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Landschaftspflegerische Maßnahmen

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Academic year: 2022

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Landschaftspflegerische Maßnahmen

zum Aus-/Umbau der B 209 Ortsdurchfahrt Walsrode „Quintus-

straße“

Unterlage 9.3 Maßnahmenblätter

Projektleitung:

Dipl.-Ing. Carsten Schneider Stand: 10.08.2021

Bearbeitung:

M. Sc. Marko Krause

(2)
(3)

U 9.3 Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Aus-/Umbau der B209 OD Walsrode

Vorhabenträger NLStBV GB Verden

Maßnahmen-Nr.

V 1

Bezeichnung der Maßnahme

Bauzeitenregelung für Baumfällungsarbeiten

Maßnahmentyp V = Vermeidung A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex

FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines güns-

tigen Erhaltungszustandes zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 2,3,4,5

Lage der Maßnahme Gesamtes Baufeld Begründung der Maßnahme

Auslösende Konflikte

K 2 Baumfällungen im Baufeld (Habitatverlust Avifauna)

notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Beachtung der Bauzeitenregelung zum Schutz von Arten der Avifauna

Vermeidung: K 2 Ausgleich für Konflikt:

Ersatz für Konflikt:

Kohärenzsicherungsmaßnahme / CEF-Maßnahme / FCS-Maßnahme für Umsetzung der Maßnahme

Beschreibung der Maßnahme

Die notwendigen Gehölzbeseitigungen im Zuge der Baufeldräumung werden zum Schutz von Vögeln außerhalb der Vegetationszeit (Zeitraum 01. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar) durchgeführt (§ 39 (5) Nr. 2 BNatSchG), um sicherzustellen, dass Gehölzbrüter bei ihrem Brutgeschäft und während der Aufzuchtphase nicht gestört werden.

Gesamtumfang der Maßnahme: Sämtliche Gehölze im Baufeld, 38 Stck.

Zielbiotop - ha / St Ausgangsbiotop - ha / St

Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

Beschreibung der Entwicklung und Pflege Hinweise zur Funktionskontrolle

Die Einhaltung der o.g. Richtlinien und Handlungsempfehlungen ist durch die Bauleitung / Bauüberwachung, ggf.

in Kooperation mit einer Umweltbaubegleitung zu überwachen.

Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung -

(4)

Projektbezeichnung

Aus-/Umbau der B209 OD Walsrode

Vorhabenträger NLStBV GB Verden

Maßnahmen-Nr.

V 2

Bezeichnung der Maßnahme

Begrenzung von Bodenbeeinträchtigungen

Maßnahmentyp V = Vermeidung A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex

FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines güns-

tigen Erhaltungszustandes zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1-6

Lage der Maßnahme

Baufeld und angrenzende Flächen, BE-Fläche

Begründung der Maßnahme

Auslösende Konflikte

K 4 Bodeninanspruchnahme durch Baubetrieb, Kranstellflächen, Lagerflächen im Bereich des Baufeldes und im Bereich der BE-Fläche.

notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Begrenzung der Bodeninanspruchnahme auf das Baufeld und die ausgewiesene BE-Fläche.

Regelung der temporären baulichen Inanspruchnahme von Boden für Stellflächen, Lagerflächen.

Vermeidung: K 4 Ausgleich für Konflikt:

Ersatz für Konflikt:

Kohärenzsicherungsmaßnahme / CEF-Maßnahme / FCS-Maßnahme für -

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme

Im Zuge des Bauvorhabens wird Boden dauerhaft sowie im Bereich der BE-Fläche temporär in Anspruch genom- men. Das Baufeld ist zur Vermeidung vermeidbarer Bodenbeeinträchtigungen auf das erforderliche Maß zu be- schränken. Die Bodeninanspruchnahme ist auf das Baufeld zu begrenzen. Die temporäre Inanspruchnahme von Boden innerhalb der BE-Fläche ist auf die dafür vorgesehene Fläche innerhalb des Flurstücks 12/12 zu beschrän- ken.

Oberbodenmieten dürfen nicht mit befahren werden.

Von einer Nutzung bzw. Inanspruchnahme weiterer Flächen als der genannten ist abzusehen.

