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Herzlichen Dank für Dein Interesse an unserer Marokko Reise!

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Academic year: 2022

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(1)

Anmeldung Marokko Tour 2022

Herzlichen Dank für Dein Interesse an unserer Marokko Reise!

Auf den folgenden Seiten findest Du alle notwendigen Unterlagen, um Dich für die gewünschte Tour anzumelden! Diese sind:

 Anmeldeformular

 Fragebogen Fahrer

 Fragebogen Sozia/-us

 Datenschutzerklärung

 Haftungsverzicht

 Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge

 Reisebedingungen Seite 11 – 18

 Die Seiten 2 - 10 bitte ausfüllen und uns unterschrieben zurücksenden

 die Seiten 11 - 18 sind die Unterlagen, die Europäische Pauschalreiserichtlinie vor Reisebuchung zur Kenntnis gebracht werden müssen. Diese Unterlagen benötigen wir nicht unterzeichnet retour.

Doch vorher noch ein offenes Wort dazu:

Durch die neuen EU – Pauschalreiserichtlinien und die Datenschutzgrundverordnung, denen wir als seriöses Reisebüro und Reiseveranstalter natürlich nachkommen, ist der bürokratische Aufwand auch für Dich als Kunden gestiegen.

Kurz: Es gibt für Dich einiges an Lektüre, mit „X“ markierte Stellen zu unterschreiben und rote Kästchen ( ) anzukreuzen.

Wo auch immer Du Fragen hast bitte zögere nicht uns zu kontaktieren. Wir sind per Mail unter office@motorrad-und-urlaub.at oder via Telefon unter +43 3136 82 201 erreichbar und stehen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Und eines können wir Dir auch versprechen:

Das Wichtigste, nämlich die wunderbaren Erfahrungen auf der Tour und der Spaß am Motorradfahren, wird um einiges unaufwendiger als die Anmeldeprozedur.

In diesem Sinne

Have Fun and Ride Free

Patrick und das Team von

Motorrad und Urlaub

(2)

VERBINDLICHE REISEANMELDUNG – BUCHUNGSAUFTRAG

„Marokko – Durch die Perle des Maghreb“

15-tägige Marokko Tour ab/bis Málaga von 26. 03. – 09. 04. 2022 laut Ausschreibung zum Frühbucherpreis von

€ 3.599,-- pro Fahrer im Doppelzimmer

(Frühbucherpreis bis 13. 12. 2021, danach + € 150)

€ 2.799,-- pro Beifahrer im Doppelzimmer

(Frühbucherpreis bis 13. 12. 2021, danach + € 150)

Einzelzimmerzuschlag: € 499 pro Person, obligatorisch für allein Reisende, bzw. Teilnehmer ohne Zimmerpartner. (Halbe Doppelzimmer auf Anfrage nur bei Verfügbarkeit möglich)

Diese Buchung gilt für ____ Person/en und ____ Motorrad/Motorräder Teilnehmer 1 - Anmelder: Ich bin

Fahrer

Beifahrer

Name: Tel. Privat:

Vorname: Tel. Firma:

Straße: Tel. Mobil:

PLZ/ORT: Fax:

Geb. Datum: E-Mail:

T-Shirt Größe:  S  M  L  XL  XXL  XXXL

Motorrad Marke: Modell: BJ: Kennzeichen:

Für Teilnehmer mit getrennter Rechnung im Doppelzimmer:

Mein Zimmerpartner ist: ___________________________________________________________________

Teilnehmer 2: Ich bin

Fahrer

Beifahrer

Name: Tel. Privat:

Vorname: Tel. Firma:

Straße: Tel. Mobil:

PLZ/ORT: Fax:

Geb. Datum: E-Mail:

T-Shirt Größe:  S  M  L  XL  XXL  XXXL

Motorrad Marke: Modell: BJ: Kennzeichen:

Optionale Zusatzleistungen:

Flüge nach Málaga

Gerne machen wir für den Hin- und Rückflug ein Angebot. Dies ist ab 11 Monaten vor Reisebeginn möglich.

Bitte macht mir / uns ein unverbindliches Angebot für den Flug nach/ab Málaga Nein danke, wir buchen unsere Flüge selbst.

Dinner-Show „Chez Ali“ in Marrakech

Marokkanische Fantasia-Show mit Bauchtänzerinnen, Araber-Hengsten und Abendessen. Sehr touristisch, aber unterhaltsam und durchaus sehenswert! Preis € 50 pro Person inkl. Transfers (anstatt Abendessen im Hotel)

Ja, bitte bucht die Dinner-Show für uns dazu!

Nein danke.

Ausflug am Ruhetag in Marrakech: André Hellers „Botanische Inszenierung“ Anima Garden

Ja, ich bin an diesem Ausflug interessiert, Details und Preise erhalte ich vor Ort, dann kann ich buchen.

Nein danke.

Unterschrift Anmelder X _______________________

Reiseanmeldung Marokko

(3)

Anmeldung Marokko Tour 2022

Besondere Hinweise für alle Teilnehmer:

 Eine Reiseschutzversicherung mit Auslandskrankenversicherung inkl. Rückholservice (Ambulanzjet, bzw.

Heimtransport) und Unfallversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Tour. Wir empfehlen den Abschluss der Reiseversicherung „Reiseschutz mit Storno ALL RISK MED“ bei der Allianz Global Assistance. Diese beinhaltet höchste Leistungen beim Reiseschutz. So ist unter anderem eine Stornierung auch aus persönlichen und belegbaren Gründen gedeckt (z. B.: Motorrad wird vor Reisebeginn kaputt und kann nicht zeitgerecht repariert werden)! Weiters inkludiert sind eine Auslandshaftpflichtversicherung, eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfall-Versicherung mit Übernahme von Bergungskosten (inkl. Helikopter), sowie Extrarückreise, bzw. Ambulanzjet bei medizinisch notwendigen Gründen ODER nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt.

 Zusätzlich ist auch für alle Motorräder eine „KFZ-Rückholversicherung“ (z.B.: ÖAMTC/ADAC Schutzbrief)

erforderlich. Die Motorräder müssen vor Abreise in technisch einwandfreiem Zustand sein (Reifen!).

Technische Hilfe, bzw. Ersatzteil-Service bei Pannen oder Schäden ist vor Ort nur eingeschränkt möglich. Eine Panne kann im schlimmsten Fall für den Teilnehmer den Abbruch der Tour und die eigenständige Rückreise nach sich ziehen.

 Grüne Versicherungskarte: Bei den meisten Versicherungen ist Marokko in der Grünen Versicherungskarte nicht

automatisch inkludiert und muss (meist gegen Aufpreis) erst freigeschaltet werden. Hier bitte rechtzeitig mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Ohne Grüne Versicherungskarte für Marokko muss bei der Einreise eine Grenzversicherung (Haftpflicht für Marokko) abgeschlossen werden.

Ja, ich möchte sicher unterwegs sein und eine Reiseversicherung mit inkludierter Stornoversicherung (Ersatz der Stornokosten, Reise-Abbruchversicherung, Reisekrankenversicherung, Gepäckversicherung, Notfall- service, uvm.) abschließen, bitte bucht für mich / uns

Reiseschutz mit Storno »ALL RISK MED«

Höchster Reiseschutz, Kein Selbstbehalt aus klassischen Gründen z.B.: Krankheit, Unfall, etc. 20% Selbstbehalt bei Storno aus „All Risk“ – Gründen

€ 255,-- bei Reisepreis bis € 3.000,-- pro Person

€ 348,-- bei Reisepreis bis € 4.000,-- pro Person

€ 462,-- bei Reisepreis bis € 5.000,-- pro Person

Alternativ:

Reiseschutz mit Storno »CLASSIC«

€ 156,-- bei Reisepreis bis € 3.000,-- pro Person

€ 208,-- bei Reisepreis bis € 4.000,-- pro Person

€ 250,-- bei Reisepreis bis € 4.500,-- pro Person.

