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Beyspiel der Vertheilung einer Gemeinweide

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(1)Beyspiel der Vertheilung einer Gemeinweide. Autor(en):. Werdt. Objekttyp:. Article. Zeitschrift:. Abhandlungen und Beobachtungen durch die Ökonomische Gesellschaft zu Bern gesammelt. Band (Jahr): 4 (1763) Heft 4. PDF erstellt am:. 28.01.2022. Persistenter Link: http://doi.org/10.5169/seals-386593. Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind.. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch.

(2) IV.. Beyspiel. der. Vertheilung. einer. Gemcinweide. Durch Veranstaltung Herrn von werbt, Herrn zu Cossen, des Grossen Rathes zu Bern, alt Landvogten zu. Vivis..

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(4) Beyspiel der. Vertheilung einer Gemeinweide.. «. zum voraus : Das übel welches die eingeführte weife die Allmenten zu nu« zen, nach sich zieht, fey zur genüge er« wiefen. Läßt uns nun fehn, wie demfelben ab geholfen werden könne.. Wir. seze». >>^„^. rechte und gebrauche in diesen stuken ver» schieden sind; so kan auf diefelben keine allgemeine. Da die. regel bestimmt werden. Man begehrt von mir Umständlich zu wissen, wie ich die abschaffunq ei, ner'Gemeinweide in dem bezirke meiner Herrfchaft vorgenommen habe.. Die fogenannte tauner, vder diejenigen, die kel» erdrich befassen, begehrte» fchon vorlängst. daß die Allmenten getheilt, oder wenigstens jedem bürger ei» stük von einer oder zwoen jucharten zugeeignet wür, de. Da ihre forterunq auf die billiqkeit gegründet war, und ich viele Haushaltungen, durch den abzug vieler mißvergnügte» armen taunern, verlor; so ließ N z.

(5) Beyspiel der Vertheilung. !Y8. ließ ich sie wissen, daß sie mir nur eine von ihnen unterfcbriebene bittschrift einliefern dorften. Sie thaïe» es in grosser anzahl. Der schluß ihrer vittschrift war: Daß man jedem Hausvater zwo in« charlen einräumen möchte. Ich ließ die einwog «er des orts versammeln, und trug ihnen vor: Eure verwandle« und nachbaren verlangen, daß jedem wo jucharten von der Allment zugeeiqnet und abgestekt werde : Wollet ihr in dieses begeh' ren eiiitretten, und den entscheid dcr Mehrheit dcr stimme» übe, lassen? Die reichen sagten alsobald nein! nachdem ich abcr die stimmen gezählt hatte, befand es sich, daß zween drittheilc die vertheil lung billigten. Der dritte theil aber schlug sie rund ab. Ich sagte hierauf denen, welche die. vcrlheilung wüMtcn: Ihr könnet dieselbe wo ihr glaubet, daß es sich gebühre. wendten sich qn mich, als ihren nchtcr.. begehren,. Sie. Es waren izt bereüs drcy vierthelle der Vertheilung gcnciqt, nur der vierte fezte sich noch beständig dawider. Nachdem ich ihre gründe und ciniche eingelegte fchriften hatte, fällte ich eine mit bcweqqründen. «nciehort eingesehen. urtheil, in. deren ich nach festsezunq einichcr allgemeinen, die vertheilung begünstigenden gründen, zum grundsaze sezte, daß die Allmenten mir als dem Herrschaftshcrrn eigenthümlich, die nuzung aber den bürgern dcs ortes zugehorte; und daß, wenn der Herrfchgftöherr und die mchrern. begleitete. bürger. des ortes. übereinstimmen,. ihres bessern nuzcns wegen die Gemeinweiden auf eine gewisse weife.

(6) einer Gemeinweide.. ly?. weise zu nuzen/ es rechtens gemäs sey/ sich die, sein zu unterwerfen. Ich sprach'alfo jedem Haus« vater iz juchart zu/ anstatt zwoer, fo sie geiordert hatten; so daß noch über die helfte zu der Gemeinweide übrig blieb, und die reichen noch Diefe anderhalbe immer einen Vorzug hatteu. juchart ware nur zu lebenslänglicher nuzung und follten weder veräussert noch bestimmt verpfändet noch auf einiche weife befchwert werden. Die zahl diefer theile follte jederzeit die gleiche feyn, fo daß, wo sich wenigere Hausväter. dörfen.. als antheile befänden, die übrigen zum nuzen der armen verpachtet werden follten: wenn sich aber mchr Hausväter befänden, die übrige zahl auf die ledigwerdenten antheile warten follten. Ich verhehlte hiebey den gruud diefer verordnunq nicht. Er gründete sich auf den Widerwillen, den ich bey ihnen gewähret«, neue bürger anzunehmen. Würden durch den abgang einichcr Hausväter einiche antheile wieder der Gemeinweide zugefallen feyn; so würden sie in dieser hofnung keine bürger angenommen haben. Sie würden es aber noch viel weniger gethan haben, wenn man denfelben alsobald einen antheil zugetheilt, nnd alfo die ansehung der Gemeinweide geschmälert hätte. einkünfte der armen, deren zahl sich dnrch die besiznehmung der verlediqten theile verminderte, könnte dieses durch den preis der neuen annehmungcn, der zu ihren gunsten bestimmt werden sollte ersezt werden. Diefer unglükliche Widerwille dcr städte und dörfer des landes, keine bürger anzunehmen, ist cin gründ der entvölkerung, und die nnznng der Gemeinweiden einer ihren heimlichen beweg-gründe. N 4. In.

