstandortes
Der Vorhabenstandort, welcher sich westlich von Ludwigsdorf befindet und einen Flächenumfang von 34.647 m² aufweist, umfasst die Flurstücke 101 (Teilfläche), 103 (Teilfläche), 115/1 (Teilfläche), 116/1, 117/1, 118/1 und 119/1 der Gemarkung Ludwigsdorf Flur 5.
Festsetzungen der geplanten Nutzungen im Bebauungsplan
Um die geplanten bzw. schon bestehenden Nutzungen baurechtlich umsetzen zu können, werden Teilflächen des Vorhabenstandortes als
• Sondergebiet (SO) mit Zweckbestimmung „Campingplatz“ im Sinne des § 10 BauNVO
• private Grünflächen
• Wasserflächen
• Flächen für Landwirtschaft
• private Verkehrsflächen
festgesetzt.
1im Bebauungsplan als Sondergebiet SO 2 und Grünfläche mit Zweckbestimmung „Campingplatz“ festgesetzt
2im Bebauungsplan als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Zeltplatz“ festgesetzt
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1b) einschlägige Fachgesetze / Fachpläne zum Umweltschutz und Berücksichtigung dessen Ziele im Bebauungsplan
Verwendete Fachgesetze und Fachpläne
1. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist
2. Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist
3. Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist 4. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel
3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist
5. Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist 6. Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229), das zuletzt
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 630) geändert worden ist 7. Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S.
1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) geändert worden ist 8. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 27. Juni 2017(BGBl. I S. 1966) geändert worden ist
9. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036)
10. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4.Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist
11. Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (SächsGVBl. S. 287) geändert worden ist
12. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist
13. Nachweisverordnung (NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298), die zuletzt durch Artikel 11 Absatz 11 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist
14. Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) – Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen (Landesentwicklungsplan 2013 -LEP2013) vom 14. August 2013 15. Erste Gesamtfortschreibung Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien, in Kraft getreten am
04.02.2010 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger Nr. 5 des Sächsischen Amtsblattes vom 4. Februar 2010, Seite A 49)
16. Entwurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Oberlausitz- Niederschlesien, Stand: 6. Dezember 2019
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR.44„CAMPINGPLATZ AM KALKWERKSEE LUDWIGSDORF“ Seite 7 17. „Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK 2012 – Fachkonzept 4.5 Umwelt“ der Stadt Görlitz
Folgende Ziele der o.g. Fachgesetze und Fachplanungen wurden in der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt:
Erhalt und dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
→ keine Überplanung geschützter oder wertvoller Biotope
→ Erhalt des landschaftsbildprägenden Gehölzbestandes
Erhalt lebensfähiger Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten
→ keine Überplanung geschützter oder wertvoller Biotope
→ Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen vor Durchführung von Gebäudesanierungen / Boden- eingriffen zum Schutz der Fauna
→ Begrenzung der Versieglung durch Festsetzung der Größe der Baugebiete, der Lage der Verkehrsflächen sowie der Größe und Ausprägung der Grünflächen
sparsame Nutzung von Naturgütern, welche sich nicht erneuern
→ Nutzung hauptsächlich anthropogen veränderter Flächen / Bestandsflächen für Bebauung
→ Festlegung der zulässigen Neuversieglung durch Festsetzung der Grundflächenzahl
Schutz von Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung
→ Erhalt der bestehenden Freiflächen
→ wesentlicher Erhalt der bestehenden Gehölzflächen
Bewahrung historisch gewachsener Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen, Sicherung der nachhaltigen Funktionen des Bodens / Vermeidung von Beeinträchtig- ungen des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte / Lenkung der unvermeidbaren Neuinan- spruchnahme von Flächen auf anthropogen vorbelastete Böden mit geringer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion
→ Bodeneingriffe sind durch das Landesamt für Archäologie zu begleiten, insofern sich diese in einem archäologischen Relevanzbereich befinden
→ keine Überplanung landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen
→ Festlegung der zulässigen Neuversieglung durch Festsetzung der Grundflächenzahl
→ Konzentration der zulässigen Bebauung auf anthropogen veränderte Flächen
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR.44„CAMPINGPLATZ AM KALKWERKSEE LUDWIGSDORF“ Seite 8 Berücksichtigung einer natur- und landschaftsverträglichen Land- und Forstwirtschaft
→ keine Überplanung landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich genutzter Flächen
Erhalt der zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente
→ wesentlicher Erhalt der bestehenden Gehölzflächen
Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen / Schutz und Vorsorge gegen Gefahren
→ Festlegung der zulässigen Nutzungen
Schutz der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung
→ im Rahmen der baulichen Nutzungen sind die Referenzwerte für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von 300 Bq/m3 für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze in Innenräumen zu berücksichtigen
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes und der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme / Gewährleistung schadloser Abflussverhältnisse
→ keine wesentliche Erhöhung der Neuversieglung / neu zu versiegelnde Flächen (geplante Stell- plätze für PKW und Caravans sind mit einer wasserdurchlässigen Wegebelag (Schotterrasen) herzustellen)
→ Beibehaltung der aktuellen Entwässerung des Vorhabenstandortes (ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers wird in den bestehenden Löschteich abgeführt)
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR.44„CAMPINGPLATZ AM KALKWERKSEE LUDWIGSDORF“ Seite 9
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2a) Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
Die Darstellung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt abweichend der Anlage 1 Nr. 2a) zum Baugesetzbuch. Die Gliederung wird in die Kapitel „Biotope, Schutzgebiete & potentiell natürliche Vegetation“, „Fauna“, „Boden & Altlasten“, „Wasser“, „Klima“, „Archäologie & Denkmalschutz“,
„Schutzgut Mensch“, „Landschaftsbild“ sowie „Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung“ unterteilt. Insofern relevante Festlegungen in übergeordneten Planungen für das Plangebiet vorliegen, werden diese dargestellt und beschrieben.