€ 267,-- bei Reisepreis bis € 5.000,-- pro Person

Ich verzichte auf die angebotene Versicherung da ich bereits eine Versicherung habe, bzw. eine andere abschließen werde.

Zahlungskonditionen: Anzahlung bei Reisebuchung 20% vom Reisepreis zuzüglich ev. Reiseversicherung, fällig nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Rest 20 Tage vor Reisebeginn.

Hiermit buche ich verbindlich für mich, und als deren Vertreter für die vorstehend genannten Reiseteilnehmer, die oben bezeichnete Reise auf der Grundlage der Reiseausschreibung.

Diese Bestellung ist erst verbindlich, wenn sie vom Hotel, Verkehrs- oder Leistungsträger bestätigt wurde. Sie ist jedoch durch Ihre Unterschrift für Sie rechtsverbindlich. Die entsprechenden Reiseunterlagen sind, unter Vorweis der Restzahlung, frühestens 14 Tage vor Reiseantritt abzuholen bzw. werden zugeschickt. Vertragsbestandteil dieses Handelsgeschäftes sind die Verbindlichen Reisebedingungen des Fachverbandes der Reisebüros Österreichs in der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, in ihrer letzten Fassung, sowie die für diese Reise besonderen Reise- und Beförderungsbedingungen, sowie die Allgemeinen Bedingungen der involvierten Leistungsträger. Über Pass/Visa- und Gesundheitsbestimmungen wurde ich informiert.

Ich bestätige, die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) des Fachverbandes der Reisebüros Österreichs und/ oder die speziellen Reisebedingen des Veranstalters für diese Reise gelesen und/ oder erhalten zu haben und damit einverstanden zu sein. Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass die gesonderten Reisebedingungen von mir für alle angemeldeten Personen anerkannt und zur Kenntnis genommen wurden und insbesondere der Haftungsausschluss bei Unfällen akzeptiert wird.

 Ich habe das Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge sowie die Reisebedingungen für diese Reise erhalten.

X

Name des Anmelders in Blockschrift Unterschrift(en) des buchenden Kunden Ort und Datum

Reiseanmeldung Marokko

(4)

Information Motorrad Abhol- und Bringservice

Für Teilnehmer aus Österreich:

Für die Motorräder der Teilnehmer aus Österreich sind folgende 2 Abgabe- und Abholstellen kostenlos:

(Bitte ankreuzen):

 Wien – Triesterstraße  Graz – Flughafen

Weitere Abgabestellen sind auf Anfrage gegen Aufpreis ebenfalls möglich. Ein kurzes Mail genügt!

Motorrad-Transport-Zusatz-Versicherung für Teilnehmer aus Österreich:

Die Motorräder sind während des Transportes gemäß der gültigen CMR-Bedingungen transportversichert, die Deckung beträgt SZR 8,33, das sind derzeit ca. € 11,-- / kg. Es besteht die Möglichkeit über den Transporteur eine Transport-Zusatz-Versicherung abzuschließen. Die Prämie beträgt € 35 pro € 10.000 des angegebenen Zeitwertes.

 Ja, ich möchte eine Transport - Zusatzversicherung, bitte bucht für mich/uns wie folgt:

Motorrad 1 Zeitwert: Euro ______________________

Motorrad 2 Zeitwert: Euro ______________________

Nein danke, ich habe mein Motorrad für den Transport selbst versichert, bzw. bin mit der Deckung laut CMR-Bedingungen einverstanden. 

Für Teilnehmer aus Deutschland

Abhol- und Bringservice in ganz Deutschland gegen Aufpreis möglich.

Bitte schickt uns gerne ein Mail und wir machen Euch ein Angebot.

Für Teilnehmer aus der Schweiz:

Für Motorräder der Teilnehmer aus der Schweiz sind, neben allen Abgabestellen in D und innerhalb der EU möglich (Eine Abholung aus der Schweiz ist nicht möglich):

Unterschrift Anmelder X _______________________

Reiseanmeldung Marokko

Reiseanmeldung Marokko

(5)

Anmeldung Marokko Tour 2022

Fragebogen Fahrer

BITTE SENDET, E-MAILT ODER FAXT DIESEN FRAGEBOGEN AN UNS ZURÜCK.

WIR BENÖTIGEN AUCH EINE LESERLICHE PASSKOPIE,

DIESE BITTE NICHT PER FAX SONDERN PER EMAIL ODER POST SENDEN.

DIESER FRAGEBOGEN DIENT ZUR TOURENPLANUNG!

Bitte in Druckschrift ausfüllen!

Tour: Marokko 2021 Reisedatum: 17. 04 – 30. 04. 2021

Nachname: _________________________________Vorname: ___________________________________________________

Straße & Hausnummer: __________________________________________________________________________________

Postleitzahl: ____________________ Ort: ___________________________________________ Land: ___________________

Mobil-Telefon: __________________________________________ Geburtsdatum: __________________________________

Führerschein Nr.: __________________ Gültig bis: ______________  Ohne Begrenzung Ausgestellt in (Land)_____________

Kontaktperson zu Hause: __________________________________ (Verwandschafts-)Verhältnis: ______________________

Telefon Kontaktperson: ____________________________________ Wohnort: _____________________________________

Gesundheitserklärung und medizinische Fragen (obligatorisch):

Hiermit erkläre ich, dass ich physisch und psychisch in der Lage bin ein schweres Motorrad zu fahren.

Ich habe gesundheitliche Beschwerden die mich hiervon abhalten:

nein/no

ja/yes

Hast Du Allergien auf bestimmte Medikamente:

nein/no

ja/yes Wenn ja, auf welche: ___________________________

Diabetiker:

nein/no

ja/yes

Seit wann fährst Du schon Motorrad? __________________ Wieviele Kilometer fährst Du ca. pro Jahr? __________________

Wann bist Du das letzte Mal Motorrad gefahren? ________________ Bist Du schon in Gruppe (5 Bikes +) gefahren? _______

Welches Motorrad fährst Du auf der Tour? ___________________________________________________________________

Baujahr: ________________ Kennzeichen: ________________________ Tankinhalt: _________ Reichweite: _____________

Hast Du einen Öamtc/ADAC Schutzbrief oder eine ähnliche Versicherung? _______ Mit Motorrad-Abschleppservice? _______

Wenn ja: Polizzennummer: ________________________________ Notrufnummer: __________________________________

Ich bin eher der gemütliche Fahrer: __________ Ich fahre gerne auch richtig flott: __________ (Mehrfachauswahl möglich!)

T-Shirt Größe:

S

M

L

XL

XXL

XXXL

Ende Fragebogen Seite 1 - Weiter auf Seite 2

Fragebogen Fahrer

(6)

Gepäcktransport: Bitte ankreuzen

Ich bringe mein Gepäck zur Motorradübergabestelle und schicke es mit dem Motorrad-Transport mit.

Zusätzliches Gepäck, bzw. Handgepäck nehme ich dann mit dem Flugzeug mit.

Pro Person 1 Tasche.

Keine Hartschalen-Koffer – es muss eine weiche Reise-Tasche sein, Seesack usw.

Keine vorherige Gepäckabgabe, ich bringe mein Gepäck zum Tourstart mit.

Ich habe alles am Motorrad und gebe kein Gepäck zum Transport während der Tour ab.

