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Stadt Bad Wünnenberg. 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Im Aatal der Stadt Bad Wünnenberg. - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -

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Academic year: 2022

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(1)

10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Aatal“

der Stadt Bad Wünnenberg

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -

(2)

10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Aatal“

der Stadt Bad Wünnenberg

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -

Projektnr.

19-638

Bearbeitungsstand 20.05.2020

Auftraggeber

Stadt Bad Wünnenberg Poststraße 15

33181 Bad Wünnenberg Verfasser

Projektbearbeitung

Marie Schiermeyer Dipl.-Ing. Stefan Höke

M.Sc. Landschaftsarchitektur Landschaftsarchitekt I BDLA

(3)

Inhaltsverzeichnis

1.0 Anlass ... 5

2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik ... 6

2.1 Artenschutzprüfung ... 6

2.2 Planungsrelevante Arten ... 7

2.3 Methodik ... 7

3.0 Vorhabensbeschreibung ... 8

4.0 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebiets ... 10

4.1 Definition des Untersuchungsgebiets ... 10

4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ... 10

5.0 Stufe I - Vorprüfung ... 15

5.1 Wirkfaktoren ... 15

5.2 Artnachweise ... 16

5.3 Konfliktanalyse ... 17

6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ... 27

7.0 Empfehlung zur textlichen Festsetzung ... 28

8.0 Zusammenfassung ... 29

9.0 Quellenverzeichnis ... 31

(4)

1.0 Anlass

Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags ist die geplante 10. Änderung des Bebau- ungsplans Nr. 4 „Im Aatal“ der Stadt Bad Wünnenberg im Ortsteil Wünnenberg.

Abb. 1 Lage des Plangebiets (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000.

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der arten- schutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG). Der entsprechende ar- tenschutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt.

(5)

2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik

2.1 Artenschutzprüfung

2.1.1 Prüfveranlassung / Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung

Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen der Bauleitpla- nung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Rege- lungen des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 5 und 6 und § 45 Abs. 7 BNATSCHG (MWEBWV &MKULNV

2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft (§§

14, 15 BNATSCHGi.V.m. § 30 LNATSCHG) und zulässige Vorhaben gemäß §§ 30, 33, 34, 35 BAUGB.

Die ASP als eigenständige Prüfung lässt sich nicht durch andere Prüfverfahren ersetzen (z. B.

Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsrege- lung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz) (MWEBWV &MKULNV 2010).

2.1.2 Prüfumfang (Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände)

In § 44 Abs. 1 BNATSCHG werden Zugriffsverbote für besonders geschützte und bestimmte an- dere Tier- und Pflanzenarten genannt. Dies sind das Töten oder Verletzen wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten (Nr. 1), eine erhebliche Störung wild lebender Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (Nr. 2) und das Zerstören von Fortpflanzungs- oder Ruhestät- ten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten (Nr. 3). Hinzu kommt das Verbot, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten zu beeinträchtigen (Nr. 4).

Nach § 44 Abs. 5 BNATSCHG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeid- bare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Frei- stellungen gelten auch für Verbot Nr. 4.

Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNATSCHG beschränkt sich die ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Die lediglich national geschützten Arten sind ausgenommen (MKULNV 2016).

(6)

2.2 Planungsrelevante Arten

Planungsrelevante Arten sind eine durch das LANUV mittels einheitlicher naturschutzfachlicher Kriterien erstellte Auswahl geschützter Arten, welche bei der ASP einzeln zu bearbeiten sind.

Die nicht berücksichtigten FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind in NRW un- stete Arten (ausgestorben, Irrgäste, sporadische Zuwanderer), die im Rahmen einer ASP nicht betrachtet werden. Unberücksichtigt bleiben auch Arten mit landesweit günstigem Erhaltungs- zustand und einer großen Anpassungsfähigkeit, da bei diesen im Regelfall nicht gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNATSCHGverstoßen wird (MKULNV 2016).

2.3 Methodik

Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift - Artenschutz vom 06.06.2016 (MKULNV 2016). Ab- lauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:

Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)

In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose das Auftreten potenzieller artenschutz- rechtlicher Konflikte geklärt. Zur Beurteilung sind verfügbare Informationen zum betroffenen Ar- tenspektrum unter Berücksichtigung der vorhabensbedingten Gegebenheiten einzuholen. Nur bei nicht auszuschließenden Konflikten ist Stufe II durchzuführen.

Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände

Hier werden Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sowie ggf. ein Risikoma- nagement konzipiert und es wird geprüft, ob die Verbotstatbestände abgewendet werden kön- nen.

Stufe III: Ausnahmeverfahren

In Stufe III wird geprüft, ob eine Ausnahme von den Verboten mit Hilfe der drei Voraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) zulässig ist (MKULNV 2016).

Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenban- ken) und bei Bedarf auch auf Erfassungen vor Ort gründet.

(7)

3.0 Vorhabensbeschreibung

Die Stadt Bad Wünnenberg plant die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Aatal“ im Stadtgebiet von Bad Wünnenberg. Das Plangebiet liegt mit einer Größe von knapp 0,34 ha in ei- nem Teil des Flurstücks 611 der Flur 7, Gemarkung Wünnenberg.

Im Folgenden wird das geplante Vorhaben anhand der Planzeichnung und textlichen Ergänzun- gen mit dem Stand vom 19.03.2020 beschrieben.

Bebauungsplan

Innerhalb des Plangebiets soll ein Trail-Park eingerichtet werden, welcher direkt mit im Wald geplanten Mountainbike-Strecken verbunden werden soll. Bei dem Trail-Park handelt es sich um die Anlage eines Dirt-Parks und Pumptracks, welche durch Geländeaufschüttungen reali- siert werden. Der Bebauungsplan weist das Plangebiet dafür als „öffentliche Grünfläche“ aus.

Die überbaubare Grundstücksfläche in der südöstlichen Hälfte wird mit der Zweckbestimmung

„Parkanlage / Trail-Park“ ausgewiesen, in der die Herstellung der Sprungreihen und Bodenwel- len sowie der Steilkurven mit einer maximalen Höhe von 2,50 m erfolgt. Die überbaubare Grund- stücksfläche beschränkt sich auf den zentralen und südlichen Bereich des Plangebiets. Die An- bindung des Plangebiets zu den Downhill-Strecken im angrenzenden Wald erfolgt über die nord- östliche Grenze. Dort wird ein grenzenloser Übergang gewährleistet. Bei den Strecken wird wei- testgehend das natürliche Gefälle der Landschaft genutzt, weshalb Eingriffe in die Landschaft nur in geringem Maß vorgenommen werden, welche nicht Bestandteil der Bebauungsplanände- rung sind.

Die nordwestliche Hälfte des Plangebiets wird mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ ausge- wiesen. Dort soll ein Bachlauf durch den Abschnitt des Plangebiets geführt werden und mit ver- schiedenen Spielelementen ergänzt werden. In Richtung Wald sind Sitz- und Liegemöglichkeiten für eine weitere Aufwertung der Grünfläche vorgesehen.

Eine Anbindung zur Erschließung des Plangebiets erfolgt nördlich über die Straße „Am Kurpark“

bzw. von den davon abgehenden Fuß- und Radwegen. An der Straße sind des Weiteren bereits Parkplätze vorhanden, die Parkmöglichkeiten für die Nutzer des Trail-Parks bieten (DHP 2020).

(8)

Abb. 2 Auszug der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Aatal“ (DHP 2020).

(9)

4.0 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebiets

4.1 Definition des Untersuchungsgebiets

Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4

„Im Aatal“ der Stadt Bad Wünnenberg mit den dort anstehenden Biotopstrukturen. In die Be- trachtung mit einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für den Artenschutzrecht- lichen Fachbeitrag relevant sind.

4.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet

Abb. 3 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet (Plangebiet = rote Strichlinie).

Legende

1 = Laubwälder mittlerer Standorte

2 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken 3 = Fettwiesen und -weiden

4 = Stillgewässer 5 = Fließgewässer

6

1

3

5 4

7

7 2

6 7

6

3 2

3

(10)

6 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 7 = Gebäude

4.2.1 Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Südosten des Stadtgebiets von Bad Wünnenberg, innerhalb des Kur- parks. Westlich schließt sich der Siedlungsbereich der Stadt an, östlich und südlich öffnet sich die freie Landschaft mit Wald und landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Lebensraumtypen 6, 7

Der nordwestliche Teil des Plange- biets stellt eine intensiv genutzte Ra- senfläche dar. In der nordöstlichen Spitze steht eine kleine Holzhütte.

Lebensraumtyp 3

Die südwestliche Hälfte des Plange- biets wird als Mähwiese und -weide genutzt, die durch einen Holzzaun um- grenzt wird.

