• Keine Ergebnisse gefunden

Schulisches Hygienekonzept zur Vermeidung einer Corona-Infektion. Stand

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Schulisches Hygienekonzept zur Vermeidung einer Corona-Infektion. Stand"

Copied!
16
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Schulisches

Hygienekonzept zur Vermeidung einer

Corona-Infektion

Stand 18.02.2021

(2)

2 1. Ziel - Infektionsschutz

Ziel dieses Hygienekonzeptes ist eine Reduzierung des Infektionsrisikos.

Dieses Ziel soll erreicht werden, indem alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, insbesondere Schülerinnen und Schüler, folgende Hygiene- und Verhaltensregeln gemäß des 4-Stufen-Maßnahmenplanes einhalten:

Körperliche Hygieneregeln

• Abstandhalten (mind. 1,5 m)

• Einhalten der Husten-und Niesetikette

• Verzicht auf Körperkontakt

• Gründliche Händehygiene

• Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (möglichst medizinische Gesichtsmaske) auf dem Schulgelände während der gesamten Anwesenheit (auch im Unterricht;

Ausnahme: Frühstückspause, Sportunterricht, Vorlaufkurs)

Antigen-Selbsttests

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ab dem 19. April 2021 nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 72 Stunden ist. Dazu kann ein Selbsttest in der Schule durchgeführt werden oder ein Bürgertest in einer externen Teststelle.

Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorlegen und in der Schule nicht am Selbsttest teilnehmen, müssen das Schulgelände verlassen und werden im Distanzunterricht beschult.

Die Selbsttests finden zweimal wöchentlich direkt nach Unterrichtsbeginn im Klassenraum statt.

Anordnungen

Es ist unbedingt notwendig, sich an die jeweiligen Anordnungen zu halten, die die Lehrkraft oder die Schulleitung für die jeweilige Situation vorgibt.

Das hessische Kultusministerium löst die Stufen des Maßnahmenplanes aus und entscheidet ggf. auch darüber, welche hiervon abweichenden Maßnahmen ergriffen werden sollen. Bei einem Infektionsgeschehen innerhalb der Schule werden die erforderlichen Testungen und zusätzlichen Maßnahmen durch das Gesundheitsamt in Absprache mit dem staatlichen Schulamt festgelegt.

Zeitliche Befristung

Dieses Konzept beginnt am 22.02.2021 und gilt bis auf weiteres.

(3)

3 2. Schulbetrieb und Unterrichtsorganisation

Der Schulbetrieb und der Unterricht werden gemäß des 4-Stufen-Maßnahmenplans und den jeweils aktuellen Anweisungen des hessischen Kultusministeriums und des staatlichen Schulamtes organisiert.

(4)

4

4-Stufen-Maßnahmenplan der Grundschule am Römerbad

gemäß der 4-Stufen-Unterrichtsszenarien für Kinder und Jugendliche des hessischen Kultusministeriums

Stufe 1

Angepasster Regelbetrieb Stufe 2

Eingeschränkter Regelbetrieb Stufe 3

Wechselmodell Stufe 4

Distanz- unterricht Antigen-Selbsttest Der Nachweis eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 72 Stunden) ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am

Präsenzunterricht und der Notbetreuung. Teilnahme am Selbsttest in der Schule oder am Bürgertest an einer externen Teststelle.

Arbeitsmittel Die zeitgleiche, gemeinsame Nutzung von Gegenständen (z.B. Lineal) sollte vermieden werden.

Gemeinsame Nutzung von Unterrichtsmaterial ist möglich.

Auf zeitlichen Abstand zur Nutzung durch andere Klassen ist zu achten (z.B.

Zeitversetzung von einem Tag).

keine zeitgleiche Nutzung von

Arbeitsmitteln (z.B. Stifte, Lineale o.ä.)

