Normative und wirkungsbezogene Grenzwerte
Normative Grenzwerte Gesetzlich festgelegte Grenzwerte, z.B. MIK-Wert, IW1 und IW2 der Technischen Anleitung Luft (BRD). Sie schützen nicht jedes Kollektiv (z.B.
nicht alle empfindlichen Pflanzen) und enthalten ein kalkuliertes Risiko.
Sie stellen einen Kompromiss zwischen der wissenschaftlich festgestellten Notwendigkeit und den technisch-ökonomischen Möglichkeiten der Emissionsminderung dar. Ihre Überschreitung führt (unabhängig davon, ob ein messbarer Schaden entstanden ist) zu rechtlichen Konsequenzen.
Normative Grenzwerte sind höher angesetzt als wirkungsbezogene Grenzwerte.
Wirkungsbezogene Grenzwerte
Jene Konzentrationen (wirkungsbezogene
Immissionsgrenzkonzentrationen, WIK), bei deren Einhaltung nach dem Stand des derzeitigen Wissens keine direkten Wirkungen auf empfindliche Pflanzen, Pflanzengemeinschaften und Ökosysteme zu erwarten sind, bzw. Grenzwerte, die ein ganzes Kollektiv (z.B. die “mittelempfindlichen”
oder “empfindlichen” Pflanzen) schützen. Hierbei sind auch nicht sichtbare physiologische und morphologische Veränderungen in Betracht zu ziehen.
Jede Pflanze hat ihren spezifischen WIK-Wert. Ein genereller Schutz von Pflanzenbeständen ist nur dann gegeben, wenn sich dieser WIK-Wert nach der empfindlichsten Pflanzenart (Indikatorpflanze) richtet. Die Überschreitung der gesetzlich festgelegten wirkungsbezogenen Grenzwerte der Zweiten Verordnung gegen forstschädliche
Luftverunreinigungen (BGBl. 199/1984) führt erst dann zu rechtlichen Konsequenzen, wenn eine messbare Schädigung (Zuwachsverlust) eingetreten ist.
Kurzzeit- und Langzeitgrenzwerte
Kurzzeitgrenzwerte Halbstundenmittel- bzw. Perzentil-Grenzwerte von Halbstundenmittelwerten. K. sind höher angesetzt als der
Langzeitgrenzwerte. Kurzzeitgrenzwert der Technischen Anleitung Luft:
IW2= 95-Perzentil der Halbstundenmittelwerte.
Langzeitgrenzwerte Grenzwerte für das Vegetationszeit- oder Jahresmittel. Sie sind hinsichtlich des Schutzes bestimmter Kollektive (z.B. empfindlicher Pflanzen) besonders dann wenig wirksam, wenn sich wie etwa beim SO2
Spitzenkonzentrationen besonders nachteilig auswirken. Ein Langzeitmittel kann eingehalten worden sein, wenn zwischen Spitzenkonzentrationen längere Zeitabschnitte mit sehr geringer Immission auftraten; trotzdem ist in solchen Fällen eine Gefährdung gegeben. Langzeitgrenzwerte der Technischen Anleitung Luft: IW1= Mittel der Halbstundenmittelwerte (niedriger als IW2).