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Was beschäftigt uns im Gesundheitswesen im Jahr 2019?

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Academic year: 2022

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(1)

Presseseminar

Was beschäftigt uns im Gesundheitswesen im Jahr 2019?

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Landesvertretung Schleswig-Holstein

(2)

Agenda

Begrüßung und Einführung

Gesundheitspolitik 2019

Neues aus den Referaten

Ambulante Versorgung

Stationäre Versorgung

Pflegeversicherung

Diskussion

(3)

Begrüßung und Einführung

Florian Unger

(4)

Begrüßung und Einführung - Agenda

• Vorstellung der Ansprechpartner

• Die Ersatzkassen

• Die GKV-Landschaft in Schleswig-Holstein

• Entwicklung der Krankenkassenlandschaft 2018

(5)

Ansprechpartner

vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein

• Florian Unger Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

• Armin Tank Leiter der Landesvertretung

• Sebastian Ziemann Ambulante Versorgung

• Markus Baal Stationäre Versorgung

• Sven Peetz Pflegeversicherung

(6)

Die Ersatzkassen

Die mitgliederstärkste

Krankenversicherungsgemeinschaft in Schleswig-Holstein

(7)

Die GKV-Landschaft in Schleswig-Holstein

Marktanteile der Krankenkassenarten

Ersatzkassen am 1.7.2018:

• 1.238.574 Versicherte

• + 12.375 gegenüber 2017

• 49,4 -> 49,7 % Marktanteil

vdek 49,7%

AOK 27,4%

BKK 14,7%

IKK 5,5%

SVLFG

1,6% KBS

1,1%

(8)

Entwicklung der Krankenkassenlandschaft 2018

• Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen: 110 -> 109

• In Schleswig-Holstein geöffnet: 44 (unverändert)

6 x Ersatzkassen

1 x AOK

33 x BKK

3 x IKK

Knappschaft

SVLFG (geschlossen)

(9)

Gesundheitspolitik 2019

Armin Tank

(10)

Gesundheitspolitische Positionen der Ersatzkassen

•Ersatzkassen fordern mehr (gesamt-)gesellschaftliche Solidarität in der Pflege

gesetzlich festgelegten Leistungsbeträge dynamisieren

Länder sollten ihrer Verpflichtung zum Bau und Erhalt der Pflegeeinrichtungen nachkommen

Steuerzuschüsse für die SPV

private Pflegeversicherung adäquat an den Kosten beteiligen

>> schleichende Privatisierung des Pflegerisikos vermeiden!

(11)

Gesundheitspolitische Positionen der Ersatzkassen

•Faire Wettbewerbsbedingungen durch Reform des Morbi-RSA

Morbi-RSA um eine Regionalkomponente ergänzen

Krankheitsauswahl auf den Schweregrad abstellen

Hochrisikopool einführen

Aufsichtshandeln vereinheitlichen

Kodierrichtlinien verbindlich einführen

(12)

Finanzielle Auswirkungen des Morbi-RSA

(13)

Klageverfahren zu Krankenhausvergütungen aufgrund Neuregelungen des PpSG

•5.830 Krankenhausfälle bei den Sozialgerichten Schleswig-Holstein aus der GKV

•Betrifft ausschließlich die Schlaganfallversorgung

•Empfehlungen der Bundesebene zur Klagerücknahme werden von Ersatzkassen umgesetzt

•Prüfverfahren zur Krankenhausabrechnung grundsätzlich notwendig

(14)

Ambulante Versorgung

Sebastian Ziemann

(15)

Ambulante Versorgung - Agenda

• Entwicklung der ambulanten Versorgung in SH

• Weiterentwicklung der Notfallversorgung

• Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Prävention

(16)

Entwicklung der ambulanten Versorgung in SH

Haus- und fachärztliche Versorgung

Zahl der Praxisinhaber sinkt, die der angestellten Ärzte steigt Insgesamt leichter Anstieg der Arztzahlen

Zahnärzte

keine wesentlichen Veränderungen bei den Zulassungen

Verordnete Leistungen

- Arzneimittel: Anstieg der Kosten unter 3% (etwas weniger als im Bund)