(11)

4.2.2 Umfeld des Plangebiets (Untersuchungsgebiet) Lebensraumtyp 7

Westlich des Plangebiets befindet sich ein Restaurant mit mehreren dauerhaf- ten Pavillons sowie ein Ziegenstall.

Lebensraumtypen 2, 4

Im Norden liegt ein Paddelteich, der von Gehölzen und Wegen gesäumt wird.

Lebensraumtyp 1

Westlich an das Plangebiet angren- zend befindet sich ein Wald, welcher zur Zeit der Ortsbegehung bereits großflächig gerodet war.

(12)

Lebensraumtyp 3

Südlich wird das Plangebiet durch Weiden begrenzt, auf denen Ziegen stehen.

Lebensraumtypen 2, 5

Im Westen verläuft die Aa, welche in ihrem Verlauf von Gehölzen begleitet wird.

4.2.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar bean- sprucht:

• Fettwiesen und -weiden

• Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen

In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich weitere potenziell vorhabensrelevante Lebensraumtypen. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung in die Betrachtung einbezogen.

(13)

4.2.4 Vorbelastungen des Untersuchungsgebiets

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Kurparks der Stadt Bad Wünnenberg. Im Bereich des Untersuchungsgebiets befindet sich das Restaurant „Aatalhaus“ mit Außensitzplätzen sowie ein Barfußpfad, ein Spielplatz und mehrere Wanderwege. Diese Elemente stellen Freitzeiteinrich- tungen dar, die das ganze Jahr durch eine hohe Anzahl von Besuchern aufgesucht werden. Ent- sprechend ergeben sich Störungen in Form von Lärm und menschlicher Anwesenheit im Plange- biet. Das Plangebiet selbst setzt sich durch eine Mähwiese bzw. -weide und eine Trittrasenflä- che mit einer kleinen Holzhütte zusammen. Durch die Nutzung und Pflege der Flächen werden Gase und Lärm emittiert. Aufgrund der Tallage des Plangebiets geht von dem Wald im Osten eine starke Silhouettenwirkung auf. Dieser war zum Zeitpunkt der Ortsbegehung bereits stark durchforstet.

(14)

5.0 Stufe I - Vorprüfung

5.1 Wirkfaktoren

Die potenziellen Betroffenheiten planungsrelevanter Arten ergeben sich primär aus dem Verlust von Lebensraumstrukturen. Zudem kann sich eine Betroffenheit aus der potenziellen Abwertung der Lebensraumeignung durch Immissionen ergeben. Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu temporären akustischen und optischen Störungen von Tierarten kommen (Baustellenlärm, Be- wegung der Baumaschinen). Die in Verbindung mit dem Vorhaben stehenden potenziellen Wir- kungen sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt und werden anschließend erläutert.

Tab. 1 Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Aatal“ der Stadt Bad Wünnenberg.

Maßnahme Wirkfaktor Auswirkung

Baubedingt

Bauphase Bodenverdichtungen, Bodenabtrag

und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus.

Lebensraumverlust / -degenera- tion

Entfernung von krautiger Vegetation Lebensraumverlust / -degenera- tion

Baustellenbetrieb Akustische und stoffliche Emissio- nen durch den Baubetrieb

Störung Anlagebedingt

Erdaufschüttung Teilversiegelung Lebensraumverlust / -degenera- tion

Silhouettenwirkung Störung

(Lebensraumdegeneration) Betriebsbedingt

Nutzung des Trail Parks / Pumptracks

Erhöhung der Lärmemission Störung

(Lebensraumdegeneration)

5.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren

Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebiets beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen.

Während der Bauphase werden Biotopstrukturen wie Parkanlagen sowie Fettwiesen und -wei- den entfernt bzw. dauerhaft verändert. Hierdurch geht kleinflächig Nahrungsraum für Arten ver- loren, die auf solchen Nutzungen Nahrung (z.B. Kleinsäuger, Insekten) finden. Betroffenheiten von Offenland- und Halboffenlandarten werden aufgrund deren genereller Störungsempfindlich- keit und der Vorbelastungen des Plangebiets (Freizeitnutzungen, Silhouettenwirkung) nicht er- wartet.

(15)

5.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren

Durch die Erdanschüttungen werden Flächen und somit Biotopstrukturen im Plangebiet dauer- haft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Fettwiesen und -weiden“ sowie „Gär- ten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“.

