Presseseminar
Was beschäftigt uns im Gesundheitswesen im Jahr 2019?
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Schleswig-Holstein
Agenda
•
Begrüßung und Einführung
•
Gesundheitspolitik 2019
•
Neues aus den Referaten
•
Ambulante Versorgung•
Stationäre Versorgung•
Pflegeversicherung•
Diskussion
Begrüßung und Einführung
Florian Unger
Begrüßung und Einführung - Agenda
• Vorstellung der Ansprechpartner
• Die Ersatzkassen
• Die GKV-Landschaft in Schleswig-Holstein
• Entwicklung der Krankenkassenlandschaft 2018
Ansprechpartner
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein
• Florian Unger Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
• Armin Tank Leiter der Landesvertretung
• Sebastian Ziemann Ambulante Versorgung
• Markus Baal Stationäre Versorgung
• Sven Peetz Pflegeversicherung
Die Ersatzkassen
Die mitgliederstärkste
Krankenversicherungsgemeinschaft in Schleswig-Holstein
Die GKV-Landschaft in Schleswig-Holstein
Marktanteile der Krankenkassenarten
Ersatzkassen am 1.7.2018:
• 1.238.574 Versicherte
• + 12.375 gegenüber 2017
• 49,4 -> 49,7 % Marktanteil
vdek 49,7%
AOK 27,4%
BKK 14,7%
IKK 5,5%
SVLFG
1,6% KBS
1,1%
Entwicklung der Krankenkassenlandschaft 2018
• Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen: 110 -> 109
• In Schleswig-Holstein geöffnet: 44 (unverändert)
• 6 x Ersatzkassen
• 1 x AOK
• 33 x BKK
• 3 x IKK
• Knappschaft
• SVLFG (geschlossen)
Gesundheitspolitik 2019
Armin Tank
Gesundheitspolitische Positionen der Ersatzkassen
•Ersatzkassen fordern mehr (gesamt-)gesellschaftliche Solidarität in der Pflege
•gesetzlich festgelegten Leistungsbeträge dynamisieren
•Länder sollten ihrer Verpflichtung zum Bau und Erhalt der Pflegeeinrichtungen nachkommen
•Steuerzuschüsse für die SPV
•private Pflegeversicherung adäquat an den Kosten beteiligen
>> schleichende Privatisierung des Pflegerisikos vermeiden!
Gesundheitspolitische Positionen der Ersatzkassen
•Faire Wettbewerbsbedingungen durch Reform des Morbi-RSA
•Morbi-RSA um eine Regionalkomponente ergänzen
•Krankheitsauswahl auf den Schweregrad abstellen
•Hochrisikopool einführen
•Aufsichtshandeln vereinheitlichen
•Kodierrichtlinien verbindlich einführen
Finanzielle Auswirkungen des Morbi-RSA
Klageverfahren zu Krankenhausvergütungen aufgrund Neuregelungen des PpSG
•5.830 Krankenhausfälle bei den Sozialgerichten Schleswig-Holstein aus der GKV
•Betrifft ausschließlich die Schlaganfallversorgung
•Empfehlungen der Bundesebene zur Klagerücknahme werden von Ersatzkassen umgesetzt
•Prüfverfahren zur Krankenhausabrechnung grundsätzlich notwendig
Ambulante Versorgung
Sebastian Ziemann
Ambulante Versorgung - Agenda
• Entwicklung der ambulanten Versorgung in SH
• Weiterentwicklung der Notfallversorgung
• Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
• Prävention
Entwicklung der ambulanten Versorgung in SH
•
Haus- und fachärztliche Versorgung
Zahl der Praxisinhaber sinkt, die der angestellten Ärzte steigt Insgesamt leichter Anstieg der Arztzahlen
•
Zahnärzte
keine wesentlichen Veränderungen bei den Zulassungen
•
Verordnete Leistungen
- Arzneimittel: Anstieg der Kosten unter 3% (etwas weniger als im Bund)
- Heilmittel: leichter Anstieg der Zulassungen und der Ausgaben – beachte: TSVG
- Hilfsmittel: leichter Anstieg der Leistungserbringer – beachte: TSVG
•
Rettungsdienst
weiterhin hohe Kostensteigerung – nur teilweise durch Demografie erklärbar
Weiterentwicklung der Notfallversorgung
Eckpunkte der Bundesregierung vom 05. Dezember 2018:
•
Gemeinsame Notfallleitstellen
•
Integrierte Notfallzentren
•
Neuordnung des Rettungsdienstes
Weiterentwicklung der Notfallversorgung II
Besondere Maßnahmen in SH:
•
Förderung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes durch die GKV
Weitere Vorstellungen der Ersatzkassen in SH:
•
Vertiefte Kooperation der Leitstellen
•
Ausbau von Portalpraxen
•
Einzelprojekte zur Erprobung (z.B. Kreis – KVSH)
TSVG – geplante Neuregelungen (Auswahl)
• Terminservicestellen als „Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle“
• Erweiterung der Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 St.
