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Bundesverfassungsgerichts und der Mitgliede der Bundesregierung

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Academic year: 2022

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(1)

Impulsvortrag der

Bundesministerin der Justiz

und für Verbraucherschutz sowie für Familie Senioren Frauen und Jugend

Christine Lambrecht MdB

Entscheidung unter Unsicherheiten

aus Anlass des Treffens der Richterinnen und Richter des

Bundesverfassungsgerichts und der Mitgliede der Bundesregierung

am 30. Juni 202

E

Dauer:8 Minuten 21.06.202

.

s gilt des gesprochene Wort!

5 5

(2)

Abstraktes Themp Bsp ger prgna- n emie Bezug anhängige

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These: Politisches Handeln istauch bei Unsicherheit

notwendig...56

fi auch bei .

Beratu des Staates usw.

derPandemie..

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p alb: ungen unddauerhafte Evaluation derMaßnahmen... ... ...

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(3)

Begrüßung

Abstraktes Thema am Bsp. der ohne Bezug auf Herr

Präsident,

Frau Bundeskan_Ierin,

sehr geehrte Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Thema ,,Entscheidung unter Unsicherheiten'' ist abstrakt.

Corona-Pandemie Aber es stellt sich uns in letzter Zeit

anhändige

ganz konkret vor allem beim Umgang ve#ahren mit der Corona-Pandemie.

Ich will es deshalb offen aus dieser Perspektive heraus behandeln, ohne

künstlich

zu abstrahieren.

F1

'1

(4)

Dass wir dabei nicht

über

die konkret beim Bundesverfassungsgericht

anhängigen Fälle

sprechen

können,

ist

selbstverständlich.

.Die andauernde Corona-Pandemie

stellt alle Staatsgewalten vor Die Corona- Pandemie schwierige, neue Herausforderungen.

Zwar

wäre

es grundfalsch, deshalb in ... ist kein. .

eine Rhetorik - oder gar in eine Praxis Ausnahmezustand, aber ,,Stresstest für - des Ausnahmezustands zu verfallen.

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit'

.. . (Harbarth) . Aber von

einení

,,Stresstest fur

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit"_,

wird man gewiss sprechen

können.

Auf diese Weise haben Sie, Herr

Präsident,

die

gegenwärtige

Lage

jüngst

treffend beschrieben.

1VollständigesZitat:,,Diese Pandemie istinallen freiheitlichen OrdnungeneinSiresstestfür Demokratieund.Rechtsstaatlichkeit, auchinDeutschland"(Interview mitden Zeitungen der Funke Mediengruppe vom3.April 2021).

4

(5)

M

T

3

Ein definierendes. erkmal der . .

... ist

geprägt

durct

Corona-Krise sirid weitreichende weitreichende

tatsächliche tatsächliche

Unsicherheiten.

Unsicherheiten Dass wir uns dèshalb heute

über

,,Entscheidung unter Unsicherheiten"

austauschen werden, ist also hochaktuell und fölgerichtig.

Hierzu werde ich drei Thesen formulieren.

m Verlauf der Pandemie hatten wir es

Hochrelevante rnit einer Vielzahl offener empirischer offene Fragen zu

,,Corona"

Fragen zu tun.

(Beispiele) Es sind Fragen, deren genauere

Beantwortung die Wissenschaft auch weiterhin

beschäftigt:

(6)

.

Auf welche Weise steckt man sich an? An Fischen? Durch

Tröpfchen?

n Aerosolen?

Welche Umgebungen, welche Situationen sind eher

gefahrträchtig?

Welche

vergleichsweise

ungefährlich?

Wie

kann man das Risiko verringern?

Helfen Masken gegen die

Verbreitung des Virus? Und wenn

Ja: Welche? Wie gut?

Was

ineine

Covid-19-Erkrankung?

Wie behandelt man sie?

Welche

persönlichen

Eigenschafter und welche Vorerkrankungen

begünstigen

schwere

Krankheitsverläufe?

(7)

rste hese:

t r

Unsicherheit nptwendig

5

Schützt

eine mpfung vor der Weitergabe des Virus? Wie gut?

All diese Fragen waren zu Eleginn der

Pandemie noch ganz weitgehend E T

Politisches·Handeir unbeantwortet. Unser Wissen war ist auch ei unsicher.

Oder, um es mit einem Wort zu beschreiben, dass ich Ihrer Rechtsprechung entleihe:

Wir waren mit einem

,,Erkenntniävakuum"_konfrontiert.

Trotzdem bestand die Notwendigkeit, der Pandemie

entsòh

ossen

entgegenzutreten. Denn nicht zu handeln

hätte

sehr schnell

gravierende Folgen gehabt.

2BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom23. Oktober 2018_ 1 SvR 2523/13-,www.bverfg.de, 2. Leitsatz undRn. 24,

(8)

Bei allen getroffenen

Maßnahmèn

DesháIb:

stand uns deutlich vor Augen: unser Befristungen unc dauerhafte Wissen um das Virus, seine Evaluation der Verbreitung und

Bekämpfung

ist Maßnahmen

unsicher und

wöchst

dynamisch.

Dies führt zu.meiner ersten These:

Die Unsicherheit

über tatsächliche

Gegebenheiten

ändert

nichts an der Notwendigkeit, politisch tätig zu werden.

Die Politik kann angesichts akuter

Handlungs- Bedrohungen nicht abwarten, bis ein notwendigkeit auc

,,Erkenntnisvakuum"rnit Wissen gefüllt va e ist.

Denn eine Verantwortung

trägt

die

Politik auch für die Folgen bloß passiven Abwartens.