Eine optische Wirkung ist aufgrund der maximalen Anschüttungshöhe von 2,50 m nicht zu erwar- ten. Akustische Wirkungen werden sich betriebsbedingt durch die Nutzung des Trail-Parks, da- bei vorrangig durch menschlich erzeugten Lärm, ergeben. Diese Form von Störung ist jedoch be- reits auf Grund der Lage des Plangebiets innerhalb des Kurparks vorhanden. Eine artenschutz- rechtlich relevante Beeinträchtigung durch zusätzliche optische und akustische Wirkungen ist demnach auszuschließen.

5.2 Artnachweise

5.2.1 Datenbasis der Artnachweise

Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung von Hinweisen auf planungsre- levante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen. Weiterhin wurden die Angaben des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“

(FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) zum Vorkommen von Arten berücksichtigt. Zu- dem fand am 25. Februar 2020 eine Ortsbegehung statt.

5.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet

Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblatts 4418 „Wünnenberg“, Quadrant 3.

Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein- Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet an- zutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV

2020B).

Für das Messtischblatt 4418 „Wünnenberg“, Quadrant 3 werden vom FIS für die im Plangebiet und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 34 Arten als planungsrelevant ge- nannt. Unter den Tierarten sind fünf Säugetierarten und 29 Vogelarten.

(16)

Landschaftsinformationssammlung „Linfos"

Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet Vorkommen diverser planungsrelevanter Arten aus. Der Bereich des Plan- gebiets wird von einer Ortsübergreifenden Schraffur mit der Bezeichnung FT-4417-0018 (Fundort Tier) überlagert, für das Rotmilan, Mornellregenpfeifer, Wiesenweihe, Rohrweihe, Raubwürger, Kornweihe, Kiebitz, Wiesenpieper, Wespenbussard, Waldohreule, Wachtel, Uhu, Turteltaube, Schwarzmilan, Rebhuhn, Neuntöter und Baumfalke in den Jahren 2011 / 2012 gemeldet wurden (LANUV 2020A).

Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Flächen

Das Plangebiet liegt innerhalb der Biotopkatasterfläche BK-4418-010 „Aabachtal südlich Wün- nenberg unterhalb der Aabachtalsperre“, die sich in Richtung Süden fortsetzt. Das Plangebiet wird des Weiteren von der Biotopverbundfläche VB-DT-4418-006 „Aa- und Karpke-Tal bei Wün- nenberg und Fürstenberg“ überlagert. Etwa 180 m südlich liegt das gesetzlich geschützte Biotop BT-4418-013-8. Das Landschaftsschutzgebiet LSG -4416-0001 „Seitentäler von Alme und Afte“

grenzt im Osten direkt und südlich und westlich mit etwa 200 m Entfernung an das Plangebiet (LANUV 2019A).

Ortsbegehung und Einschätzung des Lebensraumpotenzials

Im Zuge der Ortsbegehung am 25. Februar 2020 wurde das Plangebiet hinsichtlich seiner Le- bensraumeignung für Tierarten betrachtet. Eine Untersuchung von Gehölzen und Gebäuden war aufgrund der Ausstattung und Vorhabenscharakteristik nicht notwendig.

Das Plangebiet übernimmt lediglich eine Funktion als Nahrungsfläche für Arten, die auf bzw.

über Trittrasenflächen sowie Wiesen und -weiden ihre Nahrung (z.B. Kleinsäuger, Insekten) su- chen. Dies trifft auf gehölzbewohnende Fledermaus- und Vogelarten zu, die in der Umgebung vorkommen. Weitere Lebensraumfunktionen übernimmt das Plangebiet aufgrund seiner Ausstat- tung und der Vorbelastungen nicht.

5.3 Konfliktanalyse

5.3.1 Häufige und verbreitete Vogelarten

Alle europäischen Vogelarten unterliegen den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNATSCHG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegen- über häufigen und verbreiteten Vogelarten (sog. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon

(17)

ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszu- standes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird (MWEBWV &MKULNV 2010). Diese Regelfallvermutung ist nicht auf das Töten und Verletzen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNATSCHG zu übertragen.

5.3.2 Planungsrelevante Arten

Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotop- strukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine po- tenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermit- telten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjek- ten des § 44 Abs.1 BNATSCHG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben.

