• Keine Ergebnisse gefunden

(1)SED P13000 – Angaben zur Rentenzulage (Version 4 SEDs) 1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "(1)SED P13000 – Angaben zur Rentenzulage (Version 4 SEDs) 1"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

SED P13000 – Angaben zur Rentenzulage (Version 4 SEDs) 1. Einleitende Bemerkungen

Dieses SED dient als Antwort auf das SED P12000 "Angaben zum Rentenbetrag". Das SED P13000 wird nur gesendet, wenn es in Punkt 6.1 des SED P12000 angefordert wird.

Das SED P13000 enthält Angaben zur Rentenzulage gemäß Art. 58 der Verordnung 883/2004, die vom zuständigen Träger gezahlt wird/wurde oder über abgelehnte Rentenzulagen.

Falls der Träger, der die Rentenzulage gezahlt hat, im Einzelfall die anderen Rententräger informieren will - ohne vorherige Anfrage - z.B. dass die Zahlung dieser Zulage eingestellt wurde oder sich der Betrag geändert hat, dann muss er in einem solchen Fall das SED P10000 "Übermittlung von zusätzlichen Angaben” verwenden. Wenn er in diesem Fall wegen dieser Änderungen eine neue Rentenentscheidung getroffen hat, sollte er das SED P6000 "Rentenentscheidung” an die anderen Träger senden und über die Rente und Zulage informieren.

2. Entsprechende Geschäftsvorgänge (BUCs)

 P_BUC_07 – Anforderung von Rentenhöhen zur Ermittlung von Zulagen

 P_BUC_08 – Angaben zur Rentenhöhe zur Gewährung einer Rentenzulage 3. Inhalt und Handhabung

SED P13000 enthält die folgenden Abschnitte:

 Lokale Aktenzeichen

 Versicherte Person

 Empfänger/in der Hinterbliebenenrente

 Art der Rente beim absendenden Träger

 Bezug zur Person

 Angaben zur Zulage

 Zusätzliche Angaben

 Attachments

Das SED P13000 darf nur außerhalb eines Rentenantragsverfahrens als Antwort auf das SED P12000

"Angaben zum Rentenbetrag" verwendet werden.

SED P13000 kann in Zusammenhang stehen mit : 1. Versicherte Person (Abschnitt 2),

2. Empfänger/in der Hinterbliebenenrente (Abschnitt 3).

(2)

Abschnitt 4 - Art der Rente beim absendenden Träger Angaben im SED P13000 können Folgendes betreffen:

1. Altersrente 2. Invaliditätsrente 3. Hinterbliebenenrente.

Sie müssen die Art der Rente angeben, die an die betreffende Person gezahlt wird/gezahlt wurde, geändert oder abgelehnt wurde

Abschnitt 5 – Bezug zur Person

In diesem Abschnitt ist es notwendig, einen Verweis auf eine in einem bestimmten Abschnitt genannte Person anzugeben. Sie dürfen diese Information nur unter Bezugnahme auf eine der in Abschnitt 5 genannten Personen geben.

Abschnitt 2 (Versicherte Person) muss immer ausgefüllt werden. Abschnitt 3 (Empfänger/in der Hinterbliebenenrente) sollte nur ausgefüllt werden, wenn es sich um eine Hinterbliebenenrente handelt.

Empfänger/in ist eine Person, die nach dem Tod einer in Abschnitt 2 genannten versicherten Person eine Hinterbliebenenrente beantragt (oder erhält).

Abschnitt 6 – Angaben zur Zulage

Dieser Abschnitt darf nur Informationen über die Zulage(n) zu einer Rente enthalten.

Es ist möglich, Informationen zu geben über - Einzelheiten zur gewährten Zulage

- die Informationen über die Änderung des Betrags der Zulage - das Enddatum des Anspruchs auf die Zulage

- die Gründe für die Nichtgewährung der Zulage - Einstellung der Zahlung der Zulage.

Die Abschnitte "Nähere Angaben zur gewährten Zulage" und "Angaben zum geänderten Zulagenbetrag"

sind wiederholbare Abschnitte.

Abschnitt 7 – Zusätzliche Angaben

In diesem Abschnitt können zusätzliche Informationen angegeben werden, die für die Gegenpartei hilfreich sein können.

Abschnitt 8 – Beigefügte Unterlagen

Es ist möglich, diesem SED alle relevanten Unterlagen beizufügen.

Um den Inhalt und die Erläuterungen des SED P13000 zu sehen, klicken Sie bitte hier.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Information on the insured person’s insurance history should be given as detailed as possible to enable the other institutions concerned to clarify the insurance periods completed

Ein Träger, der es für erforderlich hält, zusätzliche Dokumente, SEDs, Informationen, Bestätigung einer Information oder eine Erklärung einer Person anzufordern,

Das Mobile Dokument P1 wird vom Kontaktträger auf der Grundlage der Informationen in den endgültigen Rentenentscheidungen (SED P6000) ausgefüllt und dann

Wenn nach nationalen Rechtsvorschriften Unterschiede in Bezug auf die Qualifizierung von Zeiträumen bestehen (z.B. Zeiträume für Anspruch und Berechnung, die unterschiedliche

Informationen über den Beschäftigungsverlauf der versicherten Person sollten so detailliert wie möglich gemacht werden, damit die anderen beteiligten Träger die nach

Um das Verfahren in den beteiligten Mitgliedstaaten zu beschleunigen, ist es jedoch auch möglich, das SED P3000XX später zu senden, wenn die

Wenn eine Person einen Vertreter oder gesetzlichen Betreuer hat, sollten hier die Gründe und andere wichtige Informationen angegeben werden. Es kann aber auch ein Rechtsdokument

Wenn der Träger zum ersten Mal eine Zulage gewährt kann es daher ausreichen, Informationen über den Rentenbetrag aus dem SED P6000 der Träger anderer Mitgliedstaaten zu verwenden..