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BAYERISCHER SPORTKEGLER-VERBAND e.v.

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Academic year: 2022

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20 Durchführungsbestimmungen Bayerncup

20.1 Die Ligen des Bayerncups werden, soweit genügend Meldungen eingehen, analog den Bezirksmeisterschaften eingeteilt.

20.2 Die Startgebühr von 100.00 € pro Team wird von dem der Sektion bekannten Club- bzw.

Vereinskonto nach Eingang der Mannschaftsmeldungen per Bankeinzug abgebucht. Sollte der Sektion noch keine Einzugsermächtigung vorliegen ist diese mit der Mannschaftsmeldung zu übersenden.

20.2.1 Scheidet eine Mannschaft während des Wettbewerbes aus, erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühr.

20.3 Die Meldung der Clubmannschaften erfolgt mit Übersendung der namentlichen Meldeliste, Formblatt 3, an den zuständigen Bereichssportwart bis spätestens 5. Oktober 2003.

20.3.1 Jede/r Spieler/in ist nur in einer Mannschaft Spiel berechtigt, d.h. er/sie kann nur in der Mannschaft spielen, für die er/sie gemeldet wurde bis zur Beendigung des letzten Spieltages.

Ein Einsatz in einer oberen Mannschaft bzw. eine Rückmeldung in ein unteres Team ist nicht möglich.

20.3.2 ErsatzspielerInnen sind ohne Mannschaftsnummer in die Meldeliste einzutragen und sind dann in der Mannschaft festgespielt in der sie ihren 1. Wurf gemacht haben.

20.4 Schiedsrichter

20.4.1 Der/die Ligaschiedsrichter/in und deren StellvertreterIn sind für alle Starts ihrer Liga zuständig und dürfen auch in dieser selbst mit spielen.

20.4.2 Schiedsrichter müssen im Besitz einer gültigen SR-Lizenz sein und in der namentlichen Meldeliste mit dem Zusatz “SR” hinter dem Familiennamen kenntlich gemacht werden.

20.4.3 Schiedsrichter und Stellvertreter jeder Liga werden nach Eingang der namentlichen Meldelisten vom zuständigen Bereichssportwart ausgewählt und erhalten von diesem die Spielunterlagen zugestellt.

20.4.4 Außer ihrer normalen Tätigkeit verwalten die SR treuhändig das Punktegeld der Liga.

20.4.5 Die SR erhalten an jedem Spieltag von der Anlage pro Spiel 0.25 € in bar als Zuschuss zum Preisgeld ausgehändigt.

20.4.6 Die SR erhalten rechtzeitig vor dem letzten Spieltag die Startgebühren der teilnehmenden Teams durch den Bereichssportwart Nord, Bruno Hödl, ausgehändigt.

20.4.7 Die SR zahlen den Mannschaften am letzten Spieltag bei der Siegerehrung das erspielte Punktegeld aus.

20.4.8 SR und Stellvertreter erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, die noch gesondert bekannt gegeben wird.

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20.5 Spielmodus

20.5.1 Die Clubmannschaft besteht aus 4 Spielern/Spielerinnen plus 2 Ersatzspielern/innen pro Spieltag.

20.5.2 Die Teams können sowohl als reine Damen- bzw. Herrenteams oder als Mixedteams spielen.

20.5.3 Handicap 75 % auf 210 Pins, max. 50 Pins je SpielerIn und Spiel. Das Handicap bleibt für jede/n Spieler/in an allen Spieltagen gleich.

20.5.3.1 Das Handicap für jede/n Spieler/in ist aus der den Spielunterlagen beigefügten Liste bzw. auf der Internetseite der Sektion ersichtlich. (Stand 31.10.2003)

20.5.3.2 SpielerInnen ohne Schnittnachweis erhalten bis zur Absolvierung eines kompletten Spieltages (7 bzw. 5 Spiele, je nach Ligenstärke) kein Handicap. Nach der Absolvierung eines kompletten Spieltages wird das Handicap berechnet (siehe 20.5.3) und auch für diesen Spieltag gewährt. Für alle Spieltage vor dem ersten kompletten Spieltag wird kein Handicap gewährt, auch nicht rückwirkend.

20.5.4 Spielberechtigt sind alle Mitglieder, die dem Club am 16.11.2003 angehören und einen gültigen Spielerpass, Beitragsmarke und RL-Karte besitzen.

20.5.5 BundesligaspielerInnen dürfen eingesetzt werden, sofern sie nicht am DBU-Cup 2004 teilnehmen.

20.5.6 B-Jugendliche nur mit besonderer Spielerlaubnis. (Formblatt 10)

20.5.7 Bei Club- bzw. Vereinswechsel muss dieser bis spätestens 15. November 2003 (Austrittsdatum und Passeintrag) erfolgt sein.