Wenn aus pädagogisch-didaktischen Gründen notwendig, ist die

gemeinsame Nutzung von

Unterrichtsmaterial unter folgenden Voraussetzungen möglich:

- vor und nach Nutzung Händewaschen - Unterrichtseinsatz entsprechend organisieren

(z. B. Nutzung von Material zu Beginn des Unterrichts oder nach den Pausen)

keine gemeinsame Nutzung

von Gegenständen und Arbeitsmaterialien ohne Reinigung

Händewaschen

vor dem Unterricht

nach der Pause

nach jedem Toilettengang

vor dem Unterricht

nach der Pause

nach jedem Toilettengang

vor dem Unterricht

nach der Pause

nach jedem Toilettengang Lerngruppen-

Zusammensetzung normale Klassenzusammensetzung

Partner- und Gruppenarbeit möglich

normale Klassenzusammensetzung

zusätzliche Unterrichtsangebote nur im Klassenverband (DaZ, Förderangebote)

Forderangebote im Distanzunterricht

Partner- und Gruppenarbeit, wo nötig

normale Klassenzusammensetzung in halbierter Gruppengröße

tageweise Wechsel zwischen

Präsenzunterricht und Distanzunterricht,

keine Partner- und Gruppenarbeit

(5)

5

auf Abstand zum Lehrpersonal ist zu achten

wo möglich, Bewegungsstunden / - phasen statt Sportunterricht; nur im Klassenverband

Sportunterricht im Rahmen des Sportkonzepts

festgelegte Sitzordnung und

Unterrichtsorganisation im Klassenraum und außerhalb nur noch mit

Mindestabstand Lüftung gemäß

Hygieneplan Je nach Wetterlage alle 20 Minuten Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster (3-5 Minuten)

• alle 20 Minuten Stoßlüftung bzw.

Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster (3-5 Minuten)

• wenn möglich, Unterricht bei geöffneter Klassenraumtür

• alle 20 Minuten Stoßlüftung bzw.

Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster (3-5 Minuten)

• wenn möglich, Unterricht bei geöffneter Klassenraumtür

Mindestabstand Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m außerhalb des Klassenraumes, wo immer möglich

Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m außerhalb des Klassenraumes zu allen, die nicht der gleichen Klasse angehören

Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m im und außerhalb des Klassenraumes, Teilung der Lerngruppen (um den Abstand einhalten zu können)

Mund-Nasen- Bedeckung außerhalb des Klassenraumes

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung

für alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (Aktionszentrum, im Sanitärbereich, während der Pausen auf dem Pausenhof, Sporthalle während des Umkleidens)

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung

für alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung

während der gesamten Anwesenheit auf dem gesamten Schulgelände und während des Unterrichtes (Gesichtsvisiere oder FaceShields bedecken Mund und Nase nicht vollständig und liegen nicht an der Gesichtshaut an. Sie stellen somit keinen Ersatz für eine Mund-Nase-Bedeckung dar.)

Ausschließlich Distanzunterricht

ausschließlich Distanzunterricht

Mund-Nasen- Bedeckung im Klassenraum

Keine Mund-Nasen-Bedeckungen im Unterricht

Bei didaktisch notwendigem

Unterschreiten des Mindestabstands zum Lehrpersonal trägt die Lehrkraft eine MNB.

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung

für Schüler*innen im Unterricht, wenn der Mindestabstand zur Lehrkraft unterschritten wird

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung für alle während des gesamten Unterrichtes (Gesichtsvisiere oder FaceShields bedecken Mund und Nase nicht vollständig und liegen nicht an der Gesichtshaut an. Sie stellen somit keinen Ersatz für eine Mund-Nase-Bedeckung dar.)