- Heilmittel: leichter Anstieg der Zulassungen und der Ausgaben – beachte: TSVG

- Hilfsmittel: leichter Anstieg der Leistungserbringer – beachte: TSVG

Rettungsdienst

weiterhin hohe Kostensteigerung – nur teilweise durch Demografie erklärbar

(17)

Weiterentwicklung der Notfallversorgung

Eckpunkte der Bundesregierung vom 05. Dezember 2018:

Gemeinsame Notfallleitstellen

Integrierte Notfallzentren

Neuordnung des Rettungsdienstes

(18)

Weiterentwicklung der Notfallversorgung II

Besondere Maßnahmen in SH:

Förderung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes durch die GKV

Weitere Vorstellungen der Ersatzkassen in SH:

Vertiefte Kooperation der Leitstellen

Ausbau von Portalpraxen

Einzelprojekte zur Erprobung (z.B. Kreis – KVSH)

(19)

TSVG – geplante Neuregelungen (Auswahl)

• Terminservicestellen als „Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle“

• Erweiterung der Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 St.

• Elektronische Patientenakte ab 2021 verpflichtend

• Gründung von MVZ durch Praxisnetze bei (drohender) Unterversorgung

• Mitgestaltung der Länder bei der Bedarfsplanung

• Ambulante Kodierrichtlinien

• Neuerungen bei Heilmittelleistungen

• Abschaffung der Ausschreibungen von Hilfsmitteln

J

K J

JK

K

K

J

L

(20)

Prävention – vdek-Präventionskonzept

vdek-Präventionskonzept (zusätzlich zum Förderprogramm GKV-Bündnis für Gesundheit):

Sozial benachteiligte Zielgruppen und pflegebedürftige Menschen

Kooperation mit Partnern und Lebensweltverantwortlichen

Ziel: nachhaltige Verbesserung der Gesundheitsbedingungen

Settingansatz: Gesundheit als Organisationsprinzip Beispiele:

sozial benachteiligte Stadtteile/Quartiere/Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Werkstätten/Wohnstätten für Menschen mit Behinderung, Familien…

(21)

Stationäre Versorgung

Markus Baal

(22)

Stationäre Versorgung - Agenda

• Krankenhausversorgung

• Krankenhausstruktur Ostholstein

• Notfallversorgung

(23)

Krankenhausversorgung

• Zwischenfortschreibung 2019

• 75 Krankenhäuser

• 114 Standorte

• Maximal-, Schwerpunkt-,

Grund- und Regelversorgung, Fachkliniken

• Öffentliche nach Betten größte Trägerart

• Betten- und Tagesklinikplätze nehmen zu

(24)

Krankenhausversorgung Ostholstein

• 10 Somatik-Standorte

• 1.132 Betten Somatik

• 408 Betten Psychiatrie

• Ca. 200 T Einwohner

• Besondere Versorgungs- situation auf Fehmarn

• Strukturelle Ballung von kleinen Einheiten in der Mitte des Kreises

(25)

Strukturfonds Ostholstein Fazit

• Strukturfondsprojekt mit Sana und St. Elisabeth gescheitert

• Antrag beim BVA zurückgezogen

• Sana hat die Ostholstein GmbH an AMEOS verkauft

• Derzeit Prüfung beim Kartellamt – kein Selbstgänger

• IGES Gutachten vom August 2018: ein Standort ausreichend!

• Sozialminister: Standortgarantie!