Generell zum Gepäck (auch Flug-Gepäck): Bitte nimm bevorzugt eine Reisetasche oder einen Stoff-Koffer, da Schalenkoffer schlecht in der täglichen Handhabung beim Einladen und Ausladen sind, ausgenommen sind natürlich Motorrad Koffer, die Ihr uns während der Tour zum Transport übergebt.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Du selbst für den straßentauglichen Zustand Deines Motorrades verantwortlich bist. Ebenso, wie Du für eine angemessene Fahrweise, entsprechend Deinem Können und Deiner Erfahrung, eigenverantwortlich bist. Der Reiseveranstalter, sowie alle damit verbundenen Mitarbeiter oder Firmen / Dienstleister übernehmen keine Verantwortung für verursachte Unfälle jeder Art und können im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden!

Hiermit bestätige ich weiters, dass alle oben gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

X

Unterschrift Fahrer Ort und Datum

Fragebogen Seite 2 von 2

Fragebogen Fahrer

(7)

Anmeldung Marokko Tour 2022

Fragebogen Sozia/Sozius

BITTE SENDET, E-MAILT ODER FAXT DIESEN FRAGEBOGEN AN UNS ZURÜCK.

WIR BENÖTIGEN AUCH EINE LESERLICHE PASSKOPIE,

DIESE BITTE NICHT PER FAX SONDERN PER EMAIL ODER POST SENDEN.

DIESER FRAGEBOGEN DIENT ZUR TOURENPLANUNG!

Bitte in Druckschrift ausfüllen!

Tour: Marokko 2021 Reisedatum: 17. 04 – 30. 04. 2021

Nachname: _______________________________Vorname: ___________________________________________________

Straße & Hausnummer: ________________________________________________________________________________

Postleitzahl: ____________________ Ort: _____________________________________________ Land: _______________

Mobil-Telefon: _________________________________________ Geburtsdatum: __________________________________

Kontaktperson zu Hause: __________________________________ (Verwandschafts-)Verhältnis: _____________________

Telefon Kontaktperson: ____________________________________ Wohnort: _____________________________________

Gesundheitserklärung und medizinische Fragen (obligatorisch):

Hiermit erkläre ich, dass ich physisch und psychisch in der Lage bin auf einem Motorrad mit zu fahren.

Ich habe gesundheitliche Beschwerden die mich hiervon abhalten

nein/no

ja/yes

Hast Du Allergien auf bestimmte Medikamente:

nein/no

ja/yes Wenn ja, auf welche: ___________________________

Diabetiker:

nein/no

ja/yes

T-Shirt Größe:

S

M

L

XL

XXL

XXXL

Gepäcktransport: Bitte ankreuzen

Ich bringe mein Gepäck zur Motorradübergabestelle und schicke es mit dem Motorrad-Transport mit.

Zusätzliches Gepäck, bzw. Handgepäck nehme ich dann mit dem Flugzeug mit.

Pro Person 1 Tasche Keine Hartschalen-Koffer – es muss eine weiche Reise-Tasche sein, Seesack usw.

Keine vorherige Gepäckabgabe, ich bringe mein Gepäck zum Tourstart mit.

Ich habe alles am Motorrad und gebe kein Gepäck zum Transport während der Tour ab.

Generell zum Gepäck (auch Flug-Gepäck): Bitte nimm bevorzugt eine Reisetasche oder einen Stoff-Koffer, da Schalenkoffer schlecht in der täglichen Handhabung beim Einladen und Ausladen sind, ausgenommen sind natürlich Motorrad Koffer, die Ihr uns während der Tour zum Transport übergebt.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass jeder Fahrer und Beifahrer für eine angemessene Fahrweise, entsprechend Deinem Können und Deiner Erfahrung, eigenverantwortlich bist. Der Reiseveranstalter, sowie alle damit verbundenen Mitarbeiter oder Firmen / Dienstleister übernehmen keine Verantwortung für verursachte Unfälle jeder Art und können im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden!

Hiermit bestätige ich weiters, dass alle oben gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

X

Unterschrift Sozia/-us Ort und Datum

Fragebogen Sozia/-us

(8)

Datenschutzerklärung Seite 1 von 2

Für uns ist Dein Vertrauen und Deine Zufriedenheit das wertvollste Gut. Wir nehmen unsere Verantwortung für den Schutz und die rechtskonforme Nutzung Deiner personenbezogenen Daten, die Du uns anvertraust, sehr ernst. Unser Ziel bei der Erfassung und Speicherung Deiner Daten ist es, die Kommunikation mit Dir auf professionelle Art und Weise zu gestalten und Dir so ein einmaliges Reiseerlebnis zu bieten. Diese Datenschutzerklärung informiert Dich darüber, welche personenbezogenen Daten wir gegebenenfalls erfassen, wann wir sie erfassen, wie wir sie verwenden und weitergeben dürfen. Du wirst natürlich auch darüber informiert, welche Rechte Du in Bezug auf Speicherung und Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten hast.

Wer ist für Deine Daten verantwortlich?

Die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung und Speicherung der Daten ist die

AFC Werbung GesmbH Am Leitenried 2, A-8502 Lannach

Tel.: +43 (3136) 82201; Mobil: +43 (664) 166 7 133 Email: office@motorrad-und-urlaub.at

Bei Fragen betreffend den Datenschutz sind wir unter oben genannten Kontaktdaten erreichbar.

Nach welchen personenbezogenen Daten fragen wir?

Wenn Du dich für eine unserer selbst veranstalteten oder vermittelten Reisen interessierst, übermittelst Du uns möglicherweise personenbezogene Daten.

Das sind insbesondere deine Stammdaten, wie z.B.: Vorname, Nachname, E- Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum.

Wenn Du eine Tour aus unserem Reiseangebot buchst, erheben wir Daten, die wir brauchen, um deinen Vertrag mit uns zu erfüllen. Diese sind:

Deine Personalien, wie z.B.: Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer

Personenbezogene Daten anderer Personen, die Du uns bereitstellst:

Personen, deren Daten Du an uns weitergibst, z.B.: von Mitreisenden, BeifahrerIn oder Kontaktpersonen. Diese Personen müssen einverstanden und in Kenntnis gesetzt sein, dass ihre Daten von Dir an uns

weitergegeben werden und wie sie von uns verwendet werden.

Im Falle einer Rückerstattung einer von Dir bereits erbrachten Zahlung werden wir zum Zweck des Banktransfers nach Deinen Bankdaten fragen

Passdaten in Form einer Kopie des Reisepasses

Andere Ausweisinformationen wie Führerscheinnummer und Gültigkeit

Versicherungsdaten

Für die vertragsgerechte Planung und Durchführung notwendige Gesundheitsdaten wie Allergien (insbesondere auf Medikamente), Unverträglichkeiten (für etwaige Diätwünsche), Krankheiten

Daten zu Deinem Motorrad wie: Motorradmarke und Typ, Baujahr, Kennzeichen, Tankinhalt, Reichweite, bisherige Erfahrung und bevorzugtes Fahrverhalten beim Motorrad fahren

Name und Telefonnummer einer Kontaktperson zu Hause für den Notfall

Wenn Du uns über ein Kontaktformular, per E-Mail oder per Telefon kontaktierst übermittelst Du uns (mitunter automatisch) Daten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Name.

Wie verwenden wir Deine Daten?

Wir verwenden Deine Daten auf unterschiedliche Weise, um eine professionelle Beratung oder Bereitstellung der gebuchten Dienstleistung erbringen zu können.