(6)

6

Pflicht zum Tragen einer MNB für alle Fachlehrer*innen

Freiwilliges Tragen einer MNB

für Schüler*innen während des Unterrichtes

Pausenregelung versetzte Pausen

keine Abstandsregelung innerhalb der Jahrgänge

versetzte Pausen

getrennte Bereiche nach Klassen, die im Rotationsprinzip gewechselt werden

Abstandsregelung, wenn möglich

versetzte Pausen

getrennte Bereiche nach Jahrgängen, die im Rotationsprinzip gewechselt werden

Abstandsregelung, wenn möglich Reinigung gemäß

Hygieneplan ja, verantwortlich WTK

Sanitärräume Benutzung nur mit Ampelsystem (Kinder müssen die „Toilettenampel“

benutzen, wenn sie die Sanitärräume aufsuchen und wieder „ausschalten“, wenn sie diese verlassen.)

Maximal 1 Kind darf sich im jeweiligen Sanitärraum aufhalten.

Maximal 1 Kind darf sich im jeweiligen Sanitärraum aufhalten.

Maximal 1 Kind darf sich im Sanitärraum aufhalten.

Beim Warten ist auf die Abstands- regelung zu achten und die Toilettenampel zu nutzen.

Schul-

Veranstaltungen schulinterne Veranstaltungen unter Einhaltung des Hygieneplans und Abstandsregelung möglich

Personenanzahl reduzieren, wenn möglich

schulübergreifende Veranstaltungen sind ausgesetzt

nur notwendige schulinterne

Veranstaltungen unter Einhaltung des Hygieneplans möglich und mit

Reduzierung der Personenanzahl

keine schulübergreifenden Veranstaltungen möglich

Schulveranstaltungen möglich, wenn sie notwendig sind

Türen Türen der Schule und der Klassenräume bleiben geöffnet, um ein Übertragen des Virus durch häufiges Berühren des Türgriffes durch verschiedene Personen zu verhindern und für Durchlüftung zu

siehe „Stufe 1“ siehe „Stufe 1“

(7)

7 sorgen. Dies gilt, soweit es die

Lärmbelastung, die jeweilige

Unterrichtssituation und die Wetterlage es zulassen. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft.

Wegeführung Je nach Lage des Klassenraumes:

Aufsuchen bzw. Verlassen des

Klassenraums zu Schulbeginn, vor und nach der Pause oder nach Schulschluss durch Haupt- oder Seiteneingang (Hinweisschilder)

In den Treppenhäusern ist darauf zu achten, auf der rechten Seite zu gehen.

Von 17 – 7 Uhr werden die Tore des Schulgeländes verschlossen.

siehe „Stufe 1“ siehe „Stufe 1“

Zugangsregelung

Schulgebäude Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätigen Personen dürfen die Schule nicht betreten,

- wenn sie selbst oder Angehörige des gleichen Hausstandes

Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen oder

- solange sie einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne) unterliegen oder - wenn in ihrem Hausstand bei einer

Person eine Infektion mit SARS- CoV-2 nachgewiesen wurde und sie

siehe „Stufe 1“ siehe „Stufe 1“

(8)

8 sich daher ebenfalls in Quarantäne

begeben müssen.

Beim Betreten des Gebäudes am Morgen wird eine Handdesinfektion vorgenommen sowie auf regelmäßiges Händewaschen, z. B. nach den Pausen geachtet.

(9)

9

Der eingeschränkte Regelbetrieb ab dem 17.05.2021 wird nach dem 4-Stufen- Maßnahmenplan (Stufe 2) organisiert:

Pausen

Der Pausenhof ist in 2 Bereiche unterteilt. Die erste Hofpause findet für die Vorklasse, die 1. und 2. Klassen und für die 3. und 4. Klassen versetzt statt. Der Aufenthalt in den Bereichen rotiert nach einem Plan, der an der Eingangstür aushängt, damit alle Kinder die Spielgeräte nutzen können.

Die 2. Pause findet für die 3. und 4. Klassen auf dem Schulhof in den zuvor genannten getrennten Bereichen statt.

Die Pausenaufsicht sorgt dafür, dass sich die maximal zulässige Kinderanzahl in der jeweiligen Toilette aufhält.

Die jeweilige Klassenlehrerin bzw. die Pausenaufsicht sorgen dafür, dass die Abstände bei Betreten des Schulgebäudes und beim Gang zum Klassenzimmer eingehalten werden.