• Elektronische Patientenakte ab 2021 verpflichtend
• Gründung von MVZ durch Praxisnetze bei (drohender) Unterversorgung
• Mitgestaltung der Länder bei der Bedarfsplanung
• Ambulante Kodierrichtlinien
• Neuerungen bei Heilmittelleistungen
• Abschaffung der Ausschreibungen von Hilfsmitteln
J
K J
JK
K
K
J
L
Prävention – vdek-Präventionskonzept
vdek-Präventionskonzept (zusätzlich zum Förderprogramm GKV-Bündnis für Gesundheit):
•
Sozial benachteiligte Zielgruppen und pflegebedürftige Menschen
•
Kooperation mit Partnern und Lebensweltverantwortlichen
•
Ziel: nachhaltige Verbesserung der Gesundheitsbedingungen
•
Settingansatz: Gesundheit als Organisationsprinzip Beispiele:
sozial benachteiligte Stadtteile/Quartiere/Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Werkstätten/Wohnstätten für Menschen mit Behinderung, Familien…
Stationäre Versorgung
Markus Baal
Stationäre Versorgung - Agenda
• Krankenhausversorgung
• Krankenhausstruktur Ostholstein
• Notfallversorgung
Krankenhausversorgung
• Zwischenfortschreibung 2019
• 75 Krankenhäuser
• 114 Standorte
• Maximal-, Schwerpunkt-,
Grund- und Regelversorgung, Fachkliniken
• Öffentliche nach Betten größte Trägerart
• Betten- und Tagesklinikplätze nehmen zu
Krankenhausversorgung Ostholstein
• 10 Somatik-Standorte
• 1.132 Betten Somatik
• 408 Betten Psychiatrie
• Ca. 200 T Einwohner
• Besondere Versorgungs- situation auf Fehmarn
• Strukturelle Ballung von kleinen Einheiten in der Mitte des Kreises
Strukturfonds Ostholstein Fazit
• Strukturfondsprojekt mit Sana und St. Elisabeth gescheitert
• Antrag beim BVA zurückgezogen
• Sana hat die Ostholstein GmbH an AMEOS verkauft
• Derzeit Prüfung beim Kartellamt – kein Selbstgänger
• IGES Gutachten vom August 2018: ein Standort ausreichend!
• Sozialminister: Standortgarantie!
