HIV-Impfstoff
Sprachliche Verwirrung
„Therapeutische Impfung“
bezeichnet keine präventive Impfung.
M
eldungen über tatsächli- che oder erhoffte Erfolge in der Aids-Impfstoff-Ent- wicklung haben zu einer ver- stärkten Berichterstattung zur Situation der HIV-Impfstoff- Forschung geführt. Die Deut- sche Aids-Gesellschaft und die Bundeszen- trale für gesundheit- liche Aufklärung (BZgA), Köln, wei- sen in einer ge- meinsamen Erklä- rung darauf hin, dass die Begriffe „Impfstoff“und „Impfung“ dem medizi- nischen Laien einen umfas- senden Schutz vor einer HIV- Infektion suggerieren, der in der Realität nicht gegeben ist. Bei den Veröffentlichun- gen handele es sich vielmehr um die „therapeutische Imp- fung“, mit der die Forscher bestimmte Entwicklungen in
der Immuntherapie bezeich- nen. Damit sei die Verabrei- chung eines Wirkstoffes bei bestehender HIV-Infektion – als Ergänzung der antiviralen Chemotherapie – zur Stär- kung der Immunabwehr und Unterdrückung der Virusver- mehrung gemeint.
Weil die Erfolgsaussichten dieses Therapieansatzes in letzter Zeit häufig sehr opti- mistisch in der Berichterstat- tung dargestellt werden, be- steht nach Angaben der BZgA die große Gefahr, dass der in Deutschland erfolgrei- che und wirksame Ansatz der Prävention durch Aufklä- rung mit dem Ziel der Verhaltensänderung
beschädigt und so- mit auf die notwen- digen Maßnahmen (insbesondere „Sa- fer Sex“) verzichtet wird. „Daher schlagen wir vor, bei der Darstel- lung der wissenschaftlichen Ansätze deutlich zwischen den Begriffen ,HIV-Schutz- impfung‘ und ,Immunstimu- lierenden Therapien‘ zu un- terscheiden“, heißt es in der Erklärung. So könne Miss- verständnissen und einem Nachlassen des Schutzverhal- tens vorgebeugt werden.
Menschenrechtsgericht
Sterbehilfe abgelehnt
Eine todkranke Britin darf nicht staatlich legitimiert getötet werden.
E
s gibt kein Grundrecht auf aktive Sterbehilfe. Mit die- ser Feststellung hat der Eu- ropäische Gerichtshof fürMenschenrechte in Straßburg am Montag den Antrag der an amyotropher Lateralskle- rose leidenden 43-jährigen Britin Diane Pretty abge- lehnt, die mithilfe ihres Man-
nes sterben wollte (dazu DÄ, Heft 23/2002). Das in der Eu- ropäischen Menschenrechts- konvention verankerte Grund- recht auf Leben schließe nicht dessen Umkehrung ein – also das Recht zu sterben–, heißt es in der Entscheidung des Gerichtshofs. Auch dürfe dar- aus nicht das Recht auf
„Selbstbestimmung in dem Sinne abgeleitet werden, dass jedes Individuum das Recht hat, eher den Tod als das Le- ben zu wählen“. Die Ent- scheidung wurde von den sieben Richtern der kleinen Kam- mer des Gerichts- hofs einstimmig ge- troffen. Als eine
„Entscheidung für das Leben“ hat der Präsident der Bun- desärztekammer, Prof. Dr. med.
Jörg-Dietrich Hop- pe, das Urteil be- wertet. Sosehr das Schicksal der of- fensichtlich unheil- bar kranken Britin auch den Gedanken an Ster- behilfe nahe lege, so dürfe dieses persönliche Leid doch nicht zu einer grundsätzlichen Legalisierung der Euthanasie führen, sagte Hoppe.
SPD-Gesundheitspolitik
Reform à la Schmidt
SPD legt den Entwurf ihres Wahlprogramms vor.
B
undesgesundheitsministe- rin Ulla Schmidt hat sich innerhalb der SPD mit ihren Vorstellungen zur Gesund- heitsreform durchgesetzt. Das am 22. April vom SPD-Vor- stand beschlossene Wahlpro- gramm entspricht ihren Leit- linien zur Gesundheitspolitik und will den Sicherstellungs- auftrag nicht ausschließlich auf die Krankenkassen über- tragen (DÄ, Heft 16/2002).Die wohnortnahe ambulan- te medizinische Versorgung
sollen die gesetzlichen Kran- kenkassen stattdessen gemein- sammit den Kassenärztlichen Vereinigungen gewährleisten.
Die Kassen sollen allerdings mehr Vertragsfreiheit erhal- ten. Neben den bisherigen
Kollektivverträgen sollen Ein- zelverträge zwischen Lei- stungserbringern und Kassen möglich sein.
Die SPD bekennt sich zu einem solidarischen Gesund- heitssystem mit einem ein-
heitlichen Leistungskatalog.
Eine Aufteilung der Leistun- gen in Grund- und Wahllei- stungen lehnt sie ab. Die SPD spricht sich für Disease-Man- agement-Programme, inte- grierte Versorgung, die Stär- kung der Prävention und des Patientenschutzes, die Ein- führung eines „Gesundheits- passes“ auf freiwilliger Basis sowie eine Fortentwicklung des Vertriebs und der Preis- bildung von Arzneimitteln aus (Versandapotheken). Die SPD will die Versicherungs- pflichtgrenze in der Gesetz- lichen Krankenversicherung erhöhen. Bei der Beitragsbe- messungsgrenze soll es je- doch keine Änderungen ge- ben. Das Wahlprogramm wol- len die Sozialdemokraten auf ihrem Parteitag am 1./2. Juni in Berlin beraten.
A K T U E L L
A
A1192 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 18½½½½3. Mai 2002
Überzeugungsarbeit: Der Kanzler erläutert das SPD-Wahlpro- gramm. Die Passagen zur Gesundheitspolitik sind im Internet unter www.aerzteblatt.de abrufbar. Foto: ddp
Diane und Brian Pretty bei der Anhörung in
Straßburg Foto: dpa