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Herausgeber:

DGB-Bundesvorstand

Abt. Industrie-, Dienstleistungs- und Strukturpolitik

Verantwortlich:

Dietmar Hexel

Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin

Fragen an:

Marion Jungbluth Tel.: 0 30/2 40 60-221 Fax: 0 30/2 40 60-677 E-Mail: marion.jungbluth@dgb.de

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Entwurf des Nationalen Radverkehrsplans 2020

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DGB-Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Radverkehrsplans 2020

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I. Allgemeine Vorbemerkung

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sind der Überzeugung, dass wir angesichts der globalen Bedrohung durch den Klimawandel zu einem geänderten Verhalten im Verkehr gelangen müssen. Das gilt sowohl für den Güter- wie für den Personenverkehr, um der Verantwortung gegenüber den Genera- tionen gerecht zu werden. Dabei sind alle Verbraucher aufgefordert, durch ihr Verhalten einen Beitrag zur klimaverträglichen Mobilität zu leisten. Die Politik ist angehalten, Anreize für dieses umwelt- und klimabewusste Mobilitätsverhalten zu schaffen und weiter auszubauen. Der DGB begrüßt aus diesem Grund jede Stärkung des Umweltverbunds.

Fahrradfahren hat für Mensch und Gesellschaft viele Vorteile. Der Fahrrad- sowie der Fußverkehr sind bisher die einzigen klimaneutralen Verkehrsformen. Mit der Nutzung des Fahrrads wird im Individual- verkehr die Verkehrleistung vom Energieverbrauch entkoppelt. Nebenbei kann Fahrradfahren zum Ge- sundbleiben beitragen. Fahrradfahren leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Umweltbelas- tungen. Für den DGB ist die Fahrradnutzung ein Baustein unter anderem zu nachhaltiger Mobilität. Da- bei muss der Fahrradverkehr in seinen jeweiligen Stärken, wie auch die anderen Verkehrsträger, nach ihren spezifischen Stärken gefördert werden. Jeder Nutzer soll, je nach Anlass und äußeren Bedingun- gen, ein individuell passendes und möglichst effizientes Verkehrsmittel auswählen, beziehungsweise unterschiedliche Verkehrsträger kombinieren können. Das Fahrrad hat seine Potenziale besonders im städtischen und regionalen Bereich.

Das Mobilitätsverhalten hat sich in Deutschland in den letzten Jahren deutlich verändert. Verhaltens- routinen sind aufgebrochen und die Wahl des Verkehrsmittels wird zunehmend angepasst an die jewei- lige Verkehrssituation und die persönlichen Bedürfnisse. Wegen der steigenden Kraftstoffpreise ist die durchschnittliche Fahrleistung je Pkw im letzten Jahr wieder deutlich gesunken. Immer mehr Menschen in Deutschland verzichten auf ein eigenes Auto oder den Zweitwagen. In der jungen Generation verliert der Autobesitz an Wichtigkeit. Das Fahrrad ist eine kostengünstigere und oftmals schnellere Alternative.

Der Trend zum Fahrrad und zum elektrischen Fahrrad sind wichtige Schritte zu der notwendigen Ver- änderung des Mobilitätsverhaltens zugunsten des Klimas.

Der DGB begrüßt, dass mit dem nationalen Radverkehrsplan 2003 – 2012 erstmals ein Masterplan für die Förderung des Radverkehrs in Deutschland vorgelegt wurde und dieser nun bis 2020 weiterentwi- ckelt wird.

II. Zum Entwurf des Nationalen Radverkehrsplans 2020

Die Potenziale des Fahrrads sind in Deutschland noch lange nicht ausgenutzt. Technische Weiterent- wicklungen, wie die elektrische Tretunterstützung bei Pedelecs, erweitern die Nutzungsmöglichkeiten des Fahrrads. Dies und aktuelle Entwicklungen hin zu einer neuen Fahrradkultur machen es notwendig, dass Radverkehrsförderung mehr an Fahrt aufnimmt und Verbesserungen für Fahrradfahrerinnen und - fahrer schneller umgesetzt werden können. Denn attraktive Bedingungen für Radfahrer umfassen mehr als die Quantität der Fahrradwege. Notwendig ist eine systembezogene Förderung des Verkehrsmittels Fahrrad, die eine fahrradfreundliche Stadt- und Raumplanung gleichrangig berücksichtigt wie der nötige Ausbau der Infrastruktur.

