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Informationen zu Ihrem Stellenangebot und zum weiteren Verfahren nach Annahme eines Einstellungsangebotes

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Academic year: 2022

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Informationen zu Ihrem Stellenangebot und zum weiteren Verfahren nach Annahme eines Einstellungsangebotes

1. Was muss ich tun, um ein Angebot anzunehmen?

Sie teilen uns über das Bewerberportal Matorixmatch innerhalb der im Angebot genannten Frist mit, ob Sie das Einstellungsangebot annehmen oder ablehnen. Dafür loggen Sie sich im Online-Bewerberportal matorixmatch (http://stellenmarkt-schule-lsa- stellen.matorixmatch.com) ein und bestätigen unter dem Menüpunkt Bewerbung (Ergebnis) eine der angebotenen Stellen. Mitteilungen per E-Mail sind nicht ausreichend.

2. Die Angebotsfrist ist mir zu kurz. Kann diese verlängert werden?

Eine Verlängerung der Angebotsfrist ist grundsätzlich nicht möglich.

3. Wie verbindlich ist die Angebotsannahme?

Bis zur Vertragsunterzeichnung können Sie jederzeit von dem Stellenangebot zurücktreten. Dies ist uns per E-Mail mitzuteilen.

Das Angebot steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Personalrates zur Einstellung sowie unter dem Vorbehalt möglicher Konkurrentenklagen.

Das Angebot steht für Lehrkräfte, die sich gegenwärtig in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Bundesland befinden, unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer Einsicht in die Personalakte.

Das Angebot steht für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die Ihre Laufbahnprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, unter dem Vorbehalt des Bestehens der Laufbahnprüfung bis zum Einstellungstermin.

4. Kann ich nur ein Stellenangebot annehmen?

Ja, Sie können nur ein Stellenangebot annehmen.

5. Werde ich nach Annahme eines Angebotes noch für weitere Stellen berücksichtigt?

Nein, nach Annahme eines Stellenangebotes werden Sie für keine weiteren Stellen berücksichtigt. Die übrigen Stellen werden nachfolgenden Bewerber/innen angeboten.

6. Wie geht es nach Annahme des Stellenangebotes weiter?

WICHTIG: Mit Zusage eines Stellenangebotes geht die Zuständigkeit auf die Personalsachbearbeitung über.

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Nach Annahme eines Stellenangebotes erhalten Sie eine Mitteilung über die

einzureichenden Dokumente. Bitte reichen Sie diese vollständig und unverzüglich bei der Personalsachbearbeitung ein.

Wir möchten Sie außerdem bitten, schnellstmöglich mit der Schulleitung Kontakt aufzunehmen.

Nach Einreichen der Unterlagen wird die Personalsachbearbeitung schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Bis dahin bitten wir um Ihre Geduld und von Anfragen abzusehen.

7. Ich habe eine Regionalstelle angenommen. Wann und wie erfahre ich meine konkrete Einsatzschule?

Nach Annahme des Stellenangebotes setzt sich die Unterrichtsversorgung mit Ihnen in Verbindung und teilt Ihnen die konkrete Einsatzschule mit.

8. Werde ich unbefristet eingestellt?

Ja, es handelt sich um unbefristete Stellen.

Seiteneinsteiger/innen ohne mindestens sechsmonatige hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule werden zunächst in Form eines einjährigen sachgrundbefristeten Arbeitsverhältnisses (mit dem Ziel der Entfristung) eingestellt.

9. Zu welchem Zeitpunkt werde ich eingestellt?

Den vorgesehenen Einstellungstermin finden Sie immer in der Ausschreibung. In der Regel ist dieser zum neuen Schuljahr, Schulhalbjahr oder zum nächstmöglichen Termin.

Den genauen Einstellungstermin (ggf. unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen) stimmen Sie nach Annahme des Stellenangebotes mit der Personalsachbearbeitung ab.

10. Was ist mein Verdienst?

Bei Seiteneinsteiger/innen erfolgt die individuelle Eingruppierung in Abhängigkeit von ihrer konkreten Tätigkeit an der jeweiligen Einsatzschulart sowie Ihrer bisherigen

Ausbildungsabschlüsse. Je nach Ausbildungsvoraussetzungen und Qualifikation ist regelmäßig eine Eingruppierung zwischen den Entgeltgruppen von E 9 bis E 12TV-L möglich.

Wir bitten um Verständnis, dass der Einstellungsbereich aufgrund dessen keine konkreten Auskünfte erteilen kann. Die Personalsachbearbeitung wird Sie diesbezüglich schnellstmöglich informieren.

11. Wird meine bisherige Berufstätigkeit anerkannt?

Die Personalsachbearbeitung prüft im Rahmen der Einstellung, ob und inwieweit Ihre bisherigen Erfahrungen anerkannt werden können.

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12. Ist die Stelle eine Vollzeitstelle?

Ja, die Stellen sind als Vollzeitstellen ausgeschrieben.

Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung ist schulformabhängig und beträgt für die Grundschulen 27 Unterrichtsstunden und für alle weiteren Schulformen 25

Unterrichtstunden.

13. Ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich?

Eine Absenkung der Unterrichtsverpflichtung ist grundsätzlich auf Antrag nach

Einzelfallprüfung und unter Beachtung der rechtlichen Regelungen möglich. Der Antrag ist formlos nach Stellenannahme bei der Personalsachbearbeitung zu stellen.

14. In welchem Rechtsverhältnis werde ich eingestellt?

Für Lehrkräfte erfolgt eine Einstellung grundsätzlich (bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen) im beamtenrechtlichen Beschäftigungsverhältnis. Aus persönlichen Gründen ist auch eine Einstellung in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis möglich.

Die Einstellung der Seiteneinsteiger/innen erfolgt ausschließlich im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis.

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