Wir verarbeiten oder verwalten Deine Daten, indem wir sie in unser Buchungssystem einpflegen und für das Erstellen von Teilnehmer- und Hotellisten. Weiters greifen wir im Falle einer Stornierung oder bei Zubuchung einer weiteren Dienstleistung auf Deine personenbezogenen Daten zurück. Auch bei Sicherheitsvorfällen medizinischer oder versicherungsbezogener Natur dürfen wir Deine Daten verwenden.

Wir nutzen Deine Daten auch, um mit Dir Kontakt aufzunehmen, Reiseunterlagen zu versenden und auf Anfragen zu antworten.

Wenn Du Dich entschieden hast, bis auf Widerruf unseren Newsletter zu erhalten, nutzen wir auch die hierfür notwendigen personenbezogenen Daten, wie E-Mail-Adresse und Name.

Wir geben Deine Daten unter keinen Umständen an Dritte weiter, es sei denn es ist unmittelbar für die Vertragserfüllung notwendig (z.B.: Hotels, Fluggesellschaften, Partner-Reisebüros, Fahrzeugvermietung)

Newsletter:

In unregelmäßigen Abständen möchten wir Dich per Newsletter über neue Reisen oder Angebote informieren. Wenn du Dich für eine Reise anmeldest oder unsere Webseite nutzt werden wir Dich Fragen, ob du auch unseren Newsletter erhalten willst. Wir nehmen Dich nur dann in den Verteiler auf, wenn Du Dich damit einverstanden erklärst.

Wenn Du dich über die Webseite in den Newsletter einträgst, erhältst Du zur Verifizierung deiner E-Mail-Adresse eine Nachricht mit der Bitte, Deinen Eintrag zu bestätigen. Klickst du den Link wirst Du automatisch in den Verteiler aufgenommen. Wenn Du den Link nicht anklickst, gilt Deine E-Mail- Adresse als nicht bestätigt und wird daher dem Verteiler nicht hinzugefügt.

Dieses Verfahren wird als Double opt-in bezeichnet.

Die erteilte Einwilligung kann durch den Klick auf „Abmelden“, das in der Fußzeile eines jeden Newsletters enthalten ist, widerrufen werden. Nach dem Austragen wird Deine E-Mail-Adresse aus dem Verteiler genommen und zeitnah gelöscht und Du erhältst keinen Newsletter mehr. Ein Wiedereintrag ist jederzeit möglich.

Verwendung von Bildern

Während unserer Touren werden von den Guides oder dem Verantwortlichen der Reise Fotos aufgenommen. Die Rechte dieser Medien liegen wie in den Reisebedingungen angeführt bei AFC. Der Betroffene erklärt sich mit der Zustimmung bei der Anmeldung über das Online-Formular (Checkbox) oder durch ankreuzen im händisch ausgefüllten Anmeldeformular damit einverstanden, dass diese Bilder zu Werbezwecken von Motorrad und Urlaub bis auf Wiederruf verwendet werden dürfen.

Folgende Werbe-Möglichkeiten können Deine Bilder enthalten:

 Social-Media Netzwerke wie Facebook

 Reiseberichte in Online- und Print-Medien

 Flyer und Reiseprospekte Mit wem teilen wir Deine Daten?

Um unseren Vertrag mit Dir professionell erfüllen zu können, müssen wir personenbezogene Daten mit Anbietern teilen, die in die Vertragserfüllung involviert sind. Darunter fallen Hotels, Fluggesellschaften, Partner- Reisebüros, Transportunternehmen und gegebenenfalls Behörden.

Im Bedarfsfall müssen wir unter Umständen personenbezogene Daten auch teilen, um unsere gesetzlichen Rechte zu wahren. Hierzu zählen unter anderem das Verhindern von Betrugsfällen, das Minimieren von Risiken des Zahlungsausfalles oder -rückstandes oder um auf Vorladungen, Gerichtsbeschlüsse oder andere juristische Ereignisse zu reagieren.

Wenn wir personenbezogene Daten an andere Organisationen weitergeben, verlangen wir von diesen selbstverständlich, die Daten sicher aufzubewahren und im Sinne der geltenden Gesetze zu verarbeiten und nicht für eigene Marketingzwecke zu verwenden. Außerdem werden nur jene personenbezogenen Daten weitergegeben, die zur Vertragserfüllung unbedingt erforderlich sind.

Diese erwähnten Geschäftseinheiten können ihren Sitz in anderen EU und Nicht-EU Ländern haben, die eventuell andere oder geringere Datenschutzbestimmungen haben.

Weitergabe Deiner Daten an Behörden

Damit Du Deine Reise antreten kannst, ist es in manchen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, Deine personenbezogenen Daten an Einwanderungsbehörden, Grenzkontrollen, Sicherheitseinrichtungen zur Terrorbekämpfung oder andere Stellen weiterzugeben.

Einige Länder erteilen nur dann eine Einreisegenehmigung, wenn wir Deine erweiterten personenbezogenen Daten weitergeben.

________________________________ x ____________________________

Name in BLOCKSCHRIFT (bitte leserlich) Datum, Unterschrift

Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung

(9)

Anmeldung Marokko Tour 2022 Insbesondere die Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften

gesetzlich dazu verpflichtet, die Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zum Zwecke der Sicherheit verwendet.

Schutz Deiner Daten

Es ist uns ein großes Anliegen, deine personenbezogenen Daten zu schützen und angemessen zu verwalten. Daher treffen wir entsprechende organisatorische und technische Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen zielen insbesondere auf den Schutz vor unerlaubtem Zugriff, Verlust, unsachgemäße Verwendung, rechtswidrige oder zufällige Verwendung und Manipulation.

Die Daten, die Du über unsere Website eingibst werden über eine verschlüsselte Internetverbindung übertragen (https). Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge der Datenübertragung über das Internet Daten verloren gehen oder Dritte sie einsehen oder nutzen. Daher können wir keinerlei Haftung für die Offenlegung auf Grund eines nicht von uns verursachten Fehlers bei der Übertragung und/oder unautorisiertem Zugriff Dritter (z.B.: Hackerangriff) übernehmen. Dies gilt auch bei einer Übertragung Deiner Daten via E-Mail.

Wie lange bewahren wir Deine Daten auf?

Wir speichern Deine personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die Erfüllung des Vertrages und den damit in Zusammenhang stehenden Fristen notwendig ist. Darüber hinaus müssen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entsprechen. Danach werden Deine Daten gelöscht.

Falls Daten darüber hinaus zu statistischen oder analytischen Zwecken verwendet werden, ergreifen wir Maßnahmen, um Deine personenbezogenen Daten zu anonymisieren.

Die Speicherung deiner personenbezogenen Daten, die Du uns aufgrund einer Zustimmungserklärung übermittelt hast (z.B.: Newsletter) speichern wir bis zu einem Widerruf von Deiner Seite.

Unter welchen Umständen verwenden wir Deine Daten?

Wir verwenden Deine personenbezogenen Daten nur, wenn mindestens eine der folgenden Punkte zutrifft:

 Wir haben Deine Einwilligung, Deine Daten verwenden zu dürfen. Das ist dann der Fall, wenn du beispielsweise die Checkbox in der Newsletteranmeldung ankreuzt.

 Wenn es notwendig ist, mit Dir Kontakt aufzunehmen. Das kann der Fall sein, wenn wir eine Anfrage bearbeiten, vor einem Vertragsabschluss entsprechende Informationen benötigen oder eine Buchung bearbeiten.

 Wenn wir rechtlichen Verpflichtungen nachkommen müssen. Das betrifft beispielsweise die Zusammenarbeit mit Behörden, die notwendig ist, damit Du in ein bestimmtes Land einreisen darfst.

 In einem Notfall werden wir beispielsweise die von Dir zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden, um

lebensnotwendige medizinische Informationen gewährleisten zu können, versicherungstechnische Abläufe unterstützen zu können oder Deine Kontaktperson zu Hause zu informieren.