In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten darge- stellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenom- men (Stufe I). Für die ermittelten Konfliktarten wird im Weiteren eine Art-für-Art-Betrachtung durchgeführt (Stufe II).

(18)

Tab. 2 Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsgebiet (UG).

Erläuterungen: Quelle: FIS = Fachinformationssystem, PG = Plangebiet Status: A. v. = Art vorhanden, B = brütend, R = rastend

Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des Vorkommens im UG

Einschätzung der pot. Betroff.

ASP nötig Säugetiere

Breitflügelfleder- maus

FIS / A.v.

Lebensraum und Jagdgebiet

Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich. Jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern.

Wochenstuben / Sommerquartier

Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen.

Winterquartier

Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, in- nerhalb PG keine geeigne- ten Quartiere, dient ledig- lich als nicht essenzielle Nahrungsfläche

keine nein

Große Bartfleder- maus

FIS / A.v.

Lebensraum und Jagdgebiet

Strukturreiche Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil (Au- und Bruchwälder, Moor- und Feuchtgebiete). Jagt in geschlossenen Laubwäldern mit einer geringen bis lücki- gen Strauchschicht und Kleingewässern, an linienhaften Gehölzstrukturen in der Offenland- schaft, über Gewässern.

Wochenstuben / Sommerquartier

Spaltenquartiere an Gebäuden, auf Dachböden, hinter Verschalungen / Baumquartiere, Fle- dermauskästen.

Winterquartier Höhlen, Stollen, Keller.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, in- nerhalb PG keine geeigne- ten Quartiere, dient ledig- lich als nicht essenzielle Nahrungsfläche

keine nein

Rauhautfledermaus FIS / A.v.

Lebensraum und Jagdgebiet

In strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kie- fernwälder, Auwaldgebiete). Jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäl- dern.

Wochenstuben / Sommerquartier

Wochenstuben in NO-Deutschland / Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermaus- kästen, waldnahe Gebäudequartiere.

Winterquartier Außerhalb von NRW.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, in- nerhalb PG keine geeigne- ten Quartiere, dient ledig- lich als nicht essenzielle Nahrungsfläche

keine nein

(19)

Fortsetzung Tab. 2

Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des Vorkommens im UG

Einschätzung der pot. Betroff.

ASP nötig Wasserfledermaus FIS /

A.v.

Lebensraum und Jagdgebiet

Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil. Jagt an offenen Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, sel- tener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen.

Wochenstuben / Sommerquartier

Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrun- gen, Tunnel, Stollen.

Winterquartier

Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, in- nerhalb PG keine geeigne- ten Quartiere, dient ledig- lich als nicht essenzielle Nahrungsfläche

keine nein

Zwergfledermaus FIS / A.v.

Lebensraum und Jagdgebiet

Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufge- lockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich.

Wochenstuben / Sommerquartier

Spaltenverstecke an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere und Nistkästen.

Winterquartier

Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische Ver- stecke.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, in- nerhalb PG keine geeigne- ten Quartiere, dient ledig- lich als nicht essenzielle Nahrungsfläche

keine nein

Vögel

Baumpieper FIS / B

Lebensraum

Offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarte und einer strukturrei- chen Krautschicht. Geeignet sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Auf- forstungen und lichte Wälder. Besiedelt werden auch Heide- und Moorgebiete sowie Grünlän- der und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen.

Bruthabitat

Nest am Boden unter Grasbulten oder Büschen.

UG stellt geringfügig poten- ziell geeigneten Lebens- raum dar (stark durchfors- teter Wald), PG dient ledig- lich als nicht essenzielle Nahrungsfläche

keine nein

Bluthänfling FIS / B

Lebensraum

Offene Flächen mit Hecken, Sträuchern oder jungen Koniferen und samentragender Kraut- schicht (z.B. heckenreiche Agrarlandschaft, Heide-, Ödland- und Ruderalflächen), Gärten, Parkanlagen, Friedhöfe.

Bruthabitat

Nest in dichten Büschen und Hecken (v.a. Koniferen und immergrüne Laubhölzer) in 0,2 - 2 m Höhe.

UG stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

keine nein

(20)

Fortsetzung Tab. 2

Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des Vorkommens im UG

Einschätzung der pot. Betroff.

ASP nötig

Eisvogel FIS /

B

Lebensraum

Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern.

Bruthabitat

An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG übernimmt keine Funktion

keine nein

Feldlerche FIS / B

Lebensraum

Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Hei- degebiete.

