UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 1 Studiengangspezifischer Anhang des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Masterstudiengang Klassische Archäologie vom 19. Dezember 2018
Genehmigt vom Präsidium am 5. Februar 2019
Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2017, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 19. Dezember 2018 den folgenden Studiengangspezifischen Anhang für den Masterstudiengang Klassische Archäologie beschlossen.
Diesen Studiengangspezifischen Anhang hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. Februar 2019 genehmigt. Er wird hiermit bekannt gemacht.
Inhaltsverzeichnis
Teil I: Allgemeines; Gegenstände und Ziele des Studiums; Studienvoraussetzungen;
Studienbeginn und Studienfachberatung
I.1 AllgemeinesI.1.1 Geltungsbereich des Studiengangspezifischen Anhangs I.1.2 Gegenstände des Masterstudienganges
I.1.3 Ziele des Masterstudienganges I.1.4 Berufliche Tätigkeiten
I.1.5 Regelstudienzeit
I.2 Studienvoraussetzungen; Studienbeginn; Obligatorische Studienfachberatung I.2.1 Studienvoraussetzungen
I.2.2 Besondere Zugangsvoraussetzungen I.2.3 Sprachkenntnisse
I.2.4 Studienbeginn
I.2.5 Obligatorische Studienfachberatung
Teil II: Studien- und Prüfungsorganisation
7. März 2019
2 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019
II.1 StudienaufbauII.2 Studienverlaufsplan
II.3 Studiengangspezifische Lehr- und Lernformen
Teil III: Masterprüfung
III.1 Erstmeldung und Zulassung zu Prüfungen III.2 Umfang der Masterprüfung
III.3 Prüfungsformen III.4 Masterarbeit
III.5 Bildung der Gesamtnote
Teil IV: In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen Teil V: Modulbeschreibungen
Teil VI: Exemplarischer Studienverlaufsplan
Abkürzungsverzeichnis:
AW: Archäologische Wissenschaften B.A.: Bachelor of Arts
CP: Credit Points (Kreditpunkte)
DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang EK: Einführungskurs/e
Ex: Exkursion/en
HA: Hausarbeit
HF: Hauptfach
HHG: Hessisches Hochschulgesetz KLA: Klassische Archäologie Ko: Kolloquium/Kolloquien
L: Lektürekurs/e
LN: Leistungsnachweis/e M.A.: Master of Arts
NF: Nebenfach
PR: Praktikum/Praktika
PS: Proseminar/e
S: Seminar/e
SoSe: Sommersemester
SWS: Semesterwochenstunde/n T: Tutorium/Tutorien TN: Teilnahmenachweis/e
Ü: Übung/en
V: Vorlesung/en
WiSe: Wintersemester
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 3 Teil I: Allgemeines; Gegenstände und Ziele des Studiums;
Studienvoraussetzungen; Studienbeginn und Studienfachberatung
I.1 Allgemeines
I.1.1 Geltungsbereich des Studiengangspezifischen Anhangs
Dieser Studiengangspezifische Anhang enthält die studiengangspezifischen Regelungen für den Masterstudiengang Klassische Archäologie. Er gilt in Verbindung mit der Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 (MAO) und der Rahmenordnung für gestufte und modularisierte Studiengänge der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 30. April 2014, UniReport Satzungen und Ordnungen vom 11. Juli 2014, in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend Rahmenordnung (RO) genannt.
I.1.2 Gegenstände des Masterstudienganges
Der Masterstudiengang baut auf dem Bachelor-Studiengang auf. Er vermittelt erweiterte Sach- und Methodenkenntnisse in Klassischer Archäologie und dient der Einübung guter wissenschaftlicher Praxis.
Gegenstand der Klassischen Archäologie ist die materielle Kultur der griechisch-römischen Antike, besonders ihre heute noch sichtbaren oder rekonstruierbaren Hinterlassenschaften (bildende Kunst, Architektur). Der zeitliche Rahmen reicht von der Ägäischen Bronzezeit bis in die frühchristliche Spätantike (3. Jt. v. Chr. bis 6. Jh.
n. Chr.). Die Klassische Archäologie ist Bestandteil der Altertumswissenschaften, deren Gegenstand die antiken Kulturen und deren Geschichte insgesamt sind. Enge inhaltliche Berührungspunkte und Überschneidungen sowie methodische Gemeinsamkeiten bestehen insbesondere zu folgenden Fächern: Alte Geschichte, Klassische Philologie, Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen, Archäologie von Münze, Geld und von Wirtschaft in der Antike, Vorderasiatische Archäologie, Altorientalische Philologie, Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie, Kunstgeschichte, Archäometrie.
Für das Verständnis der einschlägigen Fachliteratur ist die Kenntnis des Englischen und Französischen unverzichtbar. Ferner wird der Erwerb von Kenntnissen weiterer fachrelevanter moderner Fremdsprachen dringend empfohlen (z. B. Italienisch, Neugriechisch, Spanisch, Türkisch). Zu den erforderlichen Sprachnachweisen in Latein und Altgriechisch siehe die Absätze I.2.3 und III.1.
