BAföG-Beauftragter für das Studienfach Geographie:
Prof. Marschner
Hier ein paar Informationen, bevor Sie bei mir anklopfen
Eignungsnachweis nach dem 4. Semester
Die Bewilligung des BAföG erfolgt für die ersten 4 Semester. Um eine Anschlussförde- rung zu erhalten, muss zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen werden, dass Sie die bis dahin erforderlichen Leistungen erbracht haben. Dies bescheinige ich Ihnen auf dem Formblatt 5 (erhältlich analog und digital über das BAföG-Amt), wenn Sie mir mit Hilfe Ihres VSPL-Ausdrucks nachweisen, dass Sie
- als BSc-Studierende alle Veranstaltungen aus den ersten 4 Semestern
- als BA-Studierende Module im Studienfach Geographie im Gesamtumfang von mindestens 41 CPs
besucht und bis auf wenige Ausnahmen auch bestanden haben. Fehlende Einträge sollten Sie sich durch die jeweiligen Dozenten handschriftlich nachtragen lassen, bevor Sie zu mir kommen.
Antrag auf Studienabschlussförderung
Wenn Sie über die Höchstförderdauer hinaus ein Volldarlehen bis zum Studienab- schluss beantragen wollen, muss ich Ihnen bescheinigen, dass dies auch tatsächlich innerhalb von maximal einem Jahr möglich ist. Auch hierfür brauche ich einen vollstän- digen VSPL-Ausdruck und das beim BAföG-Amt erhältliche Formular.
Auslands-BAföG
Als BAföG-Empfänger haben Sie die Möglichkeit, erhöhte Fördersätze für ein Studium im Ausland zu erhalten. In der Regel werden auch die anfallenden Studiengebühren übernommen. Wer im Inland nur deshalb kein BAföG erhält, weil seine Eltern zu viel verdienen, hat trotzdem Chancen auf Auslandsförderung, weil die Förderbeträge - vor allem außerhalb der EU und der Schweiz - wesentlich höher sind als im Inland. Der An- trag auf Auslands-BAföG sollte sechs Monate vor Beginn der Auslandszeit bei dem zu- ständigen BAföG-Amt (abhängig von dem Land, in das die Reise gehen soll) gestellt werden.