-I

(9)

Zweite These:

Nötig sind

leistungsfähige

Wissenschafts-

Infrastrukturen

71

In Befristungen und in der

ständigen

Evaluation der getroffenen

Maßnahmen kam und kommt dies zum Ausdruck.

Weil politisches Entscheiden unter Unsicherheit unabweislich ist, muss ein Gemeinwesen - dies meine zweite These -

leistungsfähige

Wissenschafts-Infrastrukturen vorhalten und pflegen.

ch meine Infrastrukturen, die es der Politik erlauben, gerade in

Krisensituationen und im Angesicht neuer Herausforderungen

empirisches Wissen zu gewinnen.

(10)

Ich denke hier an

Universitäten

Beispiele:

Forschungseinrichtungen und

Universitäten

. wissenschaftliche

internationale

Beratung des

Wissenschaftskoöperationen.

Staates usw.

Aber auch an

Behörden

und sonstige staatliche Einrichtungen, die

wissenschaftliche Expertise bereithalten und organisieren.

Und schließlich Gremien und

Institutionen der

sachverständi

en Beratung des Staates.

Auf,diesem Fundament haben wir

Folge: Erheblicher unser Wissen

über

das Corona-Virus Erkenntnisfortschritt seit Ausbruch der Pandemie

' seit Ausbruch der

beträchtlich

vermehrt.

(11)

Politik

Dritte These: Der vo

Rechtsprechung Uns erheit

unterscheidet sich

Kontroll Gestaltungs

9

In dem Umstand, dass mehrere

Impfstoffe innerhalb eines Jahres zur Zulassungsreife

geführt

wurden, liegt der sicherlich wichtigste Beleg für diesen Erkenntnisfortschritt.

rnuss mit Unsicherheit - dies als dritte und letzte These

- zunächst

Umaana n Politik einmal anders umgehen als die und Rsor. mit

Unsicherheit ich

verarbeiten kann und verarbeiten sollte.

Die Verfassungsrechtsprechung und Politischer die dem Art. 19 Abs. 4 GG Gestaltungsauftrag verpflichtete Fachgerichtsbarkeit versus tizie r

erfüllen

einen auftrag

-

und

keinen auftrag.

Gestalten sollen Parlament und Regierung. Sie

müssen

dabei siehr

(12)

unterschiedliehen Erwartungen,in der

Bevölkerung

gerecht werden.und auch

zunächst widersprüchliche

Interessen,

Bedürfnisse

und

Notwendigkeiten

ausbàIancieren.

Das ist gerade in einer noch kaum

überschaubaren

und sich zudem

ständig

wandelnden Lege eine große

-

auch kommunikative.

Herausforderung.

Die Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts zeigt uns, wie Nichtwissen und

tatsächliche

Unsicherheitën auch im verfassiungsgerichtlichen

Kontrollprogramm angemessen

berücksichtigt

werdert

können.

Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung

Iâsst

dem Gesetzgeber die Initiative und

(13)

3Vgl. BVerfGE49, 89(,,Kalkar-Beschluss")LS 4; ,,Ineiner notwendigerweise mit Ungewißheit belasteten Situation liegt es zuvorderst inder politischeri Verantwortung.des Gesetzgebersund Regierung,im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen die von ihnen forzweckmäßigerachteten Entscheidungen zutreffen."

dVgl. BVerfGE 49,89 (,,Kalkar-Beschluss")LS 3: ,,Hatde Gesetzgeber eine tschei deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzes rlassesnoch nicht zuseh Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, ann e Verfassungs wege geh

überprüfen,ob dieursprünglicheEntscheidung auc unter veränderten Umstä den aufrechtzuerhaltenist."

11

gewährt

ihm

Einschätzungs-

und

Prognosespielräume3.

Sie bemisst diese

Spielräume

duch

danach, inwieweit es dem

Gesetzgeber bei der Vorbereitung des Gesetzes

überhaupt

möglich ist, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden.

Und.sie gesteht ihm .zu, neue

Konzepte zu erproben, verpflichtet ihn aber auch, diese ggf. bei weiterem Erkenntnisfortschritt anzupassen oder zu korrigieren4.

der

r. En dung getroffen

e ab ende

k rvon n alten seinzt

h den n

E

(14)

M Es freut mich, dass heute die

Einladung zum.

Gelegenheit besteht, uns mit dem . Dialog: Aktuelle Herausforderunger Buridesverfassungsgencht

über

des BVerfG im unsere jeweiligen Perspektiven beim Umgang mit Umgang mit den sich hier stellenden ta

ss ch e

rechtlichen Herausforderungen auszutauschen.

Klar ist dabei eines: Auch unter

,,Tatsächliche

Eledingungen

tatsächlicher

Unsicherheit"

Unsicherheit stellt die

Blanko chec für Rechtsprechung der Politik keinen die Politik ...

Blankoscheck aus.

Und das ist auch gut so. ... und das ist gut so

Eine starke

Verfassungsgerichtsbarkeit ist

bekanntlich ein

prägerides

oment

der bundesrepublikanischen Rechtskultur.

(15)

Schluss

13

Die verfassungsgerichtliche

Überprüfbarkeit

sichert die Einhaltung der Verfassung. Sie

trägt

damit auch wesentlich zur Akzeptanz staatlichen Handelns bei.

Ein

überzeugendèr

Umgang rnit

tatsächlichen

Unsicherheiten im verfassungsgerichtlichen

Kontrollzugriff

stärkt

beide

Funktionem

Verfassungskonformitäts-

Sicherung und Akzeptanz-Sicherung

ch danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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