Die BE-Fläche ist nach Beendigung der Bauarbeiten zurückzubauen und gem. DIN 18915 zu rekultivieren. Der Oberboden ist ohne zusätzliche Verdichtung und Befahrung wieder anzudecken.

Die Angaben der RAS-LP4 sind zu beachten.

Zielbiotop - ha / St Ausgangsbiotop - ha / St

Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

(5)

Beschreibung der Entwicklung und Pflege -

Hinweise zur Funktionskontrolle

Die Einhaltung der o.g. Richtlinien und Handlungsempfehlungen ist durch die Bauleitung / Bauüberwachung, ggf.

in Kooperation mit einer Umweltbaubegleitung zu überwachen.

(6)

Aus-/Umbau der B209 OD Walsrode NLStBV GB Verden

V 3

CEF Bezeichnung der Maßnahme

Temporärer Verschluss potenzieller Fledermausquartiere unterhalb der Brückenbauwerke, Schaffung von Ersatzquartieren, Nachtbauverbot

Maßnahmentyp V = Vermeidung A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex

FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines güns-

tigen Erhaltungszustandes zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Unterlagen-Nr.: 9.2, 9.3 (Anlage 2) Blatt-Nr.: 1

Lage der Maßnahme Zwei Brücken im Bereich der Böhmequerung Begründung der Maßnahme

Auslösende Konflikte

K 5 Störung von potenziellen Wochenstuben-, Männchen- und Zwischenquartiersnutzungen für Fledermäuse.

notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Durchführung des temporären Quartierverschlusses im Bereich der beiden Brückenbauwerke zum Schutz von Fle- dermäusen, vorher Schaffung von Ersatzquartieren im unmittelbaren Umfeld der Brücken.

Vermeidung: K 5 Ausgleich für Konflikt:

Ersatz für Konflikt:

Kohärenzsicherungsmaßnahme / CEF-Maßnahme / FCS-Maßnahme für Fledermäuse

(7)

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme

Zur Vermeidung einer Störung von Fledermausarten, die potenzielle Quartiere (Wochenstuben, Zwischen- bzw.

Männchenquartiere) an den Brückenbauwerken im Bereich der Böhmequerung nutzen könnten, sind diese Quar- tiere temporär zu verschließen. Die entsprechenden Strukturen (im Wesentlichen die Auflagerbereiche der Brü- cken) werden dazu gegen eine ungewollte Besiedelung mit Styrodurplatten (oder ähnlichem, gleichermaßen geeigneten Material) in der unkritischen Zeit in den Wintermonaten (einschließl. November – Februar) vor Bau- beginn verschlossen. Nicht mit Styrodurplatten/-streifen o. ä schließbare Spalte werden mit PU-Schaum ge- schlossen.

Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahme ist die Existenz von Ausweichquartieren im unmittelbaren Umfeld der Maßnahme. Aus diesem Grund sind insgesamt zehn Fledermaus-Flachkästen an geeigneten Gehölz- beständen auf den Flurstücken 14/2 und 91/11 zu installieren. Diese können nach Beendigung der Bauarbeiten im Brückenbereich und angrenzenden Bereichen deinstalliert werden, sobald sichergestellt ist, dass keine Störwir- kungen für Fledermäuse mehr ausgelöst werden und die zuvor verschlossenen potenziellen Quartiere wieder ge- öffnet sind. Hierbei ist wiederum zu beachten, dass beim Abhängen der Fledermauskästen keine Artenschutz- rechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden.

Wenn der Zeitraum der Bauarbeiten im Bereich der Brückenbauwerke abhängig vom Beginn des gesamten Bau- vorhabens auf die Wintermonate (einschließl. November – Februar) beschränkt werden kann, kann von einem Verschluss der potenziellen Fledermausquartiere an den Böhmebrücken abgesehen werden, da in den Winter- monaten eine Quartiersnutzung durch Fledermäuse auszuschließen ist.

So wird sichergestellt, dass Tiere die potenziellen Quartiere in der Bauzeit nicht nutzen und dementsprechend nicht gestört werden.

Zum Schutz von Fledermäusen sowie auch Fischottern sind Nachtarbeiten nicht zulässig.

