Impulsvortrag der
Bundesministerin der Justiz
und für Verbraucherschutz sowie für Familie Senioren Frauen und Jugend
Christine Lambrecht MdB
Entscheidung unter Unsicherheiten
aus Anlass des Treffens der Richterinnen und Richter des
Bundesverfassungsgerichts und der Mitgliede der Bundesregierung
am 30. Juni 202
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Dauer:8 Minuten 21.06.202
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Begrüßung
Abstraktes Thema am Bsp. der ohne Bezug auf Herr
Präsident,
Frau Bundeskan_Ierin,
sehr geehrte Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Thema ,,Entscheidung unter Unsicherheiten'' ist abstrakt.
Corona-Pandemie Aber es stellt sich uns in letzter Zeit
anhändige
ganz konkret vor allem beim Umgang ve#ahren mit der Corona-Pandemie.
Ich will es deshalb offen aus dieser Perspektive heraus behandeln, ohne
künstlich
zu abstrahieren.F1
'1
Dass wir dabei nicht
über
die konkret beim Bundesverfassungsgerichtanhängigen Fälle
sprechenkönnen,
ist
selbstverständlich.
.Die andauernde Corona-Pandemie
stellt alle Staatsgewalten vor Die Corona- Pandemie schwierige, neue Herausforderungen.
Zwar
wäre
es grundfalsch, deshalb in ... ist kein. .eine Rhetorik - oder gar in eine Praxis Ausnahmezustand, aber ,,Stresstest für - des Ausnahmezustands zu verfallen.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit'
.. . (Harbarth) . Aber von
einení
,,Stresstest furDemokratie und Rechtsstaatlichkeit"_,
wird man gewiss sprechen
können.
Auf diese Weise haben Sie, Herr
Präsident,
diegegenwärtige
Lagejüngst
treffend beschrieben.1VollständigesZitat:,,Diese Pandemie istinallen freiheitlichen OrdnungeneinSiresstestfür Demokratieund.Rechtsstaatlichkeit, auchinDeutschland"(Interview mitden Zeitungen der Funke Mediengruppe vom3.April 2021).
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Ein definierendes. erkmal der . .
... ist
geprägt
durctCorona-Krise sirid weitreichende weitreichende
tatsächliche tatsächliche
Unsicherheiten.Unsicherheiten Dass wir uns dèshalb heute
über
,,Entscheidung unter Unsicherheiten"
austauschen werden, ist also hochaktuell und fölgerichtig.
Hierzu werde ich drei Thesen formulieren.
m Verlauf der Pandemie hatten wir es
Hochrelevante rnit einer Vielzahl offener empirischer offene Fragen zu
,,Corona"
Fragen zu tun.
(Beispiele) Es sind Fragen, deren genauere
Beantwortung die Wissenschaft auch weiterhin
beschäftigt:
.
Auf welche Weise steckt man sich an? An Fischen? Durch
Tröpfchen?
n Aerosolen?
Welche Umgebungen, welche Situationen sind eher
gefahrträchtig?
Welchevergleichsweise
ungefährlich?
Wiekann man das Risiko verringern?
Helfen Masken gegen die
Verbreitung des Virus? Und wenn
Ja: Welche? Wie gut?
Was
ineine
Covid-19-Erkrankung?Wie behandelt man sie?
Welche
persönlichen
Eigenschafter und welche Vorerkrankungenbegünstigen
schwereKrankheitsverläufe?
rste hese:
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Unsicherheit nptwendig
5
Schützt
eine mpfung vor der Weitergabe des Virus? Wie gut?All diese Fragen waren zu Eleginn der
Pandemie noch ganz weitgehend E T
Politisches·Handeir unbeantwortet. Unser Wissen war ist auch ei unsicher.
Oder, um es mit einem Wort zu beschreiben, dass ich Ihrer Rechtsprechung entleihe:
Wir waren mit einem
,,Erkenntniävakuum"_konfrontiert.
Trotzdem bestand die Notwendigkeit, der Pandemie
entsòh
ossenentgegenzutreten. Denn nicht zu handeln
hätte
sehr schnellgravierende Folgen gehabt.
2BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom23. Oktober 2018_ 1 SvR 2523/13-,www.bverfg.de, 2. Leitsatz undRn. 24,
Bei allen getroffenen
Maßnahmèn
DesháIb:
stand uns deutlich vor Augen: unser Befristungen unc dauerhafte Wissen um das Virus, seine Evaluation der Verbreitung und
Bekämpfung
ist Maßnahmenunsicher und
wöchst
dynamisch.Dies führt zu.meiner ersten These:
Die Unsicherheit
über tatsächliche
Gegebenheiten
ändert
nichts an der Notwendigkeit, politisch tätig zu werden.Die Politik kann angesichts akuter
Handlungs- Bedrohungen nicht abwarten, bis ein notwendigkeit auc
,,Erkenntnisvakuum"rnit Wissen gefüllt va e ist.
Denn eine Verantwortung
trägt
diePolitik auch für die Folgen bloß passiven Abwartens.
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Zweite These:
Nötig sind
leistungsfähige
Wissenschafts-Infrastrukturen
71
In Befristungen und in der
ständigen
Evaluation der getroffenen
Maßnahmen kam und kommt dies zum Ausdruck.