• Verfügung eines Sicherstellungszuschlags
• Bescheid des Landes für Fehmarn wurde von den Kassen beklagt
G-BA Notfallstufen
§ § 136 c Abs. 4 SGB V
§ Auftrag an den G-BA eine Systematik zu entwickeln
§ Beschluss vom 19. April 2018
§ Nur stationäre Notfallstufen – keine Regelung für ambulante Inanspruchnahme
§ Umsetzung ab 1.1.2019 durch Budgetverhandlung
§ Checkliste zur Einschätzung
G-BA Notfallstufen Modell
Umfassende Notfallversorgung
Erweiterte Notfallversorgung
Basisnotfallversorgung
Grundmodell
Kinder Schwerverletzte Schlaganfall+HerzModule
Umfassende Notfallversorgung
Erweiterte Notfallversorgung
Basis- notfallversorgung
Überregionale Traumazentren
Stroke / Chest Pain Units
Spezialversorgung: In eng begrenzten Ausnahmefällen durch Land Kein Teilnahme an der Notfallversorgung
Sicherstellungszuschlag = Basisnotfallversorgung
Grundlagen des Stufenmodells I
Ø Festlegung der Kategorien für jede Stufe:
ü Art und Anzahl der Fachabteilungen (Definition)
ü Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Personals
ü Intensivkapazität
ü Medizinisch-technische Ausstattung
ü Strukturen und Prozesse der Notfallaufnahme
Grundlagen des Stufenmodells II
Ø Definition der Fachabteilung:
ü Fachlich unabhängige, abgrenzbare und organisatorisch eigenständige Organisationseinheit am Standort des Krankenhauses
ü Angestellte Ärzte des Krankenhauses mit entsprechender Weiterbildung sind der Fachabteilung zugeordnet. Ein Facharzt ist 24/7 innerhalb 30 Minuten am
Patienten
ü Versorgungsauftrag nach Krankenhausplan oder Versorgungsvertrag
ü Jeweiliger Fachabteilungsschlüssel vereinbart
24/7 - 30 Minuten gilt für alle Fachabteilungen Keine Belegärzte vorgesehen
Krankenhausplanung der Fachabteilungen sollte der Definition folgen
Allgemeine Vorgaben Basisnotfallversorgung
Ø „Die Notfallversorgung der Notfallpatienten findet (…) in einer Zentralen Notaufnahme (ZNA) statt.“
ü Die ZNA ist ein räumlich abgegrenzte, fachübergreifende Einheit mit eigenständiger fachlich unabhängiger Leitung
ü Übergangszeit baulich: 3 Jahre
Ø Strukturierte Ersteinschätzung von Notfällen: Triage
ü
Strukturiertes und validierte System zur Behandlungspriorisierungü
Einschätzung spätestens 10 Min. nach Eintreffen in NotaufnahmeAllgemeine Vorgaben Basisnotfallversorgung
Ø Fachabteilungen: Innere und Chirurgie oder Unfallchirurgie Ø Personalanforderungen:
ü
Verantwortung für Notfallversorgung: ein Arzt und eine Pflegekraftü
Facharzt am Patienten innerhalb von 30 Minutenü
Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ und Zusatzqualifikation „Notfallpflege“; Übergangszeit 5 JahreØ 6 Intensivbetten (mindestens 3 mit Beatmungsmöglichkeit) Ø Schockraum und CT 24/7
Sicherstellungszuschlag: Basisnotfallversorgung Frist 20.5.2023
Erweiterte Notfallversorgung - Fachabteilungen
Kategorie A Kategorie B
Neurochirurgie
Orthopädie und Unfallchirurgie Neurologie
Innere Medizin und Kardiologie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Innere Medizin und Gastroenterologie
Innere Medizin und Pneumologie Kinder- und Jugendmedizin Kinderkardiologie
Neonatologie Gefäßchirurgie Kinderchirurgie
Thoraxchirurgie Urologie
Augenheilkunde
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Innere+Chirurgie oder
Unfallchirurgie + 4 Fachabteilungen, davon mindestens 2 aus Kategorie A
Erweiterte Notfallversorgung – Anforderungen
Ø Alle Anforderungen der Basisstufe Ø Medizinisch-technische Ausstattung