Bruthabitat

Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde.

UG stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

keine nein

Feldschwirl FIS / B

Lebensraum

Offene bis halboffene Landschaften mit dichter Krautschicht, z.B. Riede, extensiv oder nicht genutzte Wiesen sowie lichte Gehölzbestände.

Bruthabitat

Bodennahes Nest in höherer Vegetation, z.B. extensiv oder nicht genutzte Wiesen sowie lichte Gehölzbestände.

UG stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

keine nein

Feldsperling FIS / B

Lebensraum

Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in Randbereichen ländlicher Sied- lungen.

Bruthabitat

Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

Girlitz FIS /

B

Lebensraum

Lebensräume mit trocken-warmem Mikroklima und abwechslungsreichen Habitaten mit locke- rem Baumbestand, wie Friedhöfe, Parks, Gärten, Kleingartenanlagen. Ausnahmsweise in Fich- ten- und Kiefernwäldern.

Bruthabitat

Nest bevorzugt in Nadelbäumen.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG übernimmt keine Funktion

keine nein

(21)

Fortsetzung Tab. 2

Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des Vorkommens im UG

Einschätzung der pot. Betroff.

ASP nötig Graureiher FIS /

B

Lebensraum

nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, wenn diese mit offenen Feldfluren und Gewäs- sern kombiniert sind.

Bruthabitat

Brutkolonien auf Bäumen meist in Waldnähe, Hangwäldern oder großen Gehölzgruppen, oft nah am Wasser, gelegentlich aber auch 30 km von größeren Gewässern entfernt, mitunter im Siedlungsbereich, gelegentlich Bodenbruten.

UG stellt geringfügig poten- ziell geeigneten Lebens- raum dar, PG dient ledig- lich als nicht essenzielle Nahrungsfläche

keine nein

Habicht FIS /

B

Lebensraum

Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen.

Bruthabitat

In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schnei- sen. Horst in hohen Bäumen (z.B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen).

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

Kleinspecht FIS / B

Lebensraum

Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand.

Bruthabitat

Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden).

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG übernimmt keine Funktion

keine nein

Mäusebussard FIS / B

Lebensraum

Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vor- handen sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes.

Bruthabitat

Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

Mehlschwalbe FIS / B

Lebensraum

In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze.

Bruthabitat

Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städ- ten.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

(22)

Fortsetzung Tab. 2

Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des Vorkommens im UG

Einschätzung der pot. Betroff.

ASP nötig Mornellregenpfeifer FIS /

R

Lebensraum

In NRW als Durchzügler. In offener Agrarlandschaft, bevorzugt niedrige oder lückige Vegeta- tion, z.B. Stoppelfelder, steinige Äcker, kurzrasige Weiden.

Bruthabitat

Nordeuropa, Nordrussland.

UG und PG nicht als Rast- platz geeignet

keine nein

Neuntöter FIS / B

Lebensraum

Extensiv genutzte Kulturlandschaft, Ackerlandschaften, Streuobstwiesen, Weinberge, Tro- ckenhänge, Brachen, Kahlschläge, Wälder, Parkanlagen.

Bruthabitat

Halboffene und offene Landschaft mit aufgelockertem, abwechslungsreichem Buschbestand.

UG stellt geringfügig poten- ziell geeigneten Lebens- raum dar, PG dient ledig- lich als nicht essenzielle Nahrungsfläche

keine nein

Rauchschwalbe FIS / B

Lebensraum

Extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadträumen.

Bruthabitat

Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude).

UG stellt geringfügig poten- ziell geeigneten Lebens- raum dar, PG dient ledig- lich als nicht essenzielle Nahrungsfläche

keine nein

Rebhuhn FIS /

B

Lebensraum

Offene Ackerlandschaften, Weiden, Heiden, Hecken, Büsche, Staudenfluren, Feld- und Weg- raine sowie Brachflächen.

Bruthabitat

Feldraine, Weg- und Grabenränder, Hecken, Gehölz- und Waldränder, zum Teil in Heuhaufen.

UG und PG stellen keinen geeigneten Lebensraum dar

keine nein

Rotmilan FIS /

B

Lebensraum

Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden. Jagt auf freien Flächen.

Bruthabitat

In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen. Schlafplätze in Gehöl- zen.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

(23)

Fortsetzung Tab. 2

Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des Vorkommens im UG

Einschätzung der pot. Betroff.

ASP nötig Schleiereule FIS /

B

Lebensraum

Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsberei- chen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen.