Welche Rechte hast Du in Bezug auf unsere Datenverarbeitung?

Dir stehen grundsätzlich folgende Rechte zu in Bezug auf den Datenschutz zu:

 Du kannst von uns jeder Zeit Auskunft darüber verlangen, wie wir Deine Daten verwenden und eine Kopie der Daten, die wir verarbeiten, anfordern. Dabei dürfen die Rechte anderer Personen natürlich nicht berührt werden.

 Du hast das Recht, jederzeit die Löschung Deiner personenbezogenen Daten zu verlangen, außer wenn diese auf Grund einer anderen Rechtsgrundlage noch verarbeitet werden müssen.

 Du hast das Recht auf Berichtigung Deiner Daten, sollte sich daran etwas ändern oder wir aus anderen Gründen unrichtige

personenbezogene Daten verarbeiten oder speichern. Das schließt auch eine Ergänzung bzw. Vervollständigung von nicht vollständigen personenbezogenen Daten mit ein.

 Wenn Deine Daten automatisiert an uns übertragen wurden (zB über ein Formular auf der Website) hast Du das Recht diese in einem strukturierten, maschinenlesbarem Format von uns zu erhalten, sofern die Daten auf Deiner Einwilligung oder zum Zweck der

Vertragserfüllung erfolgt ist. Der Begriff dieses Rechtes nennt sich Datenportabilität.

 Du kannst von uns die Einschränkung der Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten verlangen, wenn Du die Richtigkeit der Daten bestreitest oder Du im Falle einer unrechtmäßigen Verarbeitung von Deinem Recht auf Löschung keinen Gebrauch machen möchtest.

Du hast auch das Recht die eingeschränkte Verarbeitung zu verlangen, wenn wir sie auf Grund der rechtmäßigen Fristen löschen würden, Du sie aber auf Grund von Rechtsansprüchen gegen Motorrad und Urlaub noch benötigst.

 Wenn wir Deine Daten auf Grund einer Einwilligung Deinerseits verwenden (z.B.: Newsletter), hast Du das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

 Wenn wir deine Daten im Fall von berechtigten Interessen zu Werbezwecken verwenden, kannst du ebenfalls jederzeit Widerspruch gegen eine Verarbeitung einlegen.

Sonstiges

Unsere Dienstleistung und unsere Website ist für jedermann bestimmt und richtet sich nicht speziell an Kinder und ist nicht für die Nutzung durch Kinder gedacht. Daher fordern wir online nie personenbezogene Daten von Personen unter 14 Jahren an, ohne vorher die ausdrücklich die Zustimmung ihrer Eltern einzuholen.

_________________________________ x ____________________________

Name in BLOCKSCHRIFT (bitte leserlich) Datum, Unterschrift

Datenschutzerklärung Seite 2 von 2

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden. (Wenn nicht angekreuzt keine Bearbeitung möglich)

Ich bin einverstanden, dass Motorrad und Urlaub mir von Zeit zu Zeit einen Newsletter mit Angeboten und Informationen zuschickt. Ich kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.

Ich bin damit einverstanden, dass die während der Reise gemachten Bilder und Videos gemäß dieser Datenschutzerklärung verwendet werden. Die Rechte dieser Bilder liegen bei AFC Werbung Ges.m.b.H - Motorrad und Urlaub.

Datenschutzerklärung

(10)

Ausdrücklicher Haftungsverzicht

für die bei Motorrad und Urlaub (AFC Werbung GmbH) gebuchten geführten Motorradreisen, Touren und Aktivitäten (z.B. Trainings ) Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung zu:

Der Teilnehmer ist sich über die Risiken einer Motorradtour – auch einer geführten Motorradtour auf der Straße und einer Offroad-Tour – und der damit verbundenen Verletzungsgefahr bewusst. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer oder Kfz-Eigentümer oder Kfz-Halter) trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit für alle von ihm verursachten Schäden. Jeder Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer oder Kfz-Eigentümer oder Kfz-Halter) ist für seine Fahrweise und Streckenwahl, sowie für alle seine Handlungen während der Reise, Tour oder Aktivität selbst verantwortlich, auch wenn er einem Tourguide folgt. Jeder Teilnehmer haftet selber für seine eigenen Verkehrsverstöße und fährt im Rahmen der StVO. Der Veranstalter, die Tourguides, deren Beauftragte und Helfer übernehmen keine Haftung für Unfälle, Ausfälle, sowie für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für Verkehrsverstöße und sonst andere auftretende Störungen. Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich und geistig die Voraussetzungen für eine Motorradtour, auch einer Offroad-Tour, und für die von ihm gewählten Aktivitäten (Fahrtechnik-Trainings) erfüllt, als teilnehmender Fahrer einen gültigen Motorradführerschein besitzt und ausreichend Fahrpraxis. Es besteht absolutes Alkoholverbot. Vor und während der Fahrt darf kein Alkohol konsumiert werden. Der Tourguide ist berechtigt die Fahrtauglichkeit der Teilnehmer zu überprüfen und fahruntaugliche Personen (z.B.: aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum) von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Für erforderliche Schutzkleidung und den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges ist der Teilnehmer selbst verantwortlich . Die Reisen, Touren und Aktivitäten, egal ob auf öffentlichen Straßen oder privaten oder öffentlichen Offroad- und Onroad-Flächen werden auf eigenes Risiko gefahren. Den Teilnehmern ist bewusst, dass beim Motorradfahren ein generelles Unfallrisiko mit Verletzungsgefahr besteht. Für einen Schaden des Teilnehmers haftet Motorrad und Urlaub (AFC Werbung GmbH) sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch Motorrad und Urlaub (AFC Werbung GmbH), deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Teilnehmer stellt Motorrad und Urlaub (AFC Werbung GmbH), ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beschädigung des Fahrzeugs und Schäden anderer Teilnehmer oder sonstiger Dritter auf erste Aufforderung frei, es sei denn, der Schaden wurde durch Motorrad und Urlaub (AFC Werbung GmbH), deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Schaden an eigenen oder fremden Rechtsgütern tragen die Teilnehmer selbst. Eine gesonderte Versicherung für die angebotenen Reisen, Touren und Aktivitäten besteht nicht. Die Teilnahme an der Reise, Tour oder Aktivität ist nur mit Zustimmung zu diesem Haftungsverzichtes möglich.

Ich erkläre, dass ich die oben genannten Bedingungen gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin.

Ich erkläre, dass ich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das von mir geführte Kraftfahrzeug bin (Fahrer). Das Fahrzeug, mit dem ich an den Reisen, Touren und Aktivitäten teilnehme, ist technisch einwandfrei, verfügt über eine gültige Zulassung, über eine Haftpflichtversicherung und ist in einem StVO-konformem Zustand. Ich bin körperlich und geistig in der Lage Motorrad zu fahren (Beifahrer: auf dem Motorrad mitzufahren); ich stehe nicht unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder Alkohol.

Gelesen und bestätigt:

Ich bin Fahrer/in: 

Ich stimme dem Haftungsverzicht hiermit zu

X

Ort und Datum Motorrad-Kennzeichen Vor-und Nachname in BLOCKSCHRIFT Unterschrift Teilnehmer/in Ich bin Beifahrer/in: 

Ich stimme dem Haftungsverzicht hiermit zu

X

Ort und Datum Motorrad-Kennzeichen Vor-und Nachname in BLOCKSCHRIFT Unterschrift Teilnehmer/in

Haftungsverzicht

(11)

Anmeldung Marokko Tour 2022

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffene

n Reiseleistungen.

Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

AFC Werbung GmbH (Reisebüro Motorrad und Urlaub) hat eine Insolvenzabsicherung mit der Raiffeisenbank Voitsberg eGen, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 5, A-8570 Voitsberg, Telefon +43(0)3142 21321, E-Mail: info@rb-lipizzanerheimat.at (Bankgarantie v. 11.12.2018) abgeschlossen. Die Reisenden können den Insolvenzabwickler AWP P&C S.A. Niederlassung für Österreich, Hietzinger Kai 101-105, A-1130 Wien, Telefon: +43 1 525 03 6853, Email: vertragsverwaltung@allianz- assistance.at oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von AFC Werbung GmbH (Reisebüro Motorrad und Urlaub) verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz

Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen AFC Werbung GmbH (Reisebüro Motorrad und Urlaub) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen AFC Werbung GmbH (Reisebüro Motorrad und Urlaub) über die gesetzlich vorgeschriebene

Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung

Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

(12)

Reisebedingungen Marokko 2022

1. Geltungsbereich und Definitionen

1.1. Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen (iSd § 2 Abs 2 PRG) zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet (vgl § 2 Abs 7 PRG). Der Reiseveranstalter erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Pauschalreisegesetz (PRG), sowie der Pauschalreiseverordnung (PRV) mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, der Unternehmereigenschaft nach § 1 KSchG zukommt (vgl § 2 Abs 9 PRG).

Im nachfolgenden meint Reiseveranstalter das Unternehmen AFC Werbung GmbH mit seiner Marke Motorrad und Urlaub.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn sie – bevor der Reisende durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist – übermittelt wurden oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Sie ergänzen den mit dem Reisenden abgeschlossenen Pauschalreisevertrag. Bucht der Reisende für Dritte (Mitreisende), bestätigt er damit, dass er von diesen Dritten bevollmächtigt wurde, ein Anbot für sie einzuholen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen für sie zu vereinbaren sowie einen Pauschalreisevertrag für sie abzuschließen. Der Reisende, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs 2 PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Reiseveranstalter (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw).

1.3. Reisender ist jede Person, die einen den Bestimmungen des Pauschal- reisegesetzes unterliegenden Vertrag (z.B. Pauschalreisevertrag) zu schließen beabsichtigt oder die aufgrund eines solchen Vertrags berechtigt ist, Reiseleistungen in Anspruch zu nehmen.

1.4. Der Katalog und die Homepage des Reiseveranstalters dienen als bloße Werbemittel. Die darin präsentierten Pauschalreisen und sonstigen Leistungen stellen keine Anbote dar (vgl 2.2.).

1.5. Unter einem Pauschalreisevertrag versteht man den Vertrag, der zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden über eine Pauschalreise abgeschlossen wird.

1.6. Unter dem Reisepreis wird der im Pauschalreisevertrag angegebene, vom Reisenden zu bezahlende Betrag verstanden.

1.7. Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist analog zu Art 2 lit a VO 1107/2006 (Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) eine Person mit einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder zeitweilig), die die Inanspruchnahme von Bestandteilen der Pauschalreise (z.B. Benutzung eines Beförderungsmittels, einer Unterbringung) einschränkt und eine Anpassung der zu vereinbarenden Leistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.

1.8. Unvermeidbare und außergewöhnliche bzw. unvorhersehbare Umstände sind Vorfälle/Ereignisse/Gegebenheiten außerhalb der Sphäre/Kontrolle desjenigen, der sich auf sie beruft und deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären (z.B. Kriegshandlungen, schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit wie Terrorismus, Ausbrüche schwerer Krankheiten, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse, die eine sichere Reise verhindern etc.) (vgl § 2 Abs 12 PRG).

1.9. Das Pauschalreisegesetz und die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Pauschalreiseverträge, die auf der Grundlage einer allgemeinen Vereinbarung über die Organisation von Geschäftsreisen (z.B. Rahmenvertrag) zwischen zwei Unternehmern geschlossen werden.

2. Aufgaben des Reiseveranstalters

2.1. Ausgehend von den Angaben des Reisenden erstellt der Reiseveranstalter für den Reisenden Reisevorschläge. Diese sind

unverbindlich, es handelt sich deshalb noch nicht um Anbote iSd § 4 PRG. Können aufgrund der Angaben des Reisenden keine Reisevorschläge erstellt werden (keine Varianten, keine Leistungen etc.) so weist der Reiseveranstalter den Reisenden darauf hin. Die Reisevorschläge basieren auf den Angaben des Reisenden, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden - mangels Aufklärung durch den Reisenden - Grundlage der Reisevorschläge sein können. Bei der Erstellung von Reisevorschlägen können beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip und anderes mehr allenfalls als Parameter herangezogen werden.

2.2. Hat der Reisende ein konkretes Interesse an einem der vom Reiseveranstalter ihm unterbreiteten Reisevorschläge, dann erstellt der Reiseveranstalter auf Basis des Reisevorschlages ein Reiseanbot gemäß den Vorgaben des § 4 PRG, soweit diese für die Reise von Relevanz sind. Das vom Reiseveranstalter erstellte Reiseanbot bindet den Reiseveranstalter. Änderungen der im Reiseanbot enthaltenen vorvertraglichen Informationen aufgrund von Preis- oder Leistungsänderungen sind möglich, sofern sich der Reiseveranstalter dies im Reiseanbot vorbehalten hat, er den Reisenden vor Abschluss des Pauschalreisevertrages klar, verständlich und deutlich über die Änderungen informiert und die Änderungen im Einvernehmen zwischen Reisenden und Reiseveranstalter vorgenommen werden (vgl § 5 Abs 1 PRG).

2.3. Der Reiseveranstalter berät und informiert den Reisenden auf Grundlage der vom Reisenden dem Reiseveranstalter mitgeteilten Angaben. Der Reiseveranstalter stellt die vom Reisenden angefragte Pauschalreise unter Rücksichtnahme auf die landesüblichen Gegebenheiten des jeweiligen Bestimmungslandes/

Bestimmungsortes sowie unter Rücksichtnahme auf die mit der Pauschalreise allenfalls verbundenen Besonderheiten (z.B.

Expeditionsreisen) nach besten Wissen dar. Eine Pflicht zur Information über allgemein bekannte Gegebenheiten (z.B.

Topographie, Klima, Flora und Fauna der vom Reisenden gewünschten Destination etc.) besteht nicht, sofern, je nach Art der Pauschalreise, keine Umstände vorliegen, die einer gesonderten Aufklärung bedürfen oder sofern nicht die Aufklärung über Gegebenheiten für die Erbringung und den Ablauf bzw. die Durchführung der zu vereinbarenden Leistungen erforderlich ist.

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Reisende bewusst für eine andere Umgebung entscheidet und der Standard, die Ausstattung, die Speisen (insbesondere Gewürze) sowie Hygiene sich an den jeweiligen für das Bestimmungsland/den Bestimmungsort üblichen regionalen Standards/Kriterien orientieren. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden gemäß § 4 PRG, bevor dieser durch eine Vertragserklärung an einen Pauschalreisevertrag gebunden ist:

2.3.1. Über das Vorliegen einer Pauschalreise mittels Standardinformationsblatt gemäß § 4 Abs 1 PRG.

2.3.2. Über die in § 4 Abs 1 PRG angeführten Informationen, sofern diese für die zu vereinbarende Pauschalreise einschlägig und für die Durchführung und Leistungserbringung erforderlich sind (z.B. sind bei einem reinen Badeurlaub keine Hinweise auf Besichtigungen wie bei Studienreisen etc. erforderlich, sofern diese nicht Teil der vereinbarten Leistungen sind).

