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I 223/2000

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I 223/2000 VOL 30. Mai 2001 43C

Interpellation

1756 GFL (Hofer, Biel)

Weitere Unterschriften: 6 Eingereicht am: 21.11.2000

expo. 02: Mit welchen direkten und indirekten Kosten muss der Kanton Bern rechnen?

Neben dem vom Grossen Rat bewilligten expo. 02 - Beitrag über 14,7 Millionen Franken entstehen dem Staat weitere sogenannte Standortkosten, die derzeit mit 2 Millionen Franken beziffert werden. Damit sollen Polizei, Seerettung, Feuerwehr und Sanität finanziert werden.

Sicher hat der Regierungsrat alles Interesse gegenüber der Bevölkerung und dem Grossen Rat inbezug auf die expo grösstmöchliche Kostentransparenz zu gewähren.

Deshalb folgende Fragen:

1. Ist damit zu rechnen, dass sich die oben erwähnten Standortkosten noch erhöhen?

Wenn ja, mit welchem Maximalbeitrag ist zu rechnen?

2. Wie hoch belaufen sich die bisherigen und noch geplanten Kosten für Kantonspersonal, welches sich in thematischen expo-Arbeitsgruppen engagiert (z.B. Bau, Planung, Verkehr, „Kanton Bern präsentiert sich an der expo“ usw)?

3. Wie hoch belaufen sich übrige bisherige und geplante in Zusammenhang mit der expo.

02 stehende kantonale Ausgaben (Gehälter, Material usw)?

4. Mit welchem Beitrag muss der Kanton Bern maximal für eine allfällige Defizitdeckung der expo.02 rechnen?

5. Wo ist das Gesamtdach der finanziellen Beteiligung des Kantons Bern?

Antwort des Regierungsrates:

Zu Frage 1:

Die Standortkosten, die dem Kanton Bern nach heutigen Schätzungen durch die Expo.02 entstehen, sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt. Sie haben sich im Vergleich zu früheren Angaben nicht verändert.

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Geschätzte Standortkosten zwischen 1995 und 2003

Vorhaben CHF in Tausend

Sanitätsdienst und Rettungswesen 2‘500.-

Sicherheit 2‘900.-

Archäologische Grabungen 809.-

Diverses: 14 verschiedene Punkte, darunter vorab Ausarbeitung und Umsetzung Machbarkeitsstudie Expo, Naturschutz, Personeller Ausbau bei Gerichten, Grobkonzept für polizeiliche Massnahmen, Markierungen des SVSA

2‘941.-

TOTAL 9‘150.-

Im Zusammenhang mit den Standortkosten sind ebenfalls die erlassenen Gebühren für Baubewilligungen sowie für die Sondernutzung des Bielersee-grundes zu nennen (vgl.

RRB 1562 vom 17. Mai 2000). Dem Kanton Bern entgehen dabei gegen 650'000.- Franken Gebühreneinnahmen.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass dem Kanton Bern für die Wiederherstellung der Bauten und Anlagen keine zusätzlichen Kosten entstehen (vgl. RRB 0608 vom 14.

Februar 2001 und Antwort des Regierungsrates auf die Frage „Rickenbacher“ in der Februarsession 2001).

Der Kanton Bern setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass sich die Standortkosten nicht erhöhen.

Zu Frage 2 und 3:

Der Umfang der von der Verwaltung für die Expo geleisteten Arbeit wurde anfangs Jahr erhoben. In den Jahren 1995 bis 2000 wurden für die Landesaustellung rund 12‘100 Arbeitsstunden aufgewendet. Da der Kanton Bern noch über keine Kostenrechnung verfügt, können weder die bis heute entstandenen noch die zukünftigen Lohnkosten exakt beziffert werden. Ebensowenig können die Infrastrukturkosten einzelnen Personen zugeordnet werden. Die Personalkosten sind zum Teil bereits unter Punkt „Diverses“ zu Frage 1 enthalten.

Der Kanton Bern präsentiert sich an der Expo im Rahmen des Kantonaltages, der am 22.

Juni 2002 stattfinden wird. Hierfür wurden mit RRB 1401 vom 26. Mai 1999 500'000 Franken bewilligt. Das durch die Espace Mittelland Kantone (BE, FR, JU, NE, SO, VD) sowie den Kanton Aargau initiierte Ausstellungsprojekt "Heimatfabrik", wird durch die Expo finanziert. Im Rahmen des ordentlichen Budgets des Amtes für Landwirtschaft wird ein Beitrag von 190'000.- Franken an die Ausstellung „Expo-Agricole“ bezahlt. Ihr Ziel ist es, die breite Bevölkerung für die besondere Situation der Landwirtschaft, für ihre aktuellen Probleme und deren Lösungen, zu sensibilisieren.

Wie der Regierungsrat bereits in der Antwort zur Interpellation der Grossratsmitglieder des Amtsbezirkes Biel (I 006/2001) ausführte, kann der Kanton Bern von seinen für die Expo getätigten Investitionen auch profitieren. Er verweist auf die dortigen Ausführungen zum Tourismusprojekt "Drei-Seen-Land" sowie zu der Präsentation des Wirtschaftsstandortes und zu den geplanten flankierenden Massnahmen. Das Tourismusprojekt wird von der Expo zusammen mit den lokalen Tourismusorganistionen finanziert, womit dem Kanton grundsätzlich keine Kosten entstehen sollten. Für die Präsentation des Wirtschafts- und Lebensraums wird unabhängig von der Expo eine spezielle Trägerschaft “Präsenz Bern“

gegründet. Im Rahmen von Präsenz Bern wird das Startprojekt “B2“ lanciert, welches ein gemeinsames Promotionsprojekt des Kantons und der Stadt Biel darstellt. Die Kosten

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werden zu gleichen Teilen von der Stadt Biel und vom Kanton getragen. Zusätzlich werden Sponsormittel beschafft. Für diese Standortpromotion an der Expo werden im Rahmen des ordentlichen Budgets - zusätzlich zu den laufenden Personalkosten - kantonale Mittel von voraussichtlich einer Million Franken bereitgestellt werden. Der Regierungsrat wird hierüber Beschluss fassen, wenn die Konzepte definitiv vorliegen.