Bruthabitat

Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug ge- währen (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

Sperber FIS /

B

Lebensraum

Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit klei- nen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen.

Bruthabitat

Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

Star FIS /

B

Lebensraum

Typische Art der Kulturlandschaft. Ursprünglich beweidete, halboffene Landschaften und feuchte Grasländer, als Kulturfolger auch in Ortschaften. Wichtiges Habitatmerkmal ist ein gu- tes Höhlenangebot.

Bruthabitat

Höhlenbrüter (z.B. Astlöcher, Spechthöhlen, Gebäudenischen und -spalten, Nistkästen).

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

Steinkauz FIS / B

Lebensraum

Offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Jagdgebiete sind kurzrasige Viehweiden und Streuobstgärten. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegeta- tion mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung.

Bruthabitat

Baumhöhlen (v.a. in Obstbäumen, Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen. Außerdem werden Nistkästen angenommen.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

(24)

Fortsetzung Tab. 2

Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des Vorkommens im UG

Einschätzung der pot. Betroff.

ASP nötig Turmfalke FIS /

B

Lebensraum

Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Bioto- pen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen.

Bruthabitat

Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Ge- bäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken).

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

Turteltaube FIS / B

Lebensraum

Ursprünglich in Steppen- und Waldsteppen. Ersatzlebensräume sind offene bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Nahrungshabitate sind Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen. Im Siedlungsbereich sel- tener, hier in verwilderten Gärten, größeren Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfen.

Bruthabitat

Nest in Sträuchern oder Bäumen in 1 - 5 m Höhe.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

Wachtel FIS /

B

Lebensraum

Offene Feld- und Wiesenflächen mit hoher Krautschicht.

Bruthabitat

Getreidefelder, Brachen, Luzerne- und Kleeschläge, Wiesen.

UG und PG stellen keinen geeigneten Lebensraum dar

keine nein

Wachtelkönig FIS / B

Lebensraum

Offene bis halboffene Lebensräume mit dichter Deckung, z.B. Extensivwiesen, Sukzessionsflä- chen, verbuschte Brachen, vermehrt in Braunmoos-Seggenmooren, auch in Kulturbiotopen, wie Getreidefeldern, Kartoffel- und Rübenäckern.

Bruthabitat

Bodenmulden an deckungsreichen Standorten.

UG und PG stellen keinen geeigneten Lebensraum dar

keine nein

Waldkauz FIS /

B

Lebensraum

Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen.

Bruthabitat

Baumhöhlen, Nisthilfen.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

(25)

Fortsetzung Tab. 2

Art Quelle/

Status

Habitatansprüche

(BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)

Einschätzung des Vorkommens im UG

Einschätzung der pot. Betroff.

ASP nötig Waldlaubsänger FIS /

B

Lebensraum

Nicht zu dichte, aber während der Brutzeit schattige Wälder mit wenig krautiger Vegetation.

Hoch- oder Niederwald mit geschlossenem Kronendach.

Bruthabitat

Nest an unterholzfreien Waldstellen, meist unmittelbar auf dem Boden, oft in Vertiefungen, im dürren Laub, unter altem Gras oder zwischen Baumwurzeln. Sehr selten Hochnester.

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

Waldohreule FIS / B

Lebensraum

Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen.

Bruthabitat

Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube).

UG stellt potenziell geeig- neten Lebensraum dar, PG dient lediglich als nicht es- senzielle Nahrungsfläche

keine nein

Waldschnepfe FIS / B

Lebensraum

Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und einer Kraut- sowie Strauchschicht. Reich gegliederte, vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher Humusschicht, bevorzugt Laub- und Laubmischwälder, aber auch in reinen Nadelwäldern.

Bruthabitat

Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschneisen, Gräben und anderen Stellen.

UG stellt geringfügig (stark durchforsteter Wald) po- tenziell geeigneten Lebens- raum dar, PG dient ledig- lich als nicht essenzielle Nahrungsfläche

keine nein

(26)

6.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände

Durch das Vorhaben kommt es zu keinen Beeinträchtigungen von planungsrelevanten Arten. Der Vorhabensbereich stellt aufgrund seiner Ausstattung und Vorbelastungen lediglich ein kleinflä- chiges nicht essenzielles Nahrungshabitat für einige Arten dar. Durch die starke Durchforstung des angrenzenden Waldes stellt dieser ebenfalls nur geringfügig einen geeigneten Lebensraum dar, eine Störung von Brutstätten wird demnach und aufgrund der Vorhabenscharakteristik nicht erwartet.