2aa) Biotope, Schutzgebiete & potentiell natürliche Vegetation 2aaa) Biotope
Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes wurden die Biotopstrukturen am 25.6.2020 im Bereich des Vorhabenstandortes erfasst und entsprechend der Roten Liste Sachsens – Biotoptypen (2010) zugeordnet. Wesentliche Strukturen innerhalb des Vorhabenstandortes sind Ver- sieglungsflächen (Gebäude & Verkehrsflächen), Wiesen mit integriertem Gehölzbestand sowie reine Ge- hölzflächen (geschlossene Bestände im Westen & Osten). Untergeordnete Strukturen sind Gewässer- und Ackerflächen. Aufgrund des vorgefundenen Zustandes der Flächen und deren Nutzung (insbe- sondere die Gewerbeflächen) ist teilweise eine konkrete Zuordnung entsprechend der Roten Liste Sachsens nicht möglich. Dementsprechend wurden beispielsweise alle vorgefundenen Gewerbeflächen als Brachen erfasst, wobei ein Teil der Gebäude und dessen angegliederte Außenanlagen in Nutzung sind.
Abb. 1: Übersicht der erfassten Biotope im Bereich des Vorhabenstandortes
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR.44„CAMPINGPLATZ AM KALKWERKSEE LUDWIGSDORF“ Seite 10
Entwicklung der Biotopstrukturen im Bereich des Vorhabenstandortes im Zeitraum von 1996 bis 2020
→ Abb. 2 zeigt den Zustand des Vorhabenstandortes im Jahr 1996 – die Pflege- und Nutzungs- intensität ist hoch – der südliche Bereich des Vorhabenstandortes wird als Lagerplatz genutzt
Abb. 2: Biotopstrukturen im Jahr 1996, Quelle Luftbild: https://geoportal.sachsen.de
→ Abb. 3 zeigt den Zustand des Vorhabenstandortes im Jahr 2005 – durch Pflege- und Nutzungs- aufgabe tritt u.a. die Ruderalisierung der Wiesenflächen / wassergebundener Versieglungsflächen (mit gelber Linie umgrenzt) im Bereich des Vorhabenstandortes ein
Abb. 3: Biotopstrukturen im Jahr 2005, Quelle Luftbild: https://geoportal.sachsen.de
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→ Abb. 4 zeigt den Zustand des Vorhabenstandortes im Jahr 2011 – im Bereich des Vorhaben- standortes schreitet die Ruderalisierung / Sukzession der Wiesenflächen fort, teilweise entwickelt sich eine Vegetationsdecke auf wassergebundenen Versieglungsflächen (Standort mit gelber Linie umgrenzt) – Teilflächen des Vorhabenstandortes unterliegen einer Nutzung
Abb. 4: Biotopstrukturen im Jahr 2011, Quelle Luftbild: https://geoportal.sachsen.de
→ Abb. 5 zeigt den Zustand des Vorhabenstandortes im Jahr 2014 – im Bereich des Vorhaben- standortes schreitet die Ruderalisierung / Sukzession der Wiesenflächen fort, weiterer Gehölzauf- wuchs ist zu verzeichnen (Standorte mit gelber Linie umgrenzt) – Teilflächen des Vorhabenstand- ortes unterliegen einer Nutzung
Abb. 5: Biotopstrukturen im Jahr 2014, Quelle Luftbild: https://geoportal.sachsen.de
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→ Abb. 6 zeigt den Zustand des Vorhabenstandortes im Jahr 2017 – im zentralen und östlichen Bereich des Vorhabenstandortes (mit gelber Linie umgrenzt) ist weiterer Gehölzaufwuchs (u.a. auch Anpflanzungen) zu verzeichnen – Teilflächen des Vorhabenstandortes unterliegen einer Nutzung
Abb. 6: Biotopstrukturen im Jahr 2017, Quelle Luftbild: https://geoportal.sachsen.de
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Beschreibung der erfassten Biotope im Jahr 2020
Brachflächen von Gewerbeanlagen (Flächenumfang: 15.222 m²)
Wie bereits eingangs unter Pkt. 2aaa) beschrieben, befinden sich innerhalb des Vorhabenstandortes eine Vielzahl von Gebäuden, Versieglungsflächen sowie stark anthropogen veränderte Flächen (Grünflächen u.a. als Lagerflächen genutzt), welche teilweise in Nutzung bzw. ungenutzt sind. Aufgrund der derzeit vorgefundenen Ausprägung (hier Vorkommen ruderaler Strukturen), welche aus der zurück- liegenden Nutzungsaufgabe des Geländes resultiert, wurden die zusammenhängenden Flächen als Brachflächen von Gewerbeanlagen erfasst. Mit Beginn der Pflege der Grünflächen / Gebäudeinstand- haltungsmaßnahmen sowie der Erhöhung der Nutzungsintensivität werden insbesondere die Ruderal- fluren (hier u.a. Reinbestände von Goldrute, Steinklee, Brennnessel oder Springkraut) sowie der Gehölz- aufwuchs (hier überwiegend Birken, Pappeln, Hartriegel, Brombeere, Kratzbeere) zurückgedrängt, welche sich im direkten Umfeld der Bebauung entwickelt haben.
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vollversiegelter Wirtschaftsweg (Flächenumfang: 932 m²)
Die innerhalb des Plangebietes befindlichen, vollversiegelten Verkehrsflächen, welche sich außerhalb der zusammenhängenden Brachflächen für Gewerbeanlagen befinden, wurden separat als vollver- siegelte Wirtschaftswege erfasst. Die Befestigung der Wege besteht aus Asphalt bzw. Betonplatten. Der Betonplattenweg weist mittig einen schmalen Grünstreifen auf.
wassergebundener Wirtschaftsweg (Flächenumfang: 460 m²)
Die innerhalb des Plangebietes befindlichen wassergebundenen Verkehrsflächen, welche sich außerhalb der zusammenhängenden Brachflächen für Gewerbeanlagen befinden, wurden separat als wasser- gebundene Wirtschaftswege erfasst. Die Befestigung der Wege besteht u.a. aus Schotter sowie gebroch-
enen Baumaterial.
naturnahes Kleingewässer (Flächenumfang: 847 m²)
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR.44„CAMPINGPLATZ AM KALKWERKSEE LUDWIGSDORF“ Seite 15
Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich ein Abbaugewässer, welches als Löschteich genutzt wurde bzw. wird. Die offene Wasserfläche beträgt ca. 492 m² und ist flächig mit Wasserlinse bedeckt.