Gesamtumfang der Maßnahme:

Zielbiotop - ha / St Ausgangsbiotop - ha / St

Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

Beschreibung der Entwicklung und Pflege Hinweise zur Funktionskontrolle

Die Einhaltung der o.g. Richtlinien und Handlungsempfehlungen ist durch die Bauleitung / Bauüberwachung, ggf.

in Kooperation mit einer Umweltbaubegleitung zu überwachen und zu dokumentieren.

Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung -

1 Vgl. Auszug aus dem Baumkataster der Stadt Walsrode mit Verortung der Standorte in Anhang I des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags

(8)

Aus-/Umbau der B209 OD Walsrode NLStBV GB Verden

V 4

Bezeichnung der Maßnahme

Schutz von Gehölzen und Vegetationsbeständen nach RAS-LP-4

Maßnahmentyp V = Vermeidung A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex

FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines güns-

tigen Erhaltungszustandes zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1-6

Lage der Maßnahme: Gesamtes Baufeld und angrenzende Vegetationsbestände Begründung der Maßnahme

Auslösende Konflikte:

K 6 Bodenarbeiten im Wurzel- und Kronenbereich von Bäumen.

notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Schutz von Gehölzen vor mechanischer Schädigung an Stamm, Krone, Wurzel.

Schutz vor Bodenverdichtung und Austrocknung im Wurzelbereich.

Schutz vor Verunreinigungen durch Bau- und Betriebsstoffe.

Vermeidung: K 6 Ausgleich für Konflikt:

Ersatz für Konflikt:

Kohärenzsicherungsmaßnahme / CEF-Maßnahme / FCS-Maßnahme für Umsetzung der Maßnahme

Beschreibung der Maßnahme

Zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung ist vor Beginn der Baumaßnahme, in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und in Abstimmung mit der UBB ein Schutz der in unmittelbarer Nähe zum Baufeld stehenden Gehölze durch einen ortsfesten Zaun oder bei fehlendem Platz durch Stammschutzmaßnahmen vorzusehen.

Eine Verschmutzung des Wurzelbereiches durch z.B. Öle oder Baustoffreste sowie dessen Verdichtung durch Be- fahren oder Lagerung von Baustoffen ist zu vermeiden.

Die Herstellung der Baugruben im Wurzelbereich erfolgt schonend und in Handschachtung. Sofern Wurzeln ent- fernt werden müssen, sind diese sauber zu durchtrennen. Es ist darauf zu achten, dass bei längerer Offenhaltung von Böschungskanten und Wurzelbereichen keine Frost- oder Trocknungsschäden an den Bäumen entstehen. Bei Bedarf ist ein Wurzelvorhang gem. RAS-LP 4 einzubauen.

Sollten dennoch Schäden an Bäumen auftreten, sind auf Grundlage der ZTV-Baumpflege2 Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Bei Bedarf ist nach Abschluss der Bauarbeiten über Bodenverbesserungsmaßnahmen wie z. B.

Bodenlockerung, Mulchen, Düngen etc. oder Baumschnittmaßnahmen zu entscheiden.

Zielbiotop - ha / St Ausgangsbiotop - ha / St

Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

Beschreibung der Entwicklung und Pflege

2 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) (2017): ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege. Ausgabe 2017.

(9)

Hinweise zur Funktionskontrolle

Im Einzelfall hat die Bauleitung / Bauüberwachung ggf. in Abstimmung mit der UBB über Art und Umfang der Schutzmaßnahmen zu bestimmen und deren ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen.

Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung

(10)

Aus-/Umbau der B209 OD Walsrode NLStBV GB Verden

V 5

Bezeichnung der Maßnahme

Errichten von Staubschutzvorhängen und Auffangen von Abwässern und Schlämmen der Bauarbeiten

Maßnahmentyp V = Vermeidung A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex

FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines güns-

tigen Erhaltungszustandes zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1

Lage der Maßnahme: In den Brückenbereichen der Böhmequerung bzw. im Bereich angrenzender Vegetationsbe- stände

Begründung der Maßnahme

Auslösende Konflikte:

K 7 Eintrag belasteter Stoffe und Abwässer in die Böhme

notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Schutz des Fließgewässers „Böhme“ sowie seiner Uferstrukturen und Überschwemmungsbereiche vor stofflichen Einträgen (Staub, Abwässer, Schlämme, Bau- und Betriebsstoffe etc.).