Fahrradproduktion und –handel sowie Fahrradtourismus sind wichtige Wirtschaftszweige, die Wert- schöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland schaffen und sichern.

In dieser Stellungnahme gehen wir nicht auf die neun Handlungsfelder einzeln ein, sondern nehmen anhand von vier Forderungen Stellung:

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DGB-Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Radverkehrsplans 2020

3 1. Der Ausbau der Fahrradinfrastruktur hinkt dem Trend zum Fahrrad in Städten weit hinterher

In den letzten Jahren hat der Fahrradverkehr in der Stadt deutlich und sichtbar zugenommen. Immer mehr satteln auf das Fahrrad um. Dies führt besonders zu den Hauptverkehrszeiten zu Staus auf den Radwegen, die besonders vor Ampeln, zu unübersichtlichen Situationen und gefährlichen Überholma- növern führen. Radwege sind für den gestiegenen Radverkehr zu wenig leistungsfähig und dem Mas- senverkehr nicht gewachsen. Geschwindigkeiten, die mit dem Fahrrad problemlos zu erreichen wären, werden durch zu geringe Breite der Radwege und schlechte Oberflächen begrenzt. Abstellanlagen an ÖPNV-Bahnhöfen reichen bei weitem nicht aus und bieten keinen sicheren Diebstahlschutz. Die Rah- menbedingungen, wie Signalanlagen, Verkehrsregelungen, Baustellenmanagement und die Verknüp- fung mit anderen Verkehrsträgern sind nach wie vor nicht ausreichend und behindern die Etablierung des Fahrrads als Massenverkehrsmittel in urbanen Räumen.

Das bedeutet, dass der Aus- und Neubau von Radverkehrswegen und –infrastruktur schneller umge- setzt werden und flexibler in der Planung und Umsetzung auf die Bedürfnisse und Entwicklungen vor Ort eingegangen werden muss.

Der ruhende Autoverkehr stellt ein besonderes Problem dar, das gerade für Kinder gefährlich werden kann und zu Unfällen führt. Damit Nahmobilität ihr Potenzial ausschöpfen kann, muss in der Stadt und Raumplanung Verkehrssicherheit und eine angemessene Dimensionierung der Gehwege und Radspu- ren auf den Fahrbahnen Vorrang erhalten. Parkmöglichkeiten für Pkw müssen vom öffentlichen Stra- ßenraum in Parkhäuser oder andere Parkmöglichkeiten verlegt werden.

2. Fahrradförderung bedarf ausreichender Ressourcen

Um das im NRVP 2020 formulierte Potenzial eines Radverkehrsanteils von 15 Prozent an den zurück- gelegten Wegen in 2020 zu erreichen und damit Deutschland sich im Jahr 2050 als fahrradfreundliches Land bezeichnen darf, müssen die benannten neun Handlungsfelder mit ausreichenden Haushaltmitteln ausgestatteten werden. Kürzungen der Haushaltsmittel, wie in den vergangenen zwei Jahren, verzö- gern den dringend benötigten Ausbau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen. Der DGB kritisiert, dass der Radverkehrsplan 2020 acht Handlungsfelder definiert, diese aber nicht finanziell unterlegt sind. Die im Radverkehrsplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind zielführend. Zur Realisierung der formulierten Ziele muss der Radverkehrsplan im Haushaltsplan des Bundes fest verankert sein und mit verstetigten Haushaltsmitteln gesichert werden.

Ebenso ist eine hinreichende und hochwertige Personalausstattung wesentlich, um Fahrradförderung voran zu bringen. Zur Umsetzung des NRVP 2020 ist es unabdingbar, dass das zuständige Referat im BMVBS personell in die Lage versetzt ist, die ambitionierten Ziele der Fahrradförderung zu bearbeiten.

In den Kommunen und Ländern muss ebenso sowohl die finanzielle als auch die personelle Ausstat- tung sichergestellt werden.

3. Beschäftigte müssen vom Boom in der Fahrradbranche profitieren

Laut der Angaben des Zweiradindustrieverbands arbeiten rund 50.000 Beschäftigte direkt oder indirekt in der Fahrradbranche. Die deutsche Produktion konnte im Jahr 2011 um rund 2,6 Prozent gesteigert werden. Der Produktionsstandort Deutschland kann sich weiterhin gegenüber Importen behaupten, da deutsche Qualitätsprodukte gefragt sind. Der Gesamtumsatz der Fahrradbranche liegt zwischen vier und fünf Milliarden Euro. Hinzu kommt noch ein erheblicher Umsatz, der im Bereich Fahrradtourismus erzielt wurde.