• Verfügung eines Sicherstellungszuschlags

• Bescheid des Landes für Fehmarn wurde von den Kassen beklagt

(26)

G-BA Notfallstufen

§ § 136 c Abs. 4 SGB V

§ Auftrag an den G-BA eine Systematik zu entwickeln

§ Beschluss vom 19. April 2018

§ Nur stationäre Notfallstufen – keine Regelung für ambulante Inanspruchnahme

§ Umsetzung ab 1.1.2019 durch Budgetverhandlung

§ Checkliste zur Einschätzung

(27)

G-BA Notfallstufen Modell

Umfassende Notfallversorgung

Erweiterte Notfallversorgung

Basisnotfallversorgung

Grundmodell

Kinder Schwerverletzte Schlaganfall+Herz

Module

Umfassende Notfallversorgung

Erweiterte Notfallversorgung

Basis- notfallversorgung

Überregionale Traumazentren

Stroke / Chest Pain Units

Spezialversorgung: In eng begrenzten Ausnahmefällen durch Land Kein Teilnahme an der Notfallversorgung

Sicherstellungszuschlag = Basisnotfallversorgung

(28)

Grundlagen des Stufenmodells I

Ø Festlegung der Kategorien für jede Stufe:

ü Art und Anzahl der Fachabteilungen (Definition)

ü Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Personals

ü Intensivkapazität

ü Medizinisch-technische Ausstattung

ü Strukturen und Prozesse der Notfallaufnahme

(29)

Grundlagen des Stufenmodells II

Ø Definition der Fachabteilung:

ü Fachlich unabhängige, abgrenzbare und organisatorisch eigenständige Organisationseinheit am Standort des Krankenhauses

ü Angestellte Ärzte des Krankenhauses mit entsprechender Weiterbildung sind der Fachabteilung zugeordnet. Ein Facharzt ist 24/7 innerhalb 30 Minuten am

Patienten

ü Versorgungsauftrag nach Krankenhausplan oder Versorgungsvertrag

ü Jeweiliger Fachabteilungsschlüssel vereinbart

24/7 - 30 Minuten gilt für alle Fachabteilungen Keine Belegärzte vorgesehen

Krankenhausplanung der Fachabteilungen sollte der Definition folgen

(30)

Allgemeine Vorgaben Basisnotfallversorgung

Ø „Die Notfallversorgung der Notfallpatienten findet (…) in einer Zentralen Notaufnahme (ZNA) statt.“

ü Die ZNA ist ein räumlich abgegrenzte, fachübergreifende Einheit mit eigenständiger fachlich unabhängiger Leitung

ü Übergangszeit baulich: 3 Jahre

Ø Strukturierte Ersteinschätzung von Notfällen: Triage

ü

Strukturiertes und validierte System zur Behandlungspriorisierung

ü

Einschätzung spätestens 10 Min. nach Eintreffen in Notaufnahme

(31)

Allgemeine Vorgaben Basisnotfallversorgung

Ø Fachabteilungen: Innere und Chirurgie oder Unfallchirurgie Ø Personalanforderungen:

ü

Verantwortung für Notfallversorgung: ein Arzt und eine Pflegekraft

ü

Facharzt am Patienten innerhalb von 30 Minuten

ü

Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ und Zusatzqualifikation „Notfallpflege“; Übergangszeit 5 Jahre

Ø 6 Intensivbetten (mindestens 3 mit Beatmungsmöglichkeit) Ø Schockraum und CT 24/7

Sicherstellungszuschlag: Basisnotfallversorgung Frist 20.5.2023

(32)

Erweiterte Notfallversorgung - Fachabteilungen

Kategorie A Kategorie B

Neurochirurgie

Orthopädie und Unfallchirurgie Neurologie

Innere Medizin und Kardiologie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Innere Medizin und Gastroenterologie

Innere Medizin und Pneumologie Kinder- und Jugendmedizin Kinderkardiologie

Neonatologie Gefäßchirurgie Kinderchirurgie

Thoraxchirurgie Urologie

Augenheilkunde

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie

Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Innere+Chirurgie oder

Unfallchirurgie + 4 Fachabteilungen, davon mindestens 2 aus Kategorie A

(33)

Erweiterte Notfallversorgung – Anforderungen

Ø Alle Anforderungen der Basisstufe Ø Medizinisch-technische Ausstattung

ü

Notfallendoskopie

ü

PCI

ü

MRT

ü

Primärdiagnostik Schlaganfall und Möglichkeit zur Einleitung einer Initialtherapie und ggf. Verlegung in eine externe Stroke Unit

Ø 10 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit – Aufnahmebereitschaft innerhalb von 60 Minuten