Durch steigende Corona-Infektions-Zahlen wurde der Pausenbetrieb und die Zeitstruktur der Schule wie folgt umgestellt:

Zeit VK und Kl. 1/2 Kl. 3/4

1. Std. 8.00 - 8.45 8.00 - 8.45

2. Std. 8.45 - 9.30 8.45 - 9.30

Frühstück 9.30 - 9.45 9.45 – 10.00

1. Hofpause 9.45 - 10.00 9.30 - 9.45

3. Std. 10.00 - 10.45 10.00 - 10.45

4. Std. 10.45 - 11.30 10.45 - 11.30

2. Hofpause - 11.30 - 11.45

5. Std. - 11.45 - 12.30

Lüften

Alle 20 Minuten und vor dem Unterrichtsbeginn ist eine Stoßlüftung (am besten mit Querlüftung) vorzunehmen.

Reinigung

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen rasch ab.

Die Sanitärräume werden täglich gereinigt. Die Klassenräume werden nach Nutzung für den nächsten Tag gereinigt.

Bei der Benutzung des Computerraums werden die Geräte (insbesondere Tastatur und Maus) grundsätzlich nach jeder Benutzung mit handelsüblichen milden Reinigungsmitteln oder Reinigungstüchern gereinigt. Soweit dies aufgrund der Besonderheiten der Geräte o. Ä. nicht möglich ist, müssen vor und nach der Benutzung die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden und die Benutzer werden darauf

(10)

10

hingewiesen, dass in diesem Fall insbesondere die Vorgaben zur persönlichen Hygiene (Vermeidung des Berührens von Augen, Nase, Mund) einzuhalten sind.

Je nach Wetterlage und Lärmpegel bleiben die Türen geöffnet, um das Anfassen der Türgriffe zu reduzieren.

Gemeinsame Nutzung

Eine gemeinsame Nutzung von Gegenständen im Unterricht (Lineale, Stifte, etc.) sollte möglichst vermieden werden.

Es findet keine gemeinsame Nutzung von Räumen statt.

Sanitärbereich

Damit sich jeweils nur eine Schülerin bzw. nur ein Schüler in den Sanitärräumen aufhält, muss die „Toilettenampel“ vor der Zugangstür genutzt und beachtet werden.

Mindestabstand

Zu jeder anderen Person sollte ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden, insbesondere je länger der Kontakt andauert. Dies gilt auch beim Anstehen zum Händewaschen.

Die Ausnahme zu dieser Regel ist der Abstand auf dem Pausenhof innerhalb einer Lerngruppe und beim Sportunterricht, wenn der Kontakt nur kurz besteht.

Die Lehrkräfte sind durch eine Plastikabtrennung zusätzlich von den SuS getrennt.

Lerngruppen

Es darf keine Durchmischung von Lerngruppen erfolgen. Im Klassenraum sollte eine feste Sitzordnung mit Abstand bestehen.

Der Vorlaufkurs wird wiederaufgenommen. Hier gilt keine Maskenpflicht, wenn das Kind unter 6 Jahre alt ist.

Schulveranstaltungen

Klassenfahrten sind bis zu den Osterferien untersagt. Neubuchungen dürfen nur erfolgen, wenn eine kostenfreie Stornierung möglich ist.

Ausflüge und Schulveranstaltungen dürfen erfolgen, wenn

- sie erforderlich sind,

- alle Personen symptomfrei sind und - das Hygienekonzept eingehalten wird.

Nahrungsmittelzubereitung

Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht ist nicht zulässig.

Erste Hilfe

(11)

11

Sowohl die Ersthelferin oder der Ersthelfer als auch die hilfebedürftige Person sollten – soweit möglich – eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Ersthelferin oder der Ersthelfer muss darüber hinaus Einmalhandschuhe zum Eigenschutz tragen.