Die Randbereiche des Gewässers werden durch Gehölze (Weiden, Birken, Weißdorn und Kirschen) strukturiert. Teilweise ist der Teich durch eine Mauer eingefasst. Die angrenzenden Flächen wurden dem Biotoptyp „Brachflächen von Gewerbeanlagen“ zugeordnet, da die anthropogene Überformung der Flächen bis an den Teich heranragt.
intensiv genutzter Acker (Flächenumfang: 654 m²)
Im äußersten Südwesten des Plangebietes befindet sich eine kleine Teilfläche eines intensiv genutzten Ackers, welcher den Vorhabenstandort im Süden begrenzt. Der vorhandene Saum wurde separat als
„Saum frischer Standorte“ erfasst.
Säume frischer Standorte (Flächenumfang: 1.086 m²)
Ein Teil der entlang der vorhandenen Wege bzw. des Ackers vorgefundenen Saumstrukturen wurden dem Biotoptyp „Saum frischer Standorte“ zugeordnet. Geprägt werden diese z.T. durch Strukturen der Ruderalflur, Gräser sowie durch das Vorkommen der Brombeere bzw. der Kratzbeere.
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intensiv genutzte Weide (Flächenumfang: 5.448 m²)
Die im zentralen sowie südlichen Bereich des Plangebietes liegenden Wiesen mit integrierten Bäumen, Ablagerungsflächen (Baumaterial, Gehölzschnitt) sowie Sitzgelegenheiten wurde dem Biotoptyp
„intensiv genutzte Weide“ zugeordnet, da die Flächen fast ganzjährig mit Schafen beweidet werden.
Aufgrund der Beweidungszeit sind die Flächen z.T. stark verdichtet. Punktuell sind noch Strukturen der ehemaligen Ruderalflur vorfindbar. Die vorkommenden Bäume wurden separat dem Biotoptyp
„Baumgruppen und Einzelbäume“ zugeordnet.
Baumgruppen und Einzelbäume (Flächenumfang: 5.818 m²)
Ein Teil der im Süden sowie im zentralen Bereich des Plangebietes vorkommenden Gehölzbestände wurden dem Biotoptyp „Baumgruppen und Einzelbäume“ zugeordnet. Charkateristisch für die Flächen (auch Einzelbäume) ist die gruppenweise Anordnung der Gehölze, welche ein Alter bis 60 Jahre aufweisen. Hauptbaumarten sind Weiden, Birken, Eichen und Pappeln. Daneben kommen Robinie, Obst- sowie Ziergehölze vor. Geschlossene Gehölzbestände mit Unterwuchs wurden separat den Biotoptypen
„Vorwald frischer Standorte“, „Laubwald mittlerer Standorte“ sowie „höhlenreiche Altholzinsel“ zuge- ordnet.
höhlenreiche Altholzinsel (Flächenumfang: 175 m²)
Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine Teilfläche des erfassten Biotops „höhlenteiche Altholzinsel“. Bei dem vorhandenen Gehölzbestand im Plangebiet handelt es sich um Gehölzaufwuchs, welcher keine Höhlen aufweist. Altbäume sind lediglich in den angrenzenden Flächen, außerhalb des Plangebietes anzutreffen.
Vorwald frischer Standorte (Flächenumfang: 1.035 m²)
Der dichte Gehölzbestand (Alter < 25 Jahre) im östlichen Bereich des Vorhabenstandortes, welcher sich aus den Hauptbaumarten Pappeln, Birken und Eichen zusammensetzt und u.a. durch Esche, Robinie, Linde und Hartriegel ergänzt wird, wurde dem Biotoptyp „Vorwald frischer Standorte“ zugeordnet.
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Laubwald mittlerer Standorte (Flächenumfang: 2.970 m²)
Der im Westen gelegene Gehölzbestand mit Unterwuchs wurde aufgrund der Ausprägung und des Alters der Gehölze (25 bis 60 Jahre) dem Biotoptyp „Laubwald mittlerer Standorte“ zugeordnet.
Charakteristische Baumarten des Bestandes sind Birken, Eichen, Pappeln, Robinien, Kirschen, Eschen, Linden und Ahorn. Wertgebende Strukturen sind u.a. das vorhandene Totholz.
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2aab) Schutzgebiete / Schutzobjekte Schutzgebiete
Unter Auswertung der digitalen Daten des Landkreises Görlitz (Quelle: https://gis-lkgr.de, Stand: Juni 2020) sowie des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Quelle: https://www.umwelt.- sachsen.de, Stand Juni 2020) befinden sich im Plangebiet keine festgesetzten Schutzgebiete.
Die nächstliegenden Schutzgebiete sind:
• FFH-Gebiet „Neißegebiet“ - 565 m entfernt (östlich)
Abb. 7: Lage des FFH-Gebietes „Neißegebiet“, Quelle Grafik: https://www.gis-lkgr.de
• SPA-Gebiet „Neißetal“ - 565 m entfernt (östlich)
Abb. 8: Lage des SPA-Gebietes „Neißetal“, Quelle Grafik: https://www.gis-lkgr.de
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Schutzobjekte
Unter Auswertung der digitalen Daten des Landkreises Görlitz (Quelle: https://gis-lkgr.de, Stand: Juni 2020) sowie des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Quelle: https://www.umwelt.- sachsen.de, Stand Juni 2020) befinden sich im Plangebiet das gesetzlich geschützte Biotop „Abbau- gewässer bei Nieder-Ludwigsdorf" (naturnaher Bereich eines stehenden Binnengewässers einschließlich des Ufers & des dazugehörigen uferbegleitenden naturnahen Verlandungsbereiches) sowie eine Teil- fläche des gesetzlich geschützten Biotops „Gehölzbestand, Zum Kalkwerk, Nieder Ludwigsdorf" (höhlen- reiche Altholzinseln & höhlenreiche Einzelbäume).
Abb. 9: Lage der gesetzlich geschützten Biotope, Quelle Grafik: https://www.gis-lkgr.de
2aac) Wald im Sinne des SächsWaldG
Unter Auswertung der digitalen Daten des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsens (Quelle: https://geoportal.sachsen.de, Stand: Juni 2020) befinden sich im Plangebiet (gelbe Linie, Abb. 10) keine Waldflächen im Sinne des SächsWaldG.
