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Pflichtenheft zur Durchführung von Torball-Schweizermeisterschaften. Version 2.0 Durch die DV vom 27. Februar 2021 genehmigt.

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Pflichtenheft zur Durchführung von Torball-Schweizermeisterschaften

Version 2.0

Durch die DV vom 27. Februar 2021 genehmigt

.

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Änderungen dieses Pflichtenheftes erfolgen durch die DV mit einfachem Mehr.

1.2 Dieses Pflichtenheft tritt nach der Genehmigung durch die DV 2021 per 1.3.2021 in Kraft und ersetzt alle früheren Bestimmungen zur Durchführung von Schweizermeisterschaften.

1.3 In diesem Reglement wird für die weibliche und männliche Form nur die männliche verwendet.

1.4 Bei Textdifferenzen ist die deutschsprachige Fassung massgebend. Anderssprachige Fassungen sind Übersetzungen.

2. Bestimmungen für den Veranstalter (STBV)

2.1 Die STBV veranstaltet jährlich Torballschweizermeisterschaften für Damen-, Herren- und Jugendteams.

2.2 Die STBV übergibt die Organisation und die Durchführung der Schweizermeisterschaften Vereinen, Gesellschaften, Blinden- und Sehbehindertenschulen sowie Einzelpersonen.

2.3 Die STBV stellt dem Organisator Informationen, Spielfeldausrüstung und Bälle zur Verfügung.

2.4 Die Schiedsrichter, Zeitnehmer, Protokollführer und der Leiter Rechnungsbüro werden durch die STBV aufgeboten.

2.5 Die Ausschreibung der Meisterschaft erfolgt bis spätestens 3 Monate vor dem Anlass durch die STBV.

2.6 Die Einladung inkl. Detailinfos, Zeitplan und Spielplan wird, nach Absprache, durch den Organisator oder die STBV den angemeldeten Teams spätestens 1 Woche vor der Meisterschaft zugestellt.

Die Einladung muss u.a. folgende Punkte enthalten:

- Datum, Durchführungsort (genaue Adresse) sowie Mail und Telefonnummer des Organisators

- Hinweis zur Teilnahmeberechtigung - Hinweis auf Lizenzpflicht

- Hinweis: Versicherung ist Sache der Teilnehmer

2.7 Der Spielplan wird, nach Absprache, von der STBV oder dem Organisator erstellt.

2.8 Die STBV überwacht die Spielberechtigung der Teams und Spieler.

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2 2.9 Die STBV sorgt dafür, dass der Gewinner des letzten Jahres den Wanderpreis an die Schweizermeisterschaft bringt. Er wird während der Meisterschaft vom Organisator aufbewahrt.

3. Bestimmungen für den Organisator (Verein)

3.1 Die Organisation erfolgt unter Beachtung des Pflichtenheftes zur Durchführung von Schweizermeisterschaften in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der STBV.

3.2 Der Organisator sorgt für:

- Geeignete Turnhallen

- Verpflegung (während des Turniers und Abendessen für 6 Personen pro Team, Helfer, Schiedsrichter, Zeitnehmer, Protokollführer sowie Leiter des Rechnungsbüros)

- Siegerpreise (ausser Wanderpreis und Medaillen, diese liegen in der Verantwortung der STBV)

- Sanität

- Helfer (Torrichter und sonstige Helfer) - nötigenfalls Adressen für Unterkunft

3.3 Die Publikation der Schweizermeisterschaft erfolgt durch die STBV, in der Lokalpresse und/oder Lokalradio durch den Organisator.

