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Allgemeines, rechtliche Hinweise zum Verfahren

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Academic year: 2022

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Anfahrtsskizze

Sie können sich natürlich auch direkt an die zuständigen Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes

wenden:

Herr Bernd Heutling Landesverwaltungsamt Referat Bildung, BAföG Hakeborner Straße 1

39112 Magdeburg Tel.:+49 391 567-2430 Fax: +49 391 567-2473

E-Mail: bildungsfreistellung@lvwa.sachsen-anhalt.de

Herausgeber: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation

Redaktion: Referat Bildung, BAföG Redaktionsschluss: April 2013 Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle [Saale]

Tel.: [0345] 514 0 Fax: [0345] 514 1477

E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Allgemeines, rechtliche Hinweise zum Verfahren

Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt

LVwA

Hakeborner Straße Lemsdorfer W

eg Halberstädter Straße

Südring

Wiener Straße

Magdeburger Ring B71

Magde burger Ring B71

Halberstädter Straße

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Weiterbildung nutzt Jedem - Das Bildungsfreistellungsgesetz

Weiterbildung soll den Menschen die Chance bie- ten, sich die für die freie Entfaltung der Persön- lichkeit und die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fer- tigkeiten anzueignen, und dies unabhängig von Geschlecht und Alter, Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, politischen oder weltan- schaulichen Orientierung und Nationalität.

Lebenslanges Lernen, für viele ist dies ein wich- tiges persönliches Bedürfnis, oft aber auch un- abdingbare Voraussetzung, um mit der rasan- ten Entwicklung im beruflichen Leben Schritt zu halten. Diese Zielstellung unterstützt das Land Sachsen-Anhalt seit 1998 durch das Bildungsfrei- stellungsgesetz, welches im Jahr 2003 verbessert und überarbeitet wurde.

Bildungsfreistellung im Land Sachsen-Anhalt

Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Das Bildungsfreistellungs- gesetz garantiert allen Beschäftigten, die ihre Ar- beitsstätte in Sachsen-An- halt haben, den Anspruch auf 5 Tage bezahlten

Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspe- zifischen Weiterbildung dienen. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht unabhängig da- von, ob ganz- oder halb- tags gearbeitet wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis

seit mindestens 6 Monaten besteht. Natürlich hat der Arbeitgeber auch ein Mit- spracherecht bei der Ge- währung von Sonderurlaub, denn er kann den Son- derurlaub versagen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenste- hen. Eine Fortbildung kann auch im Ausland absolviert werden. Das Landesver- waltungsamt genehmigt Veranstaltungen weltweit von Aachen bis Zimbab- we. So sind Genehmi- gungen für Veranstaltun- gen in Südafrika , England, Spanien und Chile genau so an der Tagesordnung wie in Berlin, Hamburg und Salzwedel. Die berufliche Weiterbildung kennt keine Grenzen.

Wer hat keinen An- spruch auf Bildungs- freistellung?

Dieses Gesetz gilt nicht für Personen, die in einem Be- amtenverhältnis stehen, die sich in einem Richteramt befinden, sowie Soldaten und Zivildienstleistende.

Für diese Beschäftigten

gelten besondere Regelun- gen.

Wo beantrage ich mei- nen Bildungsurlaub?

Beschäftigte in Sachsen- Anhalt, die unter die Re- gelungen des Bildungsfrei- stellungsgesetzes fallen, beantragen ihren Bildungs- urlaub bei ihrem Arbeit- geber.

Einen Nachweis über die Genehmigung der Bil- dungsfreistellung für die geplante Fortbildung kön- nen die Beschäftigten bei dem jeweiligen Veranstal- ter in Form einer Kopie des Genehmigungsbescheides oder einer Bestätigung zur Vorlage bei ihrem Vor- gesetzten abfordern. Die anfallenden Kosten für Lehrgänge, die im Rah- men der Bildungsfreistel- lung wahrgenommen wer- den, sind grundsätzlich von den Beschäftigten selbst zu tragen. Es gibt keinen Anspruch, dass die- se Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müs- sen.

Wo finde ich meinen Fortbildungskurs?

Im Rahmen des Bildungs- freistellungsgesetzes kön- nen sich Bürgerinnen und Bürger bei Veranstaltern fortbilden lassen, die da- für eine entsprechende Genehmigung/Zertifikat besitzen. Diese Genehmi- gungen werden durch das Landesverwaltungsamt er- teilt. Im Internet unter www.

landesverwaltungsamt.

sachsen-anhalt.de finden

Sie eine Liste der aktuel- len genehmigten Kurse, sowie eine Liste der im Lan- desverwaltungsamt regis- trierten.

Diese Liste wird in regel- mäßigen Abständen ak- tualisiert. Klicken Sie auf der Startseite in der linken Navigationsleiste auf die Schaltfläche Fachstel- len, anschließend auf den Eintrag Bildungsfreistel- lung. Hier steht Ihnen die Angebotsliste als PDF-Da-

tei und als Excel- Tabelle zum Down- load zur Verfügung.

„Bildung jeder Art hat doppelten Wert, einmal als Wissen, dann

als Charaktererziehung.“

Herbert Spencer, englischer Philosoph und Soziologe, [1820 - 1903]

Referenzen

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