Abb. 10: Waldflächen im Sinne des SächsWaldG, Quelle Grafik: https://geoportal.sachsen.de
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2aad) potentiell natürliche Vegetation
Unter Auswertung der digitalen Daten des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsens (Quelle: https://geoportal.sachsen.de, Stand Juni 2020) wäre die potentiell natürliche Vege- tation im Plangebiet ein „Zittergrasseggen-Hainbuchen-Stieleichenwald“.
Abb. 11: Potentiell natürliche Vegetation im Bereich des Plangebietes, Quelle Grafik: https://geoportal.sachsen.de
2ab) Fauna
Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes wurden im Plangebiet keine faun- istischen Erfassungen durchgeführt.
Für die Beurteilung potentiell vorkommender Arten der Fauna im Plangebiet wurden die Datensätze der Artdatenbank von Sachsen für den Messtischblattquadranten 47554 für die Artgruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Säugetiere, Schmetterlinge und Libellen ausgewertet und mit den im Plangebiet vor- kommenden Biotopstrukturen abgeglichen. Daneben fließen Beobachtungen, die im Rahmen der durchgeführten Biotopkartierung dokumentiert wurden, mit ein.
Folgende Angaben können gemacht werden:
Vögel
1. im Zeitraum von 1980 bis 2017 wurden innerhalb des Messtischblattquadranten 47554 102 Vogelarten festgestellt – hierfür liegen 448 Datensätze vor
2. bei den vorgefundenen Arten handelt es sich um ungefährdete, gefährdete bzw. sehr stark gefährdete Arten entsprechend der Roten Liste
3. unter Berücksichtigung des Ablaufschemas zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sowie unter Anwendung der Tabelle „In Sachsen auftretende Vogel- arten, Version 2.0“ sind alle „europäischen“ Arten artenschutzrechtlich zu betrachten – folgende Arten besitzen eine besondere artenschutzrechtliche Bedeutung, da diese streng geschützt sind bzw. einen unzureichenden / schlechten Erhaltungszustand aufweisen:
Baumfalke – Falco subbuteo Braunkehlchen - Saxicola rubetra Feldlerche - Alauda arvensis
Rebhuhn - Perdix perdix Rotmilan - Milvus milvus Schafstelze - Motacilla flava
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Flussregenpfeifer - Charadrius dubius Grauammer - Emberiza calandra Grauspecht – Picus canus Grünspecht – Picus viridis Habicht – Accipiter gentilis Heidelerche - Lullula arborea Kiebitz - Vanellus vanellus Kranich - Grus grus
Kuckuck – Cuculus canorus Mäusebussard - Buteo buteo Neuntöter - Lanius collurio Ortolan - Emberiza hortulana Raubwürger – Lanius excubitor Rauchschwalbe - Hirundo rustica
Schlagschwirl – Locustella fluviatilis Schwarzmilan - Milvus migrans Schwarzspecht - Dryocopus martius Seeadler – Haliaeetus albicilla Sperbergrasmücke - Sylvia nisoria Turmfalke - Falco tinnunculus Uhu – Bubo bubo
Wachtel - Coturnix coturnix Waldkauz - Strix aluco Waldohreule - Asio otus Weißstorch - Ciconia ciconia Wendehals – Jynx torquilla Wiesenpieper - Anthus pratensis Zwergtaucher – Tachybaptus ruficollis
Tab. 1: Vogelarten mit besonderer artenschutzrechtlicher Bedeutung, nachgewiesen im Messtischblattquadranten 47554
Amphibien
1. im Zeitraum von 1974 bis 2016 wurden innerhalb des Messtischblattquadranten 47554 8 Amphibienarten festgestellt – hierfür liegen 24 Datensätze vor
2. bei den vorgefundenen Arten handelt es sich um ungefährdete, gefährdete bzw. sehr stark gefährdete Arten entsprechend der Roten Liste
3. unter Berücksichtigung des Ablaufschemas zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sowie unter Anwendung der Tabelle „Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen, Version 2.0“ sind folgende Arten von artenschutz- rechtlicher Relevanz, da diese streng geschützt sind bzw. einen unzureichenden Erhaltungs- zustand aufweisen:
Kreuzkröte – Epidalea calamita Laubfrosch – Hyla arborea
Kammmolch – Triturus cristatus Rotbauchunke - Bombina bombina
Tab. 2: Amphibienarten mit besonderer artenschutzrechtlicher Bedeutung, nachgewiesen im Messtischblattquadranten 47554
Reptilien
1. im Zeitraum von 1944 bis 2014 wurden innerhalb des Messtischblattquadranten 47554 6 Reptilienarten festgestellt – hierfür liegen 27 Datensätze vor
2. bei den vorgefundenen Arten handelt es sich um ungefährdete, gefährdete bzw. sehr stark gefährdete Arten entsprechend der Roten Liste
3. unter Berücksichtigung des Ablaufschemas zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sowie unter Anwendung der Tabelle „Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen, Version 2.0“ sind folgende Arten von artenschutz- rechtlicher Relevanz, da diese streng geschützt sind bzw. einen unzureichenden Erhaltungs- zustand aufweisen:
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Glattnatter – Coronella austriaca Zauneidechse – Lacerta agilis
Tab. 3: Reptilienarten mit besonderer artenschutzrechtlicher Bedeutung, nachgewiesen im Messtischblattquadranten 47554
Schmetterlinge
1. im Zeitraum von 1885 bis 2014 wurden innerhalb des Messtischblattquadranten 47554 45 Schmetterlingsarten festgestellt – hierfür liegen 65 Datensätze vor
2. bei den vorgefundenen Arten handelt es sich um ungefährdete, gefährdete bzw. sehr stark gefährdete Arten entsprechend der Roten Liste
3. unter Berücksichtigung des Ablaufschemas zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sowie unter Anwendung der Tabelle „Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen, Version 2.0“ ist keine Art von artenschutzrechtlicher Relevanz.
