• Keine Ergebnisse gefunden

Kröten, Frösche, Molche haben Vorfahrt Achtung Krötenwanderung beginnt! Kreisnachrichten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Kröten, Frösche, Molche haben Vorfahrt Achtung Krötenwanderung beginnt! Kreisnachrichten"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ausgabe 09/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 24.02.2015

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Ungewiss bleibt, ob der Winter mit Schnee und eisigen Tempe- raturen jedes Jahr unsere Re- gion erreichen wird. Aber auf etwas ist Verlass - pünktlich mit ansteigenden Nachttem- peraturen und feuchten Wit- terungsverhältnissen beginnt die jährliche Laichwanderung von Kröten, Fröschen und Mol- chen.

Die Tiere, die den Winter ein- gegraben im Waldlaub und in Erdhöhlen verbracht haben, warten auf den richtigen Zeit- punkt, ihre Wanderung zum Laichgewässer zu beginnen.

Milde Nachttemperaturen über 5 Grad Celsius und feuch- te Witterung sind ideale Vo- raussetzungen für den Beginn dieser Reise. Allerdings kann die Wanderung durch die zahl- reichen Nächte mit Niedrig- temperaturen immer wieder zum Erliegen kommen.

Kröten sind ortsgebunden. Zur Laichablage kehren sie stets in das Gewässer zurück, in dem sie geboren wurden. Dabei le- gen die Kröten bis zu vier Kilo-

meter zurück. Auf vielen Stra- ßen schweben sie dabei jedoch in Lebensgefahr und sind da- rauf angewiesen, dass ihnen bei der Überquerung geholfen wird.

Um Kröten und Molche bei ih- rer Wanderung vor dem si- cheren Verkehrstod zu bewah- ren, haben sich im Landkreis Bernkastel-Wittlich die Natur- schutzverbände und zahlreiche freiwillige Helferinnen und Hel- fer dem Schutz der Amphi- bien angenommen. Sie stellen Schutzzäune auf, die verhin- dern, dass die Kröten auf ih- rem Weg zu den Laichgewäs- sern nicht „unter die Räder“

kommen. Die Tiere laufen an den Zäunen entlang und fallen in die alle 20 Meter eingegra- benen Eimer. Hier werden sie von den Helfern geborgen und über die Straße getragen.

Diese mühevolle Arbeit kön- nen die Autofahrer unterstüt- zen, indem sie die betroffenen Straßenabschnitte, insbeson- dere während der Dämmerung

und den Nachtstunden, mei- den oder zumindest langsam fahren und auf Helfer und Hin- weisschilder achten.

Auf folgenden Straßenab-

schnitten ist im Landkreis in er- höhtem Maße mit Amphibien- wanderungen zu rechnen:

• L 34 bei Eisenschmitt-Ei- chelhütte

• L 47 zwischen Osann und Klausen

• L 55 zwischen Bombogen und Ürzig

• L 60 und K 13 zwischen der Ortslage Landscheid und Gut Heeg

• K 21 zwischen Wittlich und Plein

• K 23 Ortsausgang Lüxem Richtung Flussbach

• K 29 am Lenzenhaus in Richtung Holzmaar

• K 37 zwischen Bruch und Gladbach

• K 93 zwischen Monzelfeld

und Ortsteil Annenberg

• K 41 Ortsausgang Doden- burg Richtung Gladbach am Hofgut Weyers

• K 87 zwischen Brauneberg und Burgen

• K 118 zwischen Deuselbach und Morscheid-Riedenburg in der Talsenke zwischen Kochs- und Bauernmühle

• K 135 zwischen Bengel und Kröv.

An der K 105 Ortsausgang We- derath in Richtung Kommen wird wie in den vergangenen Jahren eine Sperrung in der Zeit vom 1. März bis zum 30.

April für Fahrzeuge aller Art er- forderlich. Die Sperrung wird notwendig, da keine Helfe- rinnen und Helfer für das Auf-

stellen und das Betreuen von Amphibienschutzzäunen zur Verfügung stehen. Es wird auf Grund der Amphibienwande- rung gebeten, die Sperrung zu beachten und im Zeitraum zwi- schen 19:00 und 7:00 Uhr die Strecke nicht zu befahren und einen kleinen Umweg über die Kreisstraße 106 und die B 50 zu machen.

Achtung Krötenwanderung beginnt!

