Das Sicherheitsdatenblatt ist in Übereinstimmung mit Verordnung (EU) 2015/830 der Kommission vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt SICHERHEITSDATENBLATT
TRIXIE Floh- und
Zeckenschutz Spot-On für kleine Hunde und Welpen
10.08.2018 04.08.2018
TRIXIE Floh- und Zeckenschutz Spot-On für kleine Hunde und Welpen P0877
Beschreibung: Ungezieferbekämpfung Heimtierbedarf
Ungezieferbekämpfungsmittel
Es werden keine spezifischen Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird.
Bob Martin GmbH Wahlerstraße 22 40472
Düsseldorf Deutschland
+49 (0) 211 437120-0 +49 (0) 211 437120-29 SFromm@bobmartin.de http://www.bobmartin.de Datum ausgestellt
Änderungsdatum
Produktname Artikelnr.
Funktion Produktgruppe
Verwendung des Stoffes bzw. der Zubereitung Nicht empfohlene Anwen- dungen
Firmenname Postadresse Postleitzahl Ort Land Tel.
Fax E-Mail Website
1.4. Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
2.3. Sonstige Gefahren
Sebastian Fromm
Tel.: Hauptsitz: +44 (0) 1934 831 000
Beschreibung: Gesprochene Sprachen deutsch, englisch Montag – Freitag 9:00 – 17:00 (GMT)
Beschreibung: Kundenservice: +49 (0) 211 4371200 Notfallrufnummer Schweiz (CH):
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Klosbachstrasse 107, CH-8030 Zürich, Internet: www.toxinfo.ch
24-h-Notrufnummer: 145 / aus dem Ausland: +41 44 251 51 51 Notfallrufnummer Österreich (AT):
Gesundheit Österreich GmbH
Geschäftsbereiche ÖBIG und BIQG, Stubenring 6 AT-1010 Wien, Internet: http://www.goeg.at Vergiftungsinformationszentrale
24-h-Notrufnummer: +43 1 406 43 43
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) nicht als gefährlich eingestuft.
EUH 210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt / Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
BAuA Registrierungs-Nummern nach ChemBiozidMeldeV: N-74081 Wirkstoffe:
Margosa-Extrakt: Margosa-Extrakt 3g/100g, Ethylbutylacetoaminopropionat 9,8g/100g
Rutschgefahr beim Verschütten des Produktes.
Kann bei Hautkontakt entfettend wirken.
Nicht bekannt.
Nicht bekannt.
Name der Kontaktperson
Notfall-Rufnummer
Kommentare Identifikation
Klassifizierung Noten CLP
Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise
Weitere EU-Kennzeich- nungsvorschriften
Physikochemische Auswirkung
Auswirkung auf die Gesund- heit
Auswirkung auf die Umwelt Auswirkungen und Symp- tome einer möglichen miss- bräuchlichen Verwendung
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische
Komponentenname Ermittlung Klassifizierung Inhalt
Diethylenglycolmonoethylether (DGME)
CAS-Nr.: 111-90-0 EG-Nr.: 203-919-7 REACH-Reg. Nr.:
01-2119475105-42
50 - 100 % Gew./Gew.
Margosa Extrakt (Neem CO2) CAS-Nr.: 84696-25-3 EG-Nr.: 283-644-7
Klassifizierung Noten CLP:
Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/
2008 (CLP) nicht als gefährlich eingestuft.
1 - 5 % Gew./Gew.
Ethylbutylacetylaminopropionat (EBAAP)
CAS-Nr.: 52304-36-6 EG-Nr.: 257-835-0
Eye Irrit. 2; H319 5 < 10 % Gew./Gew.
Butylhydroxytoluol (BHT, E221)
CAS-Nr.: 128-37-0 EG-Nr.: 204-881-4 REACH-Reg. Nr.:
01-2119480433-40
Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 1; H410
0,1 - 1 % Gew./Gew.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel
Flüssiges Gemisch aus organischen Stoffen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Arzt befragen, falls Beschwerden anhalten.