ü
Notfallendoskopieü
PCIü
MRTü
Primärdiagnostik Schlaganfall und Möglichkeit zur Einleitung einer Initialtherapie und ggf. Verlegung in eine externe Stroke UnitØ 10 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit – Aufnahmebereitschaft innerhalb von 60 Minuten
Ø Hubschrauberlandeplatz (Ausnahme: fehlende Genehmigung) Ø 6 Beobachtungsbetten, die der ZNA angeschlossen sind
Umfassende Notfallversorgung - Fachabteilungen
Kategorie A Kategorie B
Neurochirurgie
Orthopädie und Unfallchirurgie Neurologie
Innere Medizin und Kardiologie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Innere Medizin und Gastroenterologie
Innere Medizin und Pneumologie Kinder- und Jugendmedizin Kinderkardiologie
Neonatologie Gefäßchirurgie Kinderchirurgie
Thoraxchirurgie Urologie
Augenheilkunde
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Innere+Chirurgie oder
Unfallchirurgie + 7 Fachabteilungen, davon mindestens 5 aus Kategorie A
Umfassende Notfallversorgung - Anforderungen
Ø Alle Anforderungen der Basisstufe Ø Medizinisch-technische Ausstattung
ü
Notfallendoskopieü
PCIü
MRTü
Primärdiagnostik Schlaganfall und Möglichkeit zur Einleitung einer Initialtherapie und ggf. Verlegung in eine externe Stroke UnitØ 20 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit – Aufnahmebereitschaft innerhalb von 60 Minuten
Ø Hubschrauberlandeplatz (Ausnahme: fehlende Genehmigung) Ø 6 Beobachtungsbetten, die der ZNA angeschlossen sind
Module Schlaganfall- und Herzversorgung
Ø Modul Schlaganfall
ü
Ein Krankenhaus mit „Stroke Unit“ erhält Zuschläge für die Fälle der Stroke Unit, auch wenn die Kriterien der Basisnotfallversorgung nicht erfüllt sindü
Stroke Unit: im Plan ausgewiesen oder zertifiziert?Ø Modul Durchblutungsstörungen am Herzen
ü
Ein Krankenhaus mit „Chest Pain Unit“ erhält Zuschläge nur für diese Fälle, auch wenn die Kriterien der Basisnotfallversorgung nicht erfülltü
sindKriterien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie-, Herz- und Kreislaufforschung sind zu erfüllenModul Notfallversorgung Kinder
Ø Basisnotfallversorgung
Ø Erweiterte Notfallversorgung Ø Umfassende Notfallversorgung
ü
Eigene Kriterien für alle 3 Stufenü
Zuschläge nur für Patienten unter 18 Jahren, auch wenn die allgemeinen Voraussetzungen nicht erfüllt sindModul Spezialversorgung
Ø Krankenhäuser für Psychiatrie und Psychosomatik
Ø Besondere Einrichtungen, die im KHP ausgewiesen und für die Notfallversorgung vorgesehen sind
Ø Eng begrenzte Ausnahmefälle, die im KHP ausgewiesen, für die Gewährleistung der Notfallversorgung zwingend erforderlich und 24/7 verfügbar sind
ü
Sind Teilnehmer der strukturierten Notfallversorgungü
Keine Zuschläge – keine AbschlägeFinanzierung
Ø Vereinbarung durch die Vertragsparteien auf Bundesebene § 9 Abs. 1a Nr. 5 KHEntgG:
Ø
153.000 Euro Stufe 1Ø
459.000 Euro Stufe 2Ø
688.500 Euro Stufe 3Ø
60 Euro je Fall Abschlag NichtteilnahmeØ Keine Kompensation mehr im LBFW
SH: Zuschlagsvolumen erwartet 8,5 Mio. Euro
SH: Abschlagsvolumen erwartet 3,5 Mio. Euro
SH: Mehrkosten ungefähr 5 Mio. Euro
Landeskrankenhausplan
Ø Aktueller Krankenhausplan 2017 Ø Zwischenfortschreibung 2019
Ø Festlegung Teilnahme / Nichtteilnahme
Ø Ausweisung von Spezialversorgern: Landesaufgabe
3 Spezialversorger im Konsens
1 Spezialversorger vom Land bestimmt: Klage?
Notfallversorgung – Standorte laut KHP
Fazit
Ø Flächendeckende und gestufte Versorgungslandschaft Ø Wettrüsten?