Kröten, Frösche, Molche haben Vorfahrt

(2)

Seite 2

Menschen mit einer Demen- zerkrankung stellen für die Angehörigen in der Betreu- ung und Pflege oft eine große Herausforderung dar. Da- mit die Versorgung möglichst lange zu Hause in ihrer ver- trauten Umgebung geleistet werden kann, ist eine umfas- sende Entlastung für die Fa- milien von großer Bedeutung.

Die Unterstützung kann unter anderem erfolgen in den Be- reichen der Pflege und der Be- treuung sowie bei der Vermitt- lung wichtiger Informationen und Kenntnisse. Ein sensibles Umfeld und die fortlaufende Aufklärung der Gesellschaft gewinnt immer mehr an Be- deutung, um der Ausgrenzung der Erkrankten mit ihren Fami- lien entgegenzusteuern. An- gehörige brauchen im Kontakt mit Demenzkranken verständ- nisvolle Mitmenschen, beson- deres Einfühlungsvermögen und viel Verständnis im Um- gang mit dem Kranken. Infor- mationen zu dem Krankheits- bild und daraus resultierende Verhaltensweisen, wegwei- send ist hier die Kommunika- tion, werden in der Tagesfort- bildung vermittelt.

Der Arbeitskreis „Demenz“

der Regionalen Pflegekonfe- renz im Landkreis Bernkastel- Wittlich unterstützt seit 2008 betroffene Familien und lädt in Zusammenarbeit mit der in Trägerschaft des Caritas- verbandes Mosel-Eifel-Huns- rück geführten Beratungs- und Koordinierungsstelle mit dem Schwerpunkt „Demenz“

(Fachstelle Demenz), zu ei- ner Informations- und Fort- bildungsveranstaltung am Mittwoch, 18. März 2015 von 9:30 bis 16:30 Uhr, im Evange- lischen Altenzentrum Ida Be- cker Haus, An der Mosel 34 in Traben-Trarbach ein.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Mög- lichkeit, eigene Problemsitu- ationen anzusprechen und erhalten Informationen über die Pflegeversicherung, über

Angebote in der Region und Fachvorträge zu folgenden Themen:

• Demenzielles Verhal- ten verstehen - Lehrfilm:

Margret Brech, Fachstelle Demenz

• Wie kann eine gute Kom- munikation gelingen? Va- lidation und wertschät- zender Umgang: Emmerich Berg, Innerbetriebliche Fortbildung, Verbund- krankenhaus Bernkastel / Wittlich

• Krankheitsbild Demenz, Frühsymptome, Diagnose und Behandlung: Dr. med.

Soeren Risse, Facharzt für Neurologie / Psychiatrie, Traben-Trarbach

Für die Dauer der Fortbil- dungsveranstaltung kann bei Bedarf die Tagespflege im Ida- Becker-Haus als kostenloses

„Schnupperangebot“ in An- spruch genommen oder eine Einzelbetreuung der Erkrank- ten zu Hause über verschie- dene Pflegedienste und Frei- willige organisiert werden. Für die Organisation der Betreu- ungssituation wenden Ange- hörige sich bitte an den zu- ständigen Pflegedienst oder an die Fachstelle Demenz. Die Kosten der häuslichen Betreu- ung können mit der Pflegekas- se abgerechnet werden. Die Teilnahme an der Schulung ist kostenlos. Für die Tagesver- pflegung einschließlich Mitta- gessen wird jedoch pro Person ein Kostenbeitrag von 20 Euro erhoben. Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt.

Anmeldungen bitte bis zum 16. März 2015 beim Caritas- verband Mosel-Eifel-Huns- rück e. V., Fachstelle Demenz, Schwerpunkt Beratungs- und Koordinierungsstelle, Margret Brech, Tel.: 06571/149728, brech.margret@caritas-witt- lich.de. oder Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Hermann- Josef Valerius, Tel.: 06571/14- 2263, E-Mail: hermann-josef.

valerius@bernkastel-wittlich.

de.

Fortbildung für Angehörige von Menschen mit Demenz

Noch bis zum 13. März 2015 zeigt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich im Foyer des Wittlicher Kreishauses Öl- gemälde des Malers Franz- Jakob Selbach. Selbach lebte von 1875 bis 1959 und war als Heimatmaler vor allem an der Mosel sehr aktiv. Selbach malte nebenberuflich und war Schüler des berühmten Eifel- malers Fritz von Wille. Des- sen romantischer Einfluss ist auf vielen Bildern Selbachs zu spüren.