Libellen
1. im Zeitraum von 1990 bis 2013 wurden innerhalb des Messtischblattquadranten 47554 34 Libellenarten festgestellt – hierfür liegen 78 Datensätze vor
2. bei den vorgefundenen Arten handelt es sich um ungefährdete, gefährdete bzw. sehr stark gefährdete Arten entsprechend der Roten Liste
3. unter Berücksichtigung des Ablaufschemas zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sowie unter Anwendung der Tabelle „Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen, Version 2.0“ ist die Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) von artenschutzrechtlicher Relevanz.
Säugetiere
1. im Zeitraum von 1957 bis 2019 wurden innerhalb des Messtischblattquadranten 47554 43 Säugetierarten festgestellt – hierfür liegen 219 Datensätze vor
2. bei den vorgefundenen Arten handelt es sich um ungefährdete, gefährdete bzw. sehr stark gefährdete Arten entsprechend der Roten Liste
3. unter Berücksichtigung des Ablaufschemas zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sowie unter Anwendung der Tabelle „Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen, Version 2.0“ sind folgende Arten von artenschutz- rechtlicher Relevanz, da diese streng geschützt sind bzw. einen unzureichenden / schlechten Erhaltungszustand aufweisen:
Abendsegler – Nyctalus noctula Biber – Cator fiber
Braunes Langohr – Plecotus auritus Graues Langohr – Plecotus austriacus Breitflügelfledermaus – Eptesicus serotinus Fischotter – Lutra lutra
Großes Mausohr – Myotis myotis Kleinabendsegler – Nyctalus leisleri
Kleine Bartfledermaus – Myotis mystacinus Mückenfledermaus – Pipistrellus pygmaeus Rauhautfledermaus – Pipistrellus nathusii Zwergfledermaus – Pipistrellus pipistrellus
Tab. 4: Säugetierarten mit besonderer artenschutzrechtlicher Bedeutung, nachgewiesen im Messtischblattquadranten 47554
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2ac) Geologie & Altlasten
Zur Angabe der geologischen Verhältnisse im Bereich des Vorhabenstandortes und dessen Umgebung wird das ingenieurgeologische Gutachten zu Sicherheitsschwerpunkten im Bereich des ehemaligen Kalkwerkes Ludwigsdorf/Stadt Görlitz (Stand: 20.10.2017) herangezogen. Hinsichtlich der Altlasten- situation liegen derzeit keine detaillierten Erkenntnisse vor3.
Geologie (Auszug aus dem ingenieurgeologischen Gutachten)
Regionalgeologisch betrachtet liegt das ehemalige Kalkwerk Ludwigsdorf im Görlitzer Schiefergebirge am NE-Rand des Lausitzer Blockes. Das Görlitzer Schiefergebirge wird von einem schmalen, NW – SE streichenden Zug aus nicht metamorphen altpaläozoischen Gesteinen gebildet. Es tritt morphologisch gegenüber seiner Umgebung kaum in Erscheinung. Traditionell gliedert sich die Karbonate führende Gesteinsfolge bei Ludwigsdorf vom Hangenden zum Liegenden in:
• Obere Ton- / Schluffsteinfolge
• „Oberer Kalk“ (Kalkstein)
• „Unterer Kalk“ (Dolomit)
Stratigraphisch wird die bis max. 250 m mächtige Formation in das Unterkambrium gestellt und als Charlottenhof-Formation bezeichnet. Der Kalkstein des „Oberen Kalkes“ ist überregional sehr bekannt geworden als Fossilfundpunkt einer reichen unterkambrischen Fauna.
Für die Ermittlung des geologischen Normalprofils im Untersuchungsgebiet (siehe Tab. 5) wurden u.a.
die Ergebnisse von wichtigen Schlüsselbohrungen aus der Bohrdatenbank des LfULG ausgewertet.
Tab. 5: Geologisches Normalprofil im Untersuchungsgebiet
3Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden die Planunterlagen entsprechend den hervorgebrachten Hinweisen und Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergänzt.
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Der starre Karbonatkomplex ist infolge der Bruchtektonik sehr stark zerrüttet und „mosaikartig“ zerlegt.
Gegenüber den benachbarten Gesteinseinheiten ist er herausgehoben und steil gestellt. Das Schicht- einfallen ist steil nach NE gerichtet. Auf dem „Karbonathorst“ fehlt präquartäres Deckgebirge.
Der Gesteinsabbau war ausschließlich auf den Dolomit („Unterer Kalk“) ausgerichtet. Der tektonische
„Bauplan“ ließ die wirtschaftliche Gewinnung in einem NW – SE streichenden Dolomitzug von ca. 800 m Länge (zwischen Bruch I und Kammer 27) und 60 bis 150 m (untertage bis max. 180 m) Breite zu. Die Lagerstätte war durchzogen von Querstörungen (SW – NE) in Abständen von 30 bis 100 m, was sich z.B.
in der Ausrichtung der Kammern und im Verlauf des Förderstollens im NW widerspiegelt.
Im SW ist die Lagerstätte gegen Oberkarbon durch die Ludwigsdorfer Überschiebung (NW – SE streichend) abgeschnitten. Dies konnte mit den Bohrungen KB 1/17 (Kalkstein) und KB 2/17 (Tonstein) auch belegt werden. Mit der Bohrung für den Pegel 5 neu (2013) wurde erneut nachgewiesen, dass nach NW die Verkarstung merklich intensiver und die Gesteinsqualität schlechter wird.
Die Deckgebirgsmächtigkeit über dem Karbonatlager ist sehr unregelmäßig. Sie nimmt im Generellen nach NW zu. Im Bereich der Tagebaue (Bruch I und II) schwankt sie von 2 bis 12 m und im Bereich der Tiefbaue von 6 bis 32 m. Im NW-Bereich hat die Pegelbohrung 2013 bis 18 m unter GOK lockeres Verwitterungsmaterial angetroffen. Bei der Auffahrung des Flucht- und Wetterüberhauen wurden bei einer Gesteinsmächtigkeit ab Stollensohle von 74 m ca. 27 m fester Kalkstein und darüber Lockergestein (grober Schotter, Mergel, lehmige Einlagerungen) bis in eine Höhe von 58 m über Sohle angetroffen.