2.3.3. Ob die zu vereinbarende Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist (vgl 1.6.), sofern diese Information für die betreffende Pauschalreise einschlägig ist (§ 4 Abs 1 Z 1 lit h PRG).

2.3.4. Über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten (§ 4 Abs 1 Z 6 PRG), sofern diese Informationen für die betreffende Pauschalreise einschlägig sind. Auf Nachfrage informiert der Reiseveranstalter über Devisen- und Zollvorschriften. Darüber hinaus können allgemeine Informationen zu Pass- und Visumserfordernissen, zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie zu Devisen- und Zollvorschriften von Reisenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft durch Auswahl des gewünschten Bestimmungslandes unter https://www.bmeia.gv.at/reise- aufenthalt/reiseinformation/laender/ - bzw. von EU-Bürgern von

Reisebedingungen Reisebedingungen

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Anmeldung Marokko Tour 2022 Seite 13 von 18 ihren jeweiligen Vertretungsbehörden - eingeholt werden. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.) erforderlich ist, für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende, sofern sich nicht der Reiseveranstalter oder Reisevermittler bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, selbst verantwortlich.

2.4. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft, sofern diese bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird.

Sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht oder wenn es nach der Buchung zu einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft kommt, wird der Reisende so rasch wie möglich informiert.

2.5. Besondere Wünsche des Reisenden im Sinne von Kundenwünschen (z.B. Meerblick), sind grundsätzlich unverbindlich und lösen keinen Rechtsanspruch aus, solange diese Wünsche nicht vom Reiseveranstalter im Sinne einer Vorgabe des Reisenden gemäß § 6 Abs 2 Z 1 PRG bestätigt worden sind. Erfolgt eine Bestätigung, liegt eine verbindliche Leistungszusage vor. Die Aufnahme von Kundenwünschen durch den Reiseveranstalter stellt lediglich eine Verwendungszusage dar, diese an den konkreten Leistungsträger weiterzuleiten bzw. ihre Erfüllbarkeit abzuklären und ist keine rechtlich verbindliche Zusage, solange sie nicht vom Reiseveranstalter bestätigt wurde.

2.6. Bucht der Reisende nicht direkt beim Reiseveranstalter (z.B. durch Besuch in der Filiale, Anfrage per Telefon oder Mail etc.), sondern über einen Reisevermittler gelten für diesen die Bestimmungen gemäß Punkt 2. dieser AGB.

3. Befugnisse des Reisevermittlers und vor Ort gebuchte Leistungen 3.1. Reisevermittler sind vom Reiseveranstalter nicht ermächtigt,

abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Reiseveranstalter hinausgehen oder im Widerspruch zum Reiseanbot stehen. Reisekataloge und Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben wurden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen Reiseveranstalter und Reisendem zum Gegenstand des Reiseanbots oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

3.2. Bei Dritten vom Reiseveranstalter verschiedenen bzw. dem Reiseveranstalter nicht zurechenbaren Leistungsträgern gebuchte Leistungen vor Ort sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich und werden diesem nicht zugerechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich vom Reiseveranstalter bestätigt/autorisiert wurden (vgl auch 20.5.).

4. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Reisenden

4.1. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Reisevermittlers, wenn über einen solchen gebucht wurde - alle für die Pauschalreise erforderlichen und relevanten personenbezogenen (z.B. Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit etc.) und sachbezogenen Informationen (z.B.

geplante Einfuhr/Mitnahme von Medikamenten, Prothesen, Tieren etc.) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Reisende hat den Reiseveranstalter über alle in seiner Person oder der von Mitreisenden gelegenen Umstände (z.B. Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeit, keine Reiseerfahrung etc.) und über seine bzw. die besonderen Bedürfnisse seiner Mitreisenden, insbesondere über eine vorliegende eingeschränkte Mobilität bzw.

den Gesundheitszustand und sonstige Einschränkungen, welche für die Erstellung von Reiseanboten bzw. für die Aus- bzw. Durchführung einer Pauschalreise mit den zu vereinbarenden Leistungen von Relevanz sein können (z.B. bei Motorrad-Reisen, etc.), wenn

erforderlich unter Beibringung eines vollständigen qualifizierten Nachweises (z.B. ärztliches Attest), in Kenntnis zu setzen.

4.2. Dem Reisenden wird empfohlen, bei Vorliegen einer eingeschränkten Mobilität oder anderen Einschränkungen bzw. besonderen Bedürfnissen im Sinne des Punkt 4.1. (z.B. Erfordernis spezieller Medikation, regelmäßiger medizinischer Behandlungen etc.), die geeignet erscheinen, die Reisedurchführung zu beeinträchtigen, vor Buchung mit einem Arzt abzuklären, ob die notwendige Reisefähigkeit gegeben ist.

Kommt es erst im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Pauschalreise zu einer Einschränkung der Mobilität des Reisenden oder ergeben sich in diesem Zeitraum sonstige Einschränkungen im Sinne des 4.1. hat der Reisende dem Reiseveranstalter dies unverzüglich – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen, damit dieser entscheiden kann, ob der Reisende weiterhin ohne Gefährdung der eigenen Person oder der Mitreisenden an der Pauschalreise teilnehmen kann, oder ob er zum Ausschluss des Reisenden und Vertragsrücktritt berechtigt ist. Kommt der Reisende seiner Aufklärungspflicht nicht vollständig bzw. rechtzeitig nach und erklärt der Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt, steht dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf Entschädigung gemäß den Entschädigungspauschalen zu.

4.3. Der Reisende, der für sich oder Dritte (Mitreisende) eine Buchung vornimmt, gilt als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des

§ 7 Abs 2 PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Reiseveranstalter (z.B.

Entrichtung des Entgelts; nur der Auftraggeber ist berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu erklären etc.) (vgl 1.2.).

4.4. Der Reisende ist verpflichtet, sämtliche durch den Reiseveranstalter übermittelten Vertragsdokumente (z.B. Pauschalreisevertrag, Buchungsbestätigung, Gutscheine, Vouchers) auf sachliche Richtigkeit zu seinen Angaben/Daten und auf allfällige Abweichungen (Schreibfehler; z.B. Namen, Geburtsdatum) sowie Unvollständigkeiten zu überprüfen und im Fall von Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten diese dem Reiseveranstalter unverzüglich zur Berichtigung – wobei die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen wird - mitzuteilen. Einen allenfalls dadurch entstehenden Mehraufwand, wenn dieser Mehraufwand auf falschen oder unrichtigen Angaben des Reisenden beruht, hat der Reisende zu tragen, wobei die Bearbeitungsgebühr dafür mindestens € 100 beträgt.

4.5. Der Reiseveranstalter trägt im Fall der Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Kosten für die notwendige Unterbringung für höchstens drei Nächte. Dies gilt nicht für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) und deren Mitreisende, für schwangere Reisende, für unbegleitete minderjährige Reisende und für Reisende, die besondere medizinische Betreuung benötigen, sofern die genannten Personen ihre besonderen Bedürfnisse, die bei Buchung noch nicht bestanden haben oder ihnen noch nicht bekannt sein mussten, dem Reiseveranstalter 48 Stunden vor Reisebeginn mitteilen (vgl 4.3.).

4.6. Der Reisende hat gemäß § 11 Abs 2 PRG jede von ihm wahrgenommene Vertragswidrigkeit der vereinbarten Reiseleistungen unverzüglich und vollständig, inklusive konkreter Bezeichnung der Vertragswidrigkeit/des Mangels, zu melden, damit der Reiseveranstalter in die Lage versetzt werden kann, die Vertragswidrigkeit – sofern dies je nach Einzelfall möglich oder tunlich ist – unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände (z.B.