Ø Hubschrauberlandeplatz (Ausnahme: fehlende Genehmigung) Ø 6 Beobachtungsbetten, die der ZNA angeschlossen sind

(34)

Umfassende Notfallversorgung - Fachabteilungen

Kategorie A Kategorie B

Neurochirurgie

Orthopädie und Unfallchirurgie Neurologie

Innere Medizin und Kardiologie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Innere Medizin und Gastroenterologie

Innere Medizin und Pneumologie Kinder- und Jugendmedizin Kinderkardiologie

Neonatologie Gefäßchirurgie Kinderchirurgie

Thoraxchirurgie Urologie

Augenheilkunde

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie

Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Innere+Chirurgie oder

Unfallchirurgie + 7 Fachabteilungen, davon mindestens 5 aus Kategorie A

(35)

Umfassende Notfallversorgung - Anforderungen

Ø Alle Anforderungen der Basisstufe Ø Medizinisch-technische Ausstattung

ü

Notfallendoskopie

ü

PCI

ü

MRT

ü

Primärdiagnostik Schlaganfall und Möglichkeit zur Einleitung einer Initialtherapie und ggf. Verlegung in eine externe Stroke Unit

Ø 20 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit – Aufnahmebereitschaft innerhalb von 60 Minuten

Ø Hubschrauberlandeplatz (Ausnahme: fehlende Genehmigung) Ø 6 Beobachtungsbetten, die der ZNA angeschlossen sind

(36)

Module Schlaganfall- und Herzversorgung

Ø Modul Schlaganfall

ü

Ein Krankenhaus mit „Stroke Unit“ erhält Zuschläge für die Fälle der Stroke Unit, auch wenn die Kriterien der Basisnotfallversorgung nicht erfüllt sind

ü

Stroke Unit: im Plan ausgewiesen oder zertifiziert?

Ø Modul Durchblutungsstörungen am Herzen

ü

Ein Krankenhaus mit „Chest Pain Unit“ erhält Zuschläge nur für diese Fälle, auch wenn die Kriterien der Basisnotfallversorgung nicht erfüllt

ü

sindKriterien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie-, Herz- und Kreislaufforschung sind zu erfüllen

(37)

Modul Notfallversorgung Kinder

Ø Basisnotfallversorgung

Ø Erweiterte Notfallversorgung Ø Umfassende Notfallversorgung

ü

Eigene Kriterien für alle 3 Stufen

ü

Zuschläge nur für Patienten unter 18 Jahren, auch wenn die allgemeinen Voraussetzungen nicht erfüllt sind

(38)

Modul Spezialversorgung

Ø Krankenhäuser für Psychiatrie und Psychosomatik

Ø Besondere Einrichtungen, die im KHP ausgewiesen und für die Notfallversorgung vorgesehen sind

Ø Eng begrenzte Ausnahmefälle, die im KHP ausgewiesen, für die Gewährleistung der Notfallversorgung zwingend erforderlich und 24/7 verfügbar sind

ü

Sind Teilnehmer der strukturierten Notfallversorgung

ü

Keine Zuschläge – keine Abschläge

(39)

Finanzierung

Ø Vereinbarung durch die Vertragsparteien auf Bundesebene § 9 Abs. 1a Nr. 5 KHEntgG:

Ø

153.000 Euro Stufe 1

Ø

459.000 Euro Stufe 2

Ø

688.500 Euro Stufe 3

Ø

60 Euro je Fall Abschlag Nichtteilnahme

Ø Keine Kompensation mehr im LBFW

SH: Zuschlagsvolumen erwartet 8,5 Mio. Euro

SH: Abschlagsvolumen erwartet 3,5 Mio. Euro

SH: Mehrkosten ungefähr 5 Mio. Euro

(40)

Landeskrankenhausplan

Ø Aktueller Krankenhausplan 2017 Ø Zwischenfortschreibung 2019

Ø Festlegung Teilnahme / Nichtteilnahme

Ø Ausweisung von Spezialversorgern: Landesaufgabe

3 Spezialversorger im Konsens

1 Spezialversorger vom Land bestimmt: Klage?

(41)

Notfallversorgung – Standorte laut KHP

(42)

Fazit

Ø Flächendeckende und gestufte Versorgungslandschaft Ø Wettrüsten?