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DGB-Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Radverkehrsplans 2020

4 Auch die Beschäftigten in der Fahrradbranche müssen von dem Boom profitieren. Die oben genannten steigenden Absatz- und Umsatzzahlen und weiterhin gute Perspektiven dürfen nicht auf Kosten der Beschäftigten erzielt werden. Das gute Image des Fahrrads muss die Arbeits- und Beschäftigungsbe- dingungen in der Produktion und im Handel einbeziehen. Denn „Gute Arbeit“ ist ein Schlüssel für zu- kunftsfähige Unternehmen, attraktive Arbeitsbedingungen und letztlich für gute Produkte. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzten sich dafür ein, dass Leiharbeiter in den Fahrradwerken den Stammbelegschaften tariflich gleichgestellt werden.

In der Fahrradbranche wird viel Wert auf Qualität, Service und Beratung gelegt. Dies muss sich in einer qualitativ hochwertigen und breit aufgestellten Berufsausbildung widerspiegeln. Grundsätzlich muss die Ausbildung in der gesamten Fahrradbranche an die Entwicklungen zum elektrischen Fahrrad angepasst werden. Zum Beispiel muss die Ausbildung zum/r Fahrradmonteur/in Zukunftsthemen wie die Elektro- mobilität im Zweiradbereich aufnehmen und in den Inhalten weiterentwickelt werden. Neben den typi- schen handwerklichen Qualifikationen im Bereich der Instandhaltung und Montage von Fahrrädern und Motor angetriebenen Geräten sind für dieses Tätigkeitsfeld auch Qualifikationen im Bereich der Waren- wirtschaft, der Abrechnung und andere kaufmännische Qualifikationen notwendig. Deshalb setzen sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften für den dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf zum/r Zwei- radmechaniker/in ein.

4. Potenziale von mehr Radverkehr auf Arbeitswegen ausnutzen

In Deutschland sind 45 Prozent der Arbeitswege unter zehn Kilometer. Für diese Strecken ist das Fahr- rad beziehungsweise E-Fahrrad und die Kombination mit anderen Verkehrsträgern besonders geeignet.

Auch auf Arbeitswegen erweitern Räder mit elektrischer Tretunterstützung den Radius. Der Vorteil, nicht verschwitzt am Ziel anzukommen, macht die Fahrt mit einem Pedelec zur Arbeit interessant. Nach verschiedenen Studien aus den Niederlanden und aus Dänemark lassen Pendler häufiger das Auto stehen, seit sie ein E-Rad besitzen. Außerdem steigt die durchschnittliche Distanz der Pendelwege.

Dies zeigt, dass (Elektro-)Fahrräder auf Arbeitswegen ein deutliches Verlagerungspotenzial aufweisen.

Der DGB schlägt vor, den Förderbereich und Forschungsbereich „Mit dem Fahrrad auf Arbeitswegen“

auszuweiten und in Bezug auf Pedelecs weiterzuentwickeln. Über die Ausschreibung von Wettbewer- ben zu fahrradfreundlichen Betrieben hinaus sollten Arbeitgeber motiviert werden, im Rahmen von be- trieblichem Mobilitätsmanagement die Fahrradnutzung ihrer Mitarbeiter fördern.

Betriebliches Mobilitätsmanagement bietet öffentlichen und privaten Arbeitgeber die Möglichkeit, die notwendige Mobilität ihrer Beschäftigten auf dem Arbeitsweg sowie auf Dienstwegen zu verbessern sowie effizient und nachhaltig zu organisieren. Das Verlagerungspotenzial auf das (E-)Fahrrad ist er- heblich und hat diverse Vorteile für Unternehmen. Dazu muss neben einer Potenzialanalyse, die unter- sucht, unter welchen Bedingungen mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitswege mit dem Fahrrad oder Pedelec zurücklegen würden, unter Einbeziehung der Beschäftigten und den Betriebsräten, für das Unternehmen passgenaue Maßnahmen erarbeitet werden, um ein Unternehmen fahrradfreundlich zu gestalten. Fahrradverleihsysteme können einen weiteren Baustein im betrieblichen Mobilitätsmana- gement darstellen.

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