Frische Luft und Ruhe. Keine besondere Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Die Haut gründlich mit Seife und Wasser waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag:
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sofort mit viel Wasser bis zu 15 Minuten lang spülen. Kontaktlinsen entfernen und Augen weit öffnen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Den Mund mit Wasser ausspülen. Einige Gläser Wasser trinken lassen. Bei Beschwerden und Symptomen für ärztliche Behandlung sorgen.
Siehe Abschnitt 11.1 - Information über toxikologische Wirkungen.
Dekontaminierung, symptomatische Behandlung.
Kein spezifisches Antidot bekannt.
Wassernebel, Schaum, Pulver oder CO2.
Beschreibung der Mischung
Allgemeines
Einatmen Hautkontakt
Augenkontakt
Verschlucken
Akute Symptome und Auswirkungen
Medizinische Behandlung Spezielle Angaben zu Gegenmitteln
Geeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Wasservollstrahl.
Das Produkt ist nicht brennbar. Brandbekämpfung auf die Umgebung abstimmen.
Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid (CO). Organische Zersetzungsprodukte.
Bei unzureichender Belüfung Atemschutz tragen.
Falls ohne Risiko möglich, die Behälter von der Brandstelle entfernen.
Keine Empfehlung angegeben.
Eindringen in die öffentliche Kanalsiation oder offene Gewässer vermeiden.
Aerosolbildung vermeiden. Kontakt mit Augen und Haut vermeiden.
Alle Personen vor der möglichen Gefahr warnen und gegebenenfalls evakuieren.
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Ableitung in die Kanalisation, in den Boden oder in Gewässer vermeiden.
Verschüttetes Produkt nicht in die Kanalisation einleiten, sondern mit saugfähigem Material entsorgen.
siehe Abschnitt 8 zur persönlichen Schutzausrüstung und Abschnitt 13 zur Abfallentsorgung
Die Anleitungen des Herstellers lesen und befolgen. Bei Verwendung des Produktes essen, trinken und rauchen vermeiden.
Ungeeignete Löschmittel
Brand- und Explosionsge- fahr
Gefährliche Verbrennung- sprodukte
Persönliche Schutzausrüs- tung
Verhalten bei der Brand- bekämpfung
Besondere Schutzausrüs- tung für Feuerwehrleute Sonstige Angaben
Allgemeine Maßnahmen Personenbezogene Vor- sichtsmaßnahmen Einsatzkräfte
Umweltschutzmaßnahmen
Verfahren zur Reinigung
Sonstige Anweisungen
Handhabung
Bedingungen für die sichere Lagerung
7.3. Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Komponentenname Ermittlung Wert TWA-Jahr
Diethylenglycolmonoethylether (DGME)
CAS-Nr.: 111-90-0 Normativer Wert, 8 Stunden: 35 mg/m³ Exposure Limit Letter Buchstabencode: AGW - Langzeitwert (DE) Exposure Limit Letter Buchstabenbeschreibung:
Arbeitsplatzgrenzwert - 8-Stunden-Schichtmittelwert Quelle: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 - Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) / Deutschland Normativer Wert, 8 Stunden: 50 mg/m³ Exposure Limit Letter Buchstabencode: MAK - Langzeitwert (CH) Exposure Limit Letter Buchstabenbeschreibung:
Maximale
Arbeitsplatzkonzentration - 8 h Schichtmittelwert für einatembares Aerosol Quelle: Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) / Schweiz
Grenze des kurzfristigen Werts
Das Produkt trocken und kühl in geschlossenen Originalbehältern aufbewahren. Bei Temperaturen unter 25°C lagern. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.
Originalbehälter verwenden, andere Behälter nur mit geprüft beständigem Material.
Lagerung in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, allgemein zugängliche Fluren, Dächern, Dachräumen und Arbeitsräumen ist unzulässig.