I.1.3 Ziele des Masterstudienganges
Ziel des forschungsorientierten Masterstudiums ist der Ausbau der Kenntnisse und Fähigkeiten für den Erwerb eines zweiten fachspezifischen Universitätsabschlusses, der in der Praxis die Voraussetzung für die Ausübung der aufgeführten beruflichen Tätigkeiten darstellt, insbesondere aber den Einstieg in eine wissenschaftliche Laufbahn fördert (z.B. durch aktive Einbindung in die Lehre). Neben fachbezogenen Kenntnissen und Fähigkeiten werden auch Schlüsselqualifikationen vermittelt, die von grundlegender Bedeutung für erfolgreiche berufliche Tätigkeit über die engeren Fachgrenzen hinaus sind.
Durch das Masterstudium werden die Studierenden insbesondere auf eine weiterführende wissenschaftliche Qualifikation vorbereitet. Für Absolventen des Studiengangs eröffnet sich die Möglichkeit, im Fach Klassische Archäologie zu promovieren.
4 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019
I.1.4 Berufliche TätigkeitenBerufliche Tätigkeitsfelder für Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Klassische Archäologie bieten sich an der Universität, am Deutschen Archäologischen Institut mit seinen Abteilungen im In- und Ausland und an Museen, gelegentlich auch in der Bodendenkmalpflege. Neben den wissenschaftlichen und wissenschaftsnahen Berufen bieten sich Tätigkeiten im Verlagswesen, im Journalismus, im Kulturmanagement oder in der Tourismusbranche.
I.1.5 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt je nach vorliegendem Bachelorabschluss einschließlich sämtlicher Prüfungen und der Masterarbeit zwei oder vier Semester. Das Masterstudium kann in kürzerer Zeit abgeschlossen werden.
Bei dem Masterstudiengang Klassische Archäologie handelt es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang.
Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit im Vollzeitstudium fünf Jahre (zehn Semester).
I.2 Studienvoraussetzungen; Studienbeginn; Obligatorische Studienfachberatung I.2.1 Studienvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang Klassische Archäologie setzt voraus:
a) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Klassischer Archäologie oder in Archäologischen Wissenschaften mit dem entsprechenden Schwerpunkt oder in einem vergleichbaren Bachelorstudiengang jeweils mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern oder
b) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Klassischer Archäologie oder in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern oder
c) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder
d) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.
Der zweisemestrige Masterstudiengang kann nur studiert werden, wenn im zuvor absolvierten Studiengang eine Gesamtmenge von 240 CP erreicht worden ist. Der viersemestrige Masterstudiengang kann nur studiert werden, wenn im zuvor absolvierten Studiengang eine Gesamtmenge von 180 CP erreicht worden ist. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften unter Heranziehung der akademischen Leitung.
Im Übrigen gelten die Regelungen des § 8 MAO.
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 5
I.2.2 Besondere Zugangsvoraussetzungena) Zur Aufnahme in den Masterstudiengang müssen Bewerberinnen und Bewerber vor der Zulassung ein Bewerbungsschreiben im Umfang von etwa 3-5 DIN A4-Seiten mit Darstellung der fachlichen Eignung und den Gründen für die Wahl des Masterstudienganges Klassische Archäologie an der Goethe-Universität Frankfurt vorlegen.
b) Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber vor der Zulassung zum Masterstudiengang an einem Beratungsgespräch mit einer Professorin oder einem Professor oder einer sonstigen Dozentin bzw. einem sonstigen Dozenten des Faches Klassische Archäologie teilnehmen. Das Gespräch wird von dieser oder diesem dokumentiert. Die Teilnahme am Gespräch wird dem Bewerber/der Bewerberin schriftlich bestätigt. Zum Beratungsgespräch wird in angemessener Frist eingeladen. Wer nicht erscheint, hat keinen Anspruch auf Anberaumung eines neuen Termins.
I.2.3 Sprachkenntnisse
Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der Nachweis von Kenntnissen der lateinischen Sprache (Latinum oder eine gleichwertige Sprachprüfung). Der Nachweis erfolgt durch:
das Reifezeugnis oder entsprechende Schulzeugnisse oder
Ergänzungsprüfung zum Reifezeugnis (Latinum) oder
die am Institut für Klassische Philologie oder Evangelische Theologie abzulegende Prüfung „Anspruchsvolle Lateinkenntnisse“ (3-stündige Klausur und mündliche
Prüfung), mit der die an diesen Instituten durchgeführten Sprachkurse abschließen, oder
durch vergleichbare Prüfungen.
Sofern der Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung zum Masterstudiengang noch nicht erbracht werden kann, werden die geforderten Kenntnisse der lateinischen Sprache als Auflagen erteilt. Es gilt § 8 Abs. 3 MAO.
I.2.4 Studienbeginn
Das Masterstudium kann sowohl zum Winter- wie zum Sommersemester aufgenommen werden.