Die jüngsten natürlichen Ablagerungen im Untersuchungsgebiet sind quartäre Ablagerungen (Pleisto- zän), bestehend aus Löß- und Geschiebelehm sowie fluviatilen Kiesen und Sanden. Die Quartärdecke nimmt sowohl nach NW (bedingt durch stärkere Verkarstung des Untergrundes) als auch nach NE/E (bedingt durch Nähe zum Neißetal) zu. Die Mächtigkeiten belaufen sich auf wenige Meter im SE (Rand Bruch I) und 15 bis 25 m im Bereich der nordöstlichen Hochfläche. Die jüngsten Ablagerungen sind die Aufhaldungen und Verfüllungen im Zusammenhang mit dem Tage- und Tiefbaubetrieb und der Folge- nutzung als Deponie.
Altlasten
Aktuell ist nicht bekannt, ob innerhalb des Bebauungsplangebietes Altlasten bzw. altlastenverdächtige Flächen erfasst sind. Aufgrund der ehemaligen Nutzung des Kalkwerkgeländes als Deponie (angrenzend am Vorhabenstandort) sowie dem Vorhandensein einer Trafostation innerhalb des Vorhabenstandortes ist davon auszugehen, dass ggf. schädliche Bodenverunreinigungen vorhanden sein können.
2ad) Wasser
Zur Angabe der Bestandssituation des Wasserhaushaltes innerhalb sowie angrenzend des Vorhaben- standortes wurden die digitalen Daten des Landkreises Görlitz (Quelle: https://gis-lkgr.de, Stand: Juni 2020), des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Quelle: https://www.umwelt.- sachsen.de, Stand: Juni 2020) sowie das ingenieurgeologische Gutachten zu Sicherheitsschwerpunkten im Bereich des ehemaligen Kalkwerkes Ludwigsdorf/Stadt Görlitz (Stand: 20.10.2017) ausgewertet.
Folgende Aussagen können getroffen werden:
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Grundwasser
In der Betriebszeit des Kalkwerkes war der natürliche Grundwasserspiegel auf ca. 127 m NHN abge- senkt worden. Der Wasserzufluss zum Pumpensumpf betrug ca. 220 m³/Tag. Im April 1994 wurde die Wasserhaltung beendet und die Eigenflutung der Grube begann. In den nächsten 21 Jahren bis April 2015 stieg das Grubenwasser um mehr als 66 m bis auf das Niveau von 193,40 m NHN an. Unter normalklimatischen Verhältnissen hat sich der Wasserstand bei ca. 193,50 m NHN eingepegelt. Seit dem Frühjahr 2015 bis zur gegenwärtig letzten Messung am 26.07.2017 im Zuge des Grundwasser- monitorings konnten sowohl Perioden mit fallendem als auch Perioden mit ansteigendem Wasser- spiegel nachgewiesen werden. Die Wasserstände im Bruch I schwankten seit dem Frühjahr 2015 zwischen 193,16 m NHN (Tiefststand am 04.01.2016) und 193,79 m NHN (Höchststand am 03.04.2017). Die Schwankungen betrugen in diesem Zeitraum 63 cm.
Oberflächengewässer
Im Plangebiet (Abb. 12, gelbe Linie) befindet sich ein Löschteich (Abb. 12, rote Fläche), welcher als naturnahes Kleingewässer (geschütztes Biotop) erfasst ist. Mit dem gehölzbestandenen Böschungs- bereich weist der Teich eine Fläche von ca. 847 m² auf. Die offene Wasserfläche beträgt 492 m² bei einem Wasserspiegel von 192,66 m NHN (05.12.2016). Damit liegt der Wasserstand ca. 1 m unterhalb des Wasserstandes von Bruch I (ca. 193,5 m NHN). Dem Löschwasserteich wird Wasser aus dem Kalk- werksgraben über eine Rohrleitung DN 250 zugeleitet. Sehr wahrscheinlich bindet auch die Dachent- wässerung der Werkhalle und anderer Gebäude in den Löschwasserteich ein. Der Auslauf ist regelbar mit einem Schieber versehen. Unter der Zufahrtsstraße zum früheren Betriebsgelände führt ein Rohr- durchlass hindurch. Der Zusammenfluss mit dem Kalkwerksgraben erfolgt ca. 40 m östlich des Teiches auf einem Niveau von 191,4 m NHN. Entsprechend den Daten des LfULG ist der Löschteich kein Ge- wässer II. Ordnung.
Direkt angrenzend am Vorhabenstandort (Westen & Norden) befinden sich 2 Gewässer II. Ordnung.
Einerseits handelt es sich um ein wassererfülltes Tagebaurestloch (Bruch I), andererseits um den Kalk- werksgraben (Fließgewässer).
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR.44„CAMPINGPLATZ AM KALKWERKSEE LUDWIGSDORF“ Seite 26 Abb. 12: Gewässer II. Ordnung in der Umgebung des Plangebietes, Quelle Grafik: https://www.umwelt.sachsen.de
Schutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete bzw. Trinkwasser- schutzgebiete. Im Osten, in einer Entfernung von ca. 500 m, befindet sich das festgesetzte Über- schwemmungsgebiet der „Lausitzer Neiße“.
Abb. 13: Lage des Vorhabenstandortes zum Überschwemmungsgebiet der „Lausitzer Neiße“, Quelle Grafik: https://www.umwelt.sachs-en.de
Aktuelle Entwässerungssituation des anfallenden Niederschlagswassers
Nach aktuellem Kenntnisstand wird der wesentliche Teil des anfallenden Niederschlagswasser innerhalb der Vorhabenstandortes zur Versickerung gebracht. Ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers, hier von Dachflächen einzelner Gebäude, wird in den Löschteich abgeleitet. Dieser ist mit einem Schieber ausgestattet, mit dem der Wasserstand reguliert werden kann.
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2ae) Klima
Zur Angabe der klimatischen Situation im Bereich (angrenzend) des Vorhabenstandortes werden die Referenzreihen des Deutschen Wetterdienstes (Wetterwarte Görlitz) herangezogen.