Schutz des FFH-Gebietes EU-2924-301-Böhme vor stofflichen Einträgen (Staub, Abwässer, Schlämme, Bau- und Betriebsstoffe etc.).

Vermeidung: K 7 Ausgleich für Konflikt:

Ersatz für Konflikt:

Kohärenzsicherungsmaßnahme / CEF-Maßnahme / FCS-Maßnahme für Umsetzung der Maßnahme

Beschreibung der Maßnahme

Um stoffliche Einträge in Form von Stäuben, Schlämmen oder belasteten Abwässern, die im Zuge der Bauarbeiten im Bereich der Brücken entstehen können, in die Böhme und auch die angrenzende Flutmulde zu verhindern, sind entsprechende Vermeidungsmaßnahmen zu treffen: Im Bereich der Brücken sind vor Beginn der Bauarbeiten Staub- und Sprühschutzvorhänge bzw. -wände sowie ggf. Einhausungen zu errichten, die einen Eintrag von Staub und Spritzwasser in das Gewässer sowie seine Uferbereiche und Retentionsflächen verhindern. Weiter sind bau- bedingt entstehende und damit potenziell belastete Abwässer und Schlämme aufzufangen, sodass diese nicht in das Gewässer, seine Uferbereiche oder Retentionsflächen gelangen können.

Bzgl. der Lagerung von wassergefährdenden Betriebsstoffen ist den Vorgaben des § 62 WHG „Anforderungen an den Umgang mit wassergefährden Stoffen“ und § 63 WHG „Eignungsfeststellung“ sowie der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)3 Rechnung zu tragen.

Zielbiotop - ha / St Ausgangsbiotop - ha / St

Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

Beschreibung der Entwicklung und Pflege -

3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905)

(11)

Hinweise zur Funktionskontrolle

Im Einzelfall hat die Bauleitung / Bauüberwachung ggf. in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung über Art und Umfang der Vermeidungsmaßnahmen zu bestimmen und deren ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen.

Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung -

(12)

Aus-/Umbau der B209 OD Walsrode NLStBV GB Verden

V 6

Bezeichnung der Maßnahme

Umweltbaubegleitung für Baumfällungsarbeiten

Maßnahmentyp V = Vermeidung A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex

FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines güns-

tigen Erhaltungszustandes zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 2, 3, 4, 5

Lage der Maßnahme: Innerhalb des Straßenraumes an den bestehenden Straßenbäumen Begründung der Maßnahme

Auslösende Konflikte:

K 2 Baumfällungen im Baufeld (Habitatverlust Avifauna)

notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Begleitung der Fällungsarbeiten aller zu fällenden Straßenbäume

Vermeidung: K 2 Ausgleich für Konflikt:

Ersatz für Konflikt:

Kohärenzsicherungsmaßnahme / CEF-Maßnahme / FCS-Maßnahme für Umsetzung der Maßnahme

Beschreibung der Maßnahme

Potenzielle Quartiere von Fledermäusen wurden bei der Kontrolle vom Boden aus zunächst nicht festgestellt. Die Baumfällungsarbeiten sind dennoch durch eine Umweltbaubegleitung zu begleiten. Sollten im Zuge der Baumfäl- lungsarbeiten entsprechende, bisher nicht feststellbare Strukturen gefunden werden, sind diese durch einen Ex- perten zu untersuchen. Ggf. sind durch diesen in Absprache mit der zuständigen UNB des LK Heidekreis entspre- chend weitere Schritte einzuleiten.

Zielbiotop - ha / St Ausgangsbiotop - ha / St

Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

Beschreibung der Entwicklung und Pflege -

Hinweise zur Funktionskontrolle

Bei Hinweisen auf bisher nicht festgestellte artenschutzrechtlich relevante Strukturen an den zu fällenden Gehölzen im Rahmen der Umweltbaubegleitung sind durch einen Experten entsprechende weiterführende Schritte einzulei- ten.

Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung -

(13)

Maßnahmenblatt

Projektbezeichnung

Aus-/Umbau der B209 OD Walsrode

Vorhabenträger NLStBV GB Verden

Maßnahmen-Nr.

V 7

Bezeichnung der Maßnahme

Umweltbaubegleitung für Arbeiten im Bereich der Böhmebrücke

Maßnahmentyp V = Vermeidung A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex

FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines güns-

tigen Erhaltungszustandes zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1

Lage der Maßnahme: Südwestlich am Beginn der Ausbaustrecke im Bereich der Böhmequerung sowie der Querung der nahen Flutmulde.

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte:

K 7 Eintrag belasteter Stoffe und Abwässer in die Böhme

notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Sicherstellung des Schutzes des Fließgewässers „Böhme“ sowie seiner Uferstrukturen und Überschwemmungs- bereiche vor stofflichen Einträgen (Staub, Abwässer, Schlämme, Bau- und Betriebsstoffe etc.)

Sicherstellung des Schutzes des FFH-Gebietes EU-2924-301-Böhme vor stofflichen Einträgen (Staub, Abwässer, Schlämme, Bau- und Betriebsstoffe etc.)

Vermeidung: K 7 Ausgleich für Konflikt:

Ersatz für Konflikt:

Kohärenzsicherungsmaßnahme / CEF-Maßnahme / FCS-Maßnahme für Umsetzung der Maßnahme

Beschreibung der Maßnahme

Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche liegen innerhalb des Untersuchungsraumes im Bereich der Böhme sowie seiner Überschwemmungsbereiche vor. In diesem Bereich sind die Bauarbeiten durch eine Umweltbaubegleitung zu begleiten, die die sachgerechte Ausführung der Bauarbeiten (z.B. den sachgerechten Umgang mit Baustoffen, Kraftstoffen und Schmiermitteln sowie die Klärung unvorhergesehener Fragestellungen) aus ökologischer Sicht sowie die Funktion der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen sicherstellt.

Zielbiotop - ha / St Ausgangsbiotop - ha / St

Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

Beschreibung der Entwicklung und Pflege -

Hinweise zur Funktionskontrolle -

Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung -

(14)

Aus-/Umbau der B209 OD Walsrode NLStBV GB Verden

A 8

Bezeichnung der Maßnahme Neupflanzung von Straßenbäumen

Maßnahmentyp V = Vermeidung A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex

FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines güns-

tigen Erhaltungszustandes zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 2, 3, 4, 5, 6

Lage der Maßnahme: Entlang weiter Teile der Aus-/Umbaustrecke Begründung der Maßnahme

Auslösende Konflikte:

K 1 Baumfällungen im Baufeld (Gehölzverluste, lokale Beeinträchtigung des Landschaftsbildes), K 2 Baumfällungen im Baufeld (Habitatverlust Avifauna),

K 3 Dauerhafte Inanspruchnahme bzw. Versiegelung von Biotopen der Wertstufe I (GRA, HEA, ER, OVS, OVE, OVB, OVW).

notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Anlage bzw. Wiederherstellung von Straßenbaumpflanzungen zur Eingrünung und Strukturierung des Straßen- raums. Schaffung eines Allee-Charakters und damit Aufwertung der Frei- bzw. Straßenraumstruktur. Erfüllung von Klimaschutzfunktionen.

Vermeidung:

Ausgleich für Konflikt: K 1,K 2,K 3 Ersatz für Konflikt:

Kohärenzsicherungsmaßnahme / CEF-Maßnahme / FCS-Maßnahme für Umsetzung der Maßnahme

Beschreibung der Maßnahme

Im Zuge der Baumaßnahme in Anspruch genommene Straßenbaumstandorte werden innerhalb des Straßenraums wieder hergestellt. Sie werden nach dem angesetzten Kompensationskonzept im Verhältnis 1:1 bzw. 1:2 ausgegli- chen.

Zum Ausgleich der o.g. Beeinträchtigungen werden gem. DIN 18916 (Pflanzen und Pflanzarbeiten) sowie der ELA standortgerechte Baumarten neu gepflanzt.