I.2.5 Obligatorische Studienfachberatung
Der Besuch der fachbezogenen Studienberatung durch eine Dozentin oder einen Dozenten der Klassischen Archäologie zu Beginn des Masterstudiums ist obligatorisch. Im viersemestrigen Studiengang dient die obligatorische Studienfachberatung zu Beginn des Masterstudiums auch zur Erstellung eines Studienplans für die Ergänzungsmodule der ersten beiden Semester.
6 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 Teil II: Studien- und Prüfungsorganisation
II.1 Studienaufbau
Bei dem Masterstudiengang Klassische Archäologie handelt es sich um einen „Ein-Fach-Studiengang“. Der Masterstudiengang ist modular aufgebaut. Im zweisemestrigen Masterstudiengang sind 60 CP (Module M 7-11) und im viersemestrigen Masterstudiengang 120 CP (Module M 1-11) zu erbringen.
Viersemestriger Studiengang
M1: Ergänzungsmodul Klassische Archäologie I (12 CP) M2: Ergänzungsmodul Altertumswissenschaften I (12 CP) M3: Ergänzungsmodul Kolloquium und Kurz-Exkursionen I
(6 CP)
M4: Ergänzungsmodul Klassische Archäologie II (12 CP) M5: Ergänzungsmodul Altertumswissenschaften II (12 CP) M6: Ergänzungsmodul Kolloquium und Kurz-Exkursionen II
(6 CP)
M7: Modul Archäologische Berufspraxis (11 CP) M8: Interdisziplinäres Modul (8 CP)
M9: Kolloquiumsmodul (6 CP) M10: Diskursmodul (5 CP) M11: Masterarbeit (30 CP) Zweisemestriger Studiengang
M7: Modul Archäologische Berufspraxis (11 CP) M8: Interdisziplinäres Modul (8 CP)
M9: Kolloquiumsmodul (6 CP) M10: Diskursmodul (5 CP) M11: Masterarbeit (30 CP)
II.2 Studiengangspezifische Lehr- und Lernformen
Zusätzlich zu den in der Ordnung für die Masterstudiengänge des FB 09 genannten Lehrveranstaltungsformen werden im Masterstudiengang Klassische Archäologie angeboten:
Praxisprojekt: Wissenschaftliches, durch Dozenten geleitetes Arbeiten in Museen und Sammlungen mit großem Anteil von Eigen- bzw. selbstorganisierter Kleingruppenarbeit.
Masterkurs: Begleitete Erarbeitung von Themen eigener Wahl mit dem Ziel, die archäologischen Kenntnisse und die Beherrschung der einschlägigen Methoden auszubauen, insbesondere im Hinblick auf das zu wählende Masterarbeitsthema. Das Ergebnis wird in einem abschließenden wissenschaftlichen Gespräch überprüft.
Teil III: Masterprüfung
III.1 Erstmeldung und Zulassung zu Prüfungen
Für die Zulassung zur Masterprüfung sind die in § 22 MAO genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Spätestens mit der Anmeldung zur Masterarbeit ist darüber hinaus ein Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in Altgriechisch vorzulegen. In begründeten Fällen und auf Antrag kann eine Ausnahmeregelung gestattet werden. Darüber entscheidet die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Vorschlag der akademischen Leitung.
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 7
Der Nachweis der Kenntnisse der altgriechischen Sprache erfolgt durch:
das Reifezeugnis oder entsprechende Schulzeugnisse oder
Ergänzungsprüfung zum Reifezeugnis (Graecum) oder
die am Institut für Klassische Philologie oder Evangelische Theologie abzulegende altgriechische Sprachprüfung (3-stündige Klausur und mündliche Prüfung), mit der die an diesen Instituten durchgeführten Sprachkurse abschließen, oder
durch vergleichbare Prüfungen.
III.2 Umfang der Masterprüfung
Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus allen in den Modulbeschreibungen festgelegten Modulprüfungen sowie der Masterarbeit.
III.3 Prüfungsformen Die Prüfungsformen werden in den Modulbeschreibungen festgelegt.
III.4 Masterarbeit
Der Bearbeitungsumfang der Masterarbeit beträgt 30 CP; dies entspricht einer Bearbeitungszeit von 23 Wochen.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit regelt die entsprechende Modulbeschreibung zu Modul M 11.
Die Masterarbeit ist in drei schriftlichen (gebundenen) Exemplaren und außerdem in elektronischer Form (Datenträger) einzureichen.
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Masterarbeit muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Nichtbestehens beantragt werden.
III.5 Bildung der Gesamtnote
Für die Masterprüfung wird eine Gesamtnote gebildet, in welche alle Ergebnisse der Modulprüfungen des Studiengangs eingehen. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem mit den jeweiligen CP gewichteten Mittel der einzelnen Modulnoten in den Pflichtmodulen nach Teil V und der Note der Masterarbeit. Bei der Bildung der Gesamtnote geht die Note der Masterarbeit mit zweifacher Gewichtung in die Berechnung ein.