Die Ölgemälde wurden dem Ortsbürgermeister der Ge-

meinde Kesten, Michael Beer, von Enkel des Malers, Wolf- gang Böckmann, und wei- teren Leihgebern zur Verfü- gung gestellt. Beer schätzt das Gesamtwerk des Künst- lers auf rund 1000 Bilder.

„In vielen Häusern und auch in öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise der Ver- bandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues hängen Bilder von Selbach. Es würde mich sehr interessieren, wo überall seine Werke zu finden sind“, erklärte Beer zur Ausstellungs- eröffnung im Kreishaus.

Ölgemälde von Franz Jakob Selbach im Kreishaus

Im MehrGenerationenHaus in Wittlich findet am Sams- tag, 14. März und Samstag, 28. März jeweils von 9.00 bis 17.30 Uhr das Vorbereitungs- seminar für Pflegeeltern statt.

Das Angebot richtet sich an alle Personen und Paare, die sich mit dem Gedanken ausei- nander setzen, Pflegeeltern zu werden.

Überforderung, Schicksals- schläge, psychische Probleme oder Krankheiten können dazu führen, dass ein Kind oder Ju- gendlicher vorübergehend oder länger nicht bei seinen Eltern bleiben kann. Für man- che ist es dann eine gute Lö- sung, in einer Pflegefamilie zu

leben, in der sie Liebe und Zu- wendung erfahren, aber auch einen geregelten Rahmen, in- dem sich Kinder entfalten und entwickeln können.

Der Pflegekinderdienst in Koo- peration mit dem Fachbereich Jugend und Familie der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich sucht fortlaufend Paare, die sich für Kinder engagieren möchten. Ziel des Seminars ist es, entsprechendes Hinter- grundwissen zu erwerben, um eine gute Entscheidung tref- fen zu können. Informationen, Vorgespräch und Anmeldung unter Tel.: 06571/969262 oder E-Mail pflegekinderdienst@

dksb-wittlich.de.

Kindern eine Chance geben –

Pflegeeltern werden

(3)

Seite 3

Die Industrie- und Handels- kammer Trier (IHK) führt re- gelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Wirt- schaftsförderung der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich Informationsveranstaltungen für Existenzgründer durch.

Der nächste Informationsa- bend zum Thema „Wie ma- che ich mich selbstständig?“

findet am Dienstag, 3. März 2015, von 17.30 Uhr bis cir- ca 19.30 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung, Kurfürsten- str. 16, in Wittlich statt.

Hier werden die wesentlichen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit erläutert - von der Entwicklung eines Businessplans bis zu den ein-

zelnen Punkten der Umset- zung.

Die Teilnahmegebühr incl. Un- terlagen beträgt 20 Euro. Eine Teilnahme ist nur nach vorhe- riger Anmeldung bei der IHK Trier möglich, da die Anzahl der Teilnahmeplätze begrenzt ist. Anmeldungen nimmt Ale- xandra Klar von der IHK Trier, Tel.: 0651/9777531, E-Mail:

klar@trier.ihk.de, entgegen.

Weitere Auskünfte sind auch erhältlich beim Fachbe- reich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich. Ansprechpart- ner ist Markus Lautwein, Tel.:

06571/142494, E-Mail: Mar- kus.Lautwein@bernkastel- wittlich.de.

Am Sonntag, den 1. März ge- ben das Streichorchester und die Bläsersolisten der Musik- schule des Landkreises Bern- kastel-Wittlich um 16 Uhr ein Benefizkonzert zu Gunsten der Orgelrenovierung in der Auto- bahn- und Radwegekirche St.

Paul in Wittlich.

Das Streichorchester wird un- ter der Leitung von Deka- natskantor Reinhold Schneck Werke von Johann Christoph Pez, Henry Purcell, Johann Bernhard Bach und dem Bern- kasteler Komponisten Her- mann Schroeder interpre- tieren. Die Solisten Amelie Reutlinger (Trompete), Leo- nie Goergen (Klarinette) und Robert Englich (Posaune)

werden Auszüge ihrer Pro- gramme vorstellen, die sie Ende Januar im Rahmen des Regional-Wettbewerbs „Ju- gend musiziert“ erfolgreich vorgespielt haben. Die jungen Musiker gewannen dort erste Preise. Amelie Reutlinger und Leonie Goergen dürfen zudem im März am Landesentscheid in Mainz teilnehmen. Sie in- terpretieren barocke und mo- derne Werke, unter anderem von Georg-Philipp Telemann, Luis Spohr, Darius Milhaud und Alan Bullard.