Besondere Bedeutung haben die allgemeinen Hygieneregeln (hygienisches Händewaschen oder ggf. Hände desinfizieren, Husten- und Nies-Etikette) für die Ersthelfenden.

Musik

Das Singen ist nur im Freien und mit ausreichendem Abstand erlaubt. Auf das Musizieren mit Blasinstrumenten ist zu verzichten.

Sport

Der Sportunterricht darf unter Einhaltung des schuleigenen Sportkonzeptes stattfinden:

- feste Gruppen

- regelmäßige, längere Pausen zur Lüftung der Halle am Schulvormittag - keine Durchmischung von Lerngruppen

- möglichst keinen direkten Körperkontakt

- Umkleiden mit Gesichtsmaske und so kurz wie möglich - keine Warteschlangen

- Abstand halten

Der Unterricht sowie Angebote im Freien sind zu bevorzugen.

Schulübergreifende Sportveranstaltungen sind nicht erlaubt. Innerschulische Sportveranstaltungen sind erlaubt unter Einhaltung des Hygienekonzeptes. Die Sportstättennutzung ist erlaubt.

Zusätzliche Unterrichtsangebote

Zusätzlicher Unterricht, wie DaZ und Vorlaufkurs, kann stattfinden.

Bei den DaZ-Kursen ist darauf zu achten, dass keine Lerngruppenmischung stattfindet.

Notbetreuung

Im Rahmen der verlässlichen Schulzeit wird eine Notbetreuung eingerichtet. Diese Notbetreuung kann aufgrund der fehlenden Ressourcen der Schule und der Nachmittagsbetreuung nur unter der Bedingung in Anspruch genommen werden, dass

- der Arbeitgeber die notwendigen Arbeitszeiten bestätigt und - keine andere Möglichkeit der Betreuung gefunden wurde

- ein/e Schüler*in mit IB-Status (inklusive Beschulung) eine besondere Betreuung erfordert

(12)

12

- ohne Betreuung eine besondere Härte durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände entstehen.

In der Notbetreuung gilt dieses Hygienekonzept, ebenso wie die Maskenpflicht.

Leistungsnachweise

Ab dem 22.02.21 dürfen Leistungsnachweise in schriftlicher Form erfolgen.

3. Einhaltung dieses Konzeptes

Schülerinnen und Schüler

Je nach Alter und Entwicklungsstand sind die Schülerinnen und Schüler in unterschiedlicher Art und Weise in der Lage, Hygieneregeln, Abstandsregeln, Wegeregeln und Bewegungsregeln selbstständig einzuhalten.

Auf Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer geistigen oder sozial-emotionalen Entwicklung nicht immer in der Lage sind, diese Regeln einzuhalten, ist deshalb ein besonderes Augenmerk zu richten.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund geistiger oder sozial-emotionaler Entwicklung trotz Hilfestellungen nicht in der Lage sind, diese Regeln einzuhalten, können auf Antrag der Eltern oder in Absprache mit den Lehrkräften vom Unterricht befreit werden.

Sie arbeiten weiterhin zuhause an Aufgabenplänen.

Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs

Auch Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer vorbestehenden Grunderkrankung oder einer Immunschwäche bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, unterliegen der Schulpflicht.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer individuellen ärztlichen Bewertung im Falle einer Erkrankung dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können grundsätzlich vor Ort im Präsenzunterricht in bestehenden Lerngruppen beschult werden, wenn besondere Hygienemaßnahmen (insbesondere die Abstandsregelung) für diese vorhanden sind bzw. organisiert werden können.

Dies gilt auch, wenn Personen, mit denen Schülerinnen oder Schüler in einem Hausstand leben, bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer vorbestehenden Grunderkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind.

Hier besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Befreiung dieser Schülerinnen und Schüler von der Unterrichtsteilnahmepflicht in Präsenzform durch ein ärztliches

(13)

13

Attest. Das Attest muss die Bestätigung enthalten, das im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Dieses gilt für einen Zeitraum von drei Monaten und muss danach erneuert werden. Ebenso ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, wenn Personen mit Grunderkrankungen mit der Schülerin oder dem Schüler in einem Haushalt leben. Auch dieses ist längstens drei Monate gültig. Auf Verlangen der Schule muss dieses Attest durch einen Amtsarzt ausgestellt werden.

Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler tritt der Distanzunterricht an die Stelle des Präsenzunterrichts; ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.

Kinder, die aufgrund eines Attests Distanzunterricht erhalten, müssen dem staatlichen Schulamt und dem hessischen Kultusministerium über die Lehrer- und Schüler- Datenband (LuSD) gemeldet werden.

Geschwisterkinder

Geschwister dürfen die Schule nicht besuchen, sofern sie selbst oder ein anderer Angehöriger des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweist.

Dies gilt ebenfalls, wenn ein anderer Angehöriger des gleichen Hausstandes einer Quarantäne aufgrund eines positiven Testergebnisses unterliegt. Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes sind immer vorrangig zu beachten.

Lehrkräfte

Den Lehrkräften der Schule, den Lehrkräften des BFZ, der Schulsozialarbeit und allen Personen, die den Schulbetrieb unterstützen, obliegt die Aufsicht über die Einhaltung der Regelungen dieses Konzeptes.

Sie achten auch im Umgang miteinander und bei der Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften auf die Einhaltung der genannten Regeln.

Bei allen Aktivitäten in der Schule, Schulveranstaltungen, Konferenzen und Elternabenden ist auf Einhaltung des Hygienekonzeptes zu achten.

Eltern

Die Eltern werden um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Konzeptes gebeten.

Gegenüber der Schule und dem Gesundheitsamt unterliegen Eltern einer Mitwirkungspflicht im Verdachtsfall einer Infektion. So sind sie verpflichtet, die Klassenlehrerin sofort zu informieren, wenn sie Kontakt zu Personen hatten, die sich einem Covid-19-Test unterziehen müssen. Sowohl die Klassenlehrerin /der Klassenlehrer als auch das Gesundheitsamt müssen die Eltern informieren, wenn eine

(14)

14

Person, mit der sie Kontakt hatten, positiv auf Covid-19 getestet wurde oder sie selbst Symptome aufweisen, die zu einer Testung führen.

4. Kommunikation

Die Elternschaft wurde über dieses Hygienekonzept informiert und über Änderungen auf dem Laufenden gehalten. Es ist auf der Homepage veröffentlicht.

Die Eltern wurden gebeten, ihre Kinder mit einem geeigneten Mund-Nasen-Schutz, nach Möglichkeit mit einer medizinischen Gesichtsmaske, auszustatten und auf das tägliche Wechseln des Schutzes zu achten.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine nochmalige Instruktion am ersten Tag der Wiederaufnahme des Unterrichtes am 22./23.02.2021 durch ihre Klassenlehrerin bzw.

ihren Klassenlehrer.

5. Ablaufplan Covid-19-Infektion / Umgang mit Krankheitssymptomen

Für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern sind die Hinweise des hessischen Kultusministeriums vom 13.08.2020 zu befolgen.

Bei Auftreten von Symptomen für eine Infektion mit dem Corona-Virus während der Unterrichtszeit werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler isoliert und es muss so schnell wie möglich eine Abholung durch die Eltern erfolgen.

Wichtig: Bitte teilen Sie der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer Ihres Kindes mit, falls sich die aktuelle Notfallnummer geändert hat!

Im Falle eines Verdachtes einer Covid-19-Infektion erklärt der schulische Ablaufplan das Vorgehen des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Schulamt und der Schule.

Um dem Gesundheitsamt im Verdachtsfall die Recherche möglicher Infektionsketten zu erleichtern, achtet das gesamte Personal der Schule auf den Nachweis der in der Schule anwesenden Personen, ggf. durch schriftliche Dokumentation (wie Anwesenheitslisten bei Elternabenden und Schulveranstaltungen, taggenaues Führen der Versäumnisliste). Des Weiteren wird darauf geachtet, wer mit wem längeren Kontakt hatte, um dem Gesundheitsamt die Nachverfolgung von Infektionsketten zu erleichtern.