Ø Die Einstufung ist auch Teil der Budgetvereinbarung ab 2019 für jeweils ein Jahr

Ø Zuschläge werden nur bei Nachweis vereinbart und bezahlt Ø Überprüfung durch den MDK

Ø KHP sollte detaillierter sein

Ø Stufenmodell als Ausgangspunkt für integrierte Notfallzentren

(43)

Pflege

Sven Peetz

(44)

Pflege - Agenda

• Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

• Weitere Entwicklungen in der Pflege

(45)

Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Presseartikel aus dem Jahr 2017

Kostenerhöhung trifft die Bewohner

Die Nachricht traf etliche Bewohner des Seniorenheims Haus

…… in ……. hart: Der neue Heimträger, die ………, erhöht zum

…… den Pflegesatz und die Kosten für Unterkunft und

Verpflegung. Bewohner und deren Angehörige müssen im

Schnitt rund 500 Euro mehr im Monat stemmen.

(46)

Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

0,00 100,00 200,00 300,00 400,00 500,00 600,00 700,00 800,00 900,00

Monatlicher EEE 01/2017

(47)

Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000

Achsentitel

Monatlicher EEE01/2019

(48)

Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Pflegebedingte Aufwendungen + Unterkunft und Verpflegung + Investitionskosten =

Gesamtzuzahlung der Pflegebedürftigen

(49)

Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

0 500 1000 1500 2000 2500

Gesamtbelastung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

(50)

Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Pauschale Leistungsbeträge nach § 43 SGB XI

Pflegegrad 2: 770,00 Euro

Pflegegrad 3: 1.262,00 Euro Pflegegrad 4: 1.775,00 Euro Pflegegrad 5: 2.005,00 Euro

Sehr unregelmäßige Dynamisierung der Leistungsbeträge

Bundesregierung „prüft“ 2020 Anpassung

2008 betrug die Pauschale in Pflegestufe 2

1.279,00 Euro

(51)

Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Rahmenverträge für die vollstationären Pflegeeinrichtungen laufen noch

Forderungen beim sonstigen Personal (Bereich Unterkunft und Verpflegung)

- Verwaltung von 1:38 auf 1:25 mindestens 1 VK - Leitung von 1:55 auf 1:40 mindestens 0,5 VK

- Technisches Personal von 1:80 auf 1:60 mindestens 0,5 VK

Forderungen beim Pflegepersonal

- Fünf Prozent auf dem maximalen Personalschlüssel

(52)

Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Schiedsspruch zum Unternehmerrisiko nach § 84 SGB XI in Schleswig-Holstein am 14.02.2019 über 4,96 Prozent auf die Kosten aus Pflege, Unterkunft und Verpflegung

Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufereformgesetz

Gehälter werden weiter steigen

„Personalbemessungssystem“ bis 30.06.2020

(53)

Weitere Entwicklungen in der Pflege

Vollstationäre Pflege:

• Umsetzung der 13.000 Stellen nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz

• Versorgungsplanung in der Lebensendphase nach § 132g SGB V

• Neue Qualitätsprüfrichtlinie ab 01.11.2019

• Verhandlungen Rahmenvertrag

(54)

Weitere Entwicklungen in der Pflege

Ambulante Pflege:

Vergütung palliativpflegerische Leistungen

Einsatzpauschale in ländlichen Regionen

Verhandlungen Rahmenvertrag

(55)

Weitere Entwicklungen in der Pflege

Sonstiges:

• Anträge zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf

• Anträge zur Stärkung digitaler Anwendungen in Pflegeeinrichtungen

• Anträge auf Förderung für Schulungen zur Umsetzung der indikatorenbezogenen Datenerhebung

Ausbildungsfonds nach dem Pflegeberufereformgesetz

(56)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Das war‘s von uns –

nun freuen wir uns auf weitere Fragen von Ihnen!

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Referenzen

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