Die jungen Musikerinnen und Musiker würden sich über ei- nen regen Publikumszuspruch freuen. Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten.

Benefizkonzert der Musik- schule in St. Paul Wittlich Informationsabend

für Existenzgründer

Im Januar werden in den kreis- eigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur ko- stenlosen Ausleihe von Schul- büchern für das Schuljahr 2015/16 an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt.

Das dem Antrag beigefügte Merkblatt enthält wichtige Hin- weise auf die für eine Bewilli- gung vorzulegenden Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingt zu beachten haben.

Der Landkreis Bernkastel-Witt- lich, als Schulträger weiterfüh- render Schulen, weist darauf hin, dass die Frist für die Be-

antragung der Lernmittelfrei- heit am 16. März 2015 endet.

Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen daher den An- trag bis zu diesem Datum bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, oder bei der je- weiligen Schule einreichen. Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 16.

März eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnah- mefällen wie bei Schulwechs- lern oder Klassenwiederholern angenommen werden.

Anträge auf Lernmittelfreiheit bis 16. März 2015 einreichen

Die altengerechte Umgestal- tung des Sanitärbereiches steht immer wieder im Mittelpunkt bei den Beratungen der Lan- desberatungsstelle. In unbe- quemen, engen Sanitärräumen mit schlechter Ausstattung wird die tägliche Körperhygiene an- strengend oder gar unmöglich.

Eine bedürfnisgerechte, den kör- perlichen Einschränkungen an- gepasste Umgestaltung ist rat- sam und bringt Komfort und vor allem Selbständigkeit zurück.

Weitere Tipps zur barrierefrei- en Wohnungs- oder Hausgestal- tung geben Fachleute der Lan-

desberatungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ kosten- los und firmenunabhängig alle zwei Monate am zweiten Diens- tag von 14:00 bis 17:00 Uhr in der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich. Der nächste Be- ratungstermin ist Dienstag, der 10. März 2015. Vorhandene Pla- nunterlagen sollten zum Bera- tungstermin mitgebracht wer- den.

Eine Voranmeldung ist erfor- derlich bei Ulrich Hohns, Tel.:

06571/14-2237, E-Mail: ulrich.

hohns@bernkastel-wittlich.de.

Experten geben Tipps für bar- rierefreies Bauen und Wohnen

Engagierte Frauen aus dem Landkreis haben rund um den Internationalen Frau- entag wieder eine Vielfalt von Veranstaltungen gep- lant. Unter dem Motto „Frau sein heute“ kommen bereits am 6. März 2015 Frauenthe- men im Jugendraum Bombo- gen auf den Tisch. Kabarett in Bernkastel-Kues, eine Ma- tinee in Traben-Trarbach so-

wie das Landfrauenforum in Morbach läuten den Interna- tionalen Frauentag 2015 im Landkreis Bernkastel-Witt- lich ein, der in diesem Jahr auf Sonntag fällt. Am 8. März können Frauen in Dreis eine

„Auszeit-Frauzeit“ mit unter- schiedliche Workshops neh- men, Frauenvielfalt im „Alten Bahnhof am ZOB“ in Wittlich ist wieder dabei und in Zeltin-

Zahlreiche Veranstaltungen zum Frauentag 2015 geplant

gen-Rachtig: FRAUENmalen – Gemäldeausstellung von hei- mischen Künstlerinnen.

In der Woche nach dem Frau- entag können Interessierte noch weitere Veranstaltungen besuchen: in Bernkastel-Kues

„Zurück in den Beruf?“ oder

„Frauen in Bewegung“ und in Morbach „Zwischen Früher und Heute – Frauen im Wan- del“.

Alle Informationen sind in einem Flyer der Gleichstel- lungsbeauftragten zusam- mengefasst und liegen in der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeindeverwal- tungen, der Stadtverwaltung Wittlich und der Gemeinde- verwaltung Morbach aus. Au- ßerdem alle Infos auch auf der Internetseite www.bernka- stel-wittlich.de.

(4)

Seite 4

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

gesehen. Die nunmehr getroffene be- hördliche Befriedungserklärung hat zur Folge, dass auf diesen Flächen die Jagd ruht (§ 8 Abs. 1 LJG). Ebenso folgt daraus, dass die betroffenen Eigentü- mer der Jagdgenossenschaft nicht mehr angehören (§ 11 Abs. 1 Satz 2 LJG). Sie haben daher weder Einfluss- möglichkeiten auf die Wahrnehmung des Jagdrechts durch die Jagdgenos- senschaft (§ 10 Abs. 4 LJG, § 12 Abs.