20.5.8 Die unter 20.5.4 genannten Startpapiere sind zwingend beim 1. Einsatz und der Spielerpass nach Erhalt der neuen Beitragsmarke mit dieser vorzulegen

20.5.8.1 Können die Startpapiere unter 20.5.4 nicht vorgelegt werden, sind jedoch vorhanden, können diese bis 6 Tage (Poststempel) nach dem betreffenden Start an den zuständigen Bereichssportwart nachgereicht werden. Dem/Der Spieler/in ist das Startrecht grundsätzlich durch den Schiedsrichter einzuräumen. Formblatt 3A ist vom SR auszufüllen.

20.5.8.2 Es wird eine Verwaltungsgebühr gem. GebO erhoben, die durch die Sektion Bowling vom Club-/Vereinskonto abgebucht wird.

20.5.8.3 Wird die Nachreichung versäumt oder die Frist überschritten, wird der/dem betreffenden Spieler/in das erzielte Ergebnis aberkannt. Es erfolgt eine Berichtigung der Tabelle.

20.5.8.4 Ist für Neumitglieder bzw. Wiedereintritte der Spielerpass beantragt aber noch nicht vorhanden, so kann der Spieler/die Spielerin am Spielbetrieb teilnehmen, wenn er die Kopie der Anforderung vorlegen kann. Formblatt 3B ist vom SR auszufüllen. Diese Kopie hat so lange Gültigkeit, bis der Spielerpass vorhanden ist. Dieser ist am nächsten Ligastart dem SR unaufgefordert zur Prüfung vorzulegen. Eine Verwaltungsgebühr wird in diesem Falle nicht

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20.5.9 Keine Startberechtigung haben

a) B-Jugendliche bei ihrem 1. Einsatz, wenn die Sondergenehmigung (Formblatt 10) fehlt b) Neumitglieder und Wiedereintritte, die keine Kopie der Anforderung für den Spielerpass

vorlegen können.

20.5.10 Einheitliche Sportkleidung gem. DBU-Sportordnung ist vorgeschrieben.

20.6 Ligastärke/Spielmodus/Auswechseln

20.6.1 Sofern vom zuständigen Bereichssportwart nicht anders festgelegt:

Ligen zu je 8(7) Mannschaften, 7 Spiele ( 4+3 ) oder Ligen zu je 6(5) Mannschaften, 5 Spiele ( 3+2 ) 20.6.2 Es werden fünf Spieltage durchgeführt und zwar am

16.11.2003 7.12.2003 25.1.2004 15.2.2004 7.3.2004 20.6.3 Spielbeginn ist um 9.30 Uhr.

20.6.4 Die Spielberechtigungsnachweise sind 30 Minuten vor Spielbeginn dem Schiedsrichter vorzulegen.

20.6.5 Zwischen den Vor- und Nachmittagsspielen sollte eine Pause von 30 bis 60 Minuten liegen.

Die Länge wird vom Schiedsrichter festgelegt und richtet sich nach den Gegebenheiten der Anlage.

20.6.6 Vor dem Vormittags- und Nachmittagsstart sind max. 10 Minuten Probewürfe (Einspielzeit) gestattet. Auswechselspieler können an den Probewürfen teilnehmen.

20.6.7 Auswechselspieler dürfen während des Wettkampfes bei entsprechender Bahnkapazität trainieren.

20.6.8 Das Auswechseln während eines Spieles ist nur bei Verletzung möglich. Der/die Verletzte kann an diesem Spieltag nicht mehr eingesetzt werden. Der/Die Eingewechselte muss das Spiel innerhalb von 10 Minuten aufnehmen.

20.6.8.1 Das Ergebnis des gemeinsamen Spiels wird dem/der Ausgewechselten sowohl als Resultat mit Handicap (HC des Ausgewechselten) als auch in der Rangliste angerechnet.

20.6.9 Das Auswechseln von 2 Spielern/innen nach jedem Spiel ist möglich.

20.6.10 Auswechslungen sind durch den Mannschaftsführer beim Schiedsrichter anzuzeigen.

20.6.10.1 Unterbleibt die Anzeige, wird das Ergebnis des/der Eingewechselten bis zur Entdeckung der Auswechslung durch den Schiedsrichter gestrichen.

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20.6.11 Spielen mehrere Ligen an einem Spieltag auf einer Anlage, so ist vor Beginn des Spieltages durch den/die Schiedsrichter, in Absprache mit der Anlage wegen Mittagspause und Bahnpflege, die Spielanzahl (4+3 oder 3+4) jeder Liga festzulegen.

20.6.11.1 6(5)-er Ligen spielen immer 3+2 Spiele.

20.7 Jede Liga absolviert ihren Spieltag auf den ihr zugewiesenen Bahnen. Ein Wechsel der Blöcke während des Spieltages ist nicht zulässig, ausser bei technischen Problemen.

