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Rechtlich und finanziell werden die Konferenz und ihr Zentralsek- retariat durch die Kantone getragen

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Academic year: 2022

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Speichergasse 6 – Postfach 684 – CH-3000 Bern 7 Telefon +41 31 356 20 20 Fax +41 31 356 20 30 www.gdk-cds.ch

Kurzporträt

Seit 1919 sind die für das Gesundheitswesen zuständigen Regierungsmitglieder der Kantone in einem politischen Koordinationsorgan vereinigt. Seit 2004 heisst dieses «Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren» (kurz: Gesundheits- direktorenkonferenz GDK, früher «Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz»). Zweck der Konferenz ist es, die Zusammenarbeit der 26 Kantone sowie zwischen diesen, dem Bund und mit wichtigen Organisationen des Gesundheitswesens zu fördern. Vertreter von Bun- desstellen und des Fürstentums Liechtenstein nehmen als ständige Gäste an den Sitzungen der Konferenz teil. In der Regel finden pro Jahr zwei Plenarversammlungen und neun Sitzun- gen des Vorstandes statt. Dem Vorstand gehören zehn kantonale Regierungsmitglieder an.

Er behandelt Geschäfte besonderer Aktualität und bereitet die Geschäfte der Plenar- versammlung vor. Ständige Kommissionen stehen der Konferenz für Fragen der Planung und Finanzierung der Versorgung, für Bildungsfragen und für die interkantonalen Prüfungen in Osteopathie zur Verfügung. Seit 1978 verfügt die Konferenz über ein ständiges Zentral- sekretariat mit Sitz in Bern. Rechtlich und finanziell werden die Konferenz und ihr Zentralsek- retariat durch die Kantone getragen. Am 1.1.2009 trat die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) in Kraft, der alle Kantone beigetreten sind. In deren Rahmen werden im Hinblick auf die Koordination und Konzentration hochspezialisierter Leis- tungen durch die Versammlung der Vereinbarungskantone (faktisch in gleicher Zusammen- setzung wie GDK) ein HSM-Beschlussorgan und ein HSM-Fachorgan eingesetzt. Mit den Sekretariatsaufgaben ist das Zentralsekretariat der GDK betraut.

Die Entscheide der Konferenz haben für ihre Mitglieder und die Kantone lediglich den Stel- lenwert von Empfehlungen. Ausnahmen bilden die Beschlüsse im Rahmen der IVHSM und die Regelungen zu den Osteopathie-Prüfungen. Die Konferenz ist auch als Gesprächsforum der Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren sowie als Ansprechpartnerin für die Bundesbehörden sowie für zahlreiche nationale Verbände und Institutionen von Bedeu- tung.

Grundsätzlich können sämtliche gesundheitspolitischen Fragen Gegenstand von Erörterun- gen im Rahmen der Konferenz werden. Im Vordergrund stehen jedoch Geschäfte, welche bestimmte zentrale Dienste, wichtige Koordinationsfragen, aktuelle politische Probleme von gemeinsamem Interesse und die Stellung der Kantone im Verhältnis zum Bund betreffen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Positionsbezüge und Koordinationsanstrengungen in den Bereichen der Krankenversicherung sowie der Finanzierung der Versorgungsdienste, der Versorgungsplanung mit Betonung der Krankenhäuser und insbesondere der hoch- spezialisierten Medizin, der Gesundheitsförderung und Prävention, sowie der Entwicklung von Informationssystemen. Zusammen mit dem Bund trifft die Konferenz gegenwärtig Mass- nahmen zur Förderung der medizinischen Informatik (eHealth), der medizinischen Grundver- sorgung, der Palliative Care und der psychischen Gesundheit. Fragen der Bildung und Per- sonalrekrutierung im Gesundheitswesen behandelt die Konferenz in enger Zusammenarbeit mit der Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté).

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