1 LJG) noch Anspruch auf anteiligen Reinertrag der Jagdnutzung (§ 12 Abs.

2 LJG). Die Eigentümer befriedeter Bezirke haben keinen Anspruch auf Wildschadensersatz (§ 39 Abs. 5 LJG).

Für befriedete Bezirke wird im Regel- fall keine Jagdpacht bezahlt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann inner- halb eines Monats nach Bekanntga- be Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Kurfür- stenstraße 16, 54516 Wittlich, schrift- lich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden.

In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Si- gnatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei Verwendung der elek- tronischen Form sind insbesondere die technischen Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich (www.bernkastel- wittlich.de) unter Kreisverwaltung Kontakt/Öffnungszeiten bei „Formge- bundene elektronische Kommunikati- on“ aufgeführt sind. Zur Übermittlung per e-mail steht die e-mail-Adresse:

kv-bernkastel-wittlich@poststelle.rlp.

de zur Verfügung.

Wittlich, 17.02.2015

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Untere Jagdbehörde -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrage:

gez. Walter Gangolf

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/be- kanntmachungen.html.

329/2, 338, 348, 353, 354/2, 368/2

Flur 12, Flurstück-Nr. 21, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 64, 65, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113/2, 115, 116/1, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, ,127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137 Begründung: Es wurde festgestellt, dass sich im Bereich des gemein- schaftlichen Jagdbezirkes Wittlich im Bereich des Gewerbegebiets Wenge- rohr Flächen befinden, die kraft Ge- setzes nicht befriedet sind und somit grundsätzlich bejagbar sind. Die Jagd- genossenschaft Wittlich hat bean- tragt, dieser Flächen gemäß § 8 Abs. 3 LJG für befriedet zu erklären. Gemäß

§ 8 Abs. 3 Nr. 2 LJG können Grund- flächen im Gebiet eines Bebauungs- planes durch die untere Jagdbehör- de für befriedet erklärt werden. Bei der Entscheidung, ob Flächen für be- friedet erklärt werden, sind Sinn und Zweck der Befriedung von Grundflä- chen zu berücksichtigen. Bei den be- friedeten Flächen beruht das daraus resultierende Verbot der Jagdausü- bung auf der Erwägung, dass entwe- der die Jagdausübung mit dem Cha- rakter des Ortes unvereinbar ist oder dass dort die Jagdausübung den Frie- den der Örtlichkeit stören oder Gefahr für Menschenleben mit sich bringen würde. Entsprechend den Gegeben- heiten vor Ort ist die beantragte Be- friedung vorliegend zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch die Jagd für die o.g. Flächen erforderlich.

Die Besiedlung des Gewerbegebietes schreitet stetig voran. Durch die bis- her bereits erfolgte Ansiedlung der Betriebe sind Baulücken entstanden.

Die Bejagung dieser Baulücken soll zum Schutz vor Gefahren für die Be- völkerung unterbleiben. Aus diesen Erwägungen heraus erfolgt vorliegend die Befriedung der in Rede stehenden Grundstücke. Diese Maßnahme wird auch vom Kreisjagdmeister, Herrn Vanck, als notwendig erachtet. Eine Befriedung über diese Flächen hinaus wird derzeit als nicht erforderlich an-

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Kesten Paulinstraße Landwirtschaftsfläche 16,42 ar Kesten auf´m Flur Landwirtschaftsfläche 17,51 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 09.03.2015 schriftlich mitzuteilen.

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html.

Vorsitzender der Rotwildhegegemein- schaft Manderscheid

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/be- kanntmachungen.html.

Befriedung von Flächen im gemein- schaftlichen Jagdbezirk Wittlich im Bereich des Gewerbegebietes Wen- gerohr

Hiermit werden die nachfolgenden Grundflächen im Bereich des gemein- schaftlichen Jagdbezirkes Wittlich im Bereich des Gewerbegebietes Wenge- rohr, gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 Landes- jagdgesetz (LJG) vom 09.07.2010 in der derzeit gültigen Fassung für be- friedet erklärt:

a) auf der Gemarkung Bombogen

Flur 9, Flurstück-Nr. 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53/1, 56/1, 106/19, 106/20, 106/27, 121, 124

b) auf der Gemarkung Wengerohr

Flur 5, Flurstück-Nr. 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 315/1, 316, 318, 319, 320/2, 321, 322, 323, 324/4, 325, 326, 327, 328, Rotwildhegegemeinschaft