Folgende Aussagen können getroffen werden:
Das Plangebiet wird innerhalb des Ostdeutschen Binnenklimas dem Oberspree-Bezirk zugeordnet.4 Die Jahresschwankungen der Monatsmitteltemperaturen gehören zu den größten Deutschlands. So liegen die jährlichen Temperaturschwankungen um 18 K. Warme Sommer mit längeren Schönwetter- perioden und relativ kalte Winter zeichnen dieses Gebiet aus.
Die Niederschläge sind mit Werten um 650 mm für das Gebiet des Ostdeutschen Binnenlandklimas auffallend hoch. Der niederschlagreichste Monat ist der August.
Wetterwarte Görlitz
Jahresmittel Monatsmittel Januar Monatsmittel Juli Temperaturmittel (gemessen 2 m
über Erdboden)
8,2 °C -1,5 °C
Jahresschwankung der Lufttemperatur 18,8 K.
17,3 °C
Mittlere Niederschlagsmenge 657 mm 47 mm 70 mm
Mittlere Sonnenscheindauer 1.649 Std. 56 Std. 222 Std.
Mittlere Dauer des Bedeckungsrades
6,7 Zehntel 7,5 Zehntel 6,2 Zehntel
Tab. 2: Durchschnittswerte der Messreihe 1961 – 1990 des DWD (Wetterwarte Görlitz)
Abb. 14: Übersicht Jahrestemperatur der Wetterstation Görlitz
4nach Pelz 1954
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR.44„CAMPINGPLATZ AM KALKWERKSEE LUDWIGSDORF“ Seite 28 Abb. 15: Übersicht Jahresniederschlagsverteilung der Wetterstation Görlitz
Lokalklimatische Einordnung des Vorhabenstandortes
Lokalklimatisch bestehen im Plangebiet aufgrund der vorhandenen Vegetations- und Versieglungs- strukturen Einflüsse des Gewerbe-Klimatops, des Wald-Klimatops sowie des Freiland-Klimatops.
Einerseits fungieren die versiegelten Flächen und Gebäude als Wärmeinseln, andererseits sorgt der vorhandene Gehölzbestand für Verschattung und Verdunstung und die Wiesenflächen dienen der nächt- lichen Kaltluftproduktion.
2af) Archäologie und Denkmalschutz
Die denkmalpflegerischen Belange im Bereich des Vorhabenstandortes werden aktuell unter Einbe- ziehung der digitalen Daten des Landkreises Görlitz (Quelle: https://gis-lkgr.de, Stand: Juni 2020) be- trachtet.
Archäologie
Derzeit ist nicht bekannt, ob sich der Vorhabenstandort direkt in einem archäologischen Relevanz- bereich befindet.
Denkmalschutz
Innerhalb des Vorhabenstandortes befinden sich keine Gebäude, welche dem Denkmalschutz unter- liegen.
2ag) Schutzgut Mensch Bestehende Immissionssituation
Nach derzeitigem Kenntnisstand wirken innerhalb des Plangebietes keine Immissionen ein. U.a. weist das Vorranggebiet EW 16 „Charlottenhof“ (ein in Betrieb befindlicher Windpark), welches sich süd- westlich des Vorhabenstandortes befindet, einen Abstand von mind. 1.000 m auf.
Strahlenschutz
Das Plangebiet befindet sich nach bisher vorliegenden Kenntnissen in einem Gebiet, für das keine Prognosewerte zu Radonkonzentrationen in der Bodenluft vorliegen. Es ist jedoch nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass auf Grund lokaler Gegebenheiten und der Eigenschaften der Gebäude hinsichtlich
UMWELTBERICHT ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR.44„CAMPINGPLATZ AM KALKWERKSEE LUDWIGSDORF“ Seite 29
eines Radonzutrittes dennoch erhöhte Werte der Radonkonzentration in der Raumluft auftreten können.
Bestehende Emissionssituation
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Nutzungen innerhalb des Vorhabenstandortes wirken keine schädlichen Emissionen auf benachbarte Grundstücke ein.
2ah) Schutzgut Landschaftsbild
Das Landschaftsbild im Bereich des Vorhabenstandortes wird aktuell durch die bestehende Bausubstanz sowie durch den Gehölzbestand geprägt. Aufgrund der Lage des Vorhabenstandortes erzielt die Bau- substanz (Gebäude) keine Fernwirkung.
2ai) Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Insofern die Planung nicht umgesetzt wird, kann folgendes Szenario für die Entwicklung des Umwelt- zustandes im Bereich des Vorhabenstandortes skizziert werden:
1. Der Vorhabenträger wird die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Bereich des Vorhaben- standortes entsprechend den vorliegenden Genehmigungen fortführen. Der Bestand an Gebäuden sowie die Infrastruktur wird mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erhalten bzw. instandgesetzt.
2. Die Schafbeweidung der Wiesenflächen wird auch zukünftig durchgeführt.
2b) Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Die Darstellung der Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung erfolgt abweichend der Anlage 1 Nr. 2b) zum Baugesetzbuch. Die Gliederung wird in die Kapitel
„Biotope, Schutzgebiete & potentiell natürliche Vegetation“, „Fauna“, „Boden & Altlasten“, „Wasser“,
„Klima“, „Archäologie & Denkmalschutz“, „Schutzgut Mensch“ sowie „Kumulierung von Vorhaben benachbarter Plangebiete“ unterteilt.