Falls es im Zuge der Umsetzung der Planung zu einer Entfernung von Sträuchern am Waldrand kommt, dürfen Rodungsarbeiten nur außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit von Vö- geln im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen um das Töten und Verletzen von Vogelarten zu vermeiden. Sind die Rodungsarbeiten innerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit von Vögeln nicht zu vermeiden, ist vor Beginn der Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Bruten an den Gehölzen stattfinden. Werden Bruten festgestellt, sind die Rodungsmaßnahmen bis zum Ab- schluss- / der Aufgabe der Brut und Aufzucht der Jungen zu verschieben.

(27)

7.0 Empfehlung zur textlichen Festsetzung

Zur Übernahme der artenschutzrechtlich relevanten Maßnahmen der Vermeidung und Minde- rung in die Festsetzungen des angestrebten Bebauungsplanes bzw. der angestrebten Änderung des Bebauungsplanes werden die folgenden Formulierungen empfohlen:

Rodungsmaßnahmen sind im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen.

(28)

8.0 Zusammenfassung

Die Stadt Bad Wünnenberg plant die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Aatal“ im Ortsteil Wünnenberg. Das Plangebiet liegt im Flurstück 11, Flur 7 der Gemarkung Wünnenberg mit einer Größe von 0,34 ha. Die Änderung des Bebauungsplans stellt die planungsrechtliche Vo- raussetzung für die Errichtung eines Trail-Parks dar, der zusammen mit anzulegenden Strecken durch den Wald ein Angebot für Mountainbiker im Stadtgebiet darstellen soll. Da Erdanschüttun- gen von 2 m Höhe auf einer Fläche größer 30 m² vorgenommen werden, gilt das Vorhaben als bauliche Anlage. Demnach ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtli- chen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG).

Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebens- raumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landes- amtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkun- gen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Laubwälder mittlerer Standorte“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Fettwiesen und -wei- den“, „Stillgewässer“, „Fließgewässer“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Ge- bäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) über- führt. Es erfolgte am 25. Februar 2020 eine Begehung des Untersuchungsgebiets zur Untersu- chung der anstehenden Biotopstrukturen im Plangebiet auf deren Eignung als Lebensstätte von Tierarten. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden.

Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das Messtischblatt 4418 „Wünnenberg“, Quadrant 3, für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 34 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind fünf Säugetier- arten und 29 Vogelarten (LANUV 2020B). Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nord- rhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet diverse Vorkommen von planungs- relevanten Arten aus, die ebenfalls im weiterem Umfeld auftreten (LANUV 2020A).

Im Rahmen der Vorprüfung (Stufe I) wurden keine möglichen Konfliktarten ermittelt. Im Rahmen der Stufe II wird darauf hingewiesen, dass bei einer Rodung von Gehölzen die Brut- und Auf- zuchtszeit von Vögeln berücksichtigt werden muss.

(29)

Unter Berücksichtigung dessen löst die 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Aatal“ der Stadt Bad Wünnenberg keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNATSCHG aus. Der Ände- rung des Bebauungsplans stehen somit bezüglich des Artenschutzes keine unüberwindbaren Vollzugshindernisse entgegen.

Bielefeld, im Mai 2020

(30)

9.0 Quellenverzeichnis

BAUER,H.-G.,BEZZEL,E.,&FIEDLER,W.(2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden.

BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) ge- ändert worden ist.

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Arti- kel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist.

DIETZ,C.,HELVERSEN O. V.&NILL,D.(2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafri- kas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart.

DHP (2020): Stadt Bad Wünnenberg, 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Aatal“, Biele- feld.

LANDESNATURSCHUTZGESETZ (LNATSCHGNRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.

NRW. S. 934) geändert worden ist.

LANUV (2020A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/o- sirisweb/ASC_Frame/portal.jsp

Zugriff: 30.03.2020, 07:00 MESZ.

LANUV (2020B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) https://artenschutz.natur- schutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/44183

Zugriff: 30.03.2020, 08:30 MESZ.

MKULNV (2016): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher- schutz NRW, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd.Erl. d. MKULNV v. 06.06.2016, - III 4 – 616.06.01.17.

(31)

MWEBWV &MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulas- sung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Ener- gie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt- schaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.

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