(15)

15 6. ASB-Betreuung

Frühbetreuung

Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude mit Mund-Nasen-Schutz und begeben sich in die Mensa. Jeder Jahrgang wird an einem separaten Tisch betreut.

Mittagstisch - Tagesablauf

Die Kinder essen in verschiedenen Schichten innerhalb des Klassenverbands in der Mensa zu Mittag.

Die Schülerinnen und Schüler begeben sich mit Mund-Nasen-Schutz an Ihren Essensplatz. Während des Mittagessens sitzen nur Kinder einer Klasse an einem gemeinsamen Tisch. Der Mindestabstand von 1,50 m zu Schülerinnen und Schülern anderer Klassen sollte eingehalten werden.

Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung findet in den dafür vorgesehen Klassenräumen statt. Ein Mund-Nasen-Schutz muss am Platz getragen werden.

Freie Spielzeit

Der Schulhof ist in 2 Areale unterteilt, so dass die Freispielzeit auf dem Schulhof nur noch jahrgangsweise und mit Maske stattfindet. Sollte eine Hofpause wegen des Wetters nicht möglich sein, verbringen die Kinder ihre freie Zeit im Klassenraum.

Abholung der Schülerinnen und Schüler

Die Eltern haben während der Betreuungszeit keinen Zutritt zum Schulhof und zum Schulgebäude. Wenn das Kind abgeholt werden muss, warten die Eltern am Schulhoftor (Klassen 3./4) oder am Seitengang (Klassen 1./2.). Das Betreuungsteam schickt das Kind dann an den entsprechenden Ausgang.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt analog den Regelungen in der Schule. Zu Beginn der Betreuungszeit ist eine frische Maske aufzusetzen.

7. Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage dieses Konzeptes ist die Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in der Fassung der am 14.02.2021 in Kraft tretenden Änderungen durch Art. 2 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 11. Februar 2021 in Verbindung mit dem

(16)

16

Hygieneplan 7.0 des hessischen Kultusministeriums vom 11.02.2021.

Zuwiderhandlungen können zu Ordnungsmaßnahmen gem. hessischem Schulgesetz führen.

Bau/Wie/Bö 2021

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Betreten der Werkstatt ist allen Personen untersagt, welche Krankheitssymptome auf- weisen, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen (z. Husten, Fieber, Durchfall), sich in

Hinweisschilder und Markierungen innerhalb des FRANZ HITZE HAUSES An Stellen im FRANZ HITZE HAUS, an denen die Gefahr eines erhöhten Personenaufkommens besteht oder es sich

 Dies gilt auch, wenn Personen, mit denen Schüler*innen in einem Hausstand leben, bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer vorbestehenden Grunderkrankung

Ako dolazite sa ugroženih područja, prepoznate kod sebe simpto- me bolesti ili ste imali kontakt sa osobom kojoj je dijagnosticiran novi korona virus:.. ❚ Nazovite ordinaciju

Bei Interesse an diesem Angebot erkundigen Sie sich nach Kursende bitte bei der Leitung der Freizeitstätte nach weiteren Kursterminen.. + 22.10.21) Bitte bringen Sie Ihr

- Der Probebetrieb ist in Gruppen bis zu 20 Personen sowie einer leitenden Person im Freien, im Innen- bereich in Gruppen bis maximal zehn Personen nebst einer leitenden Person

Wir freuen uns, dass du uns auch weiterhin als „Pensionär“ er- halten bleibst und wünschen dir für den neuen Lebensab- schnitt viel Gesundheit und viele schöne Jahre mit deiner

Fauci wusste von An- fang an, dass der PCR-Test eine akute Infektion nicht nachweisen kann und dass Menschen mit positivem PCR-Test keinesfalls ansteckend sind – und im Zweifel