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2ba) Biotope, Schutzgebiete & potentiell natürliche Vegetation 2baa) Biotope
Entsprechend des Planvorhabens und der damit verbundenen Nutzungen werden sich die Biotop- strukturen entsprechend der Zuordnung gemäß der Roten Liste Sachsens – Biotoptypen (2010) zukünftig wie folgt darstellen:
1. Laubwald mittlerer Standorte - Flächenumfang 4.729 m² 2. intensiv genutzter Acker - Flächenumfang 654 m² 3. Säume frischer Standorte - Flächenumfang 856 m²
4. wassergebundener Wirtschaftsweg - Flächenumfang 282 m² 5. Campingplatz - Flächenumfang 11.871 m²
6. Gewerbegebiet - Flächenumfang 12.215 m²
7. naturnahes Kleingewässer - Flächenumfang 847 m² 8. vollversiegelter Wirtschaftsweg - Flächenumfang 1.593 m² 9. Parkplatz, wassergebundene Bauweise - Flächenumfang 65 m² 10. Baumgruppen und Einzelbäume - Flächenumfang 1.360 m² 11. höhlenreiche Altholzinsel - Flächenumfang 175 m²
Abb. 16: Darstellung der geplanten Biotope (schraffierte Flächen sind Planungsflächen des Campingplatzes)
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Im Vergleich zur Bestandssituation kann konstatiert werden, dass sich aufgrund der geplanten Nutz- ungsänderung der vorhandenen Wiesen- und Gehölzflächen als Campingplatz (hier u.a. die Anlage von Stellplätzen für Caravans und Wohnmobil, die Anlage von Wegen, die Nutzung von Teilflächen als Zeltplatz, die Errichtung von Spiel- und Grillplätzen, die Errichtung kleinerer Gebäude) der Charakter des Vorhabenstandortes auf Teilflächen verändert. Da die bestehenden Vegetationsstrukturen (Gehölze) in die Gestaltung mit einbezogen werden und zum Großteil erhalten bleiben, werden die Biotopflächen auch zukünftig eine Lebensraumfunktion für Arten der Fauna aufzeigen.
2bab) Schutzgebiete / Schutzobjekte Schutzgebiete
Die bestehenden Schutzgebiete außerhalb des Vorhabenstandortes bleiben von der Planung unberührt.
Schutzobjekte
Die bestehenden Schutzobjekte innerhalb sowie außerhalb des Vorhabenstandortes bleiben von der Planung unberührt.
2bac) Wald im Sinne des SächsWaldG
- ohne Betrachtung, da keine Waldflächen im Sinne des SächsWaldG von der Planung berührt sind -
2bad) potentiell natürliche Vegetation - ohne Betrachtung -
2bb) Fauna
Im Vergleich zur Bestandssituation kann konstatiert werden, dass sich die Lebensraumqualität für Amphibien-, Reptilien- und Vogelarten innerhalb des Vorhabenstandortes (hier im Bereich der bestehenden Wiesen- und Gehölzflächen) verschlechtern wird. Die Gründe hierfür liegen insbesondere im Verlust ruderaler Vegetationsstrukturen, der teilweisen Entfernung von Gehölzen, der Errichtung von Rasenschotterflächen sowie der Erhöhung der Beeinträchtigungspotentiale durch Lärm, Erschütter- ungen und Licht. Des Weiteren können Vogel- und Fledermausarten von der Planung berührt sein, welche die bestehenden Gebäude als Quartier nutzen. Das Beeinträchtigungspotential ist jedoch nicht quantitativ ableitbar und muss im Vorfeld der jeweiligen Baumaßnahme ermittelt werden.
Zusammengefasst sind folgende Beeinträchtigungspotentiale ermittelbar:
Vögel
1. berührt von der Planung sind potentiell Arten, welche Gehölzflächen sowie halboffene Struk- turen als Habitat nutzen
2. da es sich bei den zu entfernen Gehölzen überwiegend um Jungbäume (Pappeln, Birken) handelt, ist u.a. eine direkte Gefährdung von Specht- und Greifvogelarten ausschließbar
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3. eine Beeinträchtigung der potentiell vorkommenden Brutvogelarten Neuntöter oder Raub- würger ist möglich, da ein Teil der vorkommenden Gehölze geeignete Bruthabitate der Arten sind
4. eine Beeinträchtigung von Bodenbrütern (hier u.a. Feldlerche, Heidelerche, Ortolan, Grauammer oder Wachtel) kann weitestgehend ausgeschlossen werden, da der bestehende Campingplatz sowie die Weide aktuell aufgrund der hohen Pflegeintensivität für eine Brut ungeeignet sind 5. eine Beeinträchtigung gewässergebundener Arten ist unwahrscheinlich, da durch die Planung
keine Habitate direkt berührt werden
Amphibien
1. unter Berücksichtigung der potentiell artenschutzrechtlich relevanten vorkommenden Am- phibienarten ist festzuhalten, dass die innerhalb sowie außerhalb des Plangebietes vorkom- menden Gewässer als Reproduktionshabitate für Rotbauchunke, Kreuzkröte, Kammmolch oder den Laubfrosch ungeeignet sind
2. im Rahmen der Biotopkartierung wurden jedoch im Juni 2020 mehrere juvenile Erdkröten im westlichen Bereich des Vorhabenstandortes festgestellt, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Reproduktionshabitat „Abbaugewässers Bruch I“ stammen
Reptilien
1. unter Berücksichtigung der potentiell artenschutzrechtlich relevanten vorkommenden Reptilien- arten (Zauneidechse / Glattnatter) ist festzuhalten, dass eine Beeinträchtigung dieser Arten nicht ausgeschlossen werden kann, da sich innerhalb des Vorhabenstandortes teilweise ge- eignete Habitate dieser Arten befinden
Schmetterlinge
1. da innerhalb des Vorhabenstandortes und dessen Umgebung (entsprechend dem Auszug der Artdatenbank von Sachsen) keine Arten von artenschutzrechtlicher Relevanz (gemäß der Tabelle
„Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen, Version 1.0“) doku- mentiert wurden, kann eine Beeinträchtigung dieser Arten ausgeschlossen werden
Libellen
1. eine Beeinträchtigung der Grüne Flussjungfer, welche entsprechend dem Auszug der Artdaten- bank von Sachsen im Messtischblattquadranten 47554 nachgewiesen wurde, kann ausge- schlossen werden, da keine geeigneten Reproduktionshabitate innerhalb des Vorhaben- standortes von der Planung berührt sind
Säugetiere
1. eine Beeinträchtigung des Bibers bzw. des Fischotters kann ausgeschlossen werden, da der Löschteich von dem Planvorhaben unberührt bleibt – daneben ist festzuhalten, dass keine bekannten Nachweise für ein Vorkommen des Bibers im Bereich des Kalkwerkgeländes vorliegen
2. eine Beeinträchtigung der im Messtischblattquadranten 47554 nachgewiesenen Fledermaus- arten ist nicht ausschließbar, da unter anderem ein Teil der vorhandenen Gebäude geeignete Sommerquartiere darstellen – daneben kann konstatiert werden, dass sich mit der Erhöhung