Bei einer Gesamtnote bis einschließlich 1,3 und einer mit der Note 1,0 bewerteten Masterarbeit lautet das Gesamturteil „mit Auszeichnung bestanden“. Die englischsprachige Übersetzung von „mit Auszeichnung bestanden“ lautet: „excellent“.
8 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 Teil IV: In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
Dieser Studiengangspezifische Anhang tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im UniReport/Satzungen und Ordnungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Kraft. Gleichzeitig tritt der studiengangspezifische Anhang für den Masterstudiengang Klassische Archäologie vom 15. Juli 2015 – veröffentlicht im UniReport/Satzungen und Ordnungen vom 10. September 2015 – außer Kraft.
Dieser Studiengangspezifische Anhang gilt für alle Studierende, die ab dem Sommersemester 2019 ihr Studium im Masterstudiengang Klassische Archäologie aufnehmen.
Studierende, die das Studium im Masterstudiengang Klassische Archäologie vor Inkrafttreten dieses Studiengangspezifischen Anhangs aufgenommen haben, können die Masterprüfung nach dem Studiengangspezifischen Anhang vom 15. Juli 2015 bis spätestens zum 31. März 2021 ablegen.
Frankfurt am Main, den 12.02.2019
Prof. Dr. Thomas Betzwieser
Dekan des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 9 Teil V: Modulbeschreibungen
KLA-MA-M 1 Ergänzung KLA I
(Complementar y Unit –
Classical Archaeology I)
Ergänzungsmo dul Klassische Archäologie I
Pflichtmodul des
viersemestrigen MA-
Studiengangs KLA
12 CP (insg.) = 360 h 6 Kontaktstud SWS
ium 90 h Selbststudi um 270 h
Inhalte
- Individuelle Ergänzungsleistungen im Bereich der klassisch-archäologischen Denkmälerkenntnis und Methodenpraxis
- Ausbau der Fähigkeiten im Bereich der wissenschaftlichen Darlegungen und Argumentation in mündlicher und schriftlicher Form
Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Erweiterung der Material- und Denkmälerkenntnis und der fachspezifischen archäologisch- fachwissenschaftlichen Methodik
- Intensivierte Auseinandersetzung mit fremdsprachliche Forschungstexten
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung
Empfohlene Voraussetzungen
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Viersemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls 1 Semester
Studiennachweise
Teilnahmenachweise Teilnahmenachweise in das bisherige Studium sinnvoll ergänzenden Veranstaltungen aus dem Angebot der KLA. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist mit der/dem Modulbeauftragten abzustimmen. Diese/r bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Moduls auf dem Modulschein.
Leistungsnachweise Veranstaltung 1: Referat oder ähnliche Leistung
Veranstaltung 2: Kurzreferat, Protokoll oder ähnliches
Lehr- / Lernformen Alle in der KLA angebotenen Lehrformen Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
In der Regel Hausarbeit von 10-20 Seiten mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Wochen in Lehrveranstaltung 1 (2 CP), gegebenenfalls mündliche Prüfung von 30 Minuten (nach Absprache mit der/dem Modulbeauftragten) LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Veranstaltung 1 S – Ü – Lang-
Ex 2 4 X
Veranstaltung 2 S – Ü – Lang-
Ex 2 4 X
Veranstaltung 3 V 2 2 X
Modulprüfung 2
Summe 6 12
10 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019
KLA-MA-M 2 Ergänzung ALT I
(Complementar y Unit – Classics I)
Ergänzungsmo dul
Altertumswiss enschaften I
Pflichtmodul des viersemestrigen MA-
Studiengangs KLA
12 CP (insg.) = 360 h 6 Kontaktstud SWS
ium 90 h Selbststudi um 270 h Inhalte
- Individuelle Ergänzungsleistungen im Bereich der altertums- und kulturwissenschaftlichen Methodenpraxis
- Ausbau der Fähigkeiten im Bereich der wissenschaftlichen Darlegungen und Argumentation in mündlicher und schriftlicher Form
Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Erweiterung der altertums- und kulturwissenschaftlichen Methodik und Materialkenntnis - Intensivierte Auseinandersetzung mit fremdsprachliche Forschungstexten
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung
Empfohlene Voraussetzungen
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Viersemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls 1 Semester
Studiennachweise
Teilnahmenachweise Teilnahmenachweise in das bisherige Studium sinnvoll ergänzenden Veranstaltungen aus dem Angebot der KLA oder anderer Altertumswissenschaften. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist mit der/dem Modulbeauftragten abzustimmen. Diese/r bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Moduls auf dem Modulschein.
Leistungsnachweise Für Leistungsnachweise gelten die Bestimmungen in dem jeweils gewählten Fach.