Wert: < 25 °C
Bemerkungen: Nicht gefrieren lassen.
Mindesthaltbarkeit bei geschlossener Verpackung und optimaler Lagerung: 36 Monate
siehe Abschnitt 1.2 Lagerung
Geeigneten Verpackung Anforderungen an Lager- räume und Behälter Lagertemperatur
Lagerstabilität
Empfehlungen
Wert: 70 mg/m³ Exposure Limit Letter Buchstabencode: AGW - Kurzzeitwert (DE) Exposure Limit Letter Buchstabenbeschreibung:
Arbeitsplatzgrenzwert - 15-Minuten-Mittelungswert Quelle: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 - Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) / Deutschland
Grenze des kurzfristigen Werts
Wert: 100 mg/m³ Exposure Limit Letter Buchstabencode: MAK - Kurzzeitwert (CH) Exposure Limit Letter Buchstabenbeschreibung:
Maximale
Arbeitsplatzkonzentration - 15 min Mittelwert für einatembares Aerosol Quelle: Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) / Schweiz
Butylhydroxytoluol (BHT, E221)
CAS-Nr.: 128-37-0 Normativer Wert, 8 Stunden: 10 mg/m³ Exposure Limit Letter Buchstabencode: AGW/
MAK - Langzeitwert (DE+CH+AT
Exposure Limit Letter Buchstabenbeschreibung:
Arbeitsplatzgrenzwert/
Maximale
Arbeitsplatzkonzentration - 8-Stunden-Schichtmittelwert Quelle: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 - Ausschuss für Gefahrstoff (AGS) / Deutschland / Schweizerische
Unfallversicherungsanstalt (SUVA) / Schweiz / Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) / Österreich Grenze des kurzfristigen Werts
Wert: 40 mg/m³ Exposure Limit Letter Buchstabencode: AGW - Kurzzeitwert (DE) Exposure Limit Letter Buchstabenbeschreibung:
Arbeitsplatzgrenzwert - 15-Minuten-Mittelwert Quelle: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 - Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) / Deutschland
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Sicherheitszeichen
Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung der Exposition
Augen- / Gesichtsschutz
Handschutz
Hautschutz
Keine Daten vorhanden.
DFG Luftanalysen: Lösungsmittelgemische 3.
Technische Begrenzungsmaßnahmen einsetzen, um die Luftverunreinigung auf das zulässige Expositionsniveau zu reduzieren.
Anerkannte, dichtschließende Schutzbrille tragen, wo voraussichtlich Spritzer zu erwarten sind.
EN 166
Bei länger dauernder Gebrauch sind Handschuhe empfohlen.
Neopren, Nitril, Polyethylen oder PVC.
Leder oder Textil Wert: >240 min Wert: 0,4 mm EN 374
Normale Arbeitskleidung im Allgemeinen ausreichend.
Biologischer Grenzwert
Empfohlene Überwachungs- maßnahmen
Technische Maßnahmen zur Expositionsvermeidung
Augenschutz
Bezug auf einschlägige Norm
Handschutz Geeignetes Material Ungeeignetes Material Durchbruchzeit
Dicke des Handschuhmate- rials
Bezug auf einschlägige Norm
Körperschutz (neben Hand- schutz)
Atemschutz
Hygiene / Umwelt
Angemessene Kontrolle der Umweltexposition
Expositionskontrollen
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Atemschutz ist unter normalen Verhältnissen nicht vorgeschrieben.
Am Ende jeder Schicht, vor dem Essen, Rauchen und Toilettenbesuch Hände waschen. Geeignete Handcreme verwenden, um Entfettung und Hautrisse zu vermeiden.
Nicht relevant.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Nicht relevant.
Flüssigkeit.
Bernsteingelb.
Charakteristisch. Margosa (Knoblauch).
Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Status: Im Lieferzustand Wert: 4,0 - 8,0
Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Wert: -54 °C
Bemerkungen: 2-(2-Ethoxyethoxy)ethanol (Carbitol) Wert: 196 °C
Bemerkungen: 2-(2-Ethoxyethoxy)ethanol (Carbitol) Wert: 94 °C
Bemerkungen: 2-(2-Ethoxyethoxy)ethanol (Carbitol) Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Atemschutz
Spezielle Hygienemaßnah- men
Begrenzung und
Überwachung der Umwelt- exposition
Hinweise zur Kontrolle der Umweltexposition
Maßnahmen zur Verwen- dung der Chemikalie durch den Konsumenten
Physikalischer Zustand Farbe
Geruch Geruchsgrenze pH
Schmelzpunkt / Schmelzbereich Siedepunkt
Flammpunkt
Verdunstungsrate
Entzündbarkeit (fest, gasför- mig)
Explosionsgrenze Dampfdruck Dampfdichte Rel. Dichte
9.2. Sonstige Angaben
Sonstige physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
10.2. Chemische Stabilität
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
10.5. Unverträgliche Materialien
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Bemerkungen: Nicht relevant.
unbegrenzt mischbar
Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Bemerkungen: Keine Daten vorhanden.
Wert: 3,85 mPa*s
Bemerkungen: 2-(2-Ethoxyethoxy)ethanol (Carbitol); dynamische Viskosität Temperatur: 25 °C
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
Es werden keine bestimmten Reaktivitätsgefahren mit diesem Produkt in Verbindung gebracht.
Keine besonderen Stabilitätsbedenken.
Keine gefährlichen Reaktionen unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen bekannt.
Nicht hohen Temperaturen oder direktem Sonnenlicht aussetzen. Nicht gefrieren lassen.
Stark oxidierende Stoffe. Starke Alkalien. Starke Säuren.
Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid (CO). Organische Zersetzungsprodukte.
Schüttdichte
Löslichkeit in Wasser Löslichkeit
Verteilungskoeffizient: n-Oc- tanol/Wasser
Selbstentzündbarkeit Zersetzungstemperatur Viskosität
Entzündende (oxidierende) Eigenschaften
Bemerkungen
Reaktivität
Stabilität
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Zu vermeidende Bedingun- gen
Zu vermeidende Stoffe
Gefährliche Zersetzungspro- dukte
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Sonstige Information zur Gesundheitsgefährdung
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
12.4. Mobilität im Boden
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
Nicht als hautreizend eingestuft.
Als augenreizend eingestuft.
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten werden die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten werden die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten werden die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten werden die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keine Daten vorhanden.
Das Produkt enthält keine Stoffe, die erwartungsgemäß bioakkumulierbar sind.
Das Produkt enthält Stoffe, die wasserlöslich sind und sich im Wasser verbreiten können.
Oral dermal
Einatmen von Dämpfen Toxikokinetik
Beurteilung der Hautschädi- gung oder -reizung, Klassi- fizierung
Augenschädigung oder Au- genreizung, weitere Informa- tionen
Allgemeine Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Mutagenität
Karzinogenität, weitere In- formationen
Beurteilung der Reproduk- tionstoxizität, Klassifizierung Spezifische Zielorgan-Toxiz- ität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxiz- ität bei wiederholter Exposi- tion
Beurteilung der Einatmungs- gefahr, Klassifizierung
Aquatisch, Anmerkungen
Persistenz und Ab- baubarkeit Beschreibung
Bioakkumulationspotential
Fließvermögen
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Sonstige zutreffende Hinweise.
Dieses Produkt enthält keine PBT- oder vPvB-Stoffe.
Ozonabbaupotential (ODP) und Treibhauseffekt (GWP) sind nicht bekannt.
Abfall und Reste entsprechend der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen.
Produkt und seinen Behälter als gefährlichen Abfall entsorgen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Europäisches Abfallverzeichnis entsprechend der Entscheidung 2014/955/EU.
EWC: 180206 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen
Nicht relevant.
Nicht relevant.