(7) zoo. Beyspiel der Vertheilung. gründe.. Die meisten gemeinden und bürgerliche gefellfchasten unsers landes gleichen den Tontine,,/ wo die überlebenden die todten zu erben hoffen:. also daß durch die vertheilung der Allmenten die größte Hinderniß der wiederbevoltrung durch an«. «ehmung neuer bürger gehoben würde.. Die reichen. zogen mein. urtheil weiter;. trie« Ven aber diese weiterzeuhung nicht ab / sondern liessen meine urlheil in kraft erwachsen. Dieselbe war vom herbstmonate 1761. aprill 1762. machie ich anstalten, diefelbe zu erfüllen, und stekte so viele stüke, jedes von anderhalb jucharten ab, als sich Hausvater befanden. Ich ließ die ganze gemeinde auf dem plaze versammeln, und wer sie. Im. antheil begehrte / mußre sich erklären. Die anzahl derer, fo die vertheilung begehrt, stieg einen. die übrigen aber widerfezten sich, mit Vorbehalt ihres rechtens. Ich ließ die erstern das loos ziehn, und jeder bekam seinen antheil nach der gezognen numer. Die grosse freude dieser guten leute machte mir ein reines vergnügen. Sie überhäuften mich mir dankbezeugung und fegenswünfchen. Die übrigen aber, obgleich ich ihre anheile in einer art von einfchläge liegen ließ, sahn mich mit unzufriednen äugen an. Sie betäubten mir ihrem gefchrey Mnghrn. des tagt. Rathes; und die fache ward gewohnker weife an eine kommißion verwiefen, wo die widerfezenden alles vorbrachten was die prozeßfucht erdenken kan. Sie sienqen dabey an, daß sie mir das eigenthum der Allmenten streitig machten. Ich legte meine tlttel der hohen Veunerkammer vor, und auf das von bereits. auf? ;. denfelben.

(8) einer Gemeinweide.. 2sr. denselben hierüber abgefaßte. einhällige gutachte» wurde mir das eigenthum vollkommen bestätigt, sowohl als der gebrauch, den man niemals streitig gemacht hatte.. BiS Hiehin war es nur darum zu thun oV mei. ne urtheil in kraft bestehn follte, oder nicht. Die widerstunden begehrten einen augenfchein. Die Herren kommitlirte bemühten stch anf dem orte, da ste alles nach dem inHalle meiner urtheil befanden, den Partheyen ihre Vermittlung und einen «Muten anzubieten, den beyde Partheyen mit freuden annahmen. Sie fezte« mei«e urtheil zum grundsaze und bestätigten diestlbe in allen ihren theilen, ausser daß anstatt anderhalbe jncharten jedem nur eine juchart verzeigt wurde. Anbey werden alle nieine reckte vorbehalten, und insbesonders diestr feste grundsaz: daß künftig die meynung des Herrschaftsherrn als deS eigenthümers, und deö mehrern theileö der dorfgenossen als nuzniesser, wenn diefelben mir einander übereinstimmen, den gemeinden zur vorfchrifr und zum qestze dienen folle. Diefer ausfpruch ward nachher von Mnghrn. den Räthen bestätiget. Das ganze gefchäft dauerte bis in den brachmonat ; und da ein verbot weiters zu arbeiten dazwischen gekommen war, fo war auch die Dennoch machten die verbeßrung nicht beträchtlich. bestzer zu meiner verwundrung zwey klafter Heu und fpatheu auf jedem stüke, und versicherten mich, daß sie das künftige jähr drey klafter zu machen hofften. Da nun vier klafter erfordert werden verglich. fo können sie noch ein klafter ankaufen, oder «in kleines stük erdrich erwerben, diests A s eine kuh zu. wintern;.

(9) 2OZ. Beysp der Verth, einer Gemeiuwcide.. dieses mangelnde klafter zu ersezen. Zu diesem ende bot ich ihnen einen Vorschuß an geld an. Sie. können also eine kuh wintern, und dieselbe im Dicse kuh kau die sominer zu weyde gehn lassen. und sie können nebst dem, so Haushaltung nähren. mit ihrer arbeit gewinnen, von dieser milch leben. Da diese haushälter also an ihr erdrich gebunden sind; so ziehen sie nicht weiter, und sie. auch nicht ; und dieses ist der vornemste zwck, Nach diesem beyspiele/ den ich mir vorgefezt hatte. welches ich die ehre habe, der lobl. ökonomischen verarmen. vorzutragen / könnte man von dem und mit hülfe der klemm auf das grosse kommen treflichen abhandlungen, die über diefen punkt eingelangt stnd, mit den nöthigen verändrnngen jedes ortes diese vertheilung unternehmen, und also die und folglich den Bevolkrung und den Akerbau Wohlstand und das glük unfers Vaterlandes Gesellschaft. vermehren..

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