Zeitverschiebung, Unmöglichkeit der Kontaktaufnahme bei Expeditionsreise, Vorliegen einer Alternative bzw. einer Austausch- /Verbesserungsmöglichkeit etc.) und des allenfalls damit einhergehenden Aufwandes (z.B. Ersatzzimmer säubern, Ersatzhotel ausfindig machen etc.), vor Ort zu beheben. Bucht der Reisende über einen Reisevermittler und tritt eine Vertragswidrigkeit während der Geschäftszeiten des Reisevermittlers auf, hat der Reisende die Vertragswidrigkeit diesem zu melden. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei insbesondere aus Beweisgründen der Schriftform zu bedienen. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hat

Reisebedingungen

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Anmeldung Marokko Tour 2022 Seite 14 von 18 der Reisende Vertragswidrigkeiten dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden und/oder nicht vertraglich geschuldet ist, direkt dem Reiseveranstalter unter der im Pauschalreisevertrag mitgeteilten Notfallnummer zu melden. Im Falle des Unterlassens der Meldung einer Vertragswidrigkeit hat dies, wenn Abhilfe vor Ort möglich und eine Meldung auch zumutbar gewesen wäre, Auswirkungen auf allfällige gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Reisenden. Das Unterlassen der Meldung kann gemäß § 12 Abs 2 PRG hinsichtlich schadenersatzrechtlicher Ansprüche auch als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) angerechnet werden. Eine Meldung einer Vertragswidrigkeit bewirkt noch keine Leistungszusage des Reiseveranstalters.

4.7. Der Reisende ist verpflichtet, den im Rahmen des getroffenen Pauschalreisevertrages vereinbarten Reisepreis gemäß den Zahlungsbestimmungen fristgerecht und vollständig zu bezahlen. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung unter Setzung einer Nachfrist vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und unabhängig von der anfallenden Entschädigungspauschale einen allenfalls darüber hinausgehenden Schadenersatz anzusprechen.

4.8. Der Reisende hat im Fall der Geltendmachung und des Erhalts von Zahlungen aus Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüchen im Sinne des § 12 Abs 5 PRG (z.B. Ausgleichszahlung gemäß Art 7 FluggastrechteVO) oder im Falle des Erhalts sonstiger Auszahlungen und Leistungen von Leistungsträgern oder von Dritten, die auf Schadenersatz- oder Preisminderungsansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter anzurechnen sind (z.B. Auszahlungen des Hotels), den Reisevermittler oder Reiseveranstalter von diesem Umstand vollständig und wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

4.9. Den Reisenden trifft bei Auftreten von Vertragswidrigkeiten grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht (§ 1304 ABGB).

5. Versicherung

5.1. Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist - empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu tragen.

5.2. Es wird empfohlen, eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflicht-versicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.), welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. Motorrad und Urlaub empfiehlt den Abschluss einer Reiserversicherung mit Stornoschutz der Allianz Travel.

6. Buchung/Vertragsabschluss/Anzahlung

6.1. Der Pauschalreisevertrag kommt zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Mit der Unterschrift am Anmeldeformular durch den Anmelder ist die Bestellung für diesen bereits rechtsverbindlich, der Pauschalreisevertrag kommt allerdings erst durch Bestätigung der Buchung durch den Reiseveranstalter zustande. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Reiseveranstalter und für den Reisenden.

6.2. Der Reisende hat – sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird – sofort nach Zugang des Pauschalreisevertrages (Buchungsbestätigung/Rechnung), frühestens jedoch 11 Monate vor dem Ende der Pauschalreise, eine Anzahlung von 10% des Reisepreises auf das vom Reisevermittler bekanntgegebene Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung ab 20 Tagen vor Abreisen zu entrichten. Die Übergabe/der Versand der Reiseunterlagen wird erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises eingeleitet.

6.3. Erfolgt ein Vertragsschluss innerhalb von 20 Tagen vor Abreise, ist der gesamte Reisepreis bei Zugang des Pauschalreisevertrages auf das vom Reisevermittler bekanntgegebene Konto sofort zu überweisen.

6.4. Kommt der Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß 6.2.

oder 6.3. nicht nach, behält sich der Reiseveranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen zu verlangen.

7. Personen mit eingeschränkter Mobilität

7.1. Ob eine Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität konkret geeignet ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der eingeschränkten Mobilität, des Charakters der Pauschalreise (z.B. Motorrad-Reise, Abenteuerreise, Städtetrip etc.), des Bestimmungslandes/Bestimmungsortes, der Transportmittel (z.B. Bus, Flugzeug, Schiff etc.), sowie der Unterkunft (z.B. Hotel, Almhütte, Zelt etc.) abzuklären. Personen mit eingeschränkter Mobilität haben deshalb beim Reiseveranstalter nachzufragen, ob die gewünschte Pauschalreise im konkreten Fall für sie geeignet ist. Die Eignung einer Pauschalreise im konkreten Fall für Personen mit eingeschränkter Mobilität, bedeutet nicht, dass sämtliche im Pauschalreisevertrag enthaltene Leistungen uneingeschränkt von der Person mit eingeschränkter Mobilität in Anspruch genommen werden können (so kann z.B. eine Hotelanlage über geeignete Zimmer und andere Bereiche für Personen mit eingeschränkter Mobilität verfügen. Dies bedeutet aber nicht, dass die gesamte Anlage (z.B. Benützung des Pools etc.) für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist). Ist dies der Fall und bucht die Person mit eingeschränkter Mobilität die Pauschalreise, führt der Reiseveranstalter ein Handicap-Protokoll. Dieses ist Grundlage des abzuschließenden Pauschalreisevertrages.

7.2. Der Reiseveranstalter kann die Buchung einer Pauschalreise durch eine Person mit eingeschränkter Mobilität ablehnen, sofern der Reiseveranstalter und/oder einer der Erfüllungsgehilfen (z.B. Hotel, Airline etc.) nach einer sorgfältigen Einschätzung der spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse des Reisenden zu dem Schluss kommen, dass dieser nicht sicher und in Übereinstimmung mit den Sicherheitsbestimmungen befördert/untergebracht werden kann oder zur Auffassung gelangen, dass die konkrete Pauschalreise für den Reisenden nicht geeignet ist.

7.3. Der Reiseveranstalter und/oder einer der Erfüllungsgehilfen (z.B.

Airline, Hotel etc.) behält sich das Recht vor, die Beförderung/Unterbringung eines Reisenden abzulehnen, der es verabsäumt hat, den Reiseveranstalter gemäß 4.1. und/oder 4.3. der AGB ausreichend über seine eingeschränkte Mobilität und/oder besonderen Bedürfnisse zu benachrichtigen, um dadurch den Reiseveranstalter und/oder den Erfüllungsgehilfen in die Lage zu versetzen, die Möglichkeit der sicheren und organisatorisch praktikablen Beförderung/Unterbringung zu beurteilen.

7.4. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Reisenden, die der Meinung des Reiseveranstalters und/oder eines der Erfüllungsgehilfen (z.B. Airline, Hotel etc.) nach nicht reisefähig sind oder nicht für die Pauschalreise aufgrund des Reiseverlaufs, der Reisedestination etc. geeignet sind oder eine Gefahr für sich oder andere während der Pauschalreise darstellen, die Teilnahme an der Pauschalreise aus Sicherheitsgründen zu verweigern.

8. Pauschalreisevertrag

8.1. Der Reisende erhält bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags (Buchungsbestätigung/Rechnung) auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail). Wird der Pauschalreisevertrag in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisende zu, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalreisevertrages alternativ auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Reisebedingungen

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