Manderscheid KdöR Einladung zur Versammlung

Samstag, 21.3.2015, um 14:00 Uhr in der Klostergaststätte Himmerod Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Feststellung der anwesenden bzw. vertretenen Jagdbezirke 3. Bericht des Vorstandes zum ab-

gelaufenen Geschäftsjahr 4. Vorlage des Kassenberichts 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Beratung und Beschlussfassung

des Haushalts 2015/2016 8. Beratung und Beschlussfassung

zur Bestandsermittlung des Rot- wildes für das Jahr 2016 9. Planung zur Optimierung re-

vierübergreifender Bewe- gungsjagden für das Jagdjahr 2015/2016

10. Beratung und Beschlussfassung des Gesamtabschussplanes und der Teilabschusspläne sowie der Abschusspoolbildung

11. Sonstiges Bernd Wirtz

Auch in diesem Jahr fördert das Land Rheinland-Pfalz die Ferienbetreuung von Schul- kindern (Grundschule und Sekundarstufe I), die in Trä- gerschaft von freien oder öf- fentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freien Initiativen vor Ort durchge- führt wird. Die planerische Gesamtverantwortung für den Bereich der Ferienbe- treuung (Bedarfsfeststellung und Abstimmung mit be- stehenden Maßnahmen), das Antragsrecht sowie die Nachweisführung über den zweckentsprechenden Mitte- leinsatz gegenüber dem Mini- sterium für Integration, Fami- lie, Kinder, Jugend und Frauen in Mainz liegt beim jeweils zu- ständigen Jugendamt.

Die Förderung der Ferienbe- treuung stellt die finanzielle Unterstützung von Maßnah- men in den Vordergrund, die für bestimmte „Zielgruppen- kinder“ eine verlässliche und einfach zu erhaltende Betreu- ung gewähren. Das Land för- dert die Ferienbetreuung, die

eine Mindestdauer von zwei Wochen (2 x 5 Tage) für eine zusammenhängende Maß- nahme mit einem täglichen Betreuungsangebot von in der Regel acht Stunden umfas- sen, eine tägliche Mittagsver- pflegung beinhalten und eine qualifizierte pädagogische Be- treuung sicherstellen. Nicht förderfähig sind daher Einze- langebote, die zu einer Sum- me von zwei Wochen addiert werden oder Betreuungsan- gebote mit weniger als acht Zeitstunden. Da die Antrags- frist für Maßnahmen beim Land am 15. März 2015 en- det, muss der Antrag bis spä- testens 9. März 2015 bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich eingegangen sein.

Nähere Auskünfte und Anträ- ge erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Fachbereich Ju- gend und Familie, Gudrun Weber, Tel.: 06571/14-2265, Dienstag, Mittwoch und Frei- tag vormittags, E-Mail: Gu- drun.Weber@Bernkastel- Wittlich.de.

Förderprogramm

für Ferienbetreuung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Da in den Anforderungen normalerweise die technische Realisierung (z.B. Architektur der Software, Aufteilung der Funktion auf Steuergeräte kann von der gewählten

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich – Fachbe- reich 10 -, Kurfürstenstraße

Das Bürgerhaus in Bengel war fast zu klein, um alle in- teressierten Bürger aufzuneh- men: Mehr als 90 Einwohner aus Bengel folgten der Einla- dung von

Kompetenzen: den Cha-Cha-Cha als Beispiel für Tanzmusik kennenlernen, sich einen Tanz und dessen Rhythmus aneignen und teilweise selbst- ständig erarbeiten.. Thematische Bereiche:

• Niemals erlegte Wildschweine oder Teile davon in Schweine haltende Betriebe verbringen, auch nicht zur Entsorgung über die Kadavertonne des Betriebes.. • Unmittelbaren

− Insektensterben: Der Rückgang der Insekten muss zwangsläufig zu einem Rückgang der Amphibien führen – sie sind die Hauptnahrungsquelle für Kröten, Frösche und Molche.. −

Das ist auch dringend notwendig: Die Amphibienbestände Bayerns sind anhaltend rückläufig, immer mehr Arten müssen in die Rote Liste gefährdeter Tiere aufgenommen werden. 14 der

Der Bund Naturschutz bittet alle Autofahrer, an diesen Stellen besonders vorsichtig zu fahren: Nicht nur Amphibien, son- dern auch die ehrenamtlichen Helfer des Bundes Naturschutz