Nicht relevant.
Nicht relevant.
Nicht relevant.
Nicht relevant.
Nicht relevant.
PBT-Bewertungsergebnisse
Andere nachteilige Auswirkungen, Anmerkun- gen
Geeignete
Entsorgungsmethoden angeben
Relevante Abfallverordnung EWC-Abfallcode/EAK-Num- mer
Bemerkungen
Bemerkungen
Bemerkungen
Bemerkungen
Bemerkungen
Besondere Vorsichtsmaß- nahmen für den Verwender
Verschmutzungskategorie
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Unterliegt nicht den internationalen Regeln bzgl. Transport von Gefahrgut (IMDG, ICAO/IATA, ADR/RID).
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EU) 2015/830
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
Verordnung (EG) Nr. 528/2012 (BPR) über Biozid-Produkte
Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 12.
BImSchV - Störfall-Verordnung: nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse: WGK 1, schwach wassergefährdend.
Nationale Vorschriften (Deutschland / DE):
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung-GefStoffV) vom 23.December 2004 (mit Änderungen).
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte, Ausgabe: Januar 2006, mit Änderungen.
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.) vom 12 April 1976 (mit Änderungen).
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis AVV -
Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 mit Änderungen.
ChemVerbotsV - Chemikalien-Verbotsverordnung
Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz vom 13. Juni 2003.
ChemBiozidMeldeV - Biozid-Meldeverordnung - Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz vom 14. Juni 2011
Bekanntmachung 220 zu Gefahrstoffen. Sicherheitsdatenblatt. September 2007.
12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (12. BImSchV - StörfallV).
Nationale Vorschriften (Österreich / AT):
Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996 - ChemG 1996).
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie und - soweit es sich um die Einstufung von gefährlichen Stoffen in Form der Stoffliste gemäß § 21 Abs. 7 ChemG 1996 hinsichtlich der gefährlichen Eigenschaften sehr giftig, giftig und gesundheitsschädlich handelt - der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen sowie das Sicherheitsdatenblatt
(Chemikalienverordnung 1999 - ChemV 1999).
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft über weitere Verbote und Beschränkungen bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Fertigwaren (Chemikalien-Verbotsverordnung 2003 - Chem-VerbotsV 2003).
Bundesgesetz zur Durchführung der Biozidprodukteverordnung (Biozidproduktegesetzt - BiozidprodukteG)
Nationale Vorschriften (Schweiz / CH):
Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG) vom 15. Dezember 2000.
Zusatzinformationen
EWG-Verordnung
Referenzen (Gesetze/
Vorschriften)
Gesetze und Verordnungen
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV) vom 5. Juni 2015.
Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen
(Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV).
Verordnung über das Inverkehrbringen von und der Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung - VBP)
Nein
Keine Daten vorhanden.
Nein
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
European Chemical Agency (ECHA), Information on registered substances, Internet:
http://echa.europa.eu/de
Gefahrstoffinformationssystem (GESTIS) der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV). Internet: http://www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp.
Stoffdaten, Sicherheitsdatenblatt und weitere Sicherheitsinformationen der Bestandteile.
Vorherige Version: ----
Aktuelle Version: 1.0 vom 04.08.2018 Art der Änderung: Neuerstellung.
Grund der Änderung: Anpassung an Anhang II der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in der Version der Verordnung (EU) 2015/830 und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
1
Fit4REACH - Likedeelers GmbH Dr. Wolfgang Pahlmann Hallbergstrasse 10 40239 Düsseldorf Germany
E-Mail: sds@fit4reach.eu Stoffsicherheitsbeurteilung
ist durchgeführt
Stoffsicherheitsbeurteilung CSR erforderlich
Liste der relevanten H- Phrasen (Abschnitt 2 und 3).
Quellen der Kenndaten bei der Zusammenstellung des Sicherheitsdatenblatts
Hinzugefügte, gelöschte oder überarbeitete Angaben
Version Erstellt von