Weil politisches Entscheiden unter Unsicherheit unabweislich ist, muss ein Gemeinwesen - dies meine zweite These -
leistungsfähige
Wissenschafts-Infrastrukturen vorhalten und pflegen.
ch meine Infrastrukturen, die es der Politik erlauben, gerade in
Krisensituationen und im Angesicht neuer Herausforderungen
empirisches Wissen zu gewinnen.
Ich denke hier an
Universitäten
Beispiele:
Forschungseinrichtungen und
Universitäten
. wissenschaftliche
internationale
Beratung des
Wissenschaftskoöperationen.
Staates usw.Aber auch an
Behörden
und sonstige staatliche Einrichtungen, diewissenschaftliche Expertise bereithalten und organisieren.
Und schließlich Gremien und
Institutionen der
sachverständi
en Beratung des Staates.Auf,diesem Fundament haben wir
Folge: Erheblicher unser Wissen
über
das Corona-Virus Erkenntnisfortschritt seit Ausbruch der Pandemie' seit Ausbruch der
beträchtlich
vermehrt.Politik
Dritte These: Der vo
Rechtsprechung Uns erheit
unterscheidet sich
Kontroll Gestaltungs
9
In dem Umstand, dass mehrere
Impfstoffe innerhalb eines Jahres zur Zulassungsreife
geführt
wurden, liegt der sicherlich wichtigste Beleg für diesen Erkenntnisfortschritt.rnuss mit Unsicherheit - dies als dritte und letzte These
- zunächst
Umaana n Politik einmal anders umgehen als die und Rsor. mit
Unsicherheit ich
verarbeiten kann und verarbeiten sollte.
Die Verfassungsrechtsprechung und Politischer die dem Art. 19 Abs. 4 GG Gestaltungsauftrag verpflichtete Fachgerichtsbarkeit versus tizie r
erfüllen
einen auftrag-
undkeinen auftrag.
Gestalten sollen Parlament und Regierung. Sie
müssen
dabei siehrunterschiedliehen Erwartungen,in der
Bevölkerung
gerecht werden.und auchzunächst widersprüchliche
Interessen,
Bedürfnisse
undNotwendigkeiten
ausbàIancieren.
Das ist gerade in einer noch kaum
überschaubaren
und sich zudemständig
wandelnden Lege eine große-
auch kommunikative.Herausforderung.
Die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zeigt uns, wie Nichtwissen und
tatsächliche
Unsicherheitën auch im verfassiungsgerichtlichen
Kontrollprogramm angemessen
berücksichtigt
werdertkönnen.
Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung
Iâsst
dem Gesetzgeber die Initiative und3Vgl. BVerfGE49, 89(,,Kalkar-Beschluss")LS 4; ,,Ineiner notwendigerweise mit Ungewißheit belasteten Situation liegt es zuvorderst inder politischeri Verantwortung.des Gesetzgebersund Regierung,im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen die von ihnen forzweckmäßigerachteten Entscheidungen zutreffen."
dVgl. BVerfGE 49,89 (,,Kalkar-Beschluss")LS 3: ,,Hatde Gesetzgeber eine tschei deren Grundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzes rlassesnoch nicht zuseh Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird, ann e Verfassungs wege geh
überprüfen,ob dieursprünglicheEntscheidung auc unter veränderten Umstä den aufrechtzuerhaltenist."
11
gewährt
ihmEinschätzungs-
undPrognosespielräume3.
Sie bemisst diese
Spielräume
duchdanach, inwieweit es dem
Gesetzgeber bei der Vorbereitung des Gesetzes
überhaupt
möglich ist, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden.Und.sie gesteht ihm .zu, neue
Konzepte zu erproben, verpflichtet ihn aber auch, diese ggf. bei weiterem Erkenntnisfortschritt anzupassen oder zu korrigieren4.
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r. En dung getroffen
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k rvon n alten seinzt
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M Es freut mich, dass heute die
Einladung zum.
Gelegenheit besteht, uns mit dem . Dialog: Aktuelle Herausforderunger Buridesverfassungsgencht
über
des BVerfG im unsere jeweiligen Perspektiven beim Umgang mit Umgang mit den sich hier stellenden ta
ss ch e
rechtlichen Herausforderungen auszutauschen.
Klar ist dabei eines: Auch unter
,,Tatsächliche
Eledingungen
tatsächlicher
Unsicherheit"Unsicherheit stellt die
Blanko chec für Rechtsprechung der Politik keinen die Politik ...
Blankoscheck aus.
Und das ist auch gut so. ... und das ist gut so
Eine starke
Verfassungsgerichtsbarkeit ist
bekanntlich ein
prägerides
omentder bundesrepublikanischen Rechtskultur.
Schluss
13
Die verfassungsgerichtliche
Überprüfbarkeit
sichert die Einhaltung der Verfassung. Sieträgt
damit auch wesentlich zur Akzeptanz staatlichen Handelns bei.Ein
überzeugendèr
Umgang rnittatsächlichen
Unsicherheiten im verfassungsgerichtlichenKontrollzugriff
stärkt
beideFunktionem
Verfassungskonformitäts-
Sicherung und Akzeptanz-Sicherung
ch danke für Ihre Aufmerksamkeit.