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Planen – Prüfen – Ändern

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Academic year: 2022

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(1)

Planen – Prüfen – Ändern

Institutionalisierte Prüfung in der Bauplanung

Prof. Dr.-Ing. Jörg Lange

Institut für Stahlbau und Werkstoffmechanik

(2)

Bauplanung

• Idee

(3)

Bauplanung - Bauausführung

• Arbeitsfolge

ausführende(s) Unternehmen Architekt +

Fachplaner - Tragwerk - Heizung - Sanitär - etc.

Bauherr

Idee Realisierung

Planunterlagen, d.h.

Zeichnungen und Texte

(4)

Bauplanung

• Tragwerk

Die Verantwortung liegt beim Tragwerksplaner

(5)

Bauplanung

• Aufgabenfelder des Tragwerksplaners:

Standsicherheit

Gebrauchstauglichkeit Wirtschaftlichkeit

• Interesse der Öffentlichkeit

Standsicherheit

(6)

Prüfen - Überwachen

Oberste Baubehörde

vertritt die in den Bauordnungen (Gesetz!) geregelten Interessen der Bürger an sicheren Bauwerken.

1890 1173-1372

(7)

Grundlagen der Sicherheit von Bauwerken

• Wahrscheinlichkeiten

6 Richtige im Lotto zu tippen 1 zu 13.983.000 Vom Blitz erschlagen zu werden 1 zu 10.000.000 Bei einem Flugzeugabsturz zu sterben 1 zu 2.000.000

An Essen zu ersticken 1 zu 250.000

Bei einem Autounfall zu sterben 1 zu 15.800 Als Mann farbenblind zu sein 1 zu 100

(8)

Grundlagen der Sicherheit von Bauwerken

• GruSiBau

Wahrscheinlichkeit, daß ein Bauteil versagt 1 zu 1.000.000 pro Jahr

vorhandenes Risiko ≤ akzeptables Risiko

Wissenschaft Gesellschaft

(9)

Sicherheitskonzept

fR(x)

Widerstand

(10)

Sicherheitskonzept

x fS(x)

Einwirkung

(11)

Probabilistisches Bemessungskonzept

x

Zentrale Sicherheitszone

Nenn- SZ

μS Sq Rp μR

fR(x) fS(x)

fR(x) fS(x)

(12)

Prüfen - Überwachen

• Die Oberste Baubehörde beauftragt üblicherweise einen selbständigen Ingenieur, den Prüfingenieur mit der

Prüfung und Überwachung.

Prüf- ingenieur

(13)

Prüfen

Bauherr

Architekt

Tragwerks- planer

Prüf- ingenieur

• Prüfung der Planung

(14)

Prüfen

Klärung

(15)

Planungsfortschritt 1

(16)

Planungsfortschritt 2

(17)

Überwachen

• Überwachen der Ausführung

Bauherr

Architekt

Tragwerks- planer

Planunterlagen, d.h.

Zeichnungen und Texte

Prüfen

Überwachen

Ausführen

(18)

Methoden und Werkzeuge

• Prüfeintrag und Prüfbericht

Der Prüfingenieur versieht die vorgelegten Unterlagen (Zeichnungen und Texte) mit Anmerkungen in grüner Schrift, nachdem er mit unabhängiger Rechnung die Ergebnisse geprüft hat. Das Prüfexemplar wird

anschließend dem verantwortlichen Planer zurück- gegeben. Ein neuer, korrigierter Plan wird dann zur Prüfung eingereicht.

Ist ein Planungsabschnitt ausführungsreif abge- schlossen, wird ein Prüfbericht erstellt, auf dessen

Grundlage von der Bauaufsicht eine Baugenehmigung erteilt wird.

(19)

Methoden und Werkzeuge

• Überwachungsbericht

Der Prüfingenieur ist vom Fortgang der Arbeiten zu unterrichten und muß die Ausführung überwachen (z.

B. Abnahme der Bewehrung vor dem Betonieren).

Das Ergebnis der Überwachung wird im Über- wachungsbericht festgehalten. Bei erheblichen Mängeln wird die Baustelle eingestellt.

Die Überwachung kann Planänderungen zur Folge haben, denn

Planen ist das Ersetzen des Zufalls durch den Irrtum.

(20)

Fazit

• Fehler treten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf.

• Unabhängige Kontrollen können helfen, Fehler zu finden.

• Wer kann kontrollieren?

– Sachverständige

• Wie kann man kontrollieren?

– Unabhängige Untersuchung

• Dokumentieren!

– Die gefundenen Fehler sind so zu dokumentieren, daß sie von der herstellenden Instanz korrigiert werden können.

• Das korrigierte Ergebnis ist wieder zu kontrollieren.

(21)

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