Lehr- / Lernformen Sämtliche in den Altertumswissenschaften angebotenen Lehrformen
Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
Prüfungsleistung in Veranstaltung 1 nach Maßgabe des anbietenden Faches LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Veranstaltung 1 Frei 2 4 X
Veranstaltung 2 Frei 2 4 X
Veranstaltung 3 V 2 2 X
Modulprüfung 2
Summe 6 12
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 11
KLA-MA-M 3 Ergänzung Koll- Ex I
(Complementar y Unit –
Colloquium/
Excursions I)
Ergänzungsmo dul
Kolloquium und Kurz- Exkursionen I
Pflichtmodul des
viersemestrigen MA-
Studiengangs KLA
6 CP (insg.) = 180 h 4 Kontaktstud SWS
ium 60 h Selbststudi um 120 h
Inhalte
- Aktive Auseinandersetzung mit Gegenständen des Faches sowie Forschungsthesen und - modellen
- Vertiefte und kontextbewusste Kenntnisse von Kulturräumen, Kunstlandschaften, Stätten und Sammlungen; Fähigkeit zur reflektierten Auseinandersetzung mit archäologischen Denkmälern und originalen Kunstwerken; präzise Verbalisierung visueller Eindrücke; Präsentations- und Vermittlungskompetenz vor Ort
Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Fähigkeit zur Teilnahme am Fachdiskurs
- Beherrschung professioneller Techniken der Präsentation eigener Untersuchungen - Diskussions- und Argumentationsfähigkeit
- Moderationskompetenz
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung
Empfohlene Voraussetzungen
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Viersemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls 1 Semester
Studiennachweise
Teilnahmenachweise Ko: Regelmäßige und aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium Kurzexkursionen: Aktive Teilnahme an zwei Exkursionen
Leistungsnachweise Kurzexkursionen: Kurz-Referate bzw.
Führungen und schriftliche Ausarbeitungen bzw. Berichte
Lehr- / Lernformen Kolloquium und Exkursionen Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
keine
LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Kolloquium KLA Ko 2 2 X
Exkursion KLA Kurz-Ex 1 2 X
Exkursion KLA Kurz-Ex 1 2 X
Summe 4 6
12 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019
KLA-MA-M 4 Ergänzung KLA II
(Complementar y Unit –
Classical Archaeology II)
Ergänzungsmo dul Klassische Archäologie II
Pflichtmodul des viersemestrigen MA-
Studiengangs KLA
12 CP (insg.) = 360 h 6 Kontaktstud SWS
ium 90 h Selbststudi um 270 h
Inhalte
- Individuelle Ergänzungsleistungen im Bereich der klassisch-archäologischen Denkmälerkenntnis und Methodenpraxis
- Ausbau der Fähigkeiten im Bereich der wissenschaftlichen Darlegungen und Argumentation in mündlicher und schriftlicher Form
Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Vertiefung der Material- und Denkmälerkenntnis und der fachspezifischen archäologisch- fachwissenschaftlichen Methodik
- Intensivierte Auseinandersetzung mit fremdsprachliche Forschungstexten
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung
Empfohlene Voraussetzungen
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Viersemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls 1 Semester
Studiennachweise
Teilnahmenachweise Teilnahmenachweise in das bisherige Studium sinnvoll ergänzenden Veranstaltungen aus dem Angebot der KLA. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist mit der/dem Modulbeauftragten abzustimmen. Diese/r bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Moduls auf dem Modulschein.
Leistungsnachweise Veranstaltung 1: Referat oder ähnliche Leistung
Veranstaltung 2: Kurzreferat, Protokoll oder ähnliches
Lehr- / Lernformen Alle in der KLA angebotenen Lehrformen Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
In der Regel Hausarbeit von 10-20 Seiten mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Wochen in Lehrveranstaltung 1 (2 CP), gegebenenfalls mündliche Prüfung von 30 Minuten (nach Absprache mit der/dem Modulbeauftragten) LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Veranstaltung 1 S – Ü – Lang-
Ex 2 4 X
Veranstaltung 2 S – Ü – Lang-
Ex 2 4 X
Veranstaltung 3 V 2 2 X
Modulprüfung 2
Summe 6 12
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 13
KLA-MA-M 5 Ergänzung ALT II
(Complementar y Unit – Classics II)
Ergänzungsmo dul
Altertumswiss enschaften II
Pflichtmodul des
viersemestrigen MA-
Studiengangs KLA
12 CP (insg.) = 360 h 6 Kontaktstud SWS
ium 90 h Selbststudi um 270 h Inhalte
- Individuelle Ergänzungsleistungen im Bereich der altertums- und kulturwissenschaftlichen Methodenpraxis
- Ausbau der Fähigkeiten im Bereich der wissenschaftlichen Darlegungen und Argumentation in mündlicher und schriftlicher Form
Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Vertiefung der altertums- und kulturwissenschaftlichen Methodik und Materialkenntnis - Intensivierte Auseinandersetzung mit fremdsprachliche Forschungstexten
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung
Empfohlene Voraussetzungen
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Viersemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls 1 Semester
Studiennachweise
Teilnahmenachweise Teilnahmenachweise in das bisherige Studium sinnvoll ergänzenden Veranstaltungen aus dem Angebot der KLA oder anderer Altertumswissenschaften. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist mit der/dem Modulbeauftragten abzustimmen. Diese/r bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Moduls auf dem Modulschein.