Ø Die Einstufung ist auch Teil der Budgetvereinbarung ab 2019 für jeweils ein Jahr
Ø Zuschläge werden nur bei Nachweis vereinbart und bezahlt Ø Überprüfung durch den MDK
Ø KHP sollte detaillierter sein
Ø Stufenmodell als Ausgangspunkt für integrierte Notfallzentren
Pflege
Sven Peetz
Pflege - Agenda
• Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
• Weitere Entwicklungen in der Pflege
Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Presseartikel aus dem Jahr 2017
Kostenerhöhung trifft die Bewohner
Die Nachricht traf etliche Bewohner des Seniorenheims Haus
…… in ……. hart: Der neue Heimträger, die ………, erhöht zum
…… den Pflegesatz und die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung. Bewohner und deren Angehörige müssen im
Schnitt rund 500 Euro mehr im Monat stemmen.
Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
0,00 100,00 200,00 300,00 400,00 500,00 600,00 700,00 800,00 900,00
Monatlicher EEE 01/2017
Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000
Achsentitel
Monatlicher EEE01/2019
Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Pflegebedingte Aufwendungen + Unterkunft und Verpflegung + Investitionskosten =
Gesamtzuzahlung der Pflegebedürftigen
Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
0 500 1000 1500 2000 2500
Gesamtbelastung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Pauschale Leistungsbeträge nach § 43 SGB XI
Pflegegrad 2: 770,00 Euro
Pflegegrad 3: 1.262,00 Euro Pflegegrad 4: 1.775,00 Euro Pflegegrad 5: 2.005,00 Euro
•
Sehr unregelmäßige Dynamisierung der Leistungsbeträge
•
Bundesregierung „prüft“ 2020 Anpassung
•
2008 betrug die Pauschale in Pflegestufe 2
1.279,00 Euro
Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
•
Rahmenverträge für die vollstationären Pflegeeinrichtungen laufen noch
•
Forderungen beim sonstigen Personal (Bereich Unterkunft und Verpflegung)
- Verwaltung von 1:38 auf 1:25 mindestens 1 VK - Leitung von 1:55 auf 1:40 mindestens 0,5 VK
- Technisches Personal von 1:80 auf 1:60 mindestens 0,5 VK
•
Forderungen beim Pflegepersonal
- Fünf Prozent auf dem maximalen Personalschlüssel
Entwicklung Zuzahlung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
•
Schiedsspruch zum Unternehmerrisiko nach § 84 SGB XI in Schleswig-Holstein am 14.02.2019 über 4,96 Prozent auf die Kosten aus Pflege, Unterkunft und Verpflegung
•
Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufereformgesetz
•
Gehälter werden weiter steigen
•
„Personalbemessungssystem“ bis 30.06.2020
Weitere Entwicklungen in der Pflege
Vollstationäre Pflege:
• Umsetzung der 13.000 Stellen nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz
• Versorgungsplanung in der Lebensendphase nach § 132g SGB V
• Neue Qualitätsprüfrichtlinie ab 01.11.2019
• Verhandlungen Rahmenvertrag
Weitere Entwicklungen in der Pflege
Ambulante Pflege:
•
Vergütung palliativpflegerische Leistungen
•
Einsatzpauschale in ländlichen Regionen
•
Verhandlungen Rahmenvertrag
Weitere Entwicklungen in der Pflege
Sonstiges:
• Anträge zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
• Anträge zur Stärkung digitaler Anwendungen in Pflegeeinrichtungen
• Anträge auf Förderung für Schulungen zur Umsetzung der indikatorenbezogenen Datenerhebung
Ausbildungsfonds nach dem Pflegeberufereformgesetz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Das war‘s von uns –
nun freuen wir uns auf weitere Fragen von Ihnen!
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein Wall 55 (Sell-Speicher)