Im Straßenraum des Plangebietes liegt eine Vielzahl an Ver- und Entsorgungsleitungen (Gas-, Trinkwasser- und Stromleitungen sowie Entwässerungskanäle) vor. Für die in den Maßnahmenplänen vorgeschlagenen Baumstand- orte wurden deshalb die vorhandenen Leitungspläne detailliert ausgewertet, so dass möglichst konfliktfreie Stand- orte ausgewählt werden konnten. Dennoch ist häufig mit Leitungen zu rechnen, die teilweise direkt unterhalb oder im unmittelbaren Nahbereich der geplanten Pflanzstandorte verlaufen. Hier sind technische Maßnahmen zur Si- cherung der Leitungen erforderlich. Gleichzeitig ist den Straßenbäumen für einen erfolgreichen Anwuchs und ein vitales Erscheinungsbild ausreichend durchwurzelbarer Raum zur Verfügung zu stellen. Es sind daher wurzelschir- mende sowie wurzellenkende Maßnahmen in den Pflanzgruben vorzusehen, die ein Einwachsen der Wurzeln in die Leitungen und eine Beschädigung der Leitungen durch Hebelwirkung bei einem eventuellen Umstürzen des Baumes verhindern.

Die Leitungsüberdeckung der verschiedenen Leitungsarten variiert im Verlauf des Straßenraumes stark. Abwasser- und Regenwasserkanäle liegen zumeist in einer Tiefe von ca. zwei Metern, teilweise jedoch auch in geringerer Tiefe. Andere Leitungen liegen z.T. in deutlich geringeren Tiefen.

Generell sind zur Bestimmung der genauen Lage der aufgeführten Versorgungsleitungen Suchschachtungen durchzuführen, um die Lage der Leitungen in den ausgewerteten Planwerken der Stadtwerke Walsrode und des Kommunalservice Böhmetal vor Ort zu überprüfen.

(15)

Der durchwurzelbare Raum der anzupflanzenden Straßenbäume sollte eine Grundflächengröße von 16 m² bei einer Mindesttiefe von 1 m nicht unterschreiten.

Wenn Kanäle oder sonstige Versorgungsleitungen im Wurzelbereich der Bäume liegen, sind die folgenden Siche- rungsmaßnahmen zu treffen:

1. Die Pflanzgruben sind mit senkrecht eingebauten Wurzelsperren zu versehen, um Beschädigungen von seitlich verlaufenden Leitungen zu vermeiden.

2. Wenn Leitungen direkt unterhalb des geplanten Baumstandortes verlaufen (in einer Tiefe von mindes- tens 1,8 m), sind diese ebenfalls mit einer waagerechten bzw. die Leitung überdeckenden Wurzelsperre zu versehen.

3. Liegt eine Kombination der beiden o.g. Fälle vor, ist ggf. eine Wurzelsperre in Form einer schiefen Ebene einzubauen, die die Wurzeln ableitet.

4. Zusätzlich wird empfohlen, um die betreffenden Leitungen herum vor Einbau der Wurzelsperre ein schlecht durchwurzelbares Substrat (z. B. C12 15 Erdfeuchten Magerbeton) einzubauen.

In Bereichen ohne unterirdische Leitungen sollte die Pflanzgrube in den Bereich unterhalb des Geh- bzw. Geh- und Radweges sowie entlang der Straße erweitert werden um dem Baum zusätzlichen durchwurzelbaren Raum zur Verfügung zu stellen.

Die als Anlage an diese Unterlage angefügten Prinzipskizzen sollen zwei mögliche Lösungsansätze für zu erwar- tende Pflanzsituationen schematisch verdeutlichen: 1.) Baum direkt über Abwasserleitung, 2.) Baumpflanzung neben Leitungen, Wurzellenkung.

Es werden die folgenden Arten als Straßenbäume für das Gebiet empfohlen.