Leistungsnachweise Für Leistungsnachweise gelten die Bestimmungen in dem jeweils gewählten Fach.
Lehr- / Lernformen Sämtliche in den Altertumswissenschaften angebotenen Lehrformen
Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
Prüfungsleistung in Veranstaltung 1 nach Maßgabe des anbietenden Faches LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Veranstaltung 1 Frei 2 4 X
Veranstaltung 2 Frei 2 4 X
Veranstaltung 3 V 2 2 X
Modulprüfung 2
Summe 6 12
14 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019
KLA-MA-M 6 Ergänzung Koll- Ex II
(Complementary Unit –
Colloquium/
Excursions II)
Ergänzungsmo dul
Kolloquium und Kurz- Exkursionen II
Pflichtmodul des
viersemestrigen MA-
Studiengangs KLA
6 CP (insg.) = 180 h 4 Kontaktstud SWS
ium 60 h Selbststudi um 120 h
Inhalte
- Aktive Auseinandersetzung mit Gegenständen des Faches sowie Forschungsthesen und - modellen
- Vertiefte und kontextbewusste Kenntnisse von Kulturräumen, Kunstlandschaften, Stätten und Sammlungen; Fähigkeit zur reflektierten Auseinandersetzung mit archäologischen Denkmälern und originalen Kunstwerken; präzise Verbalisierung visueller Eindrücke; Präsentations- und Vermittlungskompetenz vor Ort
Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Fähigkeit zur Teilnahme am Fachdiskurs
- Beherrschung professioneller Techniken der Präsentation eigener Untersuchungen - Diskussions- und Argumentationsfähigkeit
- Moderationskompetenz
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung
Empfohlene Voraussetzungen
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Viersemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls 1 Semester
Studiennachweise
Teilnahmenachweise Ko: Regelmäßige und aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium Kurzexkursionen: Aktive Teilnahme an zwei Exkursionen
Leistungsnachweise Kurzexkursionen: Kurz-Referate bzw.
Führungen und schriftliche Ausarbeitungen bzw. Berichte
Lehr- / Lernformen Kolloquium und Exkursionen Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
keine
LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Kolloquium KLA Ko 2 2 X
Exkursion KLA Kurz-Ex 1 2 X
Exkursion KLA Kurz-Ex 1 2 X
Summe 4 6
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 15
KLA-MA-M 7 Praxismodul (Practice Unit)
Modul Archäologisch e Berufspraxis
Pflichtmodul des vier- und
zweisemestrigen MA-Studiengangs KLA
11 CP (insg.) = 330 h 2 Kontaktstud SWS
ium 30 h Selbststudi um 300 h Inhalte
- Weiteres Einüben individuellen wie teamorientierten wissenschaftlichen Arbeitens
- Ausbau der Fähigkeit zur methodenbewussten Interpretation archäologischer Objekte und der mündlichen sowie schriftlichen Kommunikation derselben
- Ausbau der Fähigkeit zur kritischen Analyse von Ansätzen, Richtungen und Argumentationsführungen in der vergangenen wie zeitgenössischen Forschung
- Konkretes wissenschaftliches Arbeiten mit archäologischen Objekten im Kontext von Museen, Sammlungen, Ausgrabungen und Archiven (Erschließen, Dokumentieren und Verwalten) - Auseinandersetzung mit der Problematik archäologischer Ausstellungen hinsichtlich Historizität und kuratorischer Aspekte
- Ausarbeiten und Anwenden didaktischer Konzepte (Planen, Leiten und Moderieren von Seminarsitzungen und Kolloquien; Entwerfen von Ausstellungs- und Katalogtexten;
Museumsführungen)
Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Analyse- und Kritikfähigkeit bei komplexen Sachverhalten - Teamfähigkeit
- Methodische Sicherheit
- Didaktische Kompetenz: Sicherheit in mündlicher und schriftlicher Vermittlung wissenschaftlicher Sachverhalte an unterschiedliche Adressaten
- Sicherheit in methodisch korrekter Beschreibung und technischer Dokumentation archäologischer Objekte
- Fähigkeit zu methodenbewusster kreativer Interpretation archäologischer Objekte mit und ohne Fundkontext
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung; Module M 1-3 im viersemestrigen Studiengang
Empfohlene Voraussetzungen
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Vier- und zweisemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls 1 Semester
Studiennachweise
Teilnahmenachweise S: Regelmäßige und aktive Teilnahme; Vor- und Nachbereitung im Selbststudium Leistungsnachweise S: Konzeption, Moderation und
Diskussionsleitung in zwei Sitzungen Praxisprojekt: wissenschaftliche Erschließung von Sammlungs- oder Ausgrabungsobjekten (mit fachlicher und methodischer Begleitung durch die/den Dozentin/Dozenten) und abschließende Präsentation/Führung Lehr- / Lernformen Seminar und Praxisprojekt
Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
Seminarbegleitende Hausarbeit (12-25 Seiten), einzureichen während der Vorlesungszeit (2 CP). Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen.
LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Seminar S 2 4 X
Wissenschaftliche Erschließung archäologischer Objekte in Museen und Sammlungen
Praxisprojek
t 5 X
Modulprüfung 2
16 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019
Summe 2 11
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 17
KLA-MA-M 8 Interdisziplinär es Modul (Interdisciplinar y Unit)
Interdisziplinä res Modul
Pflichtmodul des vier- und
zweisemestrigen MA-
Studiengangs KLA
8 CP (insg.) = 240 h 6 Kontaktstud SWS
ium 90 h Selbststudi um 150 h Inhalte
- Spracherweiterung Altgriechisch
- Erweiterung der Kenntnisse kulturhistorischer Phänomene der Klassischen Antike aus Schriftquellen
Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Erweitertes Sprach- und Textverständnis Klassischer Sprachen
- Fähigkeit zur Erschließung literarischer und epigraphischer antiker Texte als Ergänzung archäologischer Quellen
- Vertieftes Verständnis altphilologischer und althistorischer Methoden - Komplexere Modellbildungsfähigkeit zu den Klassischen Kulturen
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung; Module M 1-3 im viersemestrigen Studiengang
Empfohlene Voraussetzungen
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Vier- und zweisemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls 1 Semester
Studiennachweise
Teilnahmenachweise Veranstaltungen nach Wahl aus den Klassischen Altertumswissenschaften (Klassische Philologie und/oder Alte Geschichte)
oder
Sprach-/Lektürekurs Altgriechisch:
Regelmäßige und aktive Teilnahme; Vor- und Nachbereitung im Selbststudium
Leistungsnachweise Studienleistung nach Vorgabe Nachbarwissenschaft
Die/der Modulbeauftragte bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Moduls auf dem Modulschein.
Lehr- / Lernformen Nach Angebot Nachbarwissenschaft Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
keine
LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Veranstaltungen nach Wahl aus dem Bereich der Klassischen
Altertumswissenschaften (Klassische Philologie oder Alte Geschichte)
oder
Sprach-/Lektürekurs Altgriechisch (Angebot Klassische Philologie oder Evangelische Theologie)
S/V/PS/Ü
oder
Sprachkurs
6 8 X
Summe 6 8
18 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019
KLA-MA-M 9 Kolloquiumsmo dul
(Colloquium Unit)
Kolloquiumsm odul
Pflichtmodul des vier- und zweisemestrige n MA-
Studiengangs KLA
6 CP (insg.) = 180 h 5 Kontaktstud SWS
ium 75 h Selbststudi um 105 h Inhalte
- Auseinandersetzung mit aktuellen archäologischen Themen
- Kritische Rezeption und vergleichende Analyse wissenschaftlicher Vorträge und Publikationen - Kontakte mit einem breiteren Kreis von Forscherpersönlichkeiten aus den
Altertumswissenschaften
- Aktive Teilnahme an der fachwissenschaftlichen Auseinandersetzung (Formulieren und Präsentieren von Diskussionsbeiträgen)
Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Breite Kenntnis archäologischer Objekte, aktueller Forschungsthemen und Erklärungsmodelle - Fähigkeit kritischer Bewertung divergierender Forschungsthesen
- Fußfassen in der Forschungsgemeinschaft - Diskussions- und Argumentationsfähigkeit
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung; Module M 1-3 im viersemestrigen Studiengang
Empfohlene Voraussetzungen
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Vier- und zweisemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls 2 Semester
Studiennachweise
Teilnahmenachweise Ko I + II: Regelmäßige und aktive Teilnahme;
Vor- und Nachbereitung im Selbststudium Ko III: Regelmäßige und aktive Teilnahme Auf Antrag können Ko I + III durch die Teilnahme an einer Lang-Exkursion ersetzt werden
Leistungsnachweise Ko II: Vortrag über Thema, Methode und Ergebnisstand der Masterarbeit
Lehr- / Lernformen Kolloquium
Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
keine
LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Fachspezifisches
Kolloquium Ko I 2 2 X
Fachspezifisches
Kolloquium Ko II 2 3 X
Interdisziplinäres Kolloquium mit auswärtigen
Wissenschaftlern: Besuch von 10 Vorträgen des Instituts für Archäologische Wissenschaften über zwei Semester
Ko III 1 1 X
Summe 5 6
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 19
KLA-MA-M 10 Diskursmodul (Discourse Unit)
Diskursmodul Pflichtmodul des vier- und
zweisemestrigen MA-Studiengangs KLA
5 CP (insg.) = 150 h 2 Kontaktstud SWS
ium 30 h Selbststudi um 120 h Inhalte