Die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren empfiehlt den Kantonen, die Hälfte der Kosten des gesamtschweizerischen Projektes "Schulen an die Expo" zu tragen.

Im Rahmen dieses Projektes wird den Schulklassen, die die Expo als Klasse besuchen, der Eintritt zu 48 Franken pro Schülerin und Schüler offeriert, unabhängig von deren bzw.

dessen Wohnort. Die Erziehungsdirektion unterbreitet dem Grossen Rat in der Septembersession einen Beschluss, der die Kostenbeteiligung des Kantons Bern im Rahmen dieses Projekts regelt. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der öffentlichen Hand (Kanton und Gemeinden) Kosten im Umfang von maximal 2,2 Millionen Franken entstehen könnten. Das genaue Ausmass ist abhängig vom Kostenteilungsschlüssel sowie von der tatsächlichen Nachfrage.

Zu Frage 4:

Die zusätzliche Defizitdeckung des Bundes beträgt 338 Mio. Franken. In der Botschaft über eine Defizitgarantie zu Gunsten der Landesausstellung 2002 vom 23. Februar 2000 ist folgendes zu lesen: „Der Bundesrat erwartet von den Kantonen und Standortgemeinden allerdings eine angemessene Beteiligung an der zusätzlichen Defizitgarantie. Er geht davon aus, dass sich die Beteiligung am Verhältnis der bisher vom Bund einerseits und den Kantonen und Standortgemeinden andererseits gesprochenen Beitragsleistungen ausrichtet, was einer Defizitgarantie der Kantone und Standortgemeinden von gegen 60 Millionen Franken entsprechen würde. Bei einem allfälligen Ausgabenüberschuss würde sich der Anteil des Bundes um den Anteil der Kantone verringern.“

Dazu nimmt die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren wie folgt Stellung: „Die Konferenz ist der Meinung, dass die Frage der kantonalen Beteiligung an der Defizitgarantie erst im Anschluss an eine allfällige konkrete Forderung des Bundes zur Diskussion gestellt werden soll. Zudem soll ein allfälliger Beitrag der Kantone nur im Nachgang zur Bundesgarantie vorgesehen werden. Die Konferenz stellt schon heute fest, dass die konkrete Umsetzung einer Defizitgarantie auf Kantonsebene mit grossen praktischen Problemen verbunden wäre, welche die rechtzeitige Bereitstellung der Garantie in Frage stellen würde. So wären in gewissen Kantonen insbesondere referendumsfähige Parlamentsbeschlüsse zu erwirken.“ (vgl. „Beteiligung der Kantone an einer Defizitgarantie für die Expo.02“; Beschlussfassung der Jahresversammlung FDK vom 8. Juni 2000)

Aus dem Vergleich der beiden Positionen wird ersichtlich, dass Bund und Kantone unterschiedliche Vorstellungen betreffend den Anteil an einer allfälligen Defizitdeckung haben. Der Kanton Bern würde bei einer Diskussion über die Defizitübernahme seine Standortkosten als Vorleistungen geltend machen.

Zu Frage 5:

Es besteht kein explizites Kostendach für eine finanzielle Beteiligung des Kantons Bern an der Expo.02. Mit GRB 0016 „Beitrag an die Schweizerische Landesausstellung Expo.01“

wurde am 13. März 1997 ein Verpflichtungskredit von 14‘695‘000.- Franken genehmigt.

Zusätzlich wurde im Vortrag auf die Standortkosten, den Kantonaltag und den Expo- Beauftragten im Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion aufmerksam gemacht.

Bei der Übernahme der Aufgaben, die zu Standortkosten führen, hat der Kanton praktisch keinen Handlungsspielraum, da dies gesetzlich vorgeschrieben sind. Was z.B. im Sanitäts- und Sicherheitsbereich nicht in der Verantwortung der Expo liegt, muss durch die Standortkantone bewältigt werden.

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Bei der Kostendiskussion rund um die Expo.02 wird dem Umstand oft zu wenig Rechnung getragen, dass diese Kosten eine Investition in die Zukunft darstellen. Der Kanton Bern erhält durch die Expo eine einmalige Chance, seinen Wirtschafts- und Lebensraum zu präsentieren, was er im Rahmen des erwähnten Startprojekts “B2“ von “Präsenz Bern“

nutzen will. Zudem profitiert das lokale Gewerbe von der Landesausstellung. Gemäss einer Wertschöpfungsstudie von Professor Denis Maillat, Universität Neuchâtel, erzielen die Stadt und die Region Biel aufgrund der Expo.02 Mehreinnahmen von 112 Mio.

Franken. Bereits dieser Betrag übersteigt die vom Kanton getätigten Investitionen um ein Mehrfaches. Nicht darin enthalten sind die Mehreinnahmen, die der Stadt und der Region Biel durch Imageverbesserungen entstehen.

An den Grossen Rat

Referenzen

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