20.7.1 Am Spieltag dürfen max. 6 SpielerInnen eingesetzt werden.

20.7.2 Verzögern von Spielen (Slow-Bowling) ist nicht erlaubt. Siehe Pkt. 6.3ff und 6.4ff DBU-SpO.

20.7.3 Ein Spiel wird auf einer Doppelbahn mit dem Spielpartner in amerikanischer Spielweise absolviert.

20.7.4 Der Bahnwechsel für das nächste Spiel erfolgt erst, wenn die letzte Mannschaft der Liga ihr Spiel beendet hat.

20.8 Punktwertung

20.8.1 Für jedes Spiel werden 2 Matchpunkte vergeben. Der Sieger erhält 2 Punkte, bei Unentschieden erhält jede Mannschaft 1 Punkt.

20.8.2 Pro erzieltem Punkt wird ein aus den Spielunterlagen ersichtlicher Betrag nach Beendigung des letzten Spieltages bei der Siegerehrung ausgeschüttet.

20.9 Ergebniskontrolle

20.9.1 Jedes Team ist für die Überwachung der Anzeige des Ergebniscomputers selbst verantwortlich. Fehleintragungen sind beim Schiedsrichter anzuzeigen, bevor der nächste Wurf erfolgt.

20.9.2 Fällt der Ergebniscomputer während eines Spiels aus und die bis dahin erzielten Ergebnisse sind nicht mehr nachvollziehbar, muss das Spiel nachgespielt werden.

20.9.2.1 Fällt der Computer länger oder ganz aus, müssen die Teams ihre Spiele auf Spiel- formularen eintragen, wobei nicht eingetragene Würfe bei der Kontrolle mit 0 Pins zählen.

20.9.3 Jedes Team zeichnet für die Übertragung der Ergebnisse vom Computer in das Ergebnis- formular (Spielzettel) eigenverantwortlich.

20.9.3.1 Fehl- oder Falscheintragungen, soweit sie nicht nachprüfbar sind, gehen immer zu Lasten der betreffenden Mannschaft.

20.9.4 Korrekturen auf den Spielzetteln dürfen nur durch den Schiedsrichter unter Hinzunahme der beteiligten Mannschaftsführer erfolgen.

20.9.5 Auf dem Spielzettel hat die Mannschaft die Quersumme aus den Einzelspielen plus Handicap und die Gesamtsumme der Pins aus allen Spielen des Spieltags zu ermitteln und zu notieren.

Jedes Spiel ist vom Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft abzuzeichnen.

20.9.5.1 Der Spielzettel ist vom Mannschaftsführer zu unterzeichnen und beim Schiedsrichter

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20.9.6 Die Richtigkeit der Ergebnisse auf dem Spielzettel bestätigt allein der Schiedsrichter.

20.9.6.1 Sollten durch diesen Fehler entdeckt werden, so hat er den Mannschaftsführer zu verständigen und den Fehler aufzuzeigen.

20.9.6.2 Eine Korrektur ist bis eine Stunde nach Spielende und nur durch den Schiedsrichter gestattet.

20.9.7 Fehler auf Spielzetteln, die erst nach dem Spieltag vom zuständigen Sportwart festgestellt werden, werden bereinigt. Durch die Korrektur können den betroffenen Mannschaften Punkte/Pins zu-/aberkannt werden. Die betroffene Mannschaft wird hierüber durch den Schiedsrichter oder den zuständigen Sportwart informiert. Ein Einspruch gegen eine sachlich richtige Korrektur ist nicht mehr möglich.

20.9.8 Spielzettel sind hinsichtlich der Pin-/Punktwertung von den zuständigen Instanzen der Sektion innerhalb von 4 Wochen nach dem Spieltag bzw. Eintreffen der Unterlagen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Ein Pin-/Punktabzug ist nach dieser Frist gem. RVO der DBU nicht mehr möglich. Jegliche Einspruchsfrist des Teams oder der Sektionsinstanzen ist verfallen.

20.10 Verspätetes Antreten/Nichtantritt am Spieltag

20.10.1 Verspätet eingetroffene Teams oder SpielerInnen beginnen in dem Frame und Feld, in dem sich die gegnerische Mannschaft zur Zeit der Spielaufnahme maximal befindet.

20.10.2 Mannschaften dürfen auch unvollständig antreten, mindestens ein/e Spieler/in muss am Spieltag spielen. Die Spielgebühr muss in vollem Umfang bezahlt werden.

20.10.3 Falls eine Mannschaft zu einem Spieltag nicht antreten kann, hat sie dies nach Möglichkeit so früh wie möglich dem zuständigen Bereichssportwart und der betreffenden Anlage mitzuteilen.

Die Spielgebühr muss an die Anlage entrichtet werden.

20.10.4 Falls die Spielgebühr nicht entrichtet wird, erhält die Mannschaft zum nächsten Spieltag kein Startrecht.

20.11 Einsprüche

20.11.1 Einsprüche aus den Ligaspielen sind schriftlich an den 1. Landessportwart (1. Instanz) einzureichen.

20.11.2 Der Einspruch muss – mit Begründung – spätestens am dritten Werktag nach dem betreffenden Spieltag abgesandt werden (Poststempel).

20.11.3 Die Einspruchsgebühr beträgt gem. GebO € 25.00 und ist als Verrechnungsscheck beizufügen.

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