- Säulen-Hainbuche (Carpinus betulus „Frans Fontaine“, Feinwurzler, Herzwurzler)

5. Spitz-Ahorn (Acer platanoides „Cleveland“, Flachwurzler, Herzwurzler, an der Oberfläche stark durch- wurzelt, feinwurzlig)

6. Feldahorn (Acer campestre, Herzwurzler)

7. Säulen-Blumenesche (Fraxinus ornus „Obelisk“, Herzwurzler, weitstreichend)

8. Schmalkronige Stadt-Ulme (Ulmus Hybride „Lobel“, Tiefwurzler, Herzwurzler, Wurzel-Ausläufer) 9. Säuleneiche (Quercus robur „Fastigiata“, Tief- bis Herzwurzler)

10. Zierbirne (Pyrus calleryana „Chanticleer“, Tiefwurzler)

Weitere Angaben zu Art und Qualität der Gehölze sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu konkretisieren.

Zielbiotop HEA

Insg. 83 Bäume

Ausgangsbiotop HEA

Insg. 38 Bäume

Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

Beschreibung der Entwicklung und Pflege

- Es ist eine Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 und ZTV-La-StB 05 und eine Entwicklungspflege gemäß DIN 18919 vorzusehen

.

Hinweise zur Funktionskontrolle -

Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung -

(16)

Projektbezeichnung

Aus-/Umbau der B209 OD Walsrode

Vorhabenträger NLStBV GB Verden

Maßnahmen-Nr.

A 9

Bezeichnung der Maßnahme

Entsiegelung und Herstellung von Pflanzungs- und Ansaatflächen

Maßnahmentyp V = Vermeidung A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex

FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines güns-

tigen Erhaltungszustandes zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Unterlagen-Nr.: 9.2 Blatt-Nr.: 1-6

Lage der Maßnahme: Entlang weiter Teile der Aus-/Umbaustrecke Begründung der Maßnahme

Auslösende Konflikte:

K 1Baumfällungen im Baufeld (Gehölzverluste, lokale Beeinträchtigung des Landschaftsbildes), K 2Baumfällungen im Baufeld (Habitatverlust Avifauna),

K 3 Dauerhafte Inanspruchnahme bzw. Versiegelung von Biotopen der Wertstufe I (GRA, HEA, ER, OVS, OVE, OVB, OVW).

notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Entsiegelung und Herstellung von Pflanzflächen für Straßenbäume und Sträucher sowie Ansaatflächen für eine Regiosaatgutmischung entlang der Aus-/Umbaustrecke zur Eingrünung und Strukturierung des Straßenraums. Bei- trag zur Schaffung eines Allee-Charakters und damit Aufwertung der Freiraumstruktur. Erfüllung von Klimaschutz- funktionen.

Vermeidung:

Ausgleich für Konflikt: K 1, K 2, K 3 Ersatz für Konflikt:

Kohärenzsicherungsmaßnahme / CEF-Maßnahme / FCS-Maßnahme für Umsetzung der Maßnahme

Beschreibung der Maßnahme

Im Zuge der Baumaßnahme in Anspruch genommene und damit als solche verloren gegangene Straßenbaum- standorte sowie unversiegelte Biotopflächen werden innerhalb des Straßenraums gem. des Maßnahmenplanes (U 09.2) wieder hergestellt bzw. im Verhältnis 1:0,5 ausgeglichen. Im Sinne eines multifunktionalen Kompensations- ansatzes werden innerhalb des Straßenraums aus Gründen des Ausgleichs des lokal durch die Baumfällungen beeinträchtigten Landschafts- bzw. Stadtbildes, strukturellen sowie klimatischen Gründen weitere Flächen für Baum- und Strauchpflanzungen sowie die Ansaat einer Regiosaatgutmischung entsiegelt.

Zielbiotop HEA, GRA, ER 1.100 m²

Ausgangsbiotop HEA, GRA, ER, OVW Ca. 665 m²

Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

Beschreibung der Entwicklung und Pflege

Es ist eine Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 und ZTV-La-StB 05 und eine Entwicklungspflege gemäß DIN 18919 vorzusehen

.

(17)

Hinweise zur Funktionskontrolle -

Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung -

(18)

Projektbezeichnung

Aus-/Umbau der B209 OD Walsrode

Vorhabenträger NLStBV GB Verden

Maßnahmen-Nr.