3.4 Gleichzeitig laufende Veranstaltungen dürfen den Spielbetrieb weder stören, noch beeinträchtigen.

3.5 Die Turnierleitung obliegt, in enger Zusammenarbeit mit einem Vertreter der STBV, dem Vertreter des Organisators.

Dieser hat u.a. folgende Aufgaben:

- Leiten der Teamleitersitzung

- Vertretung des OK an der Schiedsrichtersitzung

Die Spielleitung obliegt dem Oberschiedsrichter. Dieser hat u.a. folgende Aufgaben:

- Leiten der Schiedsrichtersitzung

- Kontrolle der Dunkelbrillen aller Spielern auf ihre Konformität vor Turnierbeginn

- Kontrolle der Gültigkeit der Lizenzen der am Turniertag eingesetzten Spieler - Einberufen und Leiten des Protestkommitees

- Teilnahme an der Teamsitzung

- Überprüfung der Spielfelder, sowie der gemeldeten Spezialausrüstungen der Spieler auf die Anforderungen des Schweizer Torballreglementes

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3 3.5 Die Schiedsrichtersitzung umfasst u.a. die:

- Besprechung der Schiedsrichtereinteilung

- Besprechung der Spielleitung (Zeitmessung, Zusammenarbeit mit den Torrichtern usw.)

- Information über spezielle Spielerausrüstungen - Wahl einer Stellvertretung in das Protestkommitee 3.6 Die Teamsitzung umfasst u.a.:

- organisatorische Hinweise

- Genehmigung spezieller Spielerausrüstungen

- Wahl eines Vertreters sowie dessen Ersatz in das Protestkommitee

4. Organisation

4.1 Zur Organisation einer Schweizermeisterschaft sind notwendig:

- 2 Turnhallen, akustisch voneinander getrennt, mindestens 11 x 20 m Fläche.

Allfällige Zuschauerplätze dürfen den Spielbetrieb weder stören noch beeinträchtigen. Aufenthaltsräume der Spieler und Betreuer dürfen den Spielbetrieb nicht beeinträchtigen

- 1 Sitzungsraum - Spielfeldausrüstung - Torbälle

- Spielpläne, Spielprotokolle

- Resultateübersichtstafel, Spielstandsanzeigetafel - Stoppuhren, Messband, Klebeband, Schreibmaterial - Tische, Stühle

- Buffet für Verpflegung - Sanität und Sanitätsraum - evtl. Transportdienste

- Funktionäre (Schiedsrichter, Zeitnehmer, Protokollführer und Leiter Rechnungsbüro)

- Helfer (Torrichter und andere Helfer)

4.2 Der Organisator erstellt für den Anlass einen Zeitplan. Daraus müssen die folgenden Termine ersichtlich sein:

- Hallen-/Garderobenöffnung - Teamleitersitzung

- Schiedsrichtersitzung - Lizenz- und Brillenkontrolle - Turniereröffnung

- Spielbeginn

- Rangverkündigung (Ort und Zeit)

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4 - Essenszeiten

4.3 Der Organisator darf Unterbrüche im Spielbetrieb einplanen. Diese müssen jedoch im Spielplan ersichtlich sein (Grund, Zeit).

4.4 Die Eröffnung der Schweizermeisterschaft erfolgt durch einen Vertreter des Organisators.

4.5 Rangverkündigung und Übergabe der Preise erfolgen durch einen Vertreter des Organisators und der STBV.

5. Finanzen

5.1 Für die Finanzen sorgt der Organisator. Als Einnahmequellen dienen z.B.:

- Werbung - Sponsoring - Spenden - Festwirtschaft - Eigenfinanzierung

5.2 Der Organisator übernimmt folgende Kosten:

- Hallenmiete

- Verpflegung während des Turniers für 6 Personen pro Team, Helfer und Funktionäre

- Honorar für Sanität

- Siegerpreise (ohne Wanderpreis und Medaillen) - Publikationen

- Administration

5.3 Von den Teams der Damen-, Herren und Jugend-SM darf vom Organisator kein Startgeld verlangt werden.

5.4 Allfällige Übernachtungen gehen zu Lasten der Teilnehmer.

5.5 Die STBV leistet an Organisatoren einen finanziellen Beitrag, welcher schriftlich beantragt werden muss.

5.6 Die STBV kann, nach Absprache mit dem Organisator, die volle Finanzierung der Jugend-SM übernehmen.

5.7 Ein allfälliger Gewinn aus dem Anlass steht dem Organisator zu.

5.8 Der Organisator trägt das allfällige Defizit.

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5 Landschlacht, im Januar 2021

Vorstand Schweizerische Torballvereinigung STBV

Referenzen

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