- Verschränkung von Rezeption und eigenständiger Vertiefung (ausgehend von Vorlesungsthemen und/oder dem angestrebten Masterarbeitsthema)
- Entwicklung von Fragestellungen und selbständiges Praktizieren zielführender Recherchen - Weiteres Einüben des sicheren Umgangs mit archäologischer Methodik
- Ausbau der Fähigkeit zur Interpretation archäologischer Denkmäler und ihrer Rezeption in der Forschung und Lehre
- Fähigkeit zu unmittelbarer Entwicklung methodisch korrekter Zugänge zu neuen archäologischen Objekten
Ausbau der mündlichen Argumentationsfähigkeit Lernergebnisse / Kompetenzziele
- Breite Kenntnis der archäologischen Denkmäler
- Fähigkeit zu selbstständigen Einordnung von archäologischen Objekten in die antike Kunstgeschichte-
- Bewertungsvermögen der fachspezifischen und allgemein kulturhistorischen Relevanz eines archäologischen Objektes
- Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit und Überprüfung von Forschungsthesen - Vertrautheit mit wissenschaftlicher Darlegungs- und Diskussionskultur sowie mit der guten wissenschaftlichen Praxis
- Kompetente und rückbezügliche Vermittlung selbstgewonnener bzw. angelesener Ergebnisse Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls
Studienfachberatung; Module M 1-3 im viersemestrigen Studiengang Empfohlene Voraussetzungen
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Vier- und zweisemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls 1 Semester
Studiennachweise
Teilnahmenachweise Masterkurs: geleitete und eigenständige Vorbereitung auf das wissenschaftliche Gespräch
Leistungsnachweise Wissenschaftliches Gespräch im Umfang einer Zeitstunde
Lehr- / Lernformen Masterkurs, Vorlesung
Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
keine
LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Masterkurs Kurs 3 X
Vorlesung V 2 2 X
Summe 2 5
20 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019
KLA-MA-M 11 Masterarbeit (Master Thesis)
Masterarbeitsm odul
Pflichtmodul des vier- und zweisemestrige n MA-
Studiengangs KLA
30 CP (insg.) = 900 h 0 Kontaktstud SWS
ium Selbststudi
um 900 h Inhalte
Selbständige Arbeit mit wissenschaftlichen Methoden; sicherer Umgang mit dem klassisch- archäologischen Fachwissen
Lernergebnisse / Kompetenzziele
Sichere Anwendung denkmälerspezifischer Methodik; sprachliche Kompetenz und schriftlicher Ausdruck
Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung und Nachweis über Kenntnisse der altgriechischen Sprache; Module M 1-6 im 4-semestrigen Studiengang
Empfohlene Voraussetzungen Module M 7, M 8 und M 10
Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)
Vier- und zweisemestriger MA-Studiengang Klassische Archäologie / FB 09
Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge
Häufigkeit des Angebots Jederzeit
Dauer des Moduls 23 Wochen
Studiennachweise Teilnahmenachweise Leistungsnachweise
Lehr- / Lernformen Masterarbeit
Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch
Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt
Modulabschlussprüfung bestehend aus:
Masterarbeit (Umfang 60-80 Seiten zzgl.
Dokumentation/Katalog). Bearbeitungsdauer:
23 Wochen
LV-Form SWS CP Semester
1 2 3 (1) 4 (2)
Masterarbeit 30 X
UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 21 Teil VI: Exemplarischer Studienverlaufsplan
Der Studienverlaufsplan gibt den Studierenden Hinweise für eine zielgerichtete Gestaltung ihres Studiums. Die Studienpläne berücksichtigen inhaltliche Bezüge zwischen Modulen und organisatorische Bedingungen des Studienangebots.
Viersemestriger Studiengang
Sem.
1 M1: Ergänzung KLA I (12 CP) M2: Ergänzung ALT I (12 CP) M3: Ergänzung Koll-Ex I (6 CP) 2 M4: Ergänzung KLA II (12 CP)
M5: Ergänzung ALT II (12 CP) M6: Ergänzung Koll-Ex II (6 CP) 3 M7: Praxismodul (11 CP)
M8: Interdisziplinäres Modul (8 CP) M9: Kolloquiumsmodul (1. Teil: 2,5 CP)
M10: Diskursmodul (5 CP) 4 M9: Kolloquiumsmodul (2. Teil: 3,5 CP)
M11: Masterarbeit (30 CP)
Zweisemestriger Studiengang
Sem.
1 M7: Praxismodul (11 CP) M8: Interdisziplinäres Modul (8 CP) M9: Kolloquiumsmodul (1. Teil: 2,5 CP)
M10: Diskursmodul (5 CP) 2 M9: Kolloquiumsmodul (2. Teil: 3,5 CP)
M11: Masterarbeit (30 CP)
Impressum
UniReport Satzungen und Ordnungen erscheint unregelmäßig und anlassbezogen als Sonderausgabe des UniReport. Die Auflage wird für jede Ausgabe separat festgesetzt.
Herausgeber ist die Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.