G 10

Bezeichnung der Maßnahme

Entsiegelung und Herstellung von Pflanzungs- und Ansaatflächen in Form eines Hochbeetes vor dem Seniorenzentrum an der Böhme

Maßnahmentyp V = Vermeidung A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex

FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines güns-

tigen Erhaltungszustandes zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Unterlagen-Nr.: 09.2 Blatt-Nr.: 1

Lage der Maßnahme: Vor dem Seniorenzentrum „Pro-Talis“ im Straßenraum auf der nördlichen Seite der B209 Begründung der Maßnahme

Auslösende Konflikte:

K 3 Dauerhafte Inanspruchnahme bzw. Versiegelung von Biotopen der Wertstufe I (GRA, HEA, ER, OVS, OVE, OVB, OVW)

notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Herstellung eines Hochbeetes vor dem Seniorenzentrum im Anschluss an die Hochbeete, die die Brückenflanken der Brücke über die Flutmulde aufweisen. Beitrag zur Strukturierung des Straßenraums, Einleitung des geplanten gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Brücke, Gestalterische Aufwertung.

Vermeidung:

Ausgleich für Konflikt: K 3 Ersatz für Konflikt:

Kohärenzsicherungsmaßnahme / CEF-Maßnahme / FCS-Maßnahme für Umsetzung der Maßnahme

Beschreibung der Maßnahme

Das Hochbeet wird auf einer Länge von ca. 25 m bei ca. 1,20 m Breite und ca. 0,75 m Höhe angelegt. Die Ausfüh- rung der Einfassung wird im Gegensatz zu den Beeten, die die Brücke begleiten, nicht aus Beton, sondern aus z.B.

Corten-Stahl o.ä. empfohlen, da die geringe Breite des Bereiches zwischen der Fahrbahn und der angrenzenden Bebauung vor dem Senioren-Zentrum so für eine größere zu bepflanzende Fläche genutzt werden kann. Trotzdem nimmt das Hochbeet das genannte brückenbegleitende Element auf und führt es weiter in den Straßenraum. Für die Bepflanzung der Hochbeete wird eine Pflanzung von Kleinsträuchern <0,75 m Höhe beispielsweise der Arten Lavendel (Lavandula angustifolia) und Buchsbaum (Buxus sempervirens) vorgeschlagen.

Zielbiotop ER Ca. 30 m²

Ausgangsbiotop ER, OVW Ca. 30 m²

Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten

Beschreibung der Entwicklung und Pflege

Es ist eine Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 und ZTV-La-StB 05 und eine Entwicklungspflege gemäß DIN 18919 vorzusehen

.

Hinweise zur Funktionskontrolle -

(19)

Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung -

Anlagen

Anlage 1: Prinzipskizzen von zwei unterschiedlichen Straßenbaumpflanzungssituationen zur Veranschaulichung der erforderlichen Leitungsschutzmaßnahmen.

Anlage 2: Abbildung 4 LFB (U19.1.1): Auszug aus dem Baumkataster der Stadt Walsrode mit den Standorten größerer Gehölze, die für die Anbringung von Fledermaus-Flachkästen geeignet sind.

Anlage 3: Abbildung 2 LFB (U19.1.1): Baustelleneinrichtungsfläche südöstlich des Orts-

bereiches von Honerdingen.

(20)

Leitungen seitlich Baumquartier

1,50-2,50m

1,50-1,80m

Bewässerung/Belüftung

Wurzelschutzplatte

Leitungen

Straße Pflanzstreifen Gehweg

(21)

Anlage 1 - Variante 02

Leitungen unter Baumquartier

Bewässerung/

Belüftung

1,50 -2 ,50 m

1,50 -1 ,80 m

Wurzelschutzfolie

Leitungen

Straße Pflanzstreifen Gehweg

(22)

maus-Flachkästen geeignet sind:

Anlage 2: Abbildung 4 LFB (U19.1.1): Auszug aus dem Baumkataster der Stadt

Walsrode mit den Standorten größerer Gehölze, die für die Anbringung

von Fledermaus Flachkästen geeignet sind.

(23)

Anlage 3 - Lage von Baustelleneinrichtungsflächen

Anlage 3: Abbildung 2 LFB (U19.1.1): Baustelleneinrichtungsfläche südöstlich